Eine Abschiebung führt zu einer
Einreisesperre. Da ist ein Visumantrag dann nicht mehr möglich.
Eine illegale Einreise danach wäre eine Straftat, das Standesamt kontrolliert die Aufenthaltserlaubnis.
Er kann jederzeit mit der Ausländerbehörde vereinbaren, dass die Ausreisefrist vier Wochen verlängert wird, damit er sich mit dem Anwalt besprechen kann. Da sollte er auch sagen, dass eine Schwangerschaft existiert und dass er sich an die (Ausländer-)Gesetze halten wird, also ggf. das Visumverfahren nachholen wird.
Es ist immer ein Problem, wenn es im Asylverfahren falsche Informationen gab und die Behörden erst die Wahrheit herausfinden mussten. Andererseits wäre ein Baby ein starkes Argument, auf das Visumverfahren zu verzichten - das Gesetz sieht das als Ausnahme vor, und diese Ausnahme ist dafür gedacht. Allerdings braucht er eben für eine
AE den Pass, und wenn die Botschaft in Berlin den nicht ausstellen kann, muss er zur ausstellenden Behörde (die könnte ja für die Vorbereitung eine Vollmacht akzeptieren, so dass es dann schnell geht).
Er sollte auf jeden Fall zur Ausländerbehörde Kontakt halten und zusagen, dass er jetzt die Gesetze einhält, damit die
ABH ihn nicht plötzlich greift und abschiebt. Wie die
ABH darauf reagiert, kann hier niemand sagen, weil wir nicht genau wissen, welche "Vorgeschichte" der
ABH vorliegt (manchmal wissen die Partnerinnen das auch nicht in allen Einzelheiten) und wie weit die Ausländerbehörde aktuell seiner Versicherung glaubt.
Andererseits liegt der Anwaltstermin so nahe, dass eine Abschiebung organisatorisch eigentlich nicht zu bewältigen ist und eine
ABH normalerweise dann mindestens 14 Tage verlängert, wenn er nach vier Wochen fragt.
Eine Beratung ist grundsätzlich problematisch, wenn die Fragen (in diesem Falle von Dir) eigentlich erst sechs Monate zu spät starten. Ostern wäre es einfach zu organisieren gewesen.