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ehefrau nach deutschland holen (Gelesen: 1.844 mal)
thisbruno
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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04.02.2013 um 08:29:34
 
hallo leute

habe diese seite gefunden und hoffe das hier
jemand bescheid weiß.

ich bin eu-bürger und genieße das freizügigkeitsrecht.
wohne und arbeite in deutschland und
bin sozialversichert.
nun will ich auf diesem wege meine ehefrau
nach deutschland mit einem familienzusammen-visum
nachholen.

in der theorie ist das ja ganz einfach,
frage mich aber, ob es trotzdem schiefgehen kann.
ich sehe da 3punkte, die ein problem darstellen
könnten.

ich habe nur einen befristetet arbeitsvertrag und
ein zimmer zur verfügung mit 20qm.
meine frau hatt ein nationales aufenthaltverbot
in meinem heimatland, jedoch kein eu-weites,
weil man sie ohne visa erwischt hatt, also
nichts strafrechtliches..

kann das zu einer visa-ablehnung führen?
und was sagt am besten bei der
ausländerbehörde bzw botschaft
diesbezüglich?
kann man sich da so dumm anstellen,
das man es verbock?

wäre sehr dankbar, für ein paar
gute ratschläge....

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 04.02.2013 um 10:27:40
 
thisbruno schrieb am 04.02.2013 um 08:29:34:
ein nationales aufenthaltverbot
in meinem heimatland, jedoch kein eu-weites


sicher?
Ihr könnt das durch eine Selbstauskunft sicherstellen (Wort anklicken)

thisbruno schrieb am 04.02.2013 um 08:29:34:
mit einem familienzusammen-visum

als Österreicher in D ist das unnötig.
Du geniesst in D Freizügigkeit.
Deine Frau kann damit eine von Dir abgeleitete Freizügigktei geltend machen.
Zur Einreise braucht sie ein Einreisevisum, welches ggf. sogar an der Grenze ausgestellt werden muss.
Probleme wird es aber wohl geben, wenn sie ohne Einreisevisum in ein Flugzeug will, um dann erst an der Grenze das Visum zu bekommen.

notwendige Dokumente: Eure HU und deine Meldebesätigung aus D.

Ich würde in der AV in ihrem Heimatland ein einfaches Einresevisum beantragen mit Hinweis auf das Freizügigkeitsgesetz

http://www.info4alien.de/gesetze/frzg.htm
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 04.02.2013 um 17:43:05
 
hallo leute

habe schon wegen einer auskunft beim sis
geschrieben, ob das einreiseverbot auch
wirklich nur in österreich gilt und wird
wohl einmal ein bescheid kommen...

gibt es in deutschland dann eine beschränkung,
bezüglich der wohnfläche und jahresstellung?
habe nur eine saisonarbeit und 20qm.
eine mitarbeiterin einer ausländerbehörde,
hatt mir einmal gesagt, das es zum beispiel
25qm wohnfläche und eine jahresarbeit
sein müssen.

mfg this
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Antwort #3 - 04.02.2013 um 18:21:03
 
thisbruno schrieb am 04.02.2013 um 17:43:05:
das es zum beispiel
25qm wohnfläche 


Anforderungen nach Mindestwohnfläche gibt es bei FZF zu Ausländern nach AufenthG.

Für Dich gilt Freizügigkeitsgesetz
http://www.info4alien.de/gesetze/frzg.htm
findest du da was bzgl. Mindestwohnfläche? ICh nicht.
thisbruno schrieb am 04.02.2013 um 17:43:05:
jahresarbeit
sein müssen.


auch das ist nicht gefordert
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