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Doppelte Staatsangehörigkeit ja/nein? (Gelesen: 3.511 mal)
Ivan1986
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i4a rocks!


Beiträge: 1

Geldern, Nordrhein-Westfalen, Germany
Geldern
Nordrhein-Westfalen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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12.05.2013 um 14:18:23
 
Hallo liebe Comunity,

Zur Situation..ich(26) würde gerne mit meiner Mutter nach Usbekistan reisen um Verwandte zu besuchen.

Wir sind 1998 als Spätaussiedler nach Deutschland gekommen. Deutsche Staatsangehörigkeit haben wir dementsprechend schnell und ohne Probleme bekommen.

Folgendes Problem..bei Privat-Visum wird nach Ausbürgerungsdokumente verlangt, sprich die Bezeugung, dass die usbekische Staatsangehörigkeit abgelegt wurde. Meine Eltern haben jedoch nie die usbekische Staatsangehörigkeit abgelegt oder etwas in der Richtung unternommen. Die usbekischen Pässe liegen auch noch irgendwo verstaubt rum, natürlich schon längst abgelaufen.

Mir stellen sich die Fragen, kann eine Staatsangehörigkeit erlöschen, wenn man länger im Ausland lebt? Sind wir denn noch usbekische Staatsbürger obwohl schon länger als 10 Jahren deutschen Pass besitzen?

Denn falls die Ausbürgerung doch beantragt werden muss, würde dass doch viel zu lange gehen und die Zeit haben wir nicht Griesgrämig
Und nach Usbekistan zu reisen ohne die kompletten Vorlagen, könnte auch sehr teuer werden, schliesslich werden die ja sehen wo man geboren ist. Oder werden sie nur die deutsche Staatsbürgerschaft akzeptieren?

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Oder kennt sich jemand damit aus?

Freue mich über jegliche Hilfe. Danke im Voraus

Ivan
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Odysseus
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... grinsend grüßt der
greise Grieche


Beiträge: 1.179

Berlin, Berlin, Germany
Berlin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Einbürgerungsb.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 12.05.2013 um 23:17:36
 
Konkrete und vor allem zuverlässige Antworten wirst Du nur von usbekischer Seite bekommen können. Fag also am besten direkt bei der Botschaft nach.

Grundsätzlich verliert man eine StA nicht nur deshalb, weil man seine Pässe nicht verlägern lässt.

Diese Probleme sind halt der Preis, den man zahlt, wenn man unter HvM eingebürgert wird. Und falls Ihr Euch entschließen solltet, nach Usb. zu fahren und evtl. nicht die usb. StA bei der Einreise anzugeben, denkt daran, dass Ihr in Usb. keinen konsularischen Schutz von deutscher Seite erwarten könnt, da Ihr dort wohl noch Staatsbürger seit.
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Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
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Saxonicus
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Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #2 - 13.05.2013 um 12:00:09
 
Odysseus schrieb am 12.05.2013 um 23:17:36:
Und falls Ihr Euch entschließen solltet, nach Usb. zu fahren und evtl. nicht die usb. StA bei der Einreise anzugeben, denkt daran, dass Ihr in Usb. keinen konsularischen Schutz von deutscher Seite erwarten könnt, da Ihr dort wohl noch Staatsbürger seit.

Ein Umstand auf den immer wieder mit größter Nachhaltigkeit hingewiesen werden sollte.

Auch der Nichtbesitz eines (gültigen) Passes ändert nichts am Weiterbestehen der Staatsangehörigkeit.

Besonders bei Kindern aus binationalen Verbindungen wird diesen Faktum oftmals nicht die notwendige Aufmerksamkeit gewidmet.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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chr76
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i4a rocks!


Beiträge: 192

Zürich, Zürich, Switzerland
Zürich
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch und belgisch
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Antwort #3 - 13.05.2013 um 17:55:30
 
Ivan1986 schrieb am 12.05.2013 um 14:18:23:
...Meine Eltern haben jedoch nie die usbekische Staatsangehörigkeit abgelegt oder etwas in der Richtung unternommen. Die usbekischen Pässe liegen auch noch irgendwo verstaubt rum, natürlich schon längst abgelaufen...


Ich würde Dir raten erstmal den Unterschied zwischen Staatsangehörigkeit und (Reise-) Pass anzuschauen:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1342428924/21#21

Ob Ihr noch Usbeken seit, hängt vom usbekischen Recht ab. Da müsst Ihr Euch bei den usbekischen Behörden erkundigen. Möglich wäre es. Mit etwas Glück tummelt sich hier im Forum jemand mit speziellen Kenntnissen zu Usbekistan.

Ganz wichtig ist vor der Reise zu klären, ob es evtl. nach usbekischem Recht noch Militärdienstansprüche oder ähnliches geben könnte. Sonst kann die Reise recht unsanft um ein verlängertes unfreiwilliges Pfadfinderlager verlängert werden.

Gruss und viel Erfolg mit der Reise!
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jammie
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i4a rocks!


Beiträge: 142

Dortmund, Nordrhein-Westfalen, Germany
Dortmund
Nordrhein-Westfalen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 13.05.2013 um 22:55:39
 
Ivan,

schau mal das an

http://www1.umn.edu/humanrts/asylum/Ruzbek4.1.12.html

Ich weiß zwar nicht, ob diese Fassung aktuell ist. Aber, wenn aktuell und nichts sich änderte...

Entscheidend kann sein, ob Ihr Euch beim Konsulat angemeldet haben (ähnlich wie Kasachstan).

Wenn Du (Deine Eltern) das nicht gemscht haben, sieht es so aus, als ob Eure uzbekistanische Staatsangehögigkeit vorlorengegangen wäre.
Wenn Ihr nur die Pässe nicht verlängert habt, ist es zwar nicht gut, kann aber nicht zum Verlust der Staatsangehörigkeit führen. Wenn Ihr aber Euch innerhalb 5 Jahren nicht angemeldet habt, spricht es mit einer großen Wahrscheinlichkeit für Verlust.
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