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Erlischt Aufenthaltstitel § 18 Abs.4 S.1 AufenthG (Gelesen: 14.485 mal)
bibimal
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Erlischt Aufenthaltstitel § 18 Abs.4 S.1 AufenthG
Antwort #15 - 01.10.2013 um 21:14:21
 
Du hast aufgrund der kurzen Arbeitszeit KEINE Anwartschaft auf ALG erworben.
Was ist mit neuer Arbeit? Warum bist Du nach 7 Monaten raus? Kündigung am letzten Tag der Probezeit mit 1 Monat zum Monatsende?
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