Mokus
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Dortmund Nordrhein-Westfalen Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: DE+MA
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Guten Abend liebe Experten,
ich danke euch herzlich für diese wunderbare Seite, wo ich vieles gelernt habe. danke
Ich schildere die Situation wie folgendes :
meine Frau hat vor einpaar Monaten ihren Job verloren, sie wurde gekündigt, weil der Arbeitgeber selbst den Auftrag nicht verlängert bekommen hat.
sie ist EU-Bürgerin und sie Studiert , ich Marokkaner, ich bin immer noch beschäftigt auf 800 Euros brutto und auch Student.
wir haben vor Wohngeld zu beantragen, bevor wollten wir wissen ob das negativ unseren Aufenthaltsrecht beeinflüssen wird.
von der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Freizügigkeitsgesetz / EU vom 26. Oktober 2009, habe den folgenden text gefunden :
" 4.2.2 Der Kreis der familiennachzugsberechtigten Familienangehörigen ist bei Studenten enger gezogen als bei den übrigen freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgern. Er ist auf die Kernfamilie, d. h. den Ehegatten, Kinder, denen Unterhalt gewährt wird, sowie Lebenspartner beschränkt (vgl. Artikel 7 Absatz 4 Freizügigkeitsrichtlinie). Zu beachten ist, dass der Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel gesichert sein muss (Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe c) Freizügigkeitsrichtlinie). Zur Unterhaltsgewährung vgl. Nummer 3.2.2.1. "
Ich hoffe , dass jemand kann mir die Sache erklären, für unseren Fall , ich bin Student beschäftigt und sie Studentin. schadet in diesem Fall Wohngeld, werden wir Aufenthaltsrecht verlieren ?
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