Liebes
i4a Mitglieder,
Das ist hier erstes Post bei Euch.
Da das Thema verschiedene Bereiche enthält, ich wusste nicht genau wo ich eintragen musste, also ich habe das einfach unter diesem Thema gemacht. Wäre ich falsch gewesen, bitte ich um erneute Verschiebung.
Ich habe folgendes Problem.
Ich bin 33, komme aus Nigeria, und lebe seit Deutschland seit bald 8 Jahren.
über 3 Jahre verheiratet jetzt und davon genau 34 Monate in ehelicher Lebensgemeinschaft (Scheidung läuft noch beim Familiengericht).
Paar Monate nach der Trennung habe ich die Ausländerbehörde informiert. Und genau eine Woche vorher habe ich eine Einbürgeunszusicherung erhalten (ich hatte einen Antrag aufgrund der über 2 Jährigen Ehe gestellt).
Ich informierte dann die
EBH und fragte ob ich nach § 10
StAG eingebürgt werden könnte. Rückmeldung hieß : "Sie können erst nach 8 Jahren eingebürgt werden", wäre voraussitlch dann Juni 2013.
Ich besitze aber das Zertifikat Integrationskurs und habe es eingereicht, mit der Begründung dass Diese diese Zeit auf 7 Jahre verkürzt (erhalten im Februar 2012).
Eine Rückmeldung diesbezüglich kam nie (bis heute).
Paar Monate später erhielt ich einen Brief von der
ABH dass meine
AE verkürzt wird, aufgrund der ehelichen Trennung vor den 36 Monaten und dass ich ausgewiesen wird.
Ich kontaktierte einen Anwalt der die ABH/EBH anschrieb, mit der Bitte um Berücksichtung der über die Einbürgerung nach § 10
StAG eingereichten Unterlagen.
Keine Antwort wieder monatenlang.
Kurz bevor meine
AE ablief (in der Zeit noch im Besitzt von einer nach §28 AE), beantragte mein Anwalt eine neue
AE. Die neue
AE war auf meiner nachgewiesen Berufserfahrung in der IT Branche begründet und mein IT-Unternehmen.
Es kam erstmal keine Antwort.
Ich besuchte dann persönlich die
ABH und erklärte nochmals meine Geschichte. Man sagte mir, es würde schon nichts im Wege gegen eine nach § 21
AE stehen. Ich erhielt einen Termin für letze Woche und eine Liste von Unterlagen für den Termin mitzubringen (Angekreutz waren Steuerbescheid über die selbständige Tätigkeit, 1 x Foto, 80 EUR).
Ein Tag vor dem Termin bei der
ABH zu Regelung der
AE, erhielt ich einen Brief von dem neuen Teamleiter von der
ABH, wo alle Anträge (durch meinen Anwalt) abgelehnt worden sind und dazu eine Aufforderung bis zum 01.04.13 das Land zu verlassen.
Ich ging trotzdem zu dem genannten Termin und mit den angefragten Unterlagen. Es wartete zwei Männer im Büro, und sie sagten mir : "Wir brauchen nicht Ihre Unterlagen, Sie erhalten heute nur was von uns". Sie fragten mich ob ich deren Brief gestern erhielt.. Ich sagte JA, und fragte warum ich dann einen Termin heute habe..
Antwort : "Der Kollege hatte noch nicht Ihre Unterlagen geprüft" (Meine Unterlagen stehen dort seit über einem Jahr..)
Ich erhielt dann eine Grenzübertrittsbescheinigung mit dem Bitte zum 01.04.13 die BRD zu verlassen.
Ich durfte wieder meine Unterlagen einpacken und Sie wünschten mir gute Rückreise..
Ich rief den Teamleiter an und er sagte "Sie waren überrascht dass Sie noch diesen Brief vor Ihrem Brief erhalten hatten wahr ?.." Und ich "JA aber ich war doch persönlich da, hatte nochmals von vorne alles erklären und bekam den Termin.. und alle Unterlagen hatte ich.. Keiner wollte sich die Sachen anschauen"..
Antwort : "JA, Es tut mir leid, es ist nun mal so. Ich habe Ihre Unterlagen nachgeschauft, Sie erfüllen in keiner Weise die Vorraussetzungen für eine weitere
AE in Deutschland. Außerdem können Sie Ihre Tätigkeit als IT-Fachman aus Ihrem Land ausüben. In Deutschland haben wir schon genug Arbeitslose..."
Und ich war noch nie arbeitslos.. muss ich dazu sagen..
naja.. so viel dazu.
Jetzt meine Frage an die Experten und an Ausländerreicht Interessierten, Aber wie findet ihr das Ganze ?
War alles richtig ?
Kann ich noch was dagegen tun ?
Habe ich da irgendwelche Chancen ?
Ich würde jetzt nicht nur Deutschland verlassen, aber ich würde noch riesigen Ärger mit meinen Kunden/Auftragsgebern erhalten
Das ganze kann ich nicht von Afrika machen. Ich manage eine große IT Infrastruktur mit allem was dazu gehört.. D.h. mit dem Auftrag ist es "over", und ich riskiere eine Abmachung wegen Vertragsbruch. (Naja diese Seite interessiert auch nicht die Behörde gehe ic hdavon aus).
Erst mal Vielen Dank für Eure Zeit.
Ich ließ dies:
"
Falls die Ehe im Zeitpunkt der Einbürgerung nicht mehr bestehen sollte, richtet sich die Einbürgerung nicht mehr nach § 9
StAG, sondern nach § 10
StAG. " Naja Beweise abgegeben aber ignoriert .. Machen zu viele Gesetze die Gesetze kaputt ?
Joe
Nachtrag :
Als ich die Zusicherung bekam, war meine nach § 28
AE 7 Monate "gültig" und wurde auch nicht verkürzt. Man hat gewartet dass sie abläuft und mir dann Gute Rückreise gewünscht.