Hallo zusammen,
meine Verlobte ist nach Deutschland eingereist mit einem Visum für Au Pair Tätigkeiten beim Familie xxx.
Das Au-Pair Verhältnis ist beendet worden, vor Ende der Kündigungsfrist haben wir jedoch einen Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis gestellt bei der zuständigen Ausländerbehörde, da wir heiraten möchten ohne dass sie vorher zwingend in die Mongolei zurück muss und von dort ein Heiratsvisum beantragen muss.
Von der Ausländerbehörde wurde eine 3 Monate gültige Fiktionsbescheinigung ausgestellt nach § 81 Abs. 4 AufenthaltG mit der Nebenbestimmung "Erwerbstätigkeit nicht gestattet".
Jetzt möchte meine Verlobte aufgrund einiger Probleme in der Familie zu Hause doch noch für einen kurzen Zeitraum zurück in die Mongolei.
Ist die Aus- und insbesondere Wiedereinreise mit der Fiktionsbescheinigung möglich?
Die Ausländerbehörde sagt ja, die mongolische Botschaft sagt nein, nur mit Multi Visum. Aber die
FB bescheinigt doch den Fotbestand des Visums in dem MULT steht?!
Könnt ihr uns helfen? Vielen Dank im Voraus