Ernie2013 schrieb am 06.03.2014 um 00:30:35:Wie lange dauert denn in der Regel so ein Verfahren beim Sozialgericht??
Kann schon dauern.
Darum:
1. Morgen früh mit deinem Jobcenter-Bescheid zum Amtsgericht und Beratungshilfe beantragen. Du kriegst dann den Beratungsschein. Mit diesem Beratungsschein kannst du zu jedem Anwalt gehen. Man kann quasi vom Anwalt nicht abgewiesen werden, da es einen wirklich engen gesetzlichen Rahmen gibt z.B. Überbelastung des Anwalts. Also musst dich auch nicht beim Anwalt schämen oder sonstwie zögern.
2. Du kannst jetzt schon nach einem guten Anwalt suchen. Morgen früh kannst du ja direkt nach dem Erhalt des Beratungsscheins zu diesem Anwalt gehen. Alles haarklein erzählen! Je mehr Informationen der Anwalt hat umso besser. Am Besten alle Unterlagen die ihr habt mitnehmen.
3. Dem Anwalt sagen, dass er doch bitte zuerst mit dem Jobcenter reden soll ob das Jobcenter wirklich diese offensichtliche Fehleinschätzung aufrecht erhalten möchte.
4. Falls das Jobcenter stur bleibt solltest du Prozesskostenhilfe beantragen und der Anwalt soll dann vorläufigen Rechtsschutz einlegen. Das bedeutet das Sozialgericht entscheidet
schnell über euren Antrag. Die Entscheidung ist aber vorläufig. Da die Gesetzeslage aber eindeutig ist, wird das Sozialgericht relativ schnell reagieren.
Leider muss man manchmal solche Schritte gehen. Aber wenn man aus der Wohnung wegen fehlender Mietzahlung geschmissen werden könnte, oder man kein Geld hat um was zu Essen zu kaufen, dann ist es wohl der einzige Weg.