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(keine) Sterbeurkunde aus Afghanistan (Gelesen: 4.077 mal)
Dani
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12.12.2012 um 16:02:23
 
Afghanin kommt nach Deutschland nachdem ihr Mann dort im Krieg verstorben ist und sie sich mit dessen Familie überworfen hat. Sie hat keine Verwandten/Bekannten mehr dort. Sie  bekommt ein Kind mit einem in Deutschland lebenden Afghanen.
Problem: Zur Ausstellung einer Geburtsurkunde verlangt das Standesamt die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehemanns oder hilfsweise eine eidesstattliche Erklärung von jemandem, der den Tod bezeugen kann. Beides kann die Betreffende aus o.g. Gründen nicht beibringen. Folgen: U.a. keine AE für das Kind.
Wer hat einen Lösungsvorschlag?
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Muleta
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Antwort #1 - 12.12.2012 um 16:07:01
 
Was für einen Status hat denn die KiMu? Anerkannter Flüchtling? Oder nur 25 III?
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Dani
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Antwort #2 - 12.12.2012 um 16:23:31
 
Das habe ich noch nicht eruiert. Offenkundig aber eine Aufenthaltserlaubnis, also keine Gestattung o.ä.
Inwieweit spielt das denn eine Rolle?
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Muleta
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Antwort #3 - 12.12.2012 um 16:46:33
 
s. Art. 25 GFK.

wir hatten das auch mal hier: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1345462558
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Antwort #4 - 14.12.2012 um 09:40:46
 
Muleta schrieb am 12.12.2012 um 16:07:01:
Was für einen Status hat denn die KiMu? Anerkannter Flüchtling? Oder nur 25 III? 


Wohl Abschiebungsverbot nach §60,7.
Folgen? Was ist mit dem leiblichen Vater?
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Muleta
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Antwort #5 - 14.12.2012 um 10:14:58
 
Dani schrieb am 14.12.2012 um 09:40:46:
Wohl Abschiebungsverbot nach §60,7.
Folgen? Was ist mit dem leiblichen Vater?


kein Rückgriff auf die GFK und damit wird's dann eben schwierig(er).

Urkunden lassen sich in Afghanistan eigentlich auch von Bevollmächtigten besorgen. Da müsste man prüfen, wie weit das möglich und zumutbar ist (und vor allem aufpassen, dass der Bevollmächtigte nicht eine Fälschung besorgt, weil das einfacher und billiger ist).

Wenn das alles nicht klappt, wird's kompliziert.
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Antwort #6 - 18.12.2012 um 09:39:42
 
Ist die Sterbeurkunde des Ehemanns nicht entbehrlich, wenn der leibliche Vater (hier wohnhaft) die Vaterschaft anerkennt?
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Antwort #7 - 18.12.2012 um 10:07:06
 
wenn der Ehemann nicht verstorben ist, dann ist er der rechtliche Vater. Eine Vaterschaftsanerkennung kann für sich genommen die Vaterschaft des Ehemannes nicht verdrängen.

Also muss ein möglichst guter "Beweis" für den Tod des Ehemannes her.

Nur wenn das aussichtslos ist, kann man sich evtl. über eine vorsorgliche Vaterschaftsanfechtung ohne Beteiligung des Ehemannes Gedanken machen.
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