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Erlischt Aufenthaltstitel § 18 Abs.4 S.1 AufenthG (Gelesen: 14.484 mal)
Robinio
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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25.01.2013 um 17:31:02
 
Was soll man machen , wenn man gekundigt wurde (probe Zeit nach 6 Monate) und  in Aufenthalterlaubnis steht "die Aufenthaltserlaubnis  Erlischt  bei Abbruch oder Beendigung der Taetigkeit"Aufenthaltstitel § 18 Abs.4 S.1 AufenthG?
Wo soll man anmelden? Bekommt in dem Fall ALG II? Soll in Auslenderamt melden? Heisst diese Titel,dass man das Land verlassen soll? Bin mit der Familie angekommen ,Mann macht integratioskurs.
Hab ich recht andere Arbeit zu finden?
Danke im voraus!
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 25.01.2013 um 18:07:26
 
Der Ausländerbehörde muss man das melden, §82 Abs. 6 AufenthG. Ob diese Erlöschensbedingung so einwandrei war lasse ich mal dahingestellt, wichtig ist, dass man das frühzeitig meldet. Die ABH kann/wird dann bei Verlängerungsantrag eine FB zur Jobsuche ausstellen.

Ohne eine neue Arbeitsstelle wird der Ausländer und sein Ehegatte D aber verlassen müssen.
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Robinio
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 25.01.2013 um 21:25:23
 
Ich habe schon in ARbeitsagentur als Jobsuchende registriert. Kann ich bevor ich eine neue Arbeitstelle bekomme ALG II bekommen?
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Robinio
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Antwort #3 - 25.01.2013 um 22:03:55
 
Mein Mann besucht Integrationskurs, wir sind beide Diplomierte,Hat main Mann Recht ALG II zu bekommen?
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bibimal
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Antwort #4 - 26.01.2013 um 03:00:08
 
http://www.arbeitsagentur.de/nn_25634/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/...

Hier findest Du die Regelungen zum Anspruch auf Arbeitslosengeld.
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Robinio
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Antwort #5 - 27.01.2013 um 21:43:19
 
Danke.
Noch eine Frage: wie lange habe ich Zeit neue Arbeit zu finden? Ob ich Recht habe, bevor ich Neue Arbeit finde ALG II zu bekommen?
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 27.01.2013 um 22:32:47
 
Robinio schrieb am 27.01.2013 um 21:43:19:
wie lange habe ich Zeit neue Arbeit zu finden?


das sagt dir dann die ABH

Robinio schrieb am 27.01.2013 um 21:43:19:
Ob ich Recht habe, bevor ich Neue Arbeit finde ALG II zu bekommen? 


Grundstäzlich können auch Auslländer ALGII bekommen.
Voraussetzung: sie halten sich legal in D auf und ihr gewöhnlicher Aufenthalt ist in D.
Jedoch: genau das (ALGII Bezug) will man ja verhindern.
Sehr wahrscheinlich wird dann die ABH deinen Aufenthalt bei ALGII Bezug/Antrag sehr schnell beenden, da LU-Sicherung zu den "Standard"-Voraussetzungen für AT ist.
http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#5
Abs.1, Satz 1
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Robinio
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Antwort #7 - 21.02.2013 um 12:31:36
 
WIe lange kann ABH Verlängerungsantrag erstellen??? Ich bin zur Zeit auf der Suche der neue Arbeit, aber es dauert... Wenn ABH mich einen Verlängerungsantrag erstellt, hab ich Recht ALG II zu beantragen?

DANKE
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Muleta
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Antwort #8 - 21.02.2013 um 18:26:23
 
eine ABH stellt keinen Verlängerungsantrag. Niemals.

Entweder Du stellst einen Antrag und die Behörde entscheidet dann (irgendwann) darüber.

Oder Du stellst keinen Antrag, dann kriegst Du auch nichts.

Sinnvollerweise solltest Du einen Verlängerungsantrag aber stellen, bevor Du Deinen derzeitigen Job endgültig verloren hast.
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Antwort #9 - 21.02.2013 um 20:33:10
 
danke fuer Ihre Antwort. Ich habe keine RAbiet mehr wuerde gekuendigt und soll jetzt Antrag stellen , um meine Aufenthaltstitel zu verlangern.Bevor ich meine Neue Arbeit finde. Miene Frage ist wie lange kann Auslenderamt Aufenthalt verleangern?
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Antwort #10 - 21.02.2013 um 20:45:58
 
Robinio schrieb am 21.02.2013 um 20:33:10:
Miene Frage ist wie lange kann Auslenderamt Aufenthalt verleangern?


bei einem rechtzeitigen Verlängerungsantrag kann die ABH entweder sofort ablehnen oder eine FB ausstellen, bis über die Verlängerung entschieden wird. Wie lange das dann geht, hängt vom Sachbearbeiter ab.

Ohne neuen Job ist eine Verlängerung der AE nicht möglich. Wenn Deine AE nicht verlängert wird, wird auch Dein Mann seine AE verlieren.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #11 - 03.03.2013 um 17:30:34
 
Ich habe eien Neue Arbeitstelle bekommen in BErlin.Meine Frage ist: wo soll in meinem Merkblatt die Aenderung gemacht werden in Munchen,wo ich gerade wohne oder in Berlin wo meine Neue Arbeit ist.
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Muleta
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Antwort #12 - 03.03.2013 um 18:25:24
 
Zuständig ist stets die Behörde des aktuellen Wohnortes.
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Robinio
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Antwort #13 - 04.03.2013 um 21:25:31
 
danke vielmals...
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Antwort #14 - 01.10.2013 um 20:55:17
 
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