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Kostenübernahme: Zeugnisübersetzung? (Gelesen: 5.270 mal)
Kening
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Kostenübernahme: Zeugnisübersetzung?
11.03.2013 um 11:22:36
 
Hallo liebes Forum,

ich habe mal eine Frage und hoffe das vll. jemand hier Erfahrungen hat oder vll. generell mehr weiss.

Meine Frau kommt aus China und lebt jetzt seit 8 Monaten in Deutschland. Sie bezieht zurzeit ALGII und nimmt demnächst am ESF-BAMF Programm teil um ihr Deutschlevel von B1 auf B2 zu erhöhen.

Abgesehen davon das meine Frau das auch will, muss sie sich sicherlich am Ende des ESF-BAMF Programmes bewerben um keine Kürzungen seitens des Jobcenters zu bekommen.

Jetzt meine Frage:

Gibt es eine Möglichkeit das dass Jobcenter für die Kosten der Übersetzung aufkommen muss? Ich habe mal angefragt was eine Übersetzung mit Beglaubigung kostet (Bachelor-Zeugnis, Uni-Abschlusszeugnis, transkript of records) und es beläuft sich auf ca. 350€.  Da ich selbst noch studiere, ist das natürlich eine Menge Geld das ich mal nicht eben so aus der Portokasse bezahlen kann.

Vielleicht weiß jemand mehr.

Ich bedanke mich

Lg Smiley !
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 11.03.2013 um 11:45:02
 
Meine Antwort: JA.

Die Übersetzerin sollte nach JVEG abrechnen.

Es gibt immer wieder JobCenter, die das anders sehen, ich gehe aber davon aus, dass sie das bezahlen müssen.
Die Leistungsbezieherin muss den Antrag stellen, und erst nach Zusage darf die Übersetzerin beginnen.
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Kening
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 11.03.2013 um 11:50:10
 
Alles klar, vielen Dank dir ! Smiley
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gc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #3 - 15.03.2013 um 10:41:33
 
reinhard schrieb am 11.03.2013 um 11:45:02:
Meine Antwort: JA


...hast Du auch ne Rechtsgrundlage dafür?

JVEG regelt die Höhe der Vergütung der Dolmetscher, ist mE aber keine sozialrechtliche Anspruchsgrundlage.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 15.03.2013 um 11:06:19
 
gc schrieb am 15.03.2013 um 10:41:33:
...hast Du auch ne Rechtsgrundlage dafür?


Nein, nicht wirklich. Aber unendlich oft mit Sachbearbeitern am Telefon diskutiert, hat immer zur Übernahme der Kosten durch die BA geführt. Die Erfahrungen der IQ-Beratungsstellen hier im Bundesland sind 100 % identisch.

Die Übersetzung der mitgebrachten Zeugnisse ist ja für eine erfolgreiche Vermittlung in den Arbeitsmarkt (1., 2., 3., 4...) förderlich, deshalb sollte das m.E. immer die BA auch bezahlen wollen.


Zitat:
JVEG regelt die Höhe der Vergütung der Dolmetscher, ist mE aber keine sozialrechtliche Anspruchsgrundlage.


Das JVEG regelt die Tarife für Dolmetschen und Übersetzen für die Justiz und die Bundesbehörden (Zoll, Bundespolizei, Bundesagentur für Arbeit). Es ist die einzige Rechtsgrundlage für einen Tarif, deshalb sollte man die BA und die JobCenter immer darauf festnageln (oder es versuchen). Hier in SH haben wir die komfortable Situation, dass vor einigen Jahren ein Paragraph (§ 82a) in das Landesverwaltungsgesetz eingefügt wurde, dass auch für Landesbehörden (Schulen, Polizei) und für kommunale Behörden (Sozialamt & JobCenter, Standesamt) die Tarife aus dem JVEG für alle Übersetzungen gelten.
Nach meinen Erfahrungen reicht es, mit der Behörde zu klären, dass sie der Kostenübernahme zustimmt, und beim Tarif darauf zu verweisen, dass der ja gesetzlich festgelegt sei.
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Thobi18
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #5 - 25.09.2018 um 20:05:02
 
Hallo zusammen,
ich bräuchte mal einen Rat bezüglich Übersetzungen. Es geht um technische Übersetzungen und ich überlege ein Onlineübersetzungsbüro zu engagieren. Hat jemand von euch Erfahrung damit? Ich finde es aus Zeitmangel am einfachsten alles so abzuwickeln, denn ich kann die Dokumente per Email senden. Ein Angebot habe ich mir schon eingeholt und der Liefertermin passt auch. Allerdings wäre dies das erste Mal, dass ich so Dokumente übersetzen lasse. Sonst hatte ich immer persönlichen Kontakt zum Übersetzer.
Kann mir jemand von euch etwas mehr darüber sagen?
Liebe Grüße
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« Zuletzt geändert: 25.09.2018 um 20:54:11 von Tippi » 
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Tippi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Sozialamt
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Antwort #6 - 25.09.2018 um 20:54:51
 
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Thobi18

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