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Ehe nach islamischem Recht (Nikah) (Gelesen: 8.548 mal)
19sylvia71
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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09.08.2013 um 20:16:22
 
Hallo !

Habe eine Frage, auf die mir bisher noch niemand eine sichere Aussage machen konnte.

Mein Freund und ich möchten nach islamischem Recht  heiraten. Er ist Moslem, ich bin auch vor einiger Zeit konvertiert.

Die Ehe wird in einer Moschee in Deutschland von einem Imam geschlossen.

Ich bin Deutsche, mein Freund (Vater Marokkaner, Mutter Spanierin) hat auch einen deutschen Pass.

Meine Information dazu ist, dass diese Ehe in Ländern gilt, in denen die Scharia die Rechtsordnung ist ... in allen anderen, wie auch in Deutschland nicht gültig ist.
Ist das korrekt ?

Hat das Folgen für mich, wenn wir in eines dieser Länder reisen ... und sich dort "Probleme" ergeben würden ?

Der Mann hat ja das "Aufenthaltbestimmungsrecht" über die Frau ... könnte er meine Ausreise aus einem dieser Länder verhindern ???

Angeblich reicht es aus, wenn er mit der Eheschliessungsbescheinigung des Imams zu einem Standesamt geht, und die Ehe eintragen lässt (also auch ohne meine Anwesenheit beim Standesamt).
Das kann ich mir nicht so einfach vorstellen.
Wie verhält sich das ?

Wäre sehr dankbar, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte.

Sylvia unentschlossen



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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #1 - 09.08.2013 um 20:49:02
 
19sylvia71 schrieb am 09.08.2013 um 20:16:22:
Die Ehe wird in einer Moschee in Deutschland von einem Imam geschlossen.

Rein rechtlich (zumindest in Deutschland) völlig bedeutungslos.

19sylvia71 schrieb am 09.08.2013 um 20:16:22:
Meine Information dazu ist, dass diese Ehe in Ländern gilt, in denen die Scharia die Rechtsordnung ist ... in allen anderen, wie auch in Deutschland nicht gültig ist. Ist das korrekt ?

Ja. Zumindest vorerst (noch) ist die Scharia kein Bestandteil der deutschen Rechtsordnung.

19sylvia71 schrieb am 09.08.2013 um 20:16:22:
Der Mann hat ja das "Aufenthaltbestimmungsrecht" über die Frau ... könnte er meine Ausreise aus einem dieser Länder verhindern ???

Solange Du nicht deren Staatsangehörigkeit innehast höchstwahrscheinlich nicht, aber 100 %ig sicher bin ich mir da nicht.
Allerdings erhältst Du in manchen Ländern die Staatsangehörigkeit automatisch mit der Eheschließung (z.B. im Iran).

19sylvia71 schrieb am 09.08.2013 um 20:16:22:
Angeblich reicht es aus, wenn er mit der Eheschliessungsbescheinigung des Imams zu einem Standesamt geht, und die Ehe eintragen lässt (also auch ohne meine Anwesenheit beim Standesamt).Das kann ich mir nicht so einfach vorstellen.

Ich auch nicht und ein deutscher Standesbeamter ebenfalls nicht.
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Antwort #2 - 09.08.2013 um 23:03:37
 
19sylvia71 schrieb am 09.08.2013 um 20:16:22:
Meine Information dazu ist, dass diese Ehe in Ländern gilt, in denen die Scharia die Rechtsordnung ist ... in allen anderen, wie auch in Deutschland nicht gültig ist.
Ist das korrekt ?


In Deutschland gilt die Ehe nicht.
In anderen Ländern kommt es auf das Inlandsrecht an. Das ist auch in Staaten, in denen die Mehrheit der Bevölkerung Islamisch ist unterschiedlich. Es gibt hier keine pauschale Antwort.

19sylvia71 schrieb am 09.08.2013 um 20:16:22:
Der Mann hat ja das "Aufenthaltbestimmungsrecht" über die Frau ... könnte er meine Ausreise aus einem dieser Länder verhindern ???


Siehe vorherige Antwort.. kommt darauf an. Es gibt Ländern, da darf die Ehefrau weder Autofahren noch ein Bankkonto eröffenen. Und über die Kinder hat der Mann das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Andere Länder sind da deutlich westlicher Orientiert.

19sylvia71 schrieb am 09.08.2013 um 20:16:22:
Angeblich reicht es aus, wenn er mit der Eheschliessungsbescheinigung des Imams zu einem Standesamt geht, und die Ehe eintragen lässt (also auch ohne meine Anwesenheit beim Standesamt).


In anderen Ländern siehe vorherige Antworten

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Antwort #3 - 21.08.2013 um 11:45:19
 
Aus meiner Erfahrung kann ich nur sagen, dass dies eine schlechte Idee ist.

Zuallererst ist dieser Zustand für die Ehefrau rechtlich unsicher. Und das hat der Prophet sicherlich nicht für seine Anhänger gedacht. Ich kenne das von einem Freund in meinem persönlichen Umfeld, wo die geschiedene Mutter erneut geheiratet hat und der Ehemann in spe angab sich von der ersten Frau, die er nach deutschem Recht geheiratet hatte, geschieden zu haben.  Als dann herauskam dass er noch nicht geschieden war, war das der erste Fehltritt... Nach 2-3 Jahren hat der älteste Sohn den Bigamisten - nachdem der Typ die Mutter geschlagen hat und dem Sohn eine Sicherung durchgebrannt ist - ins Krankenhaus befördert.
Da die Ehe nach deutschem Recht nicht bestand war es schwer die Bigamie nachzuweisen. Der Sohn durfte dann Strafe und Schmerzensgeld zahlen, obwohl er angab dass es ein "familiärer" Streit war. Denn der "Ehemann" gab an, dass er nie mit der Frau verheiratet war.

Zweitens sollte die deutsche Ehe unter schariarechtlichen Gesichtspunkten islamisch gültig sein. Diese Aussage habe ich von dem Vater von meinem besten Freund. Er ist Professor an einer Uni in Jordanien für islamisches Recht mit Schwerpunkt Familienrecht. Du kannst zwei Zeugen benennen, du kannst vorher einen Ehevertrag aufsetzen der besagt was die Mitgift ist und andere islamrechtliche Aspekte klären etc.. Anschließend kriegst du eine internationale Eheurkunde. Anschließend kannst du trotzdem zum Imam und die Prozedur wiederholen.

Nicht standesamtlich zu heiraten ist in meinen Augen grob fahrlässig. Denn die Imame in Deutschland können nix ausstellen. Und wenn, dann kann man das Papier auf der Toilette aufhängen. Die aus der Ehe entstehenden Kinder werden unnötige Probleme haben. Was ist wenn du dein Mann mit deiner Tochter in ein strengislamisches Land reisen will und auf der Geburtsurkunde kein Vater eingetragen ist, oder sonstige Ungereimtheiten auftreten? Oder du mit deinem Ehemann zur Hajj fahren willst und die Behörde fragt wieso ihr keine rechtsgültige Ehe vorweisen könnt.

Du kannst aber im Ehevertrag so Themen wie "Aufenthaltsbestimmungsrecht" besprechen und dort festlegen dass der Ehemann das Recht seiner zukünftigen Frau nicht antastet.

Falls du solche Fragen hast, solltest du aber in meinen Augen dich nicht an den Imam in Deutschland, sondern z.B. an die Al-Azhar Universität in Kairo/Ägypten wenden. Da kriegst du eine Fatwa mit Siegel.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #4 - 21.08.2013 um 11:56:34
 
Salam,

ich verstehe nicht ganz, wieso Ihr nicht zuerst zum Standesamt geht (dort heiratet) und dann noch in der Moschee heiratet?
Kann man - mit entsprechender Vorbereitungszeit - alles an einem Tag durchziehen.
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Antwort #5 - 21.08.2013 um 12:10:56
 
Aras schrieb am 21.08.2013 um 11:45:19:
Du kannst aber im Ehevertrag so Themen wie "Aufenthaltsbestimmungsrecht" besprechen und dort festlegen dass der Ehemann das Recht seiner zukünftigen Frau nicht antastet.

Es ist allerdings fraglich, ob ein solcher in Deutschland abgeschlossener Ehevertrag dort in diesen Ländern vollumfänglich Anerkennung findet ?

Zitat:
Falls du solche Fragen hast, solltest du aber in meinen Augen dich nicht an den Imam in Deutschland, sondern z.B. an die Al-Azhar Universität in Kairo/Ägypten wenden. Da kriegst du eine Fatwa mit Siegel. 

Die Sache von der anderen Seite:
Auch hier in Deutschland/den westlichen Ländern wird nicht jede ehevertragliche Vereinbarung akzeptiert werden, wenn sie gegen unsere Wertevorstellung, dem ordre public zuwiderläuft. Daran ändert auch die Unterschrift oder das Siegel eines Derwischs, Muftis oder Ayatollas nichts.

Irgendwelche Fatawas mohammedanischer Rechtsgelehrter haben in unseren Ländern keinerlei juristische Relevanz.
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Antwort #6 - 21.08.2013 um 12:38:03
 
Die TS hat auch nach möglichen Auswirkungen des fehlenden Nikah in islamisch orientierten Ländern gefragt. Dafür ist aber dieses Forum sicher weniger geeignet.

Eine fatwa braucht man m.E. nicht, ein bißchen gesundes Mißtrauen schadet aber auch nichts. Die bestmögliche Absicherung nach allen Seiten (bis auf die gegenüber Islam"kritikern") wäre die schon angedeutete Lösung mit Standesamt und Ehevertrag.

Wenn einer der Beteiligten irgendwann vielleicht mal unlautere Absichten entwickeln sollte nutzen alle Vereinbarungen dieser Welt nichts.

Ein guter Imam in Deutschland wird übrigens auch dazu raten, das Standesamt nicht zu "vergessen"  Zwinkernd
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Antwort #7 - 21.08.2013 um 12:39:03
 
Das mag soweit stimmen. Jedoch ist so ein Spagat zwischen religiöser Vorgabe und religiöser Realität immer schwierig. Die Fatwas haben aber einen behördlich legitimierenden Charakter im islamischen Kulturraum.

Jedoch kann man durch die Fatwas von solchen Institutionen wie z.B. der Azhar auch helfen die Lage in islamrechtlicher Sicht besser einzuschätzen. Weil ein Großteil der Imame in Deutschland in meinen Augen nicht mal ansatzweise qualifiziert genug sind.

Beispiel: Im islamischen Recht ist die Mehrehe erlaubt. Im deutschen Eherecht nicht.

Daraus folgt, dass der Ehevertrag nicht die Option der Mehrehe eröffnen kann.

Normalerweise wird bei einer Eheschließung im islamischen Kulturraum ein Ehevertrag geschlossen. Dort wird u.a. festgelegt, dass die zukünftige Ehefrau keine Zweitfrau akzeptiert. Also die Monogamie erst im Ehevertrag festgelegt wird.

Da eine deutsche Ehe diese Klausel schon durch das Gesetz beinhaltet, wäre diese Klausel im Ehevertrag erstmal redundant.

Wir sollten aber bedenken, dass das Aufenthaltsgesetz solche Fälle auch mit bedenkt. Also bei einer Familienzusammenführung maximal eine Ehefrau zuziehen kann Durchgedreht.


Nachtrag:

engine schrieb am 21.08.2013 um 12:38:03:
Ein guter Imam in Deutschland wird übrigens auch dazu raten, das Standesamt nicht zu "vergessen"  Zwinkernd


Ganz genau  Zwinkernd

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Antwort #8 - 21.08.2013 um 12:51:15
 
Aras schrieb am 21.08.2013 um 12:39:03:
Wir sollten aber bedenken, dass das Aufenthaltsgesetz solche Fälle auch mit bedenkt. Also bei einer Familienzusammenführung maximal eine Ehefrau zuziehen kann

So ganz scheinst Du nicht auf dem Laufenden zu sein, einfach mal nach Prof. Mathias Rohe (Islamwissenschaftler und Jurist, Uni Erlangen)googeln.

Zitat:
Wenn ein Mann einreist, der in seinem Heimatland nach den islamischen Vorschriften rechtmäßig mehrere Ehefrauen geheiratet hat, akzeptieren wir diese polygame Ehe auch hier. Es gibt sogar im Sozialgesetzbuch entsprechende Vorschriften, zum Beispiel wenn es um Rentenanwartschaften geht. Würden wir das nicht tun, würden wir den Frauen Steine statt Brot geben. Denn sie haben sich ja darauf eingestellt, was ihre Versorgung angeht.

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Antwort #9 - 21.08.2013 um 14:36:40
 
Mir ging es jetzt um

Zitat:
Ist ein Ausländer gleichzeitig mit mehreren Ehegatten verheiratet und lebt er gemeinsam mit einem Ehegatten im Bundesgebiet, wird keinem weiteren Ehegatten eine Aufenthaltserlaubnis nach Absatz 1 oder Absatz 3 erteilt.


http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__30.html
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Antwort #10 - 21.08.2013 um 14:58:44
 
Aras schrieb am 21.08.2013 um 14:36:40:

Was aber wohl nicht grundsätzlich ausschließt, dass man der Zweitfrau eine andere AE (z.B. aus humanitären Gründen) erteilen kann/wird. 
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Antwort #11 - 21.08.2013 um 15:05:51
 
So... jetzt habt ihr euch mE genug auf Nebenkriegsschauplätzen ausgetobt!

Am besten findet man den Weg zurück zur Frage der TS bzw. warten mal ab, was sie mit den bisherigen Antworten anfangen kann. Letztmalig war sie vor knapp 10 Tagen on.

Und euer Ping-Pong-Spiel setzt ihr bitte per PN fort! Danke!

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