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Übertrag/Erlöschen DA-EG (Gelesen: 3.148 mal)
loranito
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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18.12.2012 um 17:17:20
 
Guten Tag All

ich habe folgendes Problemchen:

ich besitze seit 2007 die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG in Deutschland; zuvor war etwa 8 Jahre lang in Berlin. Im Sommer 2008 bin ich nach Frankreich umgezogen. Dort habe ich den entprechenden franz. Aufenthaltstitel bekommen, den ich regelmässig verlängere. Die deutsche DA-EG habe im Reisepass, der aber abgelaufen ist. Ich versuche zu verstehen, wie ich den Aufkleber in den neuen Reisepass übertragen kann. Ich habe die deutsche Botschaft in Paris angeschrieben, sie sagen, dass weder die Botschaft nocht die Ausländerbehörden dafür zuständig sind. Dann habe ich das berliner Bürgeramt angeschrieben (ich muss im Januar sowieso aus beruflichen Gründen nach Berlin; ich komme sonst 4-5 mal pro Jahr nach Deutschland), sie haben meine Anfrage an die Ausländerbehörde weitergeleitet, und von dort habe ich die folgende Nachricht bekommen:

==
die Erlaubnis zum Daueraufenthalt EG erlischt, wenn Sie sich für
einen Zeitraum von zwölf aufeinander folgenden Monaten außerhalb von Deutschland aufgehalten haben. Ein Übertrag ist damit nicht mehr möglich. Um hier erneut einen Aufenthaltstitel beantragen zu können, ist ein fester Wohnsitz in Deutschland erforderlich.
==

Die Antwort entpricht nicht dem §51.9 vom AufenthG, wo es steht, dass ich in einem EU-Land (ausser UK/Ireland/Danemark) mindestens 6 Jahre bleiben kann bevor ich die deutsche DA-EG verliere, aber auf weitere Anfragen mit Zitaten aus AufenthG habe ich leider keine Antwort gekriegt.

Jetzt eigentlich die Fragen:

1. Habe ich das Gesetz richtig gelesen und gilt meine DA-EG immer noch, oder hat die Beamterin Recht?

2. Kann ich jetzt überhaupt prüfen, ob die DA-EG durch die Beamterin nicht erlöscht wurde? (Ich weiss nicht wie dans ganze aussieht, gibt es eine Datenbank?)

3. Wie kann man den DA-EG-Aufkleber in den neuen Reisepass übertragen, wenn man keinen Wohnsitz in Deutschland hat?



PS. Ich habe natürlich auch den franz. Aufenthatstitel "carte de séjour', aber beim Verlängern gibt es immer wieder Verzögerungen, deswegen bleibt man ziemlich oft ein paar wochen/Monate überhaupt ohne gültige franz. Papiere (die französiche Bürokratie ist leider dafür sehr bekannt), und man darf Frankreich nicht verlassen; in diesem Fall kann ich mindestens mit der deutschen DA-EG reisen, und ich musste das schon oft nutzen (ich bin Wisschenschaftler und habe ziemlich viel Dienstreisen in EU und ausserhalb).

P.P.S. Hoffentlich ist alles verständlich geschrieben, entschuldigung, ich spreche jetzt sehr selten Deutsch Griesgrämig



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Muleta
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Antwort #1 - 18.12.2012 um 18:29:08
 
in Frankreich kann auch eine DA-EG erworben werden, daher erlischt Deine DA-EG *nicht* nach 12 Monaten, sondern erst nach 6 Jahren oder in dem Moment, wo Du in Frankreich eine DA-EG erhältst. Die Auskunft der ABH war insofern völlig falsch.

Aufkleber im Pass gibt es aber nicht mehr. Es gäbe nur noch den eAT (Plastikkarte).

Die Zuständigkeit ist allerdings schwierig: die AV sind gem. 71 II wohl eindeutig nicht  zuständig. Bleiben also die ABH - nur ist dann die Frage, welche ABH örtlich zuständig sein sollte. Da würde ich es bei der ABH des letzten Wohnortes probieren.

Persönliche Vorsprache ist für den eAT zwingend erforderlich.
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Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
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muffin1
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Antwort #2 - 18.12.2012 um 22:58:32
 
nur zum besseren verständnis: warum heisst das ding DA-EG wenn dann doch wieder - wie im vorliegenden fall - in frankreich  ein DA-EG erworben werden muss?
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schweitzer
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Antwort #3 - 19.12.2012 um 08:39:27
 
Der DA-EG heißt lediglich deshalb so, weil damit die Umsetzung der Richtlinie 2003/109/EG (Daueraufenthaltsrichtlinie) über die Rechtsstellung von langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen gewährleistet wird. Dies geschieht abgeleitet von dieser Richtlinie im Rahmen der jeweiligen nationalen Gesetzgebungen. -

Der DA-EG ist kein einheitlicher EU-weit Aufenthaltstitel geltender Titel, sondern jeweils ein nationaler Aufenthaltstitel, der allerdings EU-weit eine besondere Rechtsstellung verleiht.

=schweitzer=
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muffin1
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Antwort #4 - 19.12.2012 um 10:01:46
 
dankeschön schweitzer
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Saxonicus
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Antwort #5 - 19.12.2012 um 10:04:58
 
Muleta schrieb am 18.12.2012 um 18:29:08:
Aufkleber im Pass gibt es aber nicht mehr. Es gäbe nur noch den eAT (Plastikkarte). 

Das kann man so nicht sagen.
Diese Aufkleber im Pass sind weiterhin gültig.

z.B. gilt der Pass meiner Frau noch bis 2017 und somit der Aufkleber auch. Es besteht deshalb überhaupt noch keine Veranlassung einen eAT ausstellen zu lassen.
Jedenfalls ist das die Aussage unserer ABH.
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loranito
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #6 - 19.12.2012 um 12:49:01
 
jo-jo, die ABH hat geantwortet (lesen sie i4a?):

===
auf Grund Ihres Aufenthaltes in Frankreich ist Ihr
Aufenthaltstitel noch nicht erloschen. ich bitte um Nachsicht.
Ihren Aufenthaltstitel können Sie zu unseren Sprechzeiten im
Service Point unseres Hauses übertragen lassen.
===

Es lebe die deutsche Bürokratie  Augenrollen Kuss


Übrigens, weiss jemand Bescheid, wie lange man mit dem Aufenthaltstitel im abgelaufenen Reisepass reisen kann?
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Antwort #7 - 19.12.2012 um 13:06:27
 
loranito schrieb am 19.12.2012 um 12:49:01:
Übrigens, weiss jemand Bescheid, wie lange man mit dem Aufenthaltstitel im abgelaufenen Reisepass reisen kann?

Solange bis man von der (Grenz-)Polizei gepackt wird Durchgedreht
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loranito
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #8 - 05.02.2013 um 15:02:04
 
Ich war letzte Woche in Berlin und habe versucht, die DA-EG in den neuen Pass zu übertragen. Es hat nicht geklappt Griesgrämig

Ich bin dort um etwa 7:45 angekommen und eine Wartenummer für den Service Point genommen, wie die Mitarbeiterin empfohlen hat. Nach etwa 1 Std. Wartezeit konnte ich mit der Sachbearbeiterin reden, die aber gleich gesagt hat, dass sie für meinen Fall nicht verantwortlich ist, und ich musste mit einem "normalen" Mitarbeiter reden (also nicht im Service Point). Im anderen Sachgebiet war es schon sehr voll, ich habe eine der letzen Wartenummer gekriegt. Nach etwa 3 Std. Wartezeit dürfte ich endlich rein, dort wurde es mir gleich gesagt, dass die DA-EG nicht mehr gültig ist, da ich seit mehr als 6 Monaten im Ausand bin, und sie sollten gleich irgenwas im Pass durchstempeln. Ich hatte zum Gluck die gedruckte Version des vorherigen Briefwechsels mit der Mitarbeiterin, diese habe ich gezeigt. Danach musste ich etwa 30 Minuten warten, und sie wollten meinen franz. Aufenthaltstitel sehen. Diesen habe ich auch gezeigt, ich musste dann noch etwa 15 Minuten warten, dann kam eine Frau und sagte, dass ich recht habe, und dass die DA-EG immer nocht gilt, und ich kann ruhig nach Hause gehen. Auf meine Frage, ob sie den AT in den neuen Pass übertragen können (wofür ich eigentlich kam), hat sie gesagt, dass es unmöglich sei, da ich keinen Wohnsitz in Deutschland habe. Also habe ich etwa 6 Stunden bei der ABH verbracht (sehr nostalgisch) und ohne Resultat Griesgrämig

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Antwort #9 - 05.02.2013 um 19:08:29
 
loranito schrieb am 05.02.2013 um 15:02:04:
Auf meine Frage, ob sie den AT in den neuen Pass übertragen können (wofür ich eigentlich kam), hat sie gesagt, dass 


Schriftlicher Antrag auf DA-EG formlos an die ABH.
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