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Änderungen in § 21 Selbständige Tätigkeit (Gelesen: 3.657 mal)
John_franky
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04.12.2012 um 09:32:21
 
Hallo,

nach der Änderungen am 01.08.2012, was wurde genau in dem Paragraph § 21 Selbständige Tätigkeit ?

Ich habe gelesen, dass man für die Erteilung Nachweise über eine tragfähige Geschäftsidee und gesicherter Finanzierung braucht.

Was ist hier mit tragfähige Geschäftsidee gemeint ? Gibt es Entwürfe dazu in VwV ?
Was ist auch mit gesicherter Finanzierung gemeint ? Muss man ein Mindestkapital anlegen ? Vorher fragte man nach 250 000 € Umsatz und fünf Arbeitsplätze. Gilt das immer noch ?

Ich bedanke mich!
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 04.12.2012 um 09:39:06
 
Lies dir zunächst §21 AufenthG durch. Interessant sind auch die Hinweise des BMI (ab Seite 16 des Dokuments).

John_franky schrieb am 04.12.2012 um 09:32:21:
Gibt es Entwürfe dazu in VwV ?

nein, die sind bislang nicht aktualisiert worden.

John_franky schrieb am 04.12.2012 um 09:32:21:
Was ist auch mit gesicherter Finanzierung gemeint ?

§21 Abs. 1 Nr. 3: die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert ist.

John_franky schrieb am 04.12.2012 um 09:32:21:
Muss man ein Mindestkapital anlegen ? Vorher fragte man nach 250 000 € Umsatz und fünf Arbeitsplätze. Gilt das immer noch ?

das gilt so nicht mehr.

§21 bleibt eine Einzelfallentscheidung, deshalb sollte man einen möglichst konkreten Plan erstellen (ggf. mit Hilfe durch Beratung der örtlichen IHK oder sonstigen Verbänden).
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John_franky
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #2 - 04.12.2012 um 10:40:23
 
OK Super Vielen Dank !
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #3 - 22.12.2012 um 13:38:50
 
John_franky schrieb am 04.12.2012 um 09:32:21:
nach der Änderungen am 01.08.2012, was wurde genau in dem Paragraph § 21 Selbständige Tätigkeit ?....
Was ist hier mit tragfähige Geschäftsidee gemeint ? Gibt es Entwürfe dazu in VwV ?....


Die Aktualisierung der VwV AufenthG scheint aufwändiger als eine Grundgesetzänderung zu sein...
Das BMI hat aber Hinweise zum Bluecardgesetz herausgegeben, siehe hier
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/BMI_Hinweise_Bluecardgesetz.pdf

gc
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