Medialoge schrieb am 25.02.2013 um 15:12:17:das man so lange man noch keinen Termin bekommen hat, sprich noch nicht vorlegen konnte, warum der Aufenthaltstitel verlängert werden soll, der Aufenthaltstitel weiter besteht.
Der Hinweis auf der Seite der Berliner Ausländebehörde lautet:
Ist Ihr Aufenthaltstitel zum Zeitpunkt der Terminbuchung bzw. Terminanfrage noch nicht abgelaufen, bleibt er im Bundesgebiet bis zum gebuchten oder mitgeteilten Termin bestehen – auch wenn der gebuchte oder mitgeteilte Termin erst nach Ablauf des Gültigkeitsdatums des Aufenthaltstitels liegen sollte. Dies gilt auch für alle verfügten Nebenbestimmungen, inklusi-ve der Verfügungen zur Erwerbstätigkeit. Reisen ins Ausland sind jedoch nur innerhalb der Gültigkeit der Ihnen zuletzt erteilten Aufenthaltserlaubnis möglich.
Sprich ... Habt ihr einen Termin gebucht oder wurde er bestätigt, dann gilt für Deutschland der Titel weiter ... Reisen könnt ihr damit nicht, bzw. nur innerhalb der Gültigkeit des alten Titels, in eurem Fall halt irgendwann im März.
Eine Reise ins Ausland wäre allerdings mit einer Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 4
AufenthG möglich.
Daher kann ich euch nur raten, die Verlängerung des Titels so schnell wie möglich zu beantragen und unter Hinweis auf die geplante Reise eine Fiktionsbescheinigung ausstellen lassen.