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Re: Heiraten im laufdenden Asylverfahren Pass etc wie? (Gelesen: 26.306 mal)
reinhard
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Antwort #30 - 20.06.2013 um 10:57:02
 
Ailoonarose schrieb am 19.06.2013 um 18:56:14:
Angenommen, man schickt ihn via Laissez- Passer aus Deutschland


Das solltest Du noch einmal sehr präzise formulieren.
So kannst Du total unterschiedliche Antworten bekommen.

Wenn er mit einem Laissez-Passer ausreist, geht das. Wenn man ihn zu Hause abholen muss, geht danach erst mal nichts mehr.

Für den Pass sind irakische Behörden im Irak zuständig.
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Antwort #31 - 20.06.2013 um 13:05:46
 
Aha, ok..

Wie soll man denn bei so einer verzwickten Lage herausfinden dürfen ob noch eine Chance für eine AE besteht, wenn man dabei nur Fehler begehen kann.....

Wartet er auf den Asyl Anwalt, ist die Frist der freiwilligen Ausreise verstrichen.
Befolgt er die Gesetzeslage und geht, hat er vorher nie das Recht, prüfen zu lassen ob es doch aus einem Grund eine AE gibt und dass er wiederkommen darf, steht gleichzeitig in den Sternen.
Gibt es diese AE dann nicht, sind beide Chancen vertan.

"Wenn man ihn zu Hause abholen muss, geht danach erst mal nichts mehr."
Was heißt das denn genau für ihn?
...und angenommen, man würde ihn nicht finden, bis dann letztendlich der Anwalt für ihn spricht (oder auch nicht...)?
Vielleicht bekommt er ja eine AE wegen des Babys...

Wenn er die freiwillige Ausreise antreten würde, ist ja noch nicht gesichert ob er ein Visum zur Wiedereinreise bekäme.
Sind die Chancen größer, wenn er angibt, dass er ein Kind hat hier in Deutschland? Oder Visum zwecks wie auch immer?

Und angenommen, er bekäme kein Visum und würde illegal wieder einreisen, bestünde dann trotzdem die Möglichkeit mit vollständigen Dokumenten zu heiraten?
...denn sein Pass ist dann ja nicht gestempelt?
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reinhard
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Antwort #32 - 20.06.2013 um 14:19:28
 
Eine Abschiebung führt zu einer Einreisesperre. Da ist ein Visumantrag dann nicht mehr möglich.

Eine illegale Einreise danach wäre eine Straftat, das Standesamt kontrolliert die Aufenthaltserlaubnis.

Er kann jederzeit mit der Ausländerbehörde vereinbaren, dass die Ausreisefrist vier Wochen verlängert wird, damit er sich mit dem Anwalt besprechen kann. Da sollte er auch sagen, dass eine Schwangerschaft existiert und dass er sich an die (Ausländer-)Gesetze halten wird, also ggf. das Visumverfahren nachholen wird.

Es ist immer ein Problem, wenn es im Asylverfahren falsche Informationen gab und die Behörden erst die Wahrheit herausfinden mussten. Andererseits wäre ein Baby ein starkes Argument, auf das Visumverfahren zu verzichten - das Gesetz sieht das als Ausnahme vor, und diese Ausnahme ist dafür gedacht. Allerdings braucht er eben für eine AE den Pass, und wenn die Botschaft in Berlin den nicht ausstellen kann, muss er zur ausstellenden Behörde (die könnte ja für die Vorbereitung eine Vollmacht akzeptieren, so dass es dann schnell geht).

Er sollte auf jeden Fall zur Ausländerbehörde Kontakt halten und zusagen, dass er jetzt die Gesetze einhält, damit die ABH ihn nicht plötzlich greift und abschiebt. Wie die ABH darauf reagiert, kann hier niemand sagen, weil wir nicht genau wissen, welche "Vorgeschichte" der ABH vorliegt (manchmal wissen die Partnerinnen das auch nicht in allen Einzelheiten) und wie weit die Ausländerbehörde aktuell seiner Versicherung glaubt.

Andererseits liegt der Anwaltstermin so nahe, dass eine Abschiebung organisatorisch eigentlich nicht zu bewältigen ist und eine ABH normalerweise dann mindestens 14 Tage verlängert, wenn er nach vier Wochen fragt.

Eine Beratung ist grundsätzlich problematisch, wenn die Fragen (in diesem Falle von Dir) eigentlich erst sechs Monate zu spät starten. Ostern wäre es einfach zu organisieren gewesen.
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Antwort #33 - 20.06.2013 um 15:18:56
 
Oh super,

das sind genau die Antworten, die man in solch einem Fall hören möchte!  Augenrollen

Mir war nicht klar, dass er doch mehr Zeit hat zu handeln als die besagte Frist von einer Woche und den Anwaltstermin nun wahrnehmen kann.
Das hat die ABH mir soeben auch bestätigt.

Dann vielen, vielen Dank für die Mühe! und...

...eine Frage hab ich noch - was beinhalten die "Gesetze", an die er sich nun zu halten hat?



Das ist die Menschlichkeit: dass man nicht in allen Zeiten auf alle Situationen perfekt reagiert.
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Antwort #34 - 20.06.2013 um 16:12:23
 
Ailoonarose schrieb am 20.06.2013 um 15:18:56:
...eine Frage hab ich noch - was beinhalten die "Gesetze", an die er sich nun zu halten hat?

Zunächst einmal, daß er einen gültigen Pass besitzen muß, wenn er in ein anderes Land einreist und dort einen legalen Aufenthalt begründen will.
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Antwort #35 - 20.06.2013 um 16:23:40
 
Mit der Einhaltung der Gesetze meinte ich vor allem, dass er einer Ausreiseaufforderung mit normalen Rechtsbehelfen (sein Anwalt weiß mehr) widersprechen kann, er sollte es aber nicht mit Untertauchen / Verstecken versuchen.

Durch das Kind hat er ja 2014 hier einen relativ sicheren Aufenthalt. Es geht nur darum, wie der Übergang verläuft: Mit oder ohne Visumverfahren, beim Visumverfahren geht es auch um die Dauer. Die Aufenthaltserlaubnis 2014 bis 2040 (?) oder 2070 sollte er nicht mit dem Versuch gefährden, im Sommer 2013 eine Phase von zwei Wochen mit faulen Tricks rauszuholen. Nehmt Euch vor, dass es Ostern 2014 mit Pass, AE, Arbeitserlaubnis, Deutschkurs und Wohnung & Baby ein ruhiges Leben geben soll und geht für 2013 dann auch Kompromisse ein, notfalls auch eine Trennung auf Zeit.
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Antwort #36 - 20.06.2013 um 20:37:20
 
Ok., das mit den Gesetzen ist klar.

Mit "Trennung auf Zeit" ist wohl gemeint, dass er evtl. das Visumverfahren nachzuholen hätte und dann erst einmal ausreisen würde?

Und wie läuft der Übergang ab MIT Visumverfahren und was bedeutet "es geht dabei auch um die Dauer"?
Ganz klar dabei ist mir immer noch nicht, in wie fern sein Pass- den er ja nicht hat- jetzt eine Rolle spielt?
Er würde also evtl. mit einem "Laissez- Passer" ausreisen?
Dann hätte er seinen Pass bei den zuständigen Behörden (also im Irak) zu machen und bekäme schließlich das Visum in Amman?

Bei der AE - von 2014 bis 2040/70 ist ganz schön lang, was hat es damit auf sich?
Gehen Visum und AE etwa Hand in Hand?
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Antwort #37 - 20.06.2013 um 22:42:41
 
Ailoonarose schrieb am 20.06.2013 um 20:37:20:
Ganz klar dabei ist mir immer noch nicht, in wie fern sein Pass- den er ja nicht hat- jetzt eine Rolle spielt?


er kann ohne Pass grundsätzlich keinen Aufenthalt begründen (es gibt Ausnahmen, wenn aber ein Asyslantrag als offensichtlich unbegründet abgelehnt ist, greifen die nicht)

Ailoonarose schrieb am 20.06.2013 um 20:37:20:
Er würde also evtl. mit einem "Laissez- Passer" ausreisen?

könnte er

Ailoonarose schrieb am 20.06.2013 um 20:37:20:
Dann hätte er seinen Pass bei den zuständigen Behörden (also im Irak) zu machen und bekäme schließlich das Visum in Amman?

so die Prognose.
(Visum aber auf Antrag und Begründung, automatisch geht da nichts.)

Ailoonarose schrieb am 20.06.2013 um 20:37:20:
Bei der AE - von 2014 bis 2040/70 ist ganz schön lang, was hat es damit auf sich?

http://de.wikipedia.org/wiki/Metapher
(auch wenn es nicht ein einzelnes Wort ist)

Ailoonarose schrieb am 20.06.2013 um 20:37:20:
Gehen Visum und AE etwa Hand in Hand?

FZF Visum (auch zum dt. Kind) und entsprechende AE: ja

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Antwort #38 - 21.06.2013 um 21:18:25
 
Ok., das ist nun klar.

Doch in seinem Bescheid steht auch, er könne in ein anderes, ihn aufnahmebereites Land seiner Wahl gehen - ohne Pass?

Ich denke nicht, dass das für ihn in Frage kommt, aber wie würde sich das denn abspielen? Welchen Titel haette da oder kann man das so genau nicht sagen?
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Antwort #39 - 21.06.2013 um 22:01:17
 
Das heißt: Er besorgt sich seinen Nationalpass, weist sein Ingenieurs-Studium und seine jahrelange Erfahrung im Flugzeugbau nach, und schon ist Neuseeland aufnahmebereit.

Aber wozu willst Du das wissen? Ich habe Dir oben schon geraten, diesen Satz zu vergessen. Oder willst Du, dass er in den nächsten 30 Jahren in Neuseeland lebt?

Anders ist ein "aufnahmebereites Land" für ihn nicht vorstellbar.

Es ist einfach ein Standard-Satz, den die Ausländerbehörde reinschreibt, weil es eben darum geht, Deutschland zu verlassen. Die ABH will damit sagen, dass sie ihm nicht vorschreiben will, wohin er reist. Aber ein "aufnahmebereites Land" gibt es im Allgemeinen nicht. Bei ihm könnte es theoretisch Kuweit sein, wenn er noch einen AT für dieses Land hätte.
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« Zuletzt geändert: 21.06.2013 um 22:16:33 von reinhard »  
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Antwort #40 - 21.06.2013 um 22:45:02
 
Lange her.. der Ursprung dieser Formulierung liegt im Zerfall
von Ländern.

UDSSR, Jugoslawien um nur 2 zu nennen. Da war es oft nicht
eindeutig, wohin jemand reisen kann bzw abgeschoben werden
kann.
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Antwort #41 - 22.06.2013 um 08:43:31
 
Die Formulierung ist so geschrieben, dass der Zusammenhang zum beruflichen nicht sofort ersichtlich ist.
Er ist ja zum Glück kein Ingenieur und kann auch keine andere hohe Qualifikation vorweisen.

Bis dahin wäre alles geklärt und wir nehmen es in Angriff!
Vielen Dank nochmal für die Hilfe.

Viele Grüße!
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Antwort #42 - 22.06.2013 um 09:31:10
 
....doch, da fällt mir noch was ein.

Wie läuft das mit dem Deutsch A1, wenn er das Visumverfahren nachzuholen haette?
Er spricht schon A1, wir reden nur Deutsch unter- und miteinander, also alle verstehen ihn, doch ist der Satzbau grammatisch unkorrekt und er hat das alles in einem Kurs erst noch umzustellen.

Aber für das Visum braucht er doch das Zertifikat?
Welche Möglichkeit besteht da?
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Antwort #43 - 22.06.2013 um 09:42:40
 
bei fzf zum deutschen kind braucht er kein A1
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Antwort #44 - 22.06.2013 um 12:39:37
 
Ok., danke.
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