Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Abschaffung Freizügigkeitsbescheinigung für Unionsbürger beschlossen (Gelesen: 21.589 mal)
gc
Themenstarter Themenstarter
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 725

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Zeige den Link zu diesem Beitrag Abschaffung Freizügigkeitsbescheinigung für Unionsbürger beschlossen
12.11.2012 um 00:36:55
 
Der Bundestag hat am 26.10.12 ein Änderungsgesetz zum FreizügG/EU beschlossen, das aus Gründen des Bürokratieabbaus die Abschaffung der "Freizügigkeitsbescheinigung" für Unionsbürger vorsieht.

Das Gesetz tritt bereits in Kürze - nach Unterschrift BuPrä - am Tag nach Veröffentlichung im BGBl in Kraft.

Unionsbürger weisen Ihren Aufenthalt gegenüber Behörden, Vermietern, Arbeitgebern usw. künftig ebenso wie Deutsche nur noch durch die Anmeldebescheinigung nach dem Melderecht nach.

Der im Bundesrat nicht zustimmungspflichtige Entwurf BT-Drs 17/10746 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/107/1710746.pdf
wurde am 26.10. 2012 vom Bundestag in 2. und 3. Lesung ohne Änderungen des Ausschusses (vgl BT-Drs 17/11105 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/111/1711105.pdf ) verabschiedet.

Die Fraktion Die Linke wies in der BT-Debatte am 26.10. http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/17201_Debatte_FreizuegG.pdf darauf hin, dass es sehr wichtig sei, die beschlossene Neuerung auch gegenüber öffentlichen und privaten Stellen bekannt zu machen, um zu befürchtende Nachteile für Unionsbürger wegen fehlender Nachweismöglichkeit des Aufenthaltsrechts zu vermeiden.
Zum Seitenanfang
  
Homepage  
IP gespeichert
 
Teri11
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 53

Düsseldorf, Germany
Düsseldorf
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Abschaffung Freizügigkeitsbescheinigung für Unionsbürger beschlossen
Antwort #1 - 29.11.2012 um 11:17:43
 
Gibt es in der Zwischenzeit eine Veröffentlichung? d.h. ist die Änderung bereits in Kraft?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.926

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Abschaffung Freizügigkeitsbescheinigung für Unionsbürger beschlossen
Antwort #2 - 29.11.2012 um 12:42:47
 
Soweit ich weiß, liegt es beim Bundespräsidenten zur Unter-
schrift und steht damit kurz vor der Veröffentlichung.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
gc
Themenstarter Themenstarter
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 725

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Abschaffung Freizügigkeitsbescheinigung für Unionsbürger beschlossen
Antwort #3 - 31.12.2012 um 14:13:28
 
... ist bis heute noch nicht im BGBl veröffentlicht, hat jemand ne Idee ob da noch irgendwas hakt?

Gibt es eigentlich dazu eine öffentlich weitreichende Info für Betroffene, Jobcenter, Familienkassen, Schulen, Private etc. (ich meine jetzt nicht das BGBl...)?

Behörden, Arbeitgeber, Vermieter usw. lassen sich üblicherweise ja für jede Amtshandlung bzw. Vertragsabschluss usw zuallererst die "Aufenthaltserlaubnis" vorlegen...

beste Grüße und guten Rutsch! 

GC
Zum Seitenanfang
  
Homepage  
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Abschaffung Freizügigkeitsbescheinigung für Unionsbürger beschlossen
Antwort #4 - 31.12.2012 um 17:16:58
 
gc schrieb am 31.12.2012 um 14:13:28:
Behörden, Arbeitgeber, Vermieter usw. lassen sich üblicherweise ja für jede Amtshandlung bzw. Vertragsabschluss usw zuallererst die "Aufenthaltserlaubnis" vorlegen... 

Genau deswegen wird sie abgeschafft. Die Freiüzgigkeitsbescheinigung ist eben keine AE sondern nur ein reine Bescheinigung, wurde aber oft in der Vergangenheit so von allen Stellen wie eine AE gehandhabt und damit EU-Bürger faktisch wie andere Ausländer behandelt. Ohne Vorlage keine... usw. ... ohne Nachweis der... keine Freizügigkeitsbescheinigung.  EU-Bürger brauchen keine Aufenthaltserlaubnis, genauso wie sie kein deutscher Bürger im Inland braucht. Der Pass/Ausweis und die Meldebescheingung genügt.

gc schrieb am 31.12.2012 um 14:13:28:
Gibt es eigentlich dazu eine öffentlich weitreichende Info für Betroffene, Jobcenter, Familienkassen, Schulen, Private etc. (ich meine jetzt nicht das BGBl...)? 

Sollte das BGBl veröffentlicht werden gibt es IMHO eine Pressemitteilung, diese würde ich im Zweifelsfall vorlegen, neben dem Gesetz.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
gc
Themenstarter Themenstarter
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 725

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Abschaffung Freizügigkeitsbescheinigung für Unionsbürger beschlossen
Antwort #5 - 09.01.2013 um 18:57:49
 
Währen die restliche Republik noch auf Herrn Gauck und das BGBl wartet, hat die ABH Berlin für ihren Bereich das neue Gesetz bereits am Montag 7.1.2013 in Kraft gesetzt
http://www.berlin.de/formularserver/formular.php?379721
rechtsstaat, so what ?

BMI will wohl ne PE machen, wenn auch das BGBl da ist.

gc

Zum Seitenanfang
  
Homepage  
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.926

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Abschaffung Freizügigkeitsbescheinigung für Unionsbürger beschlossen
Antwort #6 - 09.01.2013 um 23:02:37
 
gc schrieb am 09.01.2013 um 18:57:49:
Währen die restliche Republik noch auf Herrn Gauck und das BGBl wartet, hat die ABH Berlin für ihren Bereich das neue Gesetz bereits am Montag 7.1.2013 in Kraft gesetzt

Nach dem was ich höre/gelesen habe ist das nicht nur in Berlin so.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
chr76
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 192

Zürich, Zürich, Switzerland
Zürich
Zürich
Switzerland

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch und belgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Abschaffung Freizügigkeitsbescheinigung für Unionsbürger beschlossen
Antwort #7 - 18.01.2013 um 11:40:05
 
Finde das sinnvoll. Das war ein reiner bürokratischer Akt der bescheinigt, was ohnehin zu bescheinigen ist. Was soll Papierkram, der nichts sinnvolles bewirkt?

Jetzt wäre es m.E. Klasse wenn alle EU-Staaten einheitliche Personalausweise austellen würden, auf denen (auch) die Adresse steht.

Z.B. ein Franzose, wohnhaft in Deutschland, bekommt einen deutschen Personalausweis, auf dem unter "Nationalität" "französisch" steht. usw...

So etwas wäre natürlich mit verschiedensten Problemen verbunden (mir fallen aus dem Stand so viele ein, dass ich sie lieber nicht alle schreibe), aber genial wäre es trotzdem.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Abschaffung Freizügigkeitsbescheinigung für Unionsbürger beschlossen
Antwort #8 - 18.01.2013 um 11:45:47
 
chr76 schrieb am 18.01.2013 um 11:40:05:
Finde das sinnvoll. Das war ein reiner bürokratischer Akt der bescheinigt, was ohnehin zu bescheinigen ist. 


Das sehe ich überhaupt nicht so. Denn ein Unionsbürger der sich hier melderechtlich registriert, ist noch lange nicht freizügigkeitsberechtigt.

Und wer in der Vergangenheit eine Freizügigkeitsbescheinigung hatte, der hatte damit einen (gewissen) Nachweis eines bestehenden Freizügigkeitsrechts in der Tasche, welchen er auch für ein Daueraufenthaltsrecht und eine Einbürgerung verwenden konnte.

Jetzt stehen Unionsbürger hingegen mit leeren Händen da und können im Falle einer Einbürgerung dann versuchen nachzuweisen, dass sie acht Jahre zuvor tatsächlich schon einen Freizügigkeitstatbestand verwirklicht hatten.
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Abschaffung Freizügigkeitsbescheinigung für Unionsbürger beschlossen
Antwort #9 - 18.01.2013 um 12:28:52
 
Muleta schrieb am 18.01.2013 um 11:45:47:
Jetzt stehen Unionsbürger hingegen mit leeren Händen da und können im Falle einer Einbürgerung dann versuchen nachzuweisen, dass sie acht Jahre zuvor tatsächlich schon einen Freizügigkeitstatbestand verwirklicht hatten.
           


Hmm, wenn die ABH zu keinem Zeitpunkt etwas anderes festgestellt hat (und nichts entsprechendes aktenkundig ist) würde ich davon ausgehen, dass dann anzunehmen ist, dass während des der Antragstellung zur Einbürgerung vorangegangen Aufenthalts ein Freizügigkeitstatbestand jeweils erfüllt gewesen ist.

Andernfalls hätte durch die ABH etwas anderes aussdrücklich festgestellt und schriftlich erklärt werden müssen.

Da die Freizügigkeitsbescheiningung ja ohnehin lediglich deklaratorischen Charakter hatte, hat sich doch insoweit eigentlich nichts geändert. Oder sehe ich das falsch?


=schweitzer=

Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Abschaffung Freizügigkeitsbescheinigung für Unionsbürger beschlossen
Antwort #10 - 18.01.2013 um 12:59:20
 
schweitzer schrieb am 18.01.2013 um 12:28:52:
Hmm, wenn die ABH zu keinem Zeitpunkt etwas anderes festgestellt hat (und nichts entsprechendes aktenkundig ist) würde ich davon ausgehen, dass dann anzunehmen ist, dass während des der Antragstellung zur Einbürgerung vorangegangen Aufenthalts ein Freizügigkeitstatbestand jeweils erfüllt gewesen ist.


nein - wenn der Ausländer etwas will (z.B. eine Einbürgerung), dann hat er die Voraussetzungen nachzuweisen.

Da das Recht für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten Dauer gem. RL 2004/38/EG zu seiner Entstehung aber an gewisse Voraussetzungen geknüpft ist, ist es möglich, dass es nicht oder erst viel später als mit der melderechtlichen Anmeldung entstanden ist. Fehlt es aber an einem Entstehen des Rechts, dann kann der Unionsbürger auch aus der Untätigkeit der Behörde (mithin der Tolerierung eines rechtswidrigen Zustandes) nichts für sich herleiten.

Die Freizügigkeitsbescheinigung war zwar deklaratorisch - aber doch nur, wenn das zugrunde liegende Recht tatsächlich entstanden ist! Und es entsteht eben nicht voraussetzungslos. Eine Verlustfeststellung wäre nur nach § 5 Abs. 5 Freizügigkeitsgesetz/EU notwendig, wenn irgendwann mal ein Recht für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten bestanden hätte.

Wenn ich also aktuell an die griechischen Unionsbürger in Deutschland denke, die vor kurzem eingereist sind und sich mit etwas Schwarzarbeit und Unterstützung von Verwandten hier ohne Krankenversicherung "durchschlagen", dann bezweifel ich, dass das in 8 Jahren mal für eine Einbürgerung ausreichen wird  ("griechisch" deshalb, weil ich da eine entsprechende Anzahl von Fällen kenne. Es mag aber auch andere Nationalitäten betreffen).
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Abschaffung Freizügigkeitsbescheinigung für Unionsbürger beschlossen
Antwort #11 - 18.01.2013 um 18:37:04
 
Muleta schrieb am 18.01.2013 um 12:59:20:
Wenn ich also aktuell an die griechischen Unionsbürger in Deutschland denke, die vor kurzem eingereist sind und sich mit etwas Schwarzarbeit und Unterstützung von Verwandten hier ohne Krankenversicherung "durchschlagen

Und was für ein Unterschied ist das nun. Vorher konnte er die ersten drei Monate voraussetzunglos die Freizügigkeitsbescheinigung erhalten, diese war nämlich unverzüglich auszustellen.(Auch wenn manche ABH dachte sie muss eine Stange von Nachweisen einfordern). Dann hat er also mit Freizügigkeitsbescheinigung schwarz und ohne KV gearbeitet, ich sehe darin keinen Unterschied zu heute.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
gc
Themenstarter Themenstarter
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 725

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Abschaffung Freizügigkeitsbescheinigung für Unionsbürger beschlossen
Antwort #12 - 18.01.2013 um 19:07:44
 
Jetzt muss jede Behörde für sich den Freizügigkeitstatbestand tatsächlich auch feststellen, womit sie sich fachlich schwer tun wird und der Betroffene muss eine ganzen Koffer von Belege vorlegen um zB den Tatbestand des § 2 III FreizügG/EU nachzuweisen, vgl. die bereits jetzt massiven Probleme mit den Jobcentern beim Alg II für Unionsbürger.

Große Probleme sind absehbar bei den Familienkassen, aber auch im privaten Rechtsverkehr zB bei Vermietern, Arbeitgebern, Telefonanbietern usw.

Und: bis heute ist es nicht im BGBl. Aber was scheren uns Papierkram und Gesetze sagt sich offenbar nicht nur die Berliner Innenverwaltung
http://www.berlin.de/buergeramt/aktuell/aktuell.html
Hinweis - Freizügigkeitsbescheinungen weggefallen
07.01.2013
Aufgrund einer Gesetzesänderung stellen die Berliner Bürgerämter seit dem 07.01.2013 keine "Bescheinigungen über das gemeinschaftsrechtliche Aufenthaltsrecht" (Freizügigkeitsbescheinigungen) mehr aus.

ebenso
http://www.mainz.de/WGAPublisher/online/html/default/hthn-6bsax4.de.html

gc
Zum Seitenanfang
  
Homepage  
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Abschaffung Freizügigkeitsbescheinigung für Unionsbürger beschlossen
Antwort #13 - 18.01.2013 um 20:34:00
 
gc schrieb am 18.01.2013 um 19:07:44:
Jetzt muss jede Behörde für sich den Freizügigkeitstatbestand tatsächlich auch feststellen, womit sie sich fachlich schwer tun wird und der Betroffene muss eine ganzen Koffer von Belege vorlegen 


Ist eine Behörde genau gewesen hat sie bereits in der Vergangeheit die ABH nach § 5 Abs 5 befragt oder eine entsprechende Mitteilung gemacht und sich nicht auf die Freizügigkeitsbescheinigung verlassen.

Woher kommt denn dieser Glaube jemand mit einer drei Jahren alten Freizügigkeitsbescheinigung erfülle bei Vorlage dieser bei Behörden, Mietern usw. gegenwärtig die Voraussetzungen für die EU-Freizügigkeit, nur weil er in der Vergangenheit eine solche höchstwahrscheinlich ohne Prüfung bekommen hat?

Nr 5.1.1 VwV zum FreizügG/EU
Zitat:
Bei der Bescheinigung über das gemeinschaftsrechtliche
Aufenthaltsrecht von Unionsbürgern
handelt sich um eine Art Anmeldebestätigung, da
die Angaben, die diese zu ihrem Freizügigkeitsrecht
machen, i. d. R. nicht überprüft werden....


Der wirklich einizige Vorteil war, dass man den Beginn seines Aufenthaltes in Deutschland nach FreizügG/EU mit einer amtlichen Bescheinigung nachweisen konnte.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Akras
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 35

Deutschland, Bayern, Germany
Deutschland
Bayern
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Tschechisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Abschaffung Freizügigkeitsbescheinigung für Unionsbürger beschlossen
Antwort #14 - 18.01.2013 um 21:28:20
 
grisu1000 schrieb am 18.01.2013 um 20:34:00:
Woher kommt denn dieser Glaube jemand mit einer drei Jahren alten Freizügigkeitsbescheinigung erfülle bei Vorlage dieser bei Behörden, Mietern usw. gegenwärtig die Voraussetzungen für die EU-Freizügigkeit,


Ohne dieser Bescheinigung wäre es für mich wesentlich schwieriger gewesen, meiner 84-jährigen, in tiefstem Bayern lebender Vermieterin zu erklären, dass sie mir ihre Wohnung tatsächlich vermieten darf.
Zum Seitenanfang
  

Wir denken SELTEN an das,
was wir HABEN,
aber immer an das,
was uns FEHLT.

(Arthur Schopenhauer)
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema