Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
§16 Aufenthaltstitel zum Studium: Gelten Praktika und Nebenjobs als ausreichender Lebensunterhalt? (Gelesen: 3.677 mal)
Medialoge
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 10

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag §16 Aufenthaltstitel zum Studium: Gelten Praktika und Nebenjobs als ausreichender Lebensunterhalt?
25.02.2013 um 13:36:37
 
Hallo,
meine Freundin kommt aus Thailand und macht in Deutschland ihren Master. Sie hat jetzt das Problem, das ihr Aufenthaltstitel im März endet und ihr Geld dann auch aufgebraucht sein wird. Sie hat sich auf ein Praktikum ab Anfang April beworben und wahrscheinlich wird sie auch angenommen. Sie soll diese Woche, nur noch einmal für zwei Tage in der Firma zur Probe arbeiten. Ihr Monatslohn lege dann bei 400 Euro. Monatlich würden ihr also noch 259 Euro fehlen. Diese könnte sie als Putzkraft noch dazu verdienen. Ich weiss das sie pro Jahr nicht mehr als 120 Tage Vollzeit arbeiten darf, sie schliesst ihr Studium Anfang Mai aber sowieso ab. Lange Rede kurzer Sinn.
Kann mir Jemand sagen, ob die Ausländerbehörde ihr in diesem Fall den Aufenthaltstitel verlängern wird?

Beste Grüsse
Janning
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: §16 Aufenthaltstitel zum Studium: Gelten Praktika und Nebenjobs als ausreichender Lebensunterhalt?
Antwort #1 - 25.02.2013 um 13:42:02
 
Medialoge schrieb am 25.02.2013 um 13:36:37:
Kann mir Jemand sagen, ob die Ausländerbehörde ihr in diesem Fall den Aufenthaltstitel verlängern wird?

Da müssten wir schon raten. Ich habe allerdings so meine Zweifel, denn mit der Aussage "sie könnte die Stelle bekommen", wird keine ABH etwas anfangen können, da will man sicher einen entsprechenden Vertrag sehen.

Eine FB dürfte es bis zur Enscheidung sicher geben, die entsprechenden Nachweise kann sie dann nachreichen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Medialoge
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 10

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: §16 Aufenthaltstitel zum Studium: Gelten Praktika und Nebenjobs als ausreichender Lebensunterhalt?
Antwort #2 - 25.02.2013 um 13:48:43
 
Das hätte ich jetzt besser erklären müssen, die Firma will im Laufe dieser Woche auch endgültig beschliessen, ob sie angenommen ist oder nicht und wird ihr das Ergebnis auch diese Woche mitteilen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: §16 Aufenthaltstitel zum Studium: Gelten Praktika und Nebenjobs als ausreichender Lebensunterhalt?
Antwort #3 - 25.02.2013 um 13:54:35
 
Sie muss die entsprechenden Nachweise liefern können, Sprich Arbeitsverträge mit Angabe des Gehaltes und - solange es um die AE §16 I geht - auch die Arbeitszeiten, wegen der 120-Tage-Regelung.

Obs ausreichen wird, das entscheidet dann die ABH.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.169

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: §16 Aufenthaltstitel zum Studium: Gelten Praktika und Nebenjobs als ausreichender Lebensunterhalt?
Antwort #4 - 25.02.2013 um 13:57:32
 
Sie sollte auf jeden Fall zweigleisig fahren: Falls sie jemanden kennt, der an die LU-Sicherung aus diesem 120-Tage-Job glaubt, könnte der ja ein Sperrkonto einrichten - das Geld darf sie ja von diesem Konto in 12 Monatsraten zurückzahlen.

Falls die Ausländerbehörde den LU aufgrund der Zusage noch nicht als gesichert ansieht, müsste Sie als "Plan B" das Sperrkonto ins Gespräch bringen. (Oder eine VE.)
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Medialoge
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 10

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: §16 Aufenthaltstitel zum Studium: Gelten Praktika und Nebenjobs als ausreichender Lebensunterhalt?
Antwort #5 - 25.02.2013 um 15:12:17
 
Also meine Mutter überlegt eine VE zu unterschreiben. Die wäre dann aber für alle Kosten gültig, also nicht nur für ein Teil der 659 Euro. Ist das richtig?
Noch etwas anderes, wir haben auf der Seite der Ausländerbehörde in Berlin gelesen, das man so lange man noch keinen Termin bekommen hat, sprich noch nicht vorlegen konnte, warum der Aufenthaltstitel verlängert werden soll, der Aufenthaltstitel weiter besteht. Das begrüßen wir an sich schon, da wir so viel Zeit gewinnen, nur wollten wir Ende März bevor ihr Praktikum anfängt nach Thailand und wir kommen erst am 8 April wieder in Deutschland an. Ich weiss das war jetzt nicht gerade taktisch die Tickets zu diesem Zeitpunkt zu buchen, nur hatte sie den Chef während des Vorstellungsgespräch leider missverstanden und dachte, das sie schon angenommen wäre. Der Chef meinte allerdings nur, das er Sie gerne annehmen will, leider ist er aber nicht der einzige Chef in der Firma. Gibt es eine Möglichkeit, für 8 Tage das Recht zu erwerben, sich im Heimatland aufzuhalten? Ich weiss, das ist jetzt echt ein Luxus Problem, verglichen mit dem Rest. Einen grossen Teil der Tickets, habe ich auch, zum Bachelorabschluss geschenkt bekommt. Auf den Anteil hätte ich für andere Zwecke auch nicht zugreifen können.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Runenwolf
Expertin
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 1.624

Daheim, Baden-Württemberg, Germany
Daheim
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter Standesamt/Aufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: §16 Aufenthaltstitel zum Studium: Gelten Praktika und Nebenjobs als ausreichender Lebensunterhalt?
Antwort #6 - 25.02.2013 um 15:21:56
 
Medialoge schrieb am 25.02.2013 um 15:12:17:
das man so lange man noch keinen Termin bekommen hat, sprich noch nicht vorlegen konnte, warum der Aufenthaltstitel verlängert werden soll, der Aufenthaltstitel weiter besteht. 


Der Hinweis auf der Seite der Berliner Ausländebehörde lautet:
Ist Ihr Aufenthaltstitel zum Zeitpunkt der Terminbuchung bzw. Terminanfrage noch nicht abgelaufen, bleibt er im Bundesgebiet bis zum gebuchten oder mitgeteilten Termin bestehen – auch wenn der gebuchte oder mitgeteilte Termin erst nach Ablauf des Gültigkeitsdatums des Aufenthaltstitels liegen sollte. Dies gilt auch für alle verfügten Nebenbestimmungen, inklusi-ve der Verfügungen zur Erwerbstätigkeit. Reisen ins Ausland sind jedoch nur innerhalb der Gültigkeit der Ihnen zuletzt erteilten Aufenthaltserlaubnis möglich.


Sprich ... Habt ihr einen Termin gebucht oder wurde er bestätigt, dann gilt für Deutschland der Titel weiter ... Reisen könnt ihr damit nicht, bzw. nur innerhalb der Gültigkeit des alten Titels, in eurem Fall halt irgendwann im März.

Eine Reise ins Ausland wäre allerdings mit einer Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 4 AufenthG möglich.

Daher kann ich euch nur raten, die Verlängerung des Titels so schnell wie möglich zu beantragen und unter Hinweis auf die geplante Reise eine Fiktionsbescheinigung ausstellen lassen.
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 25.02.2013 um 15:35:46 von Runenwolf »  
 
IP gespeichert
 
Medialoge
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 10

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: §16 Aufenthaltstitel zum Studium: Gelten Praktika und Nebenjobs als ausreichender Lebensunterhalt?
Antwort #7 - 25.02.2013 um 15:40:49
 
Danke. Weiss Jemand ob man in Berlin auch ohne Termin bei der Ausländerbehörde eine Verlängerung des Aufenthaltstitels beantragen darf? Ich weiss, das man durchaus ohne Termin mit dem Sachbearbeiter sprechen kann, es dauert nur eben eine Weile, bis man dran kommt. Die Frage ist nur, ob man in dem Fall auch den Aufenthaltstitel verlängern kann, oder dafür dann schon einen Termin braucht.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.169

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: §16 Aufenthaltstitel zum Studium: Gelten Praktika und Nebenjobs als ausreichender Lebensunterhalt?
Antwort #8 - 25.02.2013 um 15:41:30
 
Zur ABH Berlin kann ich nichts sagen, aber zur anderen Frage:

Eine VE ist ein höheres Risiko als ein Sperrkonto. Das Sperrkonto kann "weg" sein, die VE kann zu immer neuen Rechnungen führen.

Aber das Risiko liegt immer in der Person selbst, für die man bürgt. Falls diese Studentin ein ordentlicher und ehrlicher Mensch ist, ist das Risiko ja "Null", und zwar für beide Varianten. Das kann aber nur beurteilen, wer diese Studentin persönlich kennt.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Runenwolf
Expertin
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 1.624

Daheim, Baden-Württemberg, Germany
Daheim
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter Standesamt/Aufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: §16 Aufenthaltstitel zum Studium: Gelten Praktika und Nebenjobs als ausreichender Lebensunterhalt?
Antwort #9 - 25.02.2013 um 15:46:55
 
Medialoge schrieb am 25.02.2013 um 15:40:49:
Danke. Weiss Jemand ob man in Berlin auch ohne Termin bei der Ausländerbehörde eine Verlängerung des Aufenthaltstitels beantragen darf?


Am besten rufst du an, erklärst telefonisch das Problem und bittest um einen Termin für die Ausstellung einer FB.

Du kannst auch auf gut Glück mit deiner Freundin hingehen und warten. Bei uns wurde dann die FB auch mal per Post zugeschickt, wenn die Ausstellung an dem Tag nicht gleich möglich war.

Sprich einfach mit den Leuten dort.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Medialoge
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 10

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: §16 Aufenthaltstitel zum Studium: Gelten Praktika und Nebenjobs als ausreichender Lebensunterhalt?
Antwort #10 - 25.02.2013 um 16:35:33
 
Danke für alle Antworten. Ich rufe morgen die ABH.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema