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Ehepartner von Deutschen: B1-Kenntnisse für die NE? (Gelesen: 25.499 mal)
erne
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Antwort #15 - 13.04.2014 um 20:57:20
 
blue_angle1971 schrieb am 13.04.2014 um 19:26:25:
Die Anforderung der Deutschkenntnisse könnte man lassen wie vorher


und wer nach 5 Jahren immer nur noch A1 kann, und damit zeigt, dass er sich nicht integrieren will, soll dann mit einer NE belohnt werden?

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Antwort #16 - 13.04.2014 um 22:41:21
 
Man sollte einfach NE nach 12 Jahren vergeben. Denn eine Ehe hält statistisch 11 Jahre. Nach 12 Jahren kann man also davon ausgehen, dass es stabil ist.





Laut lachend
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Antwort #17 - 14.04.2014 um 01:54:51
 
Aras schrieb am 13.04.2014 um 22:41:21:
Nach 12 Jahren kann man also davon ausgehen, dass es stabil ist.


Falsch. Frag mal Mitarbeitern von ABHs. Meistens scheitert die Ehe dann zufällig etwa genau nach drei Jahren. Zufälle gibt es... dann noch so viele... Bei fünf Jahren überlegt man es sich schon gewaltig, ob man das Schauspiel solange durchhält.
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Antwort #18 - 14.04.2014 um 01:57:14
 
erne schrieb am 13.04.2014 um 20:57:20:
und wer nach 5 Jahren immer nur noch A1 kann, und damit zeigt, dass er sich nicht integrieren will, soll dann mit einer NE belohnt werden?


Was hat der Wille zur Integration damit zu tun, dass man nicht Deutsch nach Level B1 kann? Dir ist klar, dass die deutsche Sprache einer der schwierigsten Sprachen überhaupt ist. B1 beherrscht so mancher Deutsche nicht.
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Antwort #19 - 14.04.2014 um 18:01:17
 
blue_angle1971 schrieb am 14.04.2014 um 01:54:51:
Falsch.

du hast wohl den smiley übersehen

blue_angle1971 schrieb am 14.04.2014 um 01:54:51:
Bei fünf Jahren überlegt man es sich schon gewaltig, ob man das Schauspiel solange durchhält. 


ob drei oder fünf ...
du wirst sehen, die zufällig hohe Scheidungsrate wird dann nach 5 Jahren sein

blue_angle1971 schrieb am 14.04.2014 um 01:57:14:
Dir ist klar, dass die deutsche Sprache einer der schwierigsten Sprachen überhaupt ist

nein

blue_angle1971 schrieb am 14.04.2014 um 01:57:14:
B1 beherrscht so mancher Deutsche nicht. 

einer der seit über fünf Jahren in D lebt?
Traurig genug!

Aber deine Aussage ist insofern richtig, dass es auch Deutsche im Ausland gibt, die noch nie in D waren und noch nie dt. gesprochen haben (oder erst seit einem Jahr in D sind)

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Antwort #20 - 24.04.2014 um 03:57:41
 
erne schrieb am 14.04.2014 um 18:01:17:
blue_angle1971 schrieb am 14.04.2014 um 01:57:14:
B1 beherrscht so mancher Deutsche nicht.

einer der seit über fünf Jahren in D lebt?
Traurig genug!


Wie über die fünf Millionen erwachsene Deutsche, die funktionale Analaphabeten sind. Die Zahlen schwanken zwischen 10 und 15% aller Erwachsenen. Auch die würden den B1 Test nicht bestehen.

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Antwort #21 - 25.04.2014 um 10:54:20
 
Hallo,

ich find die Diskussion interessant und muss auch gleich meinen Senf dazugeben:)

Die Deutschkenntnisse, die verlangt werden, finde ich mehr als großzügig angesetzt. B1 ist das mindeste was eine Person drauf haben muss um in Deutschland zu leben und zu arbeiten. Man muss halt in gewissen Bundesländern auch im Stande sein Dialekte zu verstehen (bei Handwerkern ist das ja nicht ganz unüblich). Außerdem kann man in Deutschland ohne Deutsch kein Business machen. Das ist Fakt, und da sind sogar B1 Kenntnisse eher mangelhaft. Und offensichtlich hast du keine weiteren Fremdsprachen gelernt, wenn du Deutsch als eine der schwierigsten Sprachen einstufst. Versuch es mal mit Koreanisch, da wirst du deine Meinung schnell ändern. Smiley
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blue_angle1971
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Antwort #22 - 26.04.2014 um 13:40:34
 
radoznala_25 schrieb am 25.04.2014 um 10:54:20:
Versuch es mal mit Koreanisch, da wirst du deine Meinung schnell ändern


Ich spreche mehrere Sprachen. Darunter auch eine tonale Sprache aus Südostasien. Und Du kannst mir glauben, dass die deutsche Sprache zu den schwierigsten Sprachen gehört. Schon alleine die deutsche Grammatik ist sehr schwer für Ausländer zu lernen. B1 ist schon ein Level, den man mal nicht eben so erreicht.

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grisu1000
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Antwort #23 - 26.04.2014 um 19:40:32
 
radoznala_25 schrieb am 25.04.2014 um 10:54:20:
B1 ist das mindeste was eine Person drauf haben muss um in Deutschland zu leben und zu arbeiten. 


Wir reden hier von dem ausländischen Ehepartener eines deutschen Bürgers, besonders geschützt durch das GG, und nicht um eine freiwillige Einwanderung oder den Erhalt der Staatsangehörigkeit die eben keinen besonderen gesetzlichen Schutz unterliegt.

Warum mussder Ehegatte etwas erlernen um Arbeiten zu können??? Das kann man nur durch typisch deutsche Denkweise verstehen und die permanten geschürte Hysterie um Armutseinwanderung.

radoznala_25 schrieb am 25.04.2014 um 10:54:20:
Man muss halt in gewissen Bundesländern auch im Stande sein Dialekte zu verstehen 


Verstehen und Sprechen sind nur zwei Aspekte von B1. Meistens scheitern die Personen ja am Schreiben.  Da kann der Mitbürger fließend deutsch Sprechen, kann er es nicht zu Papier bringen (Es wird ein kompletter frei formulierter Brief gefordert), wird er später nur AE über 12 Monate bekommen, damit meist keine anspruchsvolle Arbeit, Ausbildung, Problem mit der KV usw... Und das ggf. über Jahrzehnte hinweg. Wie gesagt 10-20% der Deutschen würden den schriftlichen Teil des B1-Testes auch nicht bestehen. Der Anteil der ausländischen Ehegatten wird also IMHO deutlich darüber liegen.

Denn wirklich gut ausgebildete Ehegatten brauchen FZF nicht. Die kommen zur Eheschließung nach §18c AufenthG und nehmen dann die Blaue Karte EU. Nach 33 Monten gibt es dann die NE ohne Sprachnachweis.

Ist der deutsche Ehgatte gut ausgebildet und flexibel, Arbeitet er für eine gewisse Zeit in der in der EU und lässt den Ehegatten dort nachziehen (EU-Freizügikeit) um nach den Rückumzug nach fünf Jahren eine Daueraufenthalt ohne Sprachnachweis zu bekommen.

Das jetzige Verfahren soll eben IMHO die nicht gut ausgebildeten Ehegatten (Ob nun DEU oder aus dem Ausland) abschrecken, deshalb werden seit der letzten Novellierung des AufenthG nun seit Jahren die Visaerteilung und die AE Bestimmungen für de Familiennachzug permanent verschärft. Offiziell will man den Integrationsdruck erhöhen, IMHO aber eigenltlich Armutseinwanderung erschweren, auch wenn man das nicht sage will, da ja die Ehe vom GG geschützt ist.

radoznala_25 schrieb am 25.04.2014 um 10:54:20:
Außerdem kann man in Deutschland ohne Deutsch kein Business machen


Ja wenn man Handwerker werden will. Einige Konzernmanager deutscher DAX-Unternehmen sprechen kein Wort deutsch. In großen Unternehmen ist englisch durchaus üblich. Zumindest ist dort deutsch nicht die Voraussetzung für einen Arbeitsplatz, eher Englisch.
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Antwort #24 - 01.05.2014 um 16:52:47
 
grisu1000 schrieb am 26.04.2014 um 19:40:32:
Das jetzige Verfahren soll eben IMHO die nicht gut ausgebildeten Ehegatten (Ob nun DEU oder aus dem Ausland) abschrecken, deshalb werden seit der letzten Novellierung des AufenthG nun seit Jahren die Visaerteilung und die AE Bestimmungen für de Familiennachzug permanent verschärft. Offiziell will man den Integrationsdruck erhöhen, IMHO aber eigenltlich Armutseinwanderung erschweren, auch wenn man das nicht sage will, da ja die Ehe vom GG geschützt ist.


Das ist der Punkt und die Wahrheit wieso mir unverständlicherweise so eine Verschärfung stattfindet und der deutsche Bürger mit einem Ausländer (Nicht-EU) keine Ehe führen soll und immer wieder Steine im Weg gelegt werden.
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Antwort #25 - 08.05.2014 um 16:37:40
 
Ich kann Blue und Grisu nur zustimmen. Es findet hier seitens des Gesetzgebers eine echte/faktische Diskrimierung von Deutschen. (Ja, ich bezahle meine Steuern nicht in Deutschland, pfui:)
Trotzdem ist dieses Vorgehen nicht zeitgemäss und schon gar nicht gerecht gegenüber Deutschen, die legal ohne kriminellen Hintergedanken mit Drittstaatlern zusammen leben (und diese heiraten) wollen.
Man kann lange über Gründe/Motivation dafür spekulieren (Armutseinwanderung, Lohndruck auf Deutsche aufbauen durch Bevorzugung von EU-Ländern, usw.), geschenkt.
Fakt ist dass eine Pauschalisierung stattfindet die eine individuelle Klärung von Fällen verhindert. Meine Frau ist hochqualifiziert, will und wird Deutsch lernen (auch B1, sicher) und hat TROTZDEM direkt einen Job im öffentlichen Dienst bekommen, in dem praktisch keinerlei Deutschkenntnisse erforderlich sind. (IT). In vielen Branchen ist Deutsch ausser als Umgangssprache in der Firma nicht zwingend erforderlich. (Bekannter (ES) ist mit mittleren Englisch- und Grundkenntnissen in Deutsch trotzdem in der Lage als Ingenieur in einer kleinen 10-Mann Firma in der Deutschen Walachei zu bestehen und alle deutschen und internationalen Kunden zu betreuen ) Fachkenntnisse sind das was zählt, Sprachkenntnisse (in vielen und immer mehr Branchen) in Deutsch (B1+) nur sekundär wichtig.
Auch durch diese Gängelung schneidet sich die BRD ins eigene Fleisch und vergrault so die eigenen Staatsbürger (gewollt?) die sich so Alternativen suchen müssen/wollen, obwohl Sie gerne in Deutschland bleiben und arbeiten wollen.
Und den Spracherwerb als alleiniges Kriterium strikt VOR Einreise zum Ehegatten vorausszusetzen ist starrsinnig. Viel besser als der FZF-Vorgang wäre eine vereinfachte Kurzzeit-AE/Visum (3-6, maximal 12 Monate?) mit Sprach- und Integrationskurs. Dann je nach Fortschritt und Integrationsaussicht entscheiden.
Zur Integration gehört halt nicht nur die Sprache , sondern auch Kultur, Gesellschaftsform, Gesetze, Arbeitswelt, Familienleben usw. Als ob ich mit English A1-Kenntnissen automatisch gleich gut in alle Nationen mit Englisch als Muttersprache integrieren könnte (USA, UK, karibische Inseln, Nigeria, Südafrika)


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Antwort #26 - 17.07.2014 um 17:23:48
 
Hallo,

wie sehen das die Kollegen der ABH´s  - B1 Kenntnisse für einen NE nach § 28 II AufenthG für türkische Staatsangehörige? - widerspricht die Regelung nicht dem ARB Recht?

Wurde ja gerade erst vom EuGH entschieden, dass türkische Staatsangehörige zum Familiennachzug keine Deutschkenntnisse nachweisen müssen.
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Antwort #27 - 17.07.2014 um 17:28:39
 
Nö. Wenn sich der türkische Mitbürger auf ARB/80 beruft, kann er sich eine Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht, das 5 Jahre gültig ist, besorgen.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #28 - 17.07.2014 um 17:38:33
 
bin da etwas unsicher, die 3 Jahresfrist für eigenständiges Aufenthaltsrecht gilt für die türkischen Staatsangehörigen ja auch nicht...
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Antwort #29 - 17.07.2014 um 17:44:14
 
T.S. schrieb am 17.07.2014 um 17:38:33:
bin da etwas unsicher, die 3 Jahresfrist für eigenständiges Aufenthaltsrecht gilt für die türkischen Staatsangehörigen ja auch nicht...

Insoweit es eine Aufenthaltsbeendigung bedeuten würde schon, weil die nach dem ARB erworbenen Rechte so ins Leere laufen würden. Andernfalls sind diese Rechte nach dem ARB mit einem AT nach 4 V AufenthG gewahrt, eine weitere Aufenthaltsverfestigung ist nicht mehr geboten.
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