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? Umzug mit Duldung in ein anderes Bundesland zur Freundin ... (Gelesen: 8.489 mal)
Fragina
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21.11.2012 um 08:13:26
 
Moin!  Smiley
Möchte mal fragen (siehe oben) ob das kompliziert ist u. wie man es am besten anfängt.
Mein Freund (> 10 Jahre Duldung, Sachsen-Anhalt) u. ich (Deutsche) werden wahrscheinlich früher o. später zusammenziehen, zwecks besseren Arbeitsmöglichkeiten hier (Niedersachsen) u. natürlich der Partnerschaft zuliebe, da wir uns auch schon eine ganze Weile kennen (Jahre).
Für jegliche wertvolle Tipps bin ich dankbar und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Fragina
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schweitzer
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Antwort #1 - 21.11.2012 um 09:09:57
 
Ja, es ist kompliziert, sehr sogar.

Als Geduldeter ist Dein Freund an sich ausreisepflichtig. Seine Duldung enthält eine Nebensbestimmung betreffs räumlicher Beschränkung.

Die Aufhebung dieser Beschränkung bzw. die Wohnsitznahme in einem anderen Bundesland kann und müsste er bei der für ihn zuständigen ABH beantragen. - Die Erfolgsaussichten sind aber überaus gering. - Denn das Bundesland, in das er ziehen möchte, müsste dem Umzug zustimmen. Eine solche Zustimmung gibt es regelmäßig nur ganz selten und nur aus besonderem Grund. Der Grund, bei der Freudin wohnen zu wollen, ist nicht "besonders" genug.

Noch problematischer ist es, wenn der Duldungsinhaber Sozialleistungsempfänger ist - die zahlt kein anderes Bundesland, keine andere Gebietskörperschaft ohne besonderen Grund.

Warum ist er denn geduldet? Warum kann er nicht ausreisen?


=schweitzer=
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Fragina
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Antwort #2 - 21.11.2012 um 16:00:12
 
Danke für deine Antwort.
Er kann nicht ausreisen weil er keinen Pass hat bzw. bekommt.
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schweitzer
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Antwort #3 - 21.11.2012 um 16:33:45
 
Wenn er ihn unverschuldet über lange Jahre nicht bekommen konnte/kann (obwohl er das ihm Zumutbare versucht hat und das auch belegen kann) - könnte/müsste ihm eigentlich auf Antrag eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen gewährt werden.

Ist das schon einmal versucht und geprüft worden?


=schweitzer=
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Muleta
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Antwort #4 - 21.11.2012 um 16:55:46
 
Fragina schrieb am 21.11.2012 um 16:00:12:
Er kann nicht ausreisen weil er keinen Pass hat bzw. bekommt.


aus welchem Land kommt er denn?!?
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Fragina
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Antwort #5 - 27.12.2012 um 14:56:17
 
Sorry, ich war eine zeitlang weg ...
Leider ist das alles etwas komplizierter bzgl. Pass. Er ist geduldet weil er nicht ausreisen kann bzw. ... will.
Er hat jetzt eine Arbeit gefunden aber langfristig möchten wir doch zusammenleben (in meinem Bundesland).
Bislang brauchte er auf Sozialleistungen nicht zurückgreifen, es war immer geradeso am Limit u. hätte diese auch nicht erhalten. Kurzfristig könnte ich ihn (nach Umzug) "versorgen" wenn es davon abhängen sollte.
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reinhard
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Antwort #6 - 27.12.2012 um 15:21:04
 
Es hängt nicht (nur) davon ab.

Falls er nicht abgeschoben werden kann, weil er sich weigert, seine Papiere in Ordnung zu bringen, will die "neue" Ausländerbehörde (Kreisverwaltung) ihn vielleicht deshalb nicht haben. Er könnte ja Pass besorgen, ausreisen, Visum bekommen und wäre völlig legal bei Dir. Das funktioniert allerdings nicht mit Freundschaft, sondern nur nach Heirat. Ihr solltet Euch diesen Weg immer parallel überlegen.

Aber wenn er "offensichtlich" nicht mitarbeitet, würde er Arbeitsverbot bekommen, so schlimm (oder offensichtlich) scheint es also nicht zu sein.

Aber solange Du nicht sagen kannst, aus welchem Land er kommt und ob er einen Umverteilungsantrag gestellt hat, kannst Du vermutlich nicht mit hilfreichen Antworten rechnen.
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Muleta
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Antwort #7 - 27.12.2012 um 15:24:03
 
Dann zieh zu ihm oder vergiss es einfach. Wenn er bei der Passbeschaffung nicht mitwirken will (weil sein Aufenthalt in D dann nämlich zu Ende sein wird), dann kriegt er keine weiteren Vergünstigungen und ein Umzug in ein anderes Bundesland scheidet dann auch aus.
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Fragina
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Antwort #8 - 08.03.2013 um 09:03:31
 
Vielen vielen Dank für eure Antworten. Dass ich zu ihm ziehe ist leider nicht so einfach für mich wg. Arbeitsplatz u. Familie. Heiraten ist auch schwierig da ich geschieden bin u. eigentlich nicht nochmal heiraten möchte, auch wenn es außer Heirat scheinbar keine Lösung gibt ... Nochmals besten Dank.
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Antwort #9 - 08.03.2013 um 10:38:54
 
Fragina schrieb am 27.12.2012 um 14:56:17:
Leider ist das alles etwas komplizierter bzgl. Pass. Er ist geduldet weil er nicht ausreisen kann bzw. ... will.

Wenn er sich keinen Pass besorgt, weil er nicht ausreisen will, dann wird das früher oder später die Ausländerbehörde für ihn regeln, die notwendigen Papiere besorgen und ihn abschieben.

Damit würde er sich eine Einreisesperre einhandeln und er könnte überhaupt nicht mehr oder zumindest nicht in absehbarer Zeit wieder nach Deutschland oder in den Schengenraum einreisen.
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Fragina
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Antwort #10 - 05.05.2013 um 10:47:50
 
Wie sieht es aus wenn man eine Verpflichtungserklärung macht und auch die Krankenkasse übernimmt solange er hier bei mir noch keine Arbeit hat? Würde das Amt sich darauf einlassen? Ich habe einen sicheren Job und das Geld reicht meines Erachtens. Gibt es diese Möglichkeit?
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Fragina
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Antwort #11 - 05.05.2013 um 11:05:54
 
Also VE für Kostenübernahme für das notwendige zum Leben plus Krankenkasse in der Zeit in der er nicht arbeitet, er wohnt ja bei mir.
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Antwort #12 - 05.05.2013 um 11:43:42
 
Die VE würde alle öffentlichen Mittel einschließen, die anfallen können. Also auch die Kosten einer Abschiebung.
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Antwort #13 - 05.05.2013 um 12:00:20
 
Ok danke, habe ich schon befürchtet.
Sollte er aber Im Fall des Falles freiwillig ausreisen wäre es ja  noch finanziell zumutbar.
Ggf. kommt für mich auch Heirat in Frage aber erst nach einem erprobten Zusammenleben
über einen längeren Zeitraum.
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reinhard
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Antwort #14 - 05.05.2013 um 12:20:34
 
Da er zum "Zusammenleben" natürlich kein Visum und keine Aufenthaltserlaubnis bekommen kann, müsst Ihr Euch überlegen, in welchem Land Ihr beide leben dürft, um das Zusammenleben über einen längeren Zeitraum zu erproben.
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