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Heiraten in Dänemark, was kommt danach (Gelesen: 113.035 mal)
Coeurbrisee
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24.10.2012 um 11:01:07
 
Hallo an alle!
Ich bin neu hier und möchte gerne um Hilfe bitten.
Es ist so, dass ich im Januar meinen algerischen Verlobten in Dänemark heiraten möchte. Er hat ein Schengenvisum für Frankreich.
Wäre das erstmal so möglich, natürlich wenn alle erforderlichen Papiere vorhanden sind?
Und was kommt dann nach der Hochzeit in Dänemark auf uns zu? Muss er wieder ausreisen aus Deutschland? Und braucht er dieses A1 Diplom? Wird die ABH die Papiere aus Dänemark akzeptieren?
Vielen Dank für eure Hilfe  Smiley
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Antwort #1 - 24.10.2012 um 11:02:33
 
Coeurbrisee schrieb am 24.10.2012 um 11:01:07:
Wäre das erstmal so möglich, natürlich wenn alle erforderlichen Papiere vorhanden sind?

Ja.

Coeurbrisee schrieb am 24.10.2012 um 11:01:07:
Muss er wieder ausreisen aus Deutschland? 

Ja, er muss zurück nach Algerien und von dort aus ein Visum zum Ehegattenachzug beantragen.

Coeurbrisee schrieb am 24.10.2012 um 11:01:07:
Und braucht er dieses A1 Diplom?

Ja.

Coeurbrisee schrieb am 24.10.2012 um 11:01:07:
Wird die ABH die Papiere aus Dänemark akzeptieren?

Ja.
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Antwort #2 - 24.10.2012 um 11:10:17
 
Oh, danke für deine schnelle Antwort. Das hört sich dann alles ziemlich einfach an.
Bis auf den Deutschtest. Wenn er sich hier auf der ABH auf deutsch mit den Sachbearbeitern unterhalten könnte, bestünde dann die Möglichkeit, dass er kein A1 nachweisen muss und auch nicht wieder zurück muss? Oder muss er auf jeden Fall zurück, um in Algerien dieses FZF Visum zu beantragen? Ich meine wozu ausreisen, ein neues Visum beantragen um danach dann erneut einzureisen  Schockiert/Erstaunt das verursacht doch nur unnötige Kosten und ist Zeitverschwendung.
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Antwort #3 - 24.10.2012 um 11:14:15
 
Coeurbrisee schrieb am 24.10.2012 um 11:10:17:
Wenn er sich hier auf der ABH auf deutsch mit den Sachbearbeitern unterhalten könnte, bestünde dann die Möglichkeit, dass er kein A1 nachweisen muss und auch nicht wieder zurück muss?

Das muss er mit der Botschaft in Algier abklären. Wenn seine Deutschkenntnisse deutlich über dem Niveau der geforderten einfachen Sprachkenntnisse (A1) liegen, dann könnte er auch ohne das Zertifikat nachziehen. Die Einzelheiten kennt aber nur die Botschaft.

Coeurbrisee schrieb am 24.10.2012 um 11:10:17:
Ich meine wozu ausreisen, ein neues Visum beantragen um danach dann erneut einzureisen

Weil nicht mit dem richtigen Visum eingereist ist oder einreisen wird. Ein Schengenvisum dient nur zum Kurzaufenthalt, der Antrasteller hat sich zudem bei der Antragstellung verpflichtet, wieder auszusreisen.

Das Thema ist was die rechtliche Lage angeht durch, es gibt ein höchsrichterliches Urteil das besagt, dass mit nach Eheschließung in DK mit einem Schengenvisum keine AE erteilt wird. Deshalb ist eine Ausreise und ein erneutes Visumsverfahren nötig.
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Antwort #4 - 24.10.2012 um 11:15:42
 
Coeurbrisee schrieb am 24.10.2012 um 11:10:17:
Oder muss er auf jeden Fall zurück, um in Algerien dieses FZF Visum zu beantragen?


Ja, er muss. Das FZF-Visum ist eines mit dem ein Daueraufenthalt begründet wird. Für dessen Erhalt sind andere Voraussetzungen zu erfüllen als für ein Schengenvisum, auch gibt es andere behördliche Beteiligungen und Überprüfungen. - Das FZF-Visum ist das erforderliche Visum, um als Drittsaatenausländer in Deutschland eine eheliche Lebensgemeinschaft führen zu können.

Die A1 - Sprachkenntnisse sind gegenüber der deutschen Auslandsvertretung (AV) im ZUge der Visabeantragung nachzuweisen. Sollten die Deutschkenntnisse offenkundig schon so gut sein, dass für die AV offensichtlich ist, dass der Sprachstand A1 bzw höher schon besteht, kann sie auf einen gesonderten Nachweis verzichten. - Das wäre aber konkret mit der AV zu klären.

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« Zuletzt geändert: 24.10.2012 um 11:25:58 von schweitzer » 
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Antwort #5 - 24.10.2012 um 11:19:11
 
Ich  danke euch! Ihr habt mir sehr geholfen. Nun weiss ich Bescheid was zu tun ist.
Vielen Dank!
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Antwort #6 - 24.10.2012 um 11:39:00
 
Coeurbrisee schrieb am 24.10.2012 um 11:01:07:
Es ist so, dass ich im Januar meinen algerischen Verlobten in Dänemark heiraten möchte. Er hat ein Schengenvisum für Frankreich.


wenn er schon so gut Deutsch kann, dann könnte er während seines Besuchsaufenthalts evtl. auch einen A1-Test in Deutschland ablegen. Termine müsste man bei den Goethe-Instituten erfragen: http://www.goethe.de/ins/de/prf/sd1/de4847903.htm
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Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
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Antwort #7 - 24.10.2012 um 11:39:14
 
Ach eine Frage hätte ich noch. Kann man irgendwo sehen was genau bei dieser A1 Prüfung abgefragt wird?
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Antwort #8 - 24.10.2012 um 11:39:57
 
Coeurbrisee schrieb am 24.10.2012 um 11:39:14:
Kann man irgendwo sehen was genau bei dieser A1 Prüfung abgefragt wird?


Siehe: http://www.goethe.de/ins/de/prf/sd1/mat/deindex.htm
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Antwort #9 - 24.10.2012 um 11:53:21
 
Guckst Du z.B.
hier
. (Blaues bitte anklicken!)


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Antwort #10 - 24.10.2012 um 11:53:35
 
Danke  Zwinkernd
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Antwort #11 - 11.03.2013 um 10:47:39
 
Hallo!

Wir haben nun am 19. März unseren Termin zum heiraten. Papiere, Visum usw. alles ok.

Kann mir hier jemand sagen, was ich nach der Hochzeit in Dänemark tun muss? Wo muss ich zuerst hin? Auf die ABH? Standesamt? Braucht die dänische Heiratsurkunde eine Apostille?

Vielleicht gibts ja jemanden hier, der das alles schon hinter sich gebracht hat und mir ein paar Informationen geben könnte.

Danke  i4a is great
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Antwort #12 - 11.03.2013 um 15:27:23
 
Hallo....


Wir haben auch in Dänemark geheiratet, das ist aber eine Weile her ( 2006 ). Mein Mann musste damals aber nicht ausreisen weil er das entsprechende Visum hatte.

Auf alle Fälle zum Standesamt Eures Wohnortes, damit Eure Eheschließung auch dort registriert wird. Ihr erhaltet auf Wunsch auch ein Familienbuch........und dann natürlich ABH.


LG....
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Antwort #13 - 11.03.2013 um 18:00:12
 
Vor der ABH hab ich ein bissl Angst...
Werden die uns auch befragen?
Wie lange dauert so ein FZF Verfahren denn ungefähr?
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Antwort #14 - 11.03.2013 um 18:08:08
 
Coeurbrisee schrieb am 11.03.2013 um 18:00:12:
Vor der ABH hab ich ein bissl Angst...

oh weh, was tun? nicht hingehen?
hmm, müsst Ihr auch nicht.
Wenn er mit einem Schengenvisum in DK heiratet, eröffnet das keinen Anspruch auf eine AE.
Also muss er nach Ablauf des Visum nach Hause und dort in der AV ein FZF Visum beantragen. Mit diesem reist er ein.
Dann aber müsst Ihr zur ABH, um eine AE zu beantragen und zu erhalten. Und das tut kein bisschen weh. Da wird weder gebohrt noch gepickst.


Coeurbrisee schrieb am 11.03.2013 um 18:00:12:
Werden die uns auch befragen?

hmm, ein paar Fragen wird es geben, mindestens die, ob Ihr in ehelicher LG zusammen lebt.
Vor welchen Fragen hast du denn Angst?

Coeurbrisee schrieb am 11.03.2013 um 18:00:12:
Wie lange dauert so ein FZF Verfahren denn ungefähr?

normalerweise 4 Wochen bis 3 Monate (sehr selten auch länger)

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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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Antwort #15 - 11.03.2013 um 18:15:13
 
Ich weiss auch nicht, vor Ämtern hab ich immer Bammel, kann mich da nicht wirklich durchsetzen..

Vielleicht gefällt denen nicht, dass wir in Dänemark geheiratet haben. Aber Algerien wäre echt zu aufwendig gewesen und hätte auch sehr lange gedauert.
Ebenso ein Heiratsvisum für Deutschland
Dänemark ist da ganz unkompliziert.

Es ist definitiv keine Scheinehe! Er ist zwei Jahre älter als ich, hat studiert (Bachelor) und hat einen guten Job in Algerien  (Geschäftsführer einer algerischen Telefongesellschaft).

Mein Problem ist eben ich war schonmal mit einem Algerier verheiratet. Die Ehe hat allerdings nicht lange gehalten.
Da hab ich nun Angst, dass mir diese andere Ehe negativ ausgelegt wird, weil er jetzt eben auch wieder Algerier ist.
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Antwort #16 - 11.03.2013 um 18:23:05
 
Wir haben am 12.12. in DK geheiratet.

Meine Frau war schon vorher (mit Schengenvisum) bei mir gemeldet und hatte auch eine Steuernummer. Ich bin dann zuerst mit der Heiratsurkunde zum Einwohnermeldeamt gegangen und habe die Heirat gemeldet - und auch für meine Frau -> alles kein Problem.

Danach zum Finanzamt wegen der Steuerklasse. Theoretisch kein Problem, praktisch musste ich 2 Wochen warten bis die Daten mit dem Einwohnermeldeamt abgeglichen wurden. Danach kein Problem.

Kurz nach der Heirat die Krankenkasse angeschrieben mit Kopie der Eheurkunde und der Meldebescheinigung -> ohne Probleme in die Familienversicherung aufgenommen.

Meine Frau musste aber natürlich nach der Hochzeitsfeier wieder ausreisen. Ist dann am nächsten Tag zur Botschaft gegangen und hat das FZF-Visum beantragt. Wir haben auf die Heiratsurkunde extra einen Stempel der Polizeidienststelle machen lassen, um dieses komische Abkommen zwischen Deutschland und Dänemark zu erfüllen - wir wurden komisch angeschaut und interessiert hat es auch keinen.

Beim Standesamt in D waren wir nicht. Ich sehe keinen Zweck darin und kostet 100€. Braucht man nur wenn man wert auf eine deutsche Eheurkunde legt.

FZF-Visum hat inklusive Weihnachten etwa 5 Wochen gedauert. Es gab zwar Probleme, die aber nichts mit der Heirat in DK zu tun hatten. Befragt wurden wir nicht und es gab auch die AE für 3 Jahre. Und lustigerweise eine Verpflichtung zum Integrationskurs trotz Deutsch C1-Zertifikat.

EDIT: die ABH will auch dein Scheidungsurteil sehen, dass hoffentlich von Deutschland ist
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Antwort #17 - 11.03.2013 um 18:27:09
 
Danke für die Info, aber A1 haben wir leider noch nicht
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Antwort #18 - 12.03.2013 um 06:38:26
 
Coeurbrisee schrieb am 11.03.2013 um 18:27:09:
Danke für die Info, aber A1 haben wir leider noch nicht


AI ist nicht mehr nötig!

VG Oldenburg · Beschluss vom 10. Mai 2012 · Az. 11 B 3223/12

Sollte die Botschaft nach Vorlage dieses Urteils auf den AI bestehen,ist jeder Berechtigt,unter Vorlage des Urteils des
VG Oldenburg,beim Verwaltungsgericht Berlin,
Klage gegen die Botschaft einzureichen,mit der Forderung,
Nach Artikel 267 der AEUV diese Klage dem EuGH vorzulegen,
wie im Beschluß des VG Oldenburg vorgegeben.

Nun werden hier die Einsprüche kommen,"" Das Verwaltungsgericht ist nicht Verpflichtet diese Klage anzunehmen ""

Das ist vollkommen egal,verweigert das Verwaltungsgericht die Annahme der Klage,landet es sofort vor dem EuGH,wegen Rechtsbeugung!
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Antwort #19 - 12.03.2013 um 06:51:48
 
@
berliner10555

Wenn Du Dir auch die höchstrichterliche Rechtsprechung
zu der Frage A1 angucken würdest, kämest Du zu der Er-
kenntnis, dass A1 weiterhin (grundsätzlich) erforderlich
ist.

Da Du mit Deinen Antworten die Fragesteller eher
verunsicherst, als über die Rechtslage aufzuklären, er-
hälst Du (nun) vier Wochen Bedenkzeit. Dein Verhalten
geht klar gegen die Intention des Boards und ist für die
Qualität des Boards/der Antworten abträglich. Du solltest
Dir überlegen, eine eigene Spielwiese im www zu er-
öffnen. Solltest Du Dich dafür entscheiden: PN genügt,
Dein Account wird gelöscht. Aber bei der nächsten Roten
wird er eh gelöscht.

...
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #20 - 12.03.2013 um 09:21:46
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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Das Problem der Welt ist, dass die Dummen voller Selbstgewissheit und die Intelligenten voller Zweifel sind. (Bertrand Russell)

Bei manchem Besprechungsteilnehmer muss man sich fragen: Hilft er bei der Lösung, oder gehört er zum Problem? (Robert Jungk)

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Antwort #21 - 12.03.2013 um 11:28:54
 
Also was mache ich denn nun als erstes nach der Hochzeit in Dänemark hä?

Den A1 Test? Oder soll ich gleich mit meinem Mann, nachdem ich aus Dänemark zurück, bin auf die ABH?

Muss ich auch auf mein Standesamt hier? Muss die Hochzeit anerkannt werden?

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Antwort #22 - 12.03.2013 um 11:32:52
 
- A1 muss er machen, wenn ihr noch Zeit habt geht es in D sonst in DZ.
- AE wird er nicht bekommen, weil nicht mit richtigem Visum eingereist ist. Er muss zurück nach DZ und in Algier das richtige Visum zum FZF beantragen. Die ABH bleibt erstmal außen vor.
- Eheschließung muss nicht "anerkannt" werden (http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Infoservice/FAQ/Eheschliessung/04-Heirat%20Aus...), Meldung bei der Meldebehörde zwecks Änderung des Familienstandes muss gemacht werden.
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Antwort #23 - 12.03.2013 um 11:38:28
 
Danke  Bayraqiano 

Also läuft alles nur über die deutsche Botschaft in Algier?
Als ich vor 6 Jahren in Algerien geheiratet hab, musste ich hier mit den Papieren auf die ABHhä?
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Antwort #24 - 12.03.2013 um 11:40:45
 
Wenn er erstmal den Antrag bei der Botschaft abgegeben hat, und die ABH davon in Kenntnis gesetzt wird, wird sie Dich anschreiben und dich bitten, dort vorzusprechen (dann evtl. mit den Unterlagen). Es macht jetzt wenig Sinn die ABH zu beteiligen, solange kein Antrag gestellt wurde.
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Antwort #25 - 12.03.2013 um 11:50:31
 
Hallo......


Von der Antragstellung bei der deutschen Botschaft bis zur Visaerteilung hat es bei uns fast 6 Monate gedauert. Das ist unterschiedlich......


LG......
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Antwort #26 - 12.03.2013 um 12:00:31
 
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Antwort #27 - 14.03.2013 um 08:11:46
 
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Antwort #28 - 14.03.2013 um 08:15:22
 
Ihr habt doch in Dänemark standesamtlich geheiratet und  eine standesamtliche Eheurkunde erhalten, oder?

Dann ist es zumindest für das Visaverfahren und die nachfolgende Anmeldung der Ehe hier in Deutschland bei der Meldebehörde nichts weiteres an "Anmeldungen" erforderlich.


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Antwort #29 - 14.03.2013 um 08:25:14
 
Sorry, ich steh da vermutlich grad aufm Schlauch...
Also die Heiratsurkunde wird nur für die Botschaft in Alger und unsere ABH hier benötigt, richtig?
Weder er noch ich müssen auf unserem Standesamt irgendwelche Papiere vorlegen, es sei denn ich möchte ein Familienbuch oder meinen Namen ändern?
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Antwort #30 - 14.03.2013 um 08:35:00
 
Coeurbrisee schrieb am 14.03.2013 um 08:25:14:
Weder er noch ich müssen auf unserem Standesamt irgendwelche Papiere vorlegen, es sei denn ich möchte ein Familienbuch oder meinen Namen ändern?


Richtig. - Eure Ehe wurde ja rechtsgültig und rechtskräftig in Dänemark geschlossen - als "Beleg" dafür habt ihr die dänische  Eheurkunde.

Diese ist aufgrund des "Deutsch-Dänischen Beglaubigungsabkommens" von deutschen Behörden anzuerkennen. - siehe auch:
hier
. (Blaues bitte anklicken!)

Für den Erhalt der Aufenthaltserlaubnis in Deutschland (nach Durchlaufen des erforderlichen Visaverfahrens und der Einreise) braucht die Ehe (unter Vorlage von Pass und Eheurkunde) lediglich bei der Meldebehörde (Einwohnermeldeamt) angemeldet zu werden.

Auch für das Visaverfahren bei der deutschen Botschaft reicht, mit Blick auf das genannte Abkommen, die Vorlage der dänischen Heiratsurkunde sowie der weiteren einschlägigen Dokumente aus.

Eine Nachregistrierung bei einem deutschen oder algerischen Standesamt ist insoweit nicht erforderlich.

So, und nun komm bitte wieder runter vom Schlauch, es steht sich so unbequem auf so was ...  Zwinkernd


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Antwort #31 - 14.03.2013 um 09:24:39
 
Naja, das FAQ ist in dieser Hinsicht nicht ganz korrekt. Lies mal Artikel 3 des Abkommens genau. Es wird ein Stempel der Polizei benötigt und noch irgendwas anderes.

Ohne diesen Stempel MUSS die Behörde es nicht anerkennen! Aber aus persönlicher Erfahrung haben es ABH, Einwohnermeldeamt und Botschaft ohne Probleme dennoch getan.

Und übrigens kannten weder Standesamt noch Polizei in DK dieses Abkommen - auch nicht auf Nachfrage. Den Stempel von der Polizei haben wir trotzdem ohne Probleme bekommen.
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Antwort #32 - 29.03.2013 um 09:53:46
 
So, wir haben geheiratet. Gestern ist mein Mann zurück nach Algerien, es tut so weh, als hätte mir jemand das Herz rausgerissen, könnte nur heulen...
Nun muss er deutsch lernen, bitte weiss jemand wie er das am einfachsten hinbekommt? Er ist den ganzen Tag unterwegs wegen seiner Arbeit, hat viel Stress. Bitte falls jemand Tipps zum Erlernen der deutschen Sprache hat helft mir. Ich danke euch von ganzem Herzen.
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Antwort #33 - 29.03.2013 um 10:06:57
 
Coeurbrisee schrieb am 29.03.2013 um 09:53:46:
Nun muss er deutsch lernen, bitte weiss jemand wie er das am einfachsten hinbekommt?


Ähh, sich hinsetzen und lernen und büffeln?
ohne das wird es nicht klappen.

viel auf deutsch reden, lesen, auch wenn es am anfang schwer ist.
Es gibt Kurse und unterstützende PC Programme.

und sich dann vor der Prüfung gezielt auf diese vorbereiten.
unterstützende info hier http://www.goethe.de/lrn/prj/pba/bes/ft1/deindex.htm
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Antwort #34 - 29.03.2013 um 10:38:17
 
Danke, ich weiss natürlich, dass er lernen muss.

Es ist nur sehr schwer, weil er eben schon früh morgens aus dem Haus muss und erst sehr spät heimkommt und dann auch sehr müde ist.

Deswegen wollte ich hier um ein paar Tipps bitten, vielleicht von anderen, die das A1 Diplom schon haben und mir sagen können, wie sie gelernt haben. Vielleicht hilft es uns auf unserem Weg.

Danke für den Link.

Ich bräuchte allerdings Lehrmaterial in arabischer Sprache mit Hörübungen, vielleicht weiss da ja jemand was.
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Antwort #35 - 29.03.2013 um 12:41:17
 
Wenn du bei google "Deutsch für Araber" angibst, werden dir Materialien verschiedenster Art angeboten. Da muss er gucken, welche Methode ihm liegt.
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Antwort #36 - 29.03.2013 um 13:32:17
 
Coeurbrisee schrieb am 14.03.2013 um 08:25:14:
Weder er noch ich müssen auf unserem Standesamt irgendwelche Papiere vorlegen, es sei denn ich möchte ein Familienbuch oder meinen Namen ändern? 

Sicher meist Du ein Stammbuch.

Das Familienbuch war bis vor einigen Jahren eine Karte beim Standesamt, in denen Ehen vermerkt wurden, die im Ausland geschlossen und beim deutschen Standesamt registriert worden waren.

Inzwischen gibt es das nicht mehr, wenn man jetzt seine ausländische Eheschließung beim deutschen Standesamt registrieren läßt, erfolgt der Eintrag in das normale Eheregister.

Dadurch kann man sich dann jederzeit eine deutsche (oder internationale) Heiratsurkunde (Auszug aus dem Eheregister) ausstellen lassen, die überall Anerkennung findet, was bei ausländischen Urkunden oftmals nicht der Fall ist.

Es ist demzufolge großer Vorteil, die Ehe beim deutschen Standesamt registrieren zu lassen, aber eine Pflicht ist das nicht.
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Antwort #37 - 29.03.2013 um 15:46:48
 
Danke für deine Info Saxonicus, wir haben in Dänemark eine internationale Heiratsurkunde bekommen. Und man hat uns dort auch gesagt, dass die in Deutschland so anerkannt wird, also ohne Apostille. Ich hoffe mal, dass das stimmt.  hä?
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Antwort #38 - 29.03.2013 um 16:23:13
 
das ist nicht richtig, da m.W. Dänemark nicht dem  Übereinkommen über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern beigetreten ist (s. http://www.ciec-deutschland.de/SharedDocs/Standardartikel/CIEC-Dokumente/ueberei... )  Dass die Urkunde "mehrsprachig" abgefasst ist, hilft insofern nicht weiter, eine Apostille oder Überbeglaubigung gem. dt-dänischem Abkommen kann also verlangt werden.
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Antwort #39 - 30.03.2013 um 09:58:49
 
Guten Morgen!

Also seid ihr euch sicher, dass meine dänische Heiratsurkunde eine Apostille braucht  hä?

Wie gesagt, das Standesamt in Dänemark sagte mir, Deutschland würde sie so anerkennen, hab extra nochmal gefragt.

Dann würde die deutsche Botschaft in Algier wahrscheinlich auch eine Apostille verlangen  hä?
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Antwort #40 - 30.03.2013 um 10:08:41
 
Coeurbrisee schrieb am 30.03.2013 um 09:58:49:
Wie gesagt, das Standesamt in Dänemark sagte mir, Deutschland würde sie so anerkennen, hab extra nochmal gefragt.

die dänischen Standesämter behaupten das (warum auch immer), es stimmt aber nicht. Das deutsch-dänische Abkommen verlangt in Artikel 3 eine entsprechende Überbeglaubigung seitens der dänischen Behörden (http://www.datenbanken.justiz.nrw.de/ir_htm/dt-daen_beglaubigungsabkommen.htm).
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Antwort #41 - 30.03.2013 um 16:05:38
 
Hm, nun hat mein Mann seine Urkunde ohne Apostille mit nach Algerien genommen...

Das heißt ich muss mir eine neue aus Dänemark besorgen und die dann wieder zum legalisieren zurückschicken  unentschlossen

Blöder Papierkrieg...
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Antwort #42 - 30.03.2013 um 18:00:35
 
Zitat:
die dänischen Standesämter behaupten das (warum auch immer), es stimmt aber nicht. Das deutsch-dänische Abkommen verlangt in Artikel 3 eine entsprechende Überbeglaubigung seitens der dänischen Behörden (http://www.datenbanken.justiz.nrw.de/ir_htm/dt-daen_beglaubigungsabkommen.htm).


1. Dieses deutsch-dänische Abkommen kann man m. E. mittlerweile vergessen, die Apostille bekommt man schnell und einfach direkt beim dänischen Außenministerium, während Legalisierungen durch innere Behörden (wie vom Abkommen gefordert) nicht mehr vorgesehen sind:

Zitat:
Verkürztes Legalisationsverfahren in Dänemark
Um das Verfahren noch einfacher zu gestalten, wurde beschlossen, das Legalisationsverfahren bei dänischen Behörden zu verkürzen.

D. h., dass Legalisationen, die früher durch die jeweils zuständigen Behörden erfolgten, z. B. das Ministerium für Inneres oder das Kirchenministerium, ab 2007 wegfallen sind. Eine Heiratsurkunde z. B. soll demnach nicht mehr im Kirchenministerium legalisiert werden, bevor sie zur Legalisation durch das Ministerium des Äußeren weitergeleitet wird.


2. Es ist richtig, dass in der Praxis viele Behörden (z. B. die hiesige ABH) eine dänische Heiratsurkunde problemlos auch ohne Apostille akzeptieren.
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Antwort #43 - 30.03.2013 um 18:09:45
 
Jetzt bin ich vollkommen verwirrt  hä?
Heißt das nun ich brauche eine Apostille für die ABH, Meldebehörde und Botschaft in Algier oder nicht????
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Antwort #44 - 30.03.2013 um 18:11:24
 
Steht doch da: Viele Behörden akzeptieren es auch ohne, aber nicht alle.

Ob die Botschaft in Algier oder deine Meldebehörde zu den "vielen" gehören, musst Du dort erkunden. Vorgeschrieben ist eigentlich eine Apostille, aber viele sehen drüber hinweg.
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Antwort #45 - 30.03.2013 um 18:12:43
 
OK, danke, dann werde ich dort mal anrufen und nachfragen, vielleicht hab ich ja Glück  Laut lachend
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Antwort #46 - 30.03.2013 um 18:17:50
 
Eduard schrieb am 30.03.2013 um 18:00:35:
Dieses deutsch-dänische Abkommen kann man m. E. mittlerweile vergessen, die Apostille bekommt man schnell und einfach direkt beim dänischen Außenministerium, während Legalisierungen durch innere Behörden (wie vom Abkommen gefordert) nicht mehr vorgesehen sind:

Die dänische Polizei bringt solche Überbeglaubigungsstempel aber immer noch an - ist aber letztlich eher Geschmackssache. Ich würde die Apostille bevorzugen zumal sie dann auch in den restlichen Haager-Staaten problemlos anerkannt wird.

Eduard schrieb am 30.03.2013 um 18:00:35:
tig, dass in der Praxis viele Behörden (z. B. die hiesige ABH) eine dänische Heiratsurkunde problemlos auch ohne Apostille akzeptieren. 

Man sollte sich aber nicht unbedingt darauf verlassen, dass die dt. Behörden fälschlicherweise darauf verzichten.
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Antwort #47 - 30.03.2013 um 18:28:54
 
Coeurbrisee schrieb am 30.03.2013 um 18:12:43:
OK, danke, dann werde ich dort mal anrufen und nachfragen, vielleicht hab ich ja Glück


wenn Du da anrufst und fragst, ob sie eine dänischen Heiratsurkunde auch wirklich und ganz sicher und bestimmt auch ohne Apostille anerkennen, dann wird auch der letzte Sachbearbeiter vorsichtig werden und "nein" antworten.

Entweder ihr legt das Ding einfach unkommentiert auf den Tisch und es reicht - oder es reicht eben nicht. Eine verbindliche Auskunft wirst Du am Telefon niemals kriegen.
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Antwort #48 - 30.03.2013 um 20:37:44
 
Ich muss zumindest die Botschaft anrufen und fragen.
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Antwort #49 - 31.03.2013 um 12:32:40
 
Dann ist die Antwort klar: Sie wird es ablehnen. Wenn man so offen fragt, ob sie ein Auge zudrücken, kann die Antwort doch nur "nein" lauten.

Also: wenn Du es so herum "regeln" willst, machst Du Dir mit Sicherheit viel Mehrarbeit. Aber Du darfst das natürlich (nur hinterher nicht jammern!).
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Antwort #50 - 31.03.2013 um 14:51:03
 
Ich möchte es nur richtig machen...
Wenn ich meinen Mann mit A1 und dänischer Heiratsurkunde ohne Apostille auf die Botschaft schicke und sie sie nicht akzeptieren, dann war erstens der Weg dorthin umsonst und zweitens verlieren wir unnötig Zeit.
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Antwort #51 - 31.03.2013 um 15:03:50
 
Mach was Du willst. Aber alle hier im Forum haben Dir zum richtigen Vorgehen geraten, Du willst es unbedingt anders machen - Deine Entscheidung.

Wir können Dir hier nur die Informationen geben. Wenn Du dann das Gegenteil machen willst, darfst Du das. (Nur bitte hinterher nicht jammern.)

Du hast jetzt eine Urkunde ohne Apostille nach Algerien geschickt. Wenn Dein Mann sie einsetzt, kann es gutgehen, es kann auch schief gehen. Wenn Du jetzt die Botschaft darauf aufmerksam machen willst, geht es mit Sicherheit schief. Damit verlierst Du unnötig Zeit.
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Antwort #52 - 31.03.2013 um 16:21:25
 
Coeurbrisee schrieb am 31.03.2013 um 14:51:03:
Ich möchte es nur richtig machen...


Dan besorg dir eine Apostille zur Eheurkunde. Es ist nicht nur das Konsulat. Jede deutsche Behörde kann in Zukunft eine Eheurkunde mit Beglaubigung verlangen. ABH wird wohl die erste sein.

Wo ist denn ein Problem, das das dänische Standesamt angeschrieben wird. Die senden eine Urkunde zum dänischen Außeninisterium, die die Urkunde mit einer Apostille versieht.

Kostet zwei Wochen und 37 Euro:
http://um.dk/en/travel-and-residence/legalisation/how-do-i-find-the-legalisation...
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Antwort #53 - 31.03.2013 um 16:27:46
 
Ja danke, werde ich wohl so machen, dann bin ich auf der sicheren Seite.

Ob ich wohl eine neue Heiratsurkunde auch per Post aus Dänemark bekomme? Wie gesagt mein Mann hat seine jetzt ohne Apostille mit nach Algerien genommen und bis die jetzt wieder bei mir wäre würde mit der algerischen Post auch wieder ewig dauern.
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Antwort #54 - 31.03.2013 um 16:30:15
 
Und wenn Dein Mann beim Visumantrag die Frage bekommt, kann er ja sagen, dass Du die Urkunde mit Apostille gerade bekommst und dann bei der Ausländerbehörde einreichst. Dorthin gehen alle Unterlagen von der Botschaft sowieso, die behält nur Kopien. Vielleicht ist die Botschaft damit zufrieden. Vielleicht sagt die Botschaft auch gar nichts (und er klugerweise auch gar nichts).
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Antwort #55 - 31.03.2013 um 16:39:17
 
Grrrrr, das ärgert mich jetzt aber doch. Weil ich noch extra dort nachgefragt hab! Und die mir das bestätigt haben, dass diese Urkunde keine Legalisierungen in Deutschland braucht!  Ärgerlich
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Antwort #56 - 02.04.2013 um 10:39:29
 
Juhu, es hat funktioniert  Laut lachend
Das Standesamt hat die Heiratsurkunde ohne Apostille akzeptiert.
Drückt mir die Daumen, dass die Botschaft es auch tut.  Daumen hoch
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Antwort #57 - 02.04.2013 um 13:46:09
 
So, Botschaft hat mir gerade mitgeteilt, dass sie die dänische Heiratsurkunde ohne Apostille akzeptieren  yippieh

Nun fehlt nur noch A1  Laut lachend
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Antwort #58 - 05.04.2013 um 11:13:57
 
Hallo meine Lieben   blumenstrauss

ich habe eine Frage. Gäbe es eine Möglichkeit, dass mein Mann seine A1 Prüfung hier in Deutschland machen kann? Also gibt es ein Visum, um hier einen Sprachkurs zu besuchen? Wo könnte ich mich über so was schlau machen  hä?
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Antwort #59 - 05.04.2013 um 11:18:51
 
Nach den Richtlinien soll die deutsche Sprache VOR dem Visumantrag erlernt werden.

Natürlich darf er ein Visum beantragen, die Botschaft darf es auch geben. Es ist aber extrem unwahrscheinlich, weil in allen Kommentaren zum Gesetz, die das Auswärtige Amt an die Botschaft geschickt hat, dringend dazu aufgefordert wird, solche Tricks mit allen Mitteln zu verhindern.
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Antwort #60 - 05.04.2013 um 11:30:03
 
Tricks? Was für Tricks?

Ich suche sicher nicht nach irgendwelchen "Tricks" um das FZF Visum zu umgehen!

Ich bin nur der Meinung, man erlernt eine Sprache am besten dort wo sie auch gesprochen wird.

Weisst du wie schwer es ist in Algerien deutsch zu lernen, nach einem Arbeitstag von 10 Stunden? Wenn die nächste Schule, die so einen Kurs anbietet 4 Stunden von dir entfernt ist.

Wenn dein Internet nie funktioniert? Weisst du wie hoch meine Telefonrechnung jeden Monat ist?

Ich suche hier sicher nicht nach illegalen Methoden, um meinen Mann schneller hier her zu holen. Ich suche nur den bestmöglichen Weg ihm beim Erlernen unserer Sprache zu helfen...
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Antwort #61 - 05.04.2013 um 11:36:25
 
Es  wird schon immer mal wieder versucht zu tricksen - Reinhard hat Dich/Euch da nicht persönlich gemeint, sondern damit bloß zu bekräftigen versucht, weshalb unter anderem sehr stringent darauf bestanden wird, grundsätzlich die A1 - Kenntnisse schon bei der Visabeantragung nachzuweisen.

Es nutzt Euch ja nix, wenn wir Euch hier letztlich unberechtigte Hoffnungen machen.

Dass das im Zweifel kein Zuckerschlecken und das Realisieren einer binationalen Partnerschaft nicht das Einfachste und Preiswerteste ist, wissen hier die meisten (ich aus eigener Erfahrung  Zwinkernd )


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Antwort #62 - 05.04.2013 um 11:45:35
 
Wir heiraten in 2 Wochen hier in Deutschland, meine Verlobte beginnt hier in Deutschland übernächste Woche einen Deutschkurs bei der VHS. Da sie schon ein ganz wenig was kann sollte das ausreichen um anschließend A1 zu bestehen.

Mein Tipp:
Hol ihn nach Deutschland als Besucher/Tourist, buche während seines Aufenthaltes hier eine Sprachschule und lad ihm Rosetta Stone oder ein ähnliches Tool runter. So kann er zu Hause offline lernen am Computer und hat gleichzeitig hier die Schule.

Kostet ein wenig, aber da ihr eh hier zusammen leben wollt sollte das ja machbar sein - vorausgesetzt er hat keine Einreisesperre oder Probleme, ein Visum für hier zu bekommen.

Meine Verlobte geht in 8 Wochen zurück und macht dann das FZF Visum aus dem Heimatland. Wenn Du Dich im Vorfeld mit ihm schon bei der Ausländerbehörde vorstellst und alle offenen Fragen bzw Probleme klärst (finanzielle Verhältnisse, Wohnraus, Zukunftsplanungen, wie lange kennt ihr euch, Scheinehe-Verdacht usw) ist das kein Thema und nur gut für den Visumsverlauf bzw die Wartezeit...

edit: Wenn er kein Visum bekommt, hier nicht hin kann oder sonstiges kannst Du ihm ja auch die Software kaufen und ihm zusenden, dann kann er sich selbst einarbeiten und er braucht dafür kein Internet mehr...
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Antwort #63 - 05.04.2013 um 11:49:35
 
Das Visa soll und wird ja auch in Algier beantragt werden. Es ging nur darum, ob er vielleicht ein dreimonatiges Besuchsvisum beantragen könnte, um hier in Deutschland einem Sprachkurs zu machen.


Wie schon gesagt, ich habe keinerlei böse Hintergedanken, ich bin in diesem Forum nur, um nach Hilfe zu fragen und nicht, um auf irgendwelchen Umwegen schneller an ein FZF Visum zu kommen.

Trotzdem schweitzer, danke für deine immer wieder lieben und aufmunternden Antworten  bussi
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Antwort #64 - 05.04.2013 um 12:04:50
 
Eins schrieb am 05.04.2013 um 11:45:35:
Mein Tipp:Hol ihn nach Deutschland als Besucher/Tourist,


Coeurbrisee schrieb am 05.04.2013 um 11:49:35:
Es ging nur darum, ob er vielleicht ein dreimonatiges Besuchsvisum beantragen könnte


Nochmal:

Die Aussicht, bei Eurer Konstellation ein solches Visum genehmigt zu bekommen, geht faktisch gegen Null. -

Probieren könnt/dürft Ihr es natürlich, aber welche überzeugenden Argumente für hinreichende Rückkkehrbereitschaft (und diese wird im Kontext der Erteilung eines Besuchsvisums ganz besonders geprüft!) sollte man denn vortragen können, wenn doch eigentlich klar ist, dass ein Leben in ehelicher Lebensgemeinschaft und Familienzusammenführung bevorsteht und geplant ist?

Es geht mir/uns doch hier nur darum, Euch vor unnötigen Enttäuschungen, weiterem Zeitverlust und ggf. auch jetzt unnötigen Ausgaben zu bewahren.

Die Zeit ist wirklich besser und sinnvoller genutzt und angelegt, wenn er versucht, sie zum Erwerb der A1-Kenntnisse in Algerien zu nutzen.

Ich wünsche Euch, dass das trotz aller Probleme, die das für einen arbeitenden Menschen mit sich bringt, so rasch als möglich hinzukriegen ist.


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Antwort #65 - 05.04.2013 um 14:34:42
 
Coeurbrisee schrieb am 05.04.2013 um 11:13:57:
Gäbe es eine Möglichkeit, dass mein Mann seine A1 Prüfung hier in Deutschland machen kann?


ja,
aber in Eurem FAll ist diese Möglichkeit IMHO nur theoretisch, denn er wird dafür sehr wahrscheinlich kein Visum bekommen.

Coeurbrisee schrieb am 05.04.2013 um 11:13:57:
Also gibt es ein Visum, um hier einen Sprachkurs zu besuchen? 

ja, aber da er ja eigentlich in D leben will und nicht die Sprache um der Sprache selbst willen lernen will, wird es dieses Visum für Euch sehr wahrscheinlich nicht geben, denn nach einem "Sprachlernvisum" wird erwartet, dass er ausreist und nicht einen Antrag auf AE in D stellt.
Jetzt weis mal nach, dass genau das (AE Antrag) aber nicht gemacht wird und er wieder ausreist (glaubt doch kein Mensch!)


Für Euren Fall gilt:
A1-Kenntnisse vor der FZF nachweisen (nicht nach FZF), so will es das Gesetz.


Eins schrieb am 05.04.2013 um 11:45:35:
Hol ihn nach Deutschland als Besucher/Tourist,

guter Tip, aber wie "herholen"?
Ein Besuchsvisum als Ehemann einer Deutschen bekommt er nicht mehr so einfach, dafür muss er wirklich plausibel machen, dass er nach dem Besuch wieder ausreist.  Und wie soll er das machen? (gut, dass müssen die beiden selber wissen, was ihn dann wieder zurpckzieht .... normalerweise ist da aber nichts)

Eins schrieb am 05.04.2013 um 11:45:35:
Wir heiraten in 2 Wochen hier in Deutschland, meine Verlobte beginnt hier in Deutschland übernächste Woche einen Deutschkurs bei der VHS

Nebenbei: welches Visum hat deine Verlobte? Besuchsvisum wohl? Und der AV habt Ihr nicht erzählt, dass Ihr heiraten wollt (bzw. sehr gut Gründe gehabt und gennant, dass sie wieder ausreist ... aber das ist beim TS nicht ersichtlich, bei ihm geht es nur um das Erlernen der Sprache.)


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Antwort #66 - 05.04.2013 um 14:52:02
 
Ich verstehe das ganze nicht.

Er MUSS doch sowieso wieder ausreisen, um das FZF Visum von Algerien aus zu beantragen. Es würde ihm doch nichts bringen hier zu bleiben, er bekäme wahrscheinlich eine Abschiebung.

Und er würde auch wieder zurück gehen. Hat er ja vor 2 Wochen auch gemacht.

Warum darf er die deutsche Sprache nicht in unserem Land lernen, wenn das doch viel einfacher wäre?

Dieser A1 Test ist nur dazu da, um Leute zu quälen und so lange wie möglich aus Deutschland fern zu halten. Wer weiss, vielleicht geben ja einige auf, wenn sie merken, dass sie an A1 scheitern.


Sorry, mir gehts wohl nicht so gut im Moment  Zunge trotzdem danke, dass ihr euch immer wieder Zeit nehmt, um auf meine Fragen zu antworten  danke
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Antwort #67 - 05.04.2013 um 15:05:33
 
Coeurbrisee schrieb am 05.04.2013 um 14:52:02:
Dieser A1 Test ist nur dazu da, um Leute zu quälen und so lange wie möglich aus Deutschland fern zu halten. Wer weiss, vielleicht geben ja einige auf, wenn sie merken, dass sie an A1 scheitern.


Der A1-Test soll eben erst bestanden werden, danach erst soll das Visum beantragt werden.

Der A1-Kurs und der A1-Test soll im Herkunftsland absolviert werden.

Warum das so ist, dazu gibt es verschiedene Ansichten, unter anderem Deine. Aber ein Staat, der mit der Mehrheit im Parlament solch eine Vorschrift erlässt, würde sich ja lächerlich machen, wenn er dann Visa verteilt, um diese Vorschrift zu umgehen.

Natürlich kann Dein Mann hier besser Deutsch lernen. Aber wenn der Staat das wollte, dann würde er das Gesetz so ändern, dass erst das FZF-Visum gegeben wird, dann eine AE für ein Jahr, und dann eine AE-Verlängerung mit Vorlage des A1-Tests, nach drei Jahren eine NE mit Vorlage der bestandenen B1-Prüfung.

Aber da der A1-Test vor Visumantrag verlangt wird, werden viele Anträge, die darauf hindeuten, jemand wollte diese Verschrift umgehen, eben abgelehnt. Versuchen könnt Ihr es trotzdem. Hier kannst Du nur erfahren, dass die Chancen gering sind. Aber es gibt immer wieder einzelne, die ein Visum bekommen.
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Antwort #68 - 05.04.2013 um 15:09:39
 
Danke Reinhard, ich habs jetzt verstanden, auch wenn es mir schwer fällt es zu akzeptieren.


Frage: Dürfte er mit einem französischen Schengenvisum hier einen 3-monatigen Deutschkurs besuchen? Ein Visum für Frankreich hat er bis jetzt immer bekommen.
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Antwort #69 - 05.04.2013 um 15:22:52
 
Hallo Dadishou  nicht verzweifeln. Denk an die Zeit wenn er bei dir sein wird, auch wenn es noch so schwer fällt. Es hilft ja auch viel wenn ihr bestmöglich am Telefon versucht deutsch zu sprechen. Mach ich mit meinem Partner auch so und er versteht schon einiges, kann es auch teilweise lesen, nur schreiben ist eben schwierig. Wenn er Interesse daran  hat, deutsch zu lernen, wird er es auch hinbekommen.
Viel Glück euch beiden
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Antwort #70 - 05.04.2013 um 15:23:27
 
Er muss ja bei der Antragstellung sagen, was er plant. Wenn er ein französischen Visum beantragt, um in Deutschland einen Kurs zu machen, müsste das Konsulat von Frankreich ihn weiter schicken zum zuständigen deutschen Konsulat.
(Zuständig ist das Konsulat des Landes, in dem der Schwerpunkt des Aufenthalts geplant ist.)

Die Alternative wäre zu lügen, das ist verboten (Faschangaben beim Visumantrag können zu Abschiebung und Sperre führen).

Aber grundsätzlich: Ja. Wenn er das Visum bekommt, darf er damit in Deutschland einen Kurs besuchen. Der Schwerpunkt des Besuchs müsste allerdings in Frankreich liegen.
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Antwort #71 - 05.04.2013 um 15:26:49
 
Coeurbrisee schrieb am 05.04.2013 um 15:09:39:
Frage: Dürfte er mit einem französischen Schengenvisum hier einen 3-monatigen Deutschkurs besuchen?


ja, sofern er bei dem Antrag auf das frz. Schengenvisum die Wahrheit angegeben hat.
(Gibt er aber an, dass er mit dem Visum in D einen Kurs besuchen will, dürfte ihm auch das frz. Visum nicht gegeben, sondern an die dt. Botschaft verwiesen werden.)

Grundsätzlich ist das Visum in der AV des Landes zu beantragen, welches auch das Hauptreiseziel ist.

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Antwort #72 - 10.04.2013 um 15:02:18
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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Antwort #73 - 24.04.2013 um 10:33:27
 
Hallo ihr Lieben,

ich weiss ihr werdet mich jetzt gleich für diese Frage köpfen, aber gibt es keine andere Möglichkeit als A1 für das FZF Visum?  Steinigung

Mein Mann schafft es im Moment überhaupt nicht auf Grund seiner beruflichen Situation Deutsch zu lernen. Er arbeitet von 8 Uhr morgens und kommt oft erst sehr spät Abends, manchmal sogar nachts heim.
Nun hat er sogar schon überlegt, seine Arbeit aufzugeben...

Wir leiden beide sehr unter dieser Situation.

Kann ich irgend etwas tun oder MUSS dieses A1 sein?

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Antwort #74 - 24.04.2013 um 10:40:48
 
Coeurbrisee schrieb am 24.04.2013 um 10:33:27:
Kann ich irgend etwas tun oder MUSS dieses A1 sein?


Der Kurs muss ja nicht besucht werden, es reicht wenn er z.B. auf eigene Faust oder mithilfe eines Lehrers (oder Dir) und der entsprechenden Bücher lernt und die Prüfung ablegt.

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Antwort #75 - 24.04.2013 um 10:45:34
 
Das ist ja das Problem, es liegt nicht an einem Kurs oder dem fehlenden Willen, es fehlt einfach die Zeit und die notwendige Konzentration dazu.

Hinzu kommt noch, dass er die letzten Wochen dauerkrank ist, zu Hause bleiben geht nicht, da ihn keiner dort ersetzen kann, er ist der Filialleiter.

Sorry, wenn ich euch grad auf die Nerven geh, aber wie lernt man deutsch, wenn man noch nicht mal die Zeit findet gesund zu werden?  unentschlossen
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Antwort #76 - 24.04.2013 um 10:52:06
 
Das Problem ist nun mal, dass der BVerwG abgesehen von Ausnahmefällen grundsätzlich ein Jahr Trennung wegen A1 für vertretbar hält. Es halt die Frage ob ihr wirklich ein solcher Fall seid oder nicht:

Entsprechendes gilt, wenn dem ausländischen Ehepartner Bemühungen zum Spracherwerb von vornherein nicht zumutbar sind, etwa weil Sprachkurse in dem betreffenden Land nicht angeboten werden oder deren Besuch mit einem hohen Sicherheitsrisiko verbunden ist und auch sonstige erfolgversprechende Alternativen zum Spracherwerb nicht bestehen; in diesem Fall braucht die Jahresfrist nicht abgewartet zu werden. Bei der Zumutbarkeitsprüfung sind insbesondere die Verfügbarkeit von Lernangeboten, deren Kosten, ihre Erreichbarkeit sowie persönliche Umstände zu berücksichtigen, die der Wahrnehmung von Lernangeboten entgegenstehen können, etwa Krankheit oder Unabkömmlichkeit. Das erforderliche Bemühen zum Spracherwerb kann auch darin zum Ausdruck kommen, dass der Ausländer zwar die schriftlichen Anforderungen nicht erfüllt, wohl aber die mündlichen.

Alternativ könnte er sich z.B. um ein Sprachkursvisum bemühen um dann hier in Deutschland zu lernen, da sind die Erfolgsaussichten aber nun mal auch nicht sonderlich groß.
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Antwort #77 - 24.04.2013 um 10:55:08
 
Ein Jahr! Bedeutet das dann, dass wenn er es in einem Jahr nicht schafft, aus welchen Gründen auch immer, A1 zu erreichen, dass er es dann nicht mehr braucht, um ein FZF-Visum zu beantragen?
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Antwort #78 - 24.04.2013 um 10:59:34
 
Er kann zumindest dann ohne A1 einreisen und es hier weiter versuchen. Ihr solltet aber davon ausgehen, dass sie Botschaft entpsrechende Nachweise über die Bemühungen sehen will (z.B. abgelegte Prüfungen beim GI in Algier).
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Antwort #79 - 24.04.2013 um 11:02:58
 
Danke dir. Ich weiss ja, dass er A1 braucht, aber wenn man verzweifelt ist greift man nach jedem Strohhalm, der sich einem bietet.  danke
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Antwort #80 - 24.04.2013 um 11:04:04
 
Hat der denn überhaupt mit der Botschaft in Algier gesprochen? Nach deinen Aussagen kann sich doch auf Deutsch verständigen, vielleicht klappt es so.
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Antwort #81 - 24.04.2013 um 11:06:12
 
Seinen Job als Abteilungsleiter muss er doch eh aufgeben, wenn er zur dir zieht, oder? Da macht es doch keinen großen Unterschied mehr, ob er das zwei Monate früher oder später macht - er könnte ja einfach kündigen, zwei Monate Deutsch lernen, die Prüfung bestehen und dann den Antrag auf das Visum abgeben.
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Antwort #82 - 24.04.2013 um 11:16:12
 
Zitat:
Hat der denn überhaupt mit der Botschaft in Algier gesprochen?


Nein er kann kein deutsch, nur Englisch und Französisch.

Anelya schrieb am 24.04.2013 um 11:06:12:
Seinen Job als Abteilungsleiter muss er doch eh aufgeben, wenn er zur dir zieht, oder? 


Das hab ich ihm auch immer wieder gesagt, aber er hängt an seiner Arbeit, er ist da sehr stolz drauf. In Algerien eine gute Arbeit zu finden ist sehr schwer und er war vorher 7 Jahre arbeitslos trotz Studium.

Aber ich denke, dass dies wohl die einzige Lösung wäre und ich glaube so langsam sieht er das auch ein.
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Antwort #83 - 24.04.2013 um 11:44:26
 
Coeurbrisee schrieb am 24.04.2013 um 11:16:12:
ber ich denke, dass dies wohl die einzige Lösung wäre und ich glaube so langsam sieht er das auch ein.
Drückt mir mal die Daumen, dass er sich davon überzeugen lässt. 


Stolz ist kein Argument die Sprache nicht zu lernen. Die Frage nach der vorzeitigen Kündigung und Erwerb der Sprache in Vollzeit könnte ggf. auch das Konsulat in einem Jahr stellen, wenn er den Antrag auf Visum ohne A1-Sprachprüfung stellt. Dann stellt sich die Frage ob eine Finanzierung des Ehemannes deinerseits für einen Zeitraum für den Spracherwerb zumutbar ist.

IMHO sollte man den Ehemann erklären, dass er eben für seinen Stolz ein Jahr auf den Nachzug warten muss, und ggf. dann auch noch ungewiss ist, weil er Nachweisen muss was er bisher zum Spracherwerb getan hat.
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Antwort #84 - 24.04.2013 um 13:14:33
 
Coeurbrisee schrieb am 24.04.2013 um 10:55:08:
Bedeutet das dann, dass wenn er es in einem Jahr nicht schafft, aus welchen Gründen auch immer, A1 zu erreichen, dass er es dann nicht mehr braucht, um ein FZF-Visum zu beantragen? 

nein, das bedeutet es nicht.

Es bedeutet dieses nur, wenn er auch wirklich gelernt hat, aber (entschuldige) zu untalentiert oder zu blöd ist, um die Sprache zu lernen. (zu faul oder mit anderem zu beschäftigt  zählt nicht)
Hier wird Unfähigkeit belohnt.
Na, wenn er dafür nicht zu stolz ist ....

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Antwort #85 - 18.06.2013 um 12:31:15
 
Hallo! Ich hätte da eine neue Frage.
Und zwar benötigt mein Ehemann für die Registrierung unserer dänischen Heiratsurkunde nun ein sogenanntes avis de marriage.

Das soll mir hier das deutsche Standesamt ausstellen.
Um was für ein Papier handelt es sich da genau? Weiss das zufällig jemand? Wenn ich es übersetze bedeutet es Bekanntmachung der Ehe.

Also das algerische Standesamt verlangt von mir eine Bescheinigung, dass ich die Ehe in Deutschland eintragen lassen hab. Bekomme ich sowas überhaupt auf meinem Standesamt?  hä?

Ich hoffe, ihr versteht was ich meine  Augenrollen
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Antwort #86 - 18.06.2013 um 14:02:57
 
Hallo Dadishou,

also wenn du die Ehe hier hast beim Standesamt eintragen lassen, müsste dir auch eine Bescheinigung darüber ausgestellt werden.
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Antwort #87 - 18.06.2013 um 14:12:52
 
Danke Preet, du weisst nicht zufällig, wie diese Bescheinigung heißt?
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Antwort #88 - 18.06.2013 um 16:55:41
 
So, das Standesamt hat mir grade mitgeteilt, dass es mir diese Bescheinigung nicht ausstellen kann. Was mache ich nun?
Das algerische Standesamt will unbedingt ein deutsches Papier, welches die Ehe bescheinigt. Wo bekomme ich sowas?
Ohne kann mein Mann die Ehe dort nicht eintragen lassen  unentschlossen
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Antwort #89 - 18.06.2013 um 17:04:22
 
Ist die Ehe denn schon in Deutschland beim Standesamt registriert worden?
Wenn ja, dann könntest du doch eine deutsche Eheurkunde vorlegen.
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Antwort #90 - 18.06.2013 um 17:09:12
 
Du meinst diese Nachbeurkundung? Nein, das habe ich noch nicht gemacht. Weil es in Deutschland ja auch nicht notwendig ist.

Ich war nur beim Meldeamt und habe die dänische Heiratsurkunde dort vorgelegt.

Warum Algerien ein deutsches Papier zur Anerkennung einer dänischen Heiratsurkunde verlangt bleibt mir einfach unbegreiflich  Schockiert/Erstaunt
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Antwort #91 - 18.06.2013 um 17:18:16
 
Dann ist klar, dass das Standesamt dir kein Dokument ausstellen kann.

Wie soll das deutsche Standesamt ohne Prüfung bestätigen, dass die Ehe tatsächlich gültig zustandekam?
Die könnten höchstens bescheinigen, dass eine dänische Heiratsurkunde vorgelegt wurde. Zur Richtigkeit des Inhalts kann das deutsche Standesamt gar nichts sagen.
Das wird dir vermutlich aber nicht reichen.

Ist aber kein Problem des deutschen Standesamtes, sondern der algerischen Behörden.
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Antwort #92 - 06.08.2013 um 10:28:44
 
Ich überlege grade , ob ich diese Nachbeurkundung machen soll. Hat das irgendwelche Vorteile gegenüber meiner dänischen Heiratsurkunde?
Hilft es vielleicht auch bei der Antragstellung zum FZF Visum bei der deutschen Botschaft?
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Antwort #93 - 06.08.2013 um 11:03:08
 
Die Nachbeurkundung hat den Vorteil, dass du dann eine deutsches Papier in der Hand hast, das ohne Diskussion von jeder dt. Behörde anerkannt werden muss, bei ausländischen Heiratsurkunden obliegt es jeder Behörde einzeln ob sie diese akzeptiert oder irgendwelche Zusatzbescheinigungen verlangt.

Wir haben das soeben bei der AV in die Wege geleitet.
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Antwort #94 - 02.09.2013 um 12:44:17
 
Hallo ihr Lieben,

ich möchte euch nochmal um Hilfe bitten.

Mein Mann ist im Moment hier bei mir (mit Schengenvisum für 3 Monate) und macht einen Deutschkurs an der Volkshochschule. Das klappt sehr gut, er lernt schnell. Nun wird er diesen oder nächsten Monat den A1 Test hier ablegen.

Muss er danach wirklich wieder ausreisen, um das FZF von Algerien aus zu beantragen oder besteht eine Möglichkeit, dass er hier bleiben darf?

Danke  Smiley
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Antwort #95 - 02.09.2013 um 12:55:32
 
Er muss wieder ausreisen.

Das hat er ja auch beim Antrag fürs Schengenvisum zugesagt und auch eine entsprechende Information erhalten.
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Antwort #96 - 02.09.2013 um 12:58:41
 
Ja, ja, liebe Dadishou, die Hoffnung stirbt zuletzt, ich weiß schon ... -

aber es ist und bleibt so, wie es hier schon am Anfang Deines Threads geschrieben worden ist . ganz grundsätzlich muss Dein Mann zum Nachholen des erforderlichen Visaverfahrens wieder zurück nach Algerien.

Es ist halt so, dass im Rahmen eies FZF-Visaverfahrens mehr und andere Dinge zu prüfen sind als bei einem Schengenvisaverfahren.

Vielleicht hast Du gehört, dass auch schon manche Paare in einer ähnlichen Situation, wie Ihr es jetzt seid, die ABH gefragt haben, ob sie denn nicht "auch so" die AE erteilen würde, und ganz wenigen das wohl auch ausnahmsweise dann auch gewährt worden ist. -

Aber daraus kann man beim besten Willen nichts Allgemeingültiges ableiten - es gibt schlicht und ergreifend keinen Anspruch auf eine AE-Erteilung unter den jetzt gegebenen Bedingungen.

Fragen kostet sicher nichts, aber ansonsten solltet Ihr einfach dokumentieren, gewillt zu sein, den Weg zu gehen, der nun mal der vorschriebene ist, auch wenn das nochmal Trennung bedeutet und das nicht leicht ist. Das ist nicht zuletzt mit Blick auf die Zukunft auch eine vertrauensbildende Maßnahme ...

Aufrichtig von mir: Alles Gute!


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Antwort #97 - 02.09.2013 um 12:59:54
 
Schade  Traurig

Kann man wohl nichts gegen tun...

Kann man ungefähr vorher sagen wie lange die Botschaft dann für die Bearbeitung des Visums braucht?

Hab auch die dänische Heiratsurkunde nachbeurkunden lassen und mit Apostille versehen, vielleicht hilfts ja.
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Antwort #98 - 02.09.2013 um 13:04:37
 
Coeurbrisee schrieb am 02.09.2013 um 12:59:54:
Kann man ungefähr vorher sagen wie lange die Botschaft dann für die Bearbeitung des Visums braucht?


Sieh u.a.
hier
(Blaues bitte anklicken!) - Laut diesen Angaben bewegt sich das Ganze bei der deutschen Botschaft in Algier in der Regel zwischen drei und sechs Monaten ...

Versucht mal die ABH nach einer Vorabzustimmung (bitte anklicken!) zu fragen. Das könnte den Prozess beschleunigen.


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Antwort #99 - 02.09.2013 um 13:04:56
 
Coeurbrisee schrieb am 02.09.2013 um 12:59:54:
Kann man ungefähr vorher sagen wie lange die Botschaft dann für die Bearbeitung des Visums braucht?


Nein.

Bei D-Visum gibt es ein anderes Verfahren, Beteiligung der ABH und Beteiligung von Sicherheitsbehörden (Routine-Abfrage). Das kann zwei bis vier Monate dauern, manchmal weniger, manchmal mehr.

Aber durch das A1-Lernen hier spart Ihr ja vermutlich schon drei bis sechs Monate, zuviel solltest Du nicht fordern.
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Antwort #100 - 02.09.2013 um 13:13:28
 
Danke lieber schweitzer für deine immer netten und hilfreichen Antworten.

Meinst du nicht, dass mir die ABH das eventuell negativ auslegen könnte, wenn ich dort samt Ehemann auftauche und um eine Vorabzustimmung bitte?

Ich gehe nur ungern auf Ämter, fühl mich dort sehr unwohl und mir fällt es auch extrem schwer mich gegen sie durchzusetzen.

Hinzu kommt, dass das Schengenvisum von Frankreich ausgestellt wurde.

Nicht dass die uns hinterher deswegen nur unnötige Probleme bereiten...

Wobei ichs natürlich zu gern versuchen würde  Zwinkernd
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Antwort #101 - 02.09.2013 um 13:15:26
 
Wenn Frankreich es ausgestellt hat, dann könnte es sein, dass die ABH eine Straftat annimmt: Falsch-Angaben bei Antragstellung.

Falls Frankreich nicht sein Hauptziel war, sollte er (und Du) Behörden nicht direkt darauf aufmerksam machen. Ihr seid nicht verpflichtet, Euch selbst anzuzeigen.
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Antwort #102 - 02.09.2013 um 13:20:31
 
Ok, ich glaub ich lass das lieber. Es ist wohl am besten, wenn er wieder ausreist und dann das FZF von dort aus beantragt.

Danke für eure Infos  Smiley
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Antwort #103 - 02.09.2013 um 13:22:53
 
reinhard hat absolut recht. An deiner Stelle würde ich bei einem französischem Schengenvisum vorsichtig sein.

Hätte er ein ganz deutsches Visum, dann wäre die Frage nach einer Vorabzustimmung sobald er den A1-Test bestanden hat, ziemlich unproblematisch.
So aber könnte die ABH durchaus "verschnupft" reagieren.
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Antwort #104 - 02.09.2013 um 14:22:07
 
Coeurbrisee schrieb am 18.06.2013 um 17:09:12:
Warum Algerien ein deutsches Papier zur Anerkennung einer dänischen Heiratsurkunde verlangt bleibt mir einfach unbegreiflich

Vielleicht könnte sinnvoll sein, die DK-Heiratsurkunde bei der algerischen AV in Dänemark legalisieren zu lassen (?), damit könnte das "deutsches Papier" möglicherweise überflüssig werden.
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Antwort #105 - 02.09.2013 um 21:03:31
 
Danke saxonicus, ich hab das deutsche Papier samt Apostille schon  Zwinkernd
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Antwort #106 - 02.09.2013 um 21:19:40
 
Coeurbrisee schrieb am 02.09.2013 um 21:03:31:
ich hab das deutsche Papier samt Apostille schon

Die Apostille ist die Beglaubigung der übergeordneten dänischen Behörde.

Ich meinte einen Legalisationsvermerk der algerischen Botschaft in Kopenhagen.

Solche Legalisierungen durch die die eigene AV sind oftmals notwendig damit ausländische (hier DK) Urkunden im Inland (hier  Algerien) akzeptiert werden.
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Antwort #107 - 03.09.2013 um 07:55:52
 
Saxonicus schrieb am 02.09.2013 um 21:19:40:
damit ausländische (hier DK) Urkunden im Inland (hierAlgerien) akzeptiert werden


So weit so gut, aber für das Visaverfahren bei der deutschen Botschaft in Algier dürfte das doch eher nicht von Relevanz sein, sondern die Papiere in der Form, wie Dadishou und ihr Mann sie bereits vorliegen haben.


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Antwort #108 - 03.09.2013 um 11:19:24
 
schweitzer schrieb am 03.09.2013 um 07:55:52:
So weit so gut, aber für das Visaverfahren bei der deutschen Botschaft in Algier dürfte das doch eher nicht von Relevanz sein,

Nein, dafür sicher nicht, aber wohl für das algerischen Standesamt, warum auch immer:

Coeurbrisee schrieb am 18.06.2013 um 16:55:41:
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Antwort #109 - 27.09.2013 um 16:16:40
 
Hallo ihr Lieben!
Heute war endlich unser Deutschtest  Smiley Smiley
Nun habe ich mich auf der Botschaft mal durch die Liste der benötigten Antragspapiere gelesen.
Dort steht:

· 2 vollständig ausgefüllte und durch den Antragsteller unterschriebene Antragsformulare

· 2 vollständig ausgefüllte und durch den Antragsteller unterschriebene Erklärungen nach §§ 54, 55 AufenthG

Die Dokument sollen auf der Website www.algier.diplo.de downloaden zu sein.

Kann sie nur nirgends finden  unentschlossen

Kann mir vielleicht jemand von euch die links schicken?
Wäre echt lieb.
Danke
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Antwort #110 - 27.09.2013 um 16:22:58
 
Zitat:
· 2 vollständig ausgefüllte und durch den Antragsteller unterschriebene Erklärungen nach §§ 54, 55 AufenthG


hier : http://www.algier.diplo.de/contentblob/1812128/Daten/2581999/datei_belehrung.pdf

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Antwort #111 - 27.09.2013 um 22:32:45
 
Danke, und der Visumsantrag ist dann wohl der für langfristige Aufenthalte?
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Antwort #112 - 28.09.2013 um 20:03:46
 
Ja, liebe Dadishou, der ist es - Klick' mal bitte
hier
.

Das andere Dokument hatte ja Rosenkohlhasser schon verlinkt.

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Antwort #113 - 28.09.2013 um 20:42:36
 
Vielen Dank mein bester schweitzer  Kuss
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Antwort #114 - 17.10.2013 um 11:13:55
 
Hallo! Gibt es hier in Deutschland ein Institut, an dem man den A1 Test ablegen kann und danach das >Ergebnis sofort bekommt? Mein Mann ist leider durchgefallen... mit 51 Punkten und in 2 Wochen muss er wieder nach Hause.
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Antwort #115 - 17.10.2013 um 19:00:43
 
Coeurbrisee schrieb am 17.10.2013 um 11:13:55:
Hallo! Gibt es hier in Deutschland ein Institut, an dem man den A1 Test ablegen kann und danach das >Ergebnis sofort bekommt? Mein Mann ist leider durchgefallen... mit 51 Punkten und in 2 Wochen muss er wieder nach Hause.


Wo hat er denn die 1. Prüfung gemacht? Hast du schon im Goethe-Institut gefragt? Dort kann man die Prüfung ablegen, ohne vorher den Kurs belegt zu haben. Weiß aber nicht, wie schnell die mit dem Ergebnis sind.

http://www.goethe.de/ins/de/ort/deindex.htm
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Antwort #116 - 17.10.2013 um 20:01:15
 
Danke für den Tipp aber alle Goetheinstitute in der Nähe sind bis nächstes Jahr ausgebucht. Gemacht hat er den Test an der hiesigen VHS.
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Antwort #117 - 17.10.2013 um 20:04:15
 
Er sollte sich - mindestens als Plan B - über die Möglichkeiten zu Hause informieren, denn mit 51 von 100 Punkte und 10 Tagen Zeit hat er vermutlich keine Chance. Das hört sich eher nach zwei Monaten fleißigem Lernen an.
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Antwort #118 - 17.10.2013 um 21:03:17
 
Naja, zum Bestehen fehlten ja nur noch 9 Punkte. Er spricht wirklich sehr gut, aber das Schreiben hat er total verbockt  Traurig
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Antwort #119 - 18.10.2013 um 00:12:19
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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Antwort #120 - 18.10.2013 um 09:35:27
 
Coeurbrisee schrieb am 17.10.2013 um 21:03:17:
Naja, zum Bestehen fehlten ja nur noch 9 Punkte. Er spricht wirklich sehr gut, aber das Schreiben hat er total verbockt  Traurig


Recherchiere mal für deine Stadt (oder frage in der ABH), bei uns gibt es eine Liste mit allen Sprachschulen, die Integrationskurse anbieten (dürfen). Vielleicht findest du unter denen jmd., der ihn kurzfristig prüft und das Niveau bescheinigt.
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Antwort #121 - 18.10.2013 um 09:48:14
 
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Antwort #122 - 19.10.2013 um 16:23:10
 
Hallo, bin grad auf der Suche nach Aufgaben für diese Briefe , die man  schreiben soll mit 30 Wörtern, kann nirgends welche finden  unentschlossen
Wer weiß Rat?
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Antwort #123 - 13.11.2013 um 15:52:24
 
Ach Mensch, die Probleme nehmen aber auch kein Ende...
Das algerische Standesamt weigert sich sowohl die dänische als auch die legalisierte internationale deutsche Heiratsurkunde anzuerkennen  Traurig

Jetzt soll ich nach Dänemark auf die algerische Botschaft, um dort die dänische Heiratsurkunde zu registrieren!
Klar, sind ja auch nur fast 1000km von hier  Ärgerlich

Hilfe, wie krieg ich das nun wieder geregelt?
Meint ihr ich kann denen die einfach so zuschicken, mit der Bitte um Registrierung?
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Antwort #124 - 13.11.2013 um 16:07:59
 
Wie wäre es mit dem Mittelding: Also die deutsche Urkunde bei der algerische Botschaft/dem alg. Konsulat in Deutschland einreichen?
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Antwort #125 - 13.11.2013 um 16:12:32
 
Das wollte ich machen aber die algerische Botschaft in Berlin meinte das ginge nicht, weil wir ja in Dänemark und nicht in Deutschland geheiratet haben.
Auch auf der anerkannten deutschen Heiratsurkunde steht ja als Heiratsort Tonder/DK
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Antwort #126 - 14.11.2013 um 11:07:25
 
Jetzt will die algerische Botschaft eine Geburtsurkunde von meinem Vater, die soll ich ihnen mit anderen Papieren hinschicken.

Problem: Ich habe gar keinen Kontakt zu meinem Vater, weiss noch nicht mal wo er wohnt! Selbst wenn ich ihn finden würde, glaube ich kaum, dass er so einfach seine Geburtsurkunde rausrückt.  unentschlossen

Kann ich irgendwie an seine Geburtsurkunde kommen ohne ihn aufzusuchen?
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Antwort #127 - 14.11.2013 um 11:15:14
 
Ja das kannst du, sofern er in Deutschland geboren wurde. Aber du musst zumindest wissen wo er geboren wurde. Dort kannst du beim zuständigen Standesamt unter Nachweis dass du sein Kind bist die Geburtsurkunde problemlos beantragen.

Zitat:
§ 62 PStG Urkundenerteilung, Auskunft, Einsicht

(1) Personenstandsurkunden sind auf Antrag den Personen zu erteilen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen; beim Geburtenregister oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird. Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen.
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Antwort #128 - 14.11.2013 um 11:20:04
 
Oh Aras das ist ja super! Vielen lieben Dank für diese hilfreiche Info!
Kann ich da dann einfach hingehen oder würden die mir das auch zuschicken? Ist nämlich bischen weiter weg!
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Antwort #129 - 14.11.2013 um 11:30:46
 
Ruf die am Besten an Smiley.

Ich wohne in Düsseldorf und die schicken das sogar per E-Mail-Antrag einem gerne Urkunden mit Rechnung zu. Und ich bin in Leipzig geboren, und man kann per Internet die Urkunde beantragen und zusenden lassen.

Wie das aber jetzt bei dem zuständigen Standesamt ist ist mir nicht bekannt Zwinkernd.
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Antwort #130 - 14.11.2013 um 11:52:26
 
Danke, hat geklappt!

laola

Bekomme ne Überweisung, wenn die bezahlt ist schicken sie mir die Urkunde zu.
Wieder was dazu gelernt  Smiley
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Antwort #131 - 16.12.2013 um 08:38:11
 
Guten Morgen meine Lieben!

Mein Mann hat jetzt endlich alle Papiere zusammen und gibt sie am Mittwoch auf der Botschaft in Alger ab.

Er hat in seinem Reisepass drei Schengenvisa. Eins von Polen und zwei von Frankreich. Werden die alle nochmal überprüft bevor er einreisen darf oder sind die sogar hilfreich für die Vergabe vom FZF Visum?

Was wird denn da eigentlich überhaupt alles überprüft, weiss das zufällig wer?  Schockiert/Erstaunt
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Antwort #132 - 16.12.2013 um 13:21:38
 
Coeurbrisee schrieb am 16.12.2013 um 08:38:11:
Er hat in seinem Reisepass drei Schengenvisa. Eins von Polen und zwei von Frankreich. Werden die alle nochmal überprüft bevor er einreisen darf oder sind die sogar hilfreich für die Vergabe vom FZF Visum?


Das ist völlig egal.

Zitat:
Was wird denn da eigentlich überhaupt alles überprüft, weiss das zufällig wer?  Schockiert/Erstaunt


Zwei Punkte werden geprüft:

1) Ist es eine "echte" Ehe, bei der die beiden wirklich zusammen leben möchten?
2) Ist er zufällig ein bekannter Terrorist? Oder hat er in der EU schon mal eine Straftat begangen, ist er verurteilt und ausgewiesen / abgeschoben worden? Stellt er eine Gefahr dar?

Die zweite Frage ist einfach eine Routine, da fragen die einen Computer die anderen Computer. Zur ersten Frage gucken sie sich die Person an, eventuell auch die Partnerin hier.

Und natürlich werden die eingereichten Unterlagen immer geprüft.
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Antwort #133 - 16.12.2013 um 13:48:47
 
Na, wenn Computer Computer befragen sollte das ganze ja eigentlich schnell gehen  Zwinkernd

Und Terrorist ist er keiner  Augenrollen und Straftaten hat er auch keine, war ja nur zum Sprachkurs hier.
Also dürfte das ganze hoffentlich nicht allzu lange dauern, vorausgesetzt natürlich die Computer arbeiten schnell  Laut lachend
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Antwort #134 - 16.12.2013 um 14:02:08
 
Coeurbrisee schrieb am 16.12.2013 um 13:48:47:
Also dürfte das ganze hoffentlich nicht allzu lange dauern, vorausgesetzt natürlich die Computer arbeiten schnell 

Da Eure Angelegenheit sicher nicht die einzigste  Sache ist, die zur Bearbeitung ansteht und andere bereits vor Euch ihren Antrag gestellt haben, solltest Du nicht unbedingt erwarten, dass Eure Anträge prioritär bearbeitet werden. Außerdem haben viele Behördenmitarbeiter über Weihnachten/Neujahr Urlaub.
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Antwort #135 - 16.12.2013 um 14:29:14
 
Coeurbrisee schrieb am 16.12.2013 um 13:48:47:
Also dürfte das ganze hoffentlich nicht allzu lange dauern, vorausgesetzt natürlich die Computer arbeiten schnell


Ich würde von über 2  Monaten ausgehen, ggf. auch länger als 6 Monate. Bei Bürgern aus dem Magreb wird eine Anfrage bei den Sicherheitsbehörden gemacht, das dauert etwas länger.
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Antwort #136 - 16.12.2013 um 17:21:37
 
Na, ihr macht mir ja alle Mut hier  Griesgrämig

Ich war schonmal mit nem Algerier verheiratet, da hat da ganze komischerweise von Antragsabgabe bis Visumserteilung nur ca. 4 Wochen gedauert.

Nun ja schauen wir mal...
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Antwort #137 - 16.12.2013 um 17:56:08
 
Coeurbrisee schrieb am 16.12.2013 um 17:21:37:
Ich war schonmal mit nem Algerier verheiratet, da hat da ganze komischerweise von Antragsabgabe bis Visumserteilung nur ca. 4 Wochen gedauert.


Es gibt da eben zwei zusätzliche Möglichkeiten:

1) Das vorige Verfahren war vor der Einführung der Sicherheitsprüfung, die nach den Anschlägen von New York (11.9.2001) eingeführt wurden.

2) Er hatte vorher einen (anderen) Antrag gestellt, so dass eine Sicherheitsprüfung schon vorlag.

Aber: Alle Menschen sind verschieden, deshalb sind auch nicht alle Verwaltungsverfahren gleich, auch wenn Behörden das manchmal versuchen.
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Antwort #138 - 16.12.2013 um 19:56:37
 
Nein lieber Reinhard trifft beides nicht zu, ich wohne nur in einem sehr kleinen Ort und ich denke unsre ABH hat nicht allzuviel Arbeit  Laut lachend
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Antwort #139 - 16.12.2013 um 20:11:51
 
Coeurbrisee schrieb am 16.12.2013 um 19:56:37:
ich denke unsre ABH hat nicht allzuviel Arbeit

Da bei den Abfragen auch andere Behörden und Dienststellen eingebunden werden müssen, hängt die Bearbeitungsdauer nicht ausschließlich von der personellen Ausstattung "Deiner" ABH ab.
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Antwort #140 - 16.12.2013 um 20:53:15
 
Ach Saxonicus! Verdirb mir doch nicht die Freude!!! Ich weiss ganz genau was da alles überprüft wird und dass da eine ganze Menge Behörden beteiligt sind.
Vielleicht hatten wir beim letzten Visum auch einfach nur Glück.


Und genau auf dieses Glück hoffe ich diesmal eben auch, also lass doch bitte deine düsteren Prophezeiungen  Kuss

Drück mir statt dessen lieber die Däumchen, dass alles schnell und unkompliziert abläuft und ich meinen Mann bald bei mir habe, ich vermiss ihn doch so...
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Antwort #141 - 19.12.2013 um 09:10:59
 
Guten Morgen  Smiley

Mein Mann hat ja gestern seinen Antrag auf der Botschaft abgegeben. Soweit war alles gut.

Allerdings haben die ihn gleich fast zwei Stunden lang befragt.
Woher wir uns kennen, wann wir beschlossen haben zu heiraten, ob er meine Eltern und Familie kennt, wieviele Zimmer meine Wohnung hat, wie wir uns unterhalten, wie oft wir uns schon getroffen haben usw....
War das jetzt schon das berühmte Interview um eine Scheinehe auszuschließen  Schockiert/Erstaunt

Bei meiner ersten Hochzeit hatte ich sowas erst Wochen nach Antragsabgabe und dann auch gleichzeitig mit meinem Exmann.

Falls dem so wäre, müsste ich dann diesmal gar nicht zur ABH zur Befragung?

Oder ist es mittlerweile normal, den Antragesteller gleich bei der Abgabe des Antrags so ausführlich und lange zu verhören???
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Antwort #142 - 19.12.2013 um 09:35:08
 
Coeurbrisee schrieb am 19.12.2013 um 09:10:59:
War das jetzt schon das berühmte Interview um eine Scheinehe auszuschließen

Nein, vermutlich nicht, da sonst eine gemeinsame Befragung stattgefunden hätte.

Coeurbrisee schrieb am 19.12.2013 um 09:10:59:
Falls dem so wäre, müsste ich dann diesmal gar nicht zur ABH zur Befragung?

Vielleicht sind mit der Befragung deines Mannes etwaige Zweifel schon ausgeräumt und du musst nicht mehr zur Befragung. Vielleicht wird auch noch eine gemeinsame Befragung stattfinden.

Coeurbrisee schrieb am 19.12.2013 um 09:10:59:
Oder ist es mittlerweile normal, den Antragesteller gleich bei der Abgabe des Antrags so ausführlich und lange zu verhören??? 

Verhören finde ich ein bisschen krass ausgedrückt, befragen trifft es wohl eher.
Es wird immer Fälle geben, da wird bei der Antragstellung genauer nachgefragt und es wird auch immer Fälle geben, da wird weniger gefragt. Das hängt immer von dem speziellen Sachverhalt ab.
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Antwort #143 - 19.12.2013 um 09:50:39
 
Danke lieber Runenwolf für deine Ansicht der Dinge.

Die sind da allerdings ziemlich ins Detail gegangen, ob und wann wir eigene Kinder wollen, ob wir evt. in Algerien wohnen wollen weil ich 2007 zum Islam konvertiert bin, warum er zu mir nach Deutschland kommen möchte und wie er sich hier das Leben vorstellt, was er arbeiten möchte, wie lange er nach der Hochzeit bei mir war und ob wir ein Feier gemacht haben und mit wievielen Leuten...

Viele dieser Fragen sind identisch mit denen die man mir bei meiner ersten Ehe mit einem Algerier gestellt hat, aus dieser ersten Ehe gingen auch 2 Kinder hervor. Auch nach diesen wurde ausführlich gefragt. Unter anderem wollte man wissen, warum er eine Frau mit Kindern heirate, wäre ja nicht landestypisch...
Ich habe wirklich Angst, dass man mir eine Scheinehe unterstellt, eben weil ich schon mal mit einem Algerier verheiratet war.
Dabei passt alles so gut, wir verstehen uns wunderbar, mein Mann ist 2 Jahre älter wie ich hat studiert, hat den Bachelor Degree in Wirtschaft und Finanzen, ich bin Fremdsprachensekretärin, wir verstehen uns einfach wunderbar.

Oh man, ich wünschte das alles wäre endlich vorbei, diese Warterei und die Angst, dass irgendwas schief gehen könnte zerrt unglaublich an meinen Nerven.
Danke, dass ich euch alle hier hab!
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Antwort #144 - 19.12.2013 um 09:57:21
 
Coeurbrisee schrieb am 19.12.2013 um 09:50:39:
Die sind da allerdings ziemlich ins Detail gegangen, ob und wann wir eigene Kinder wollen, ob wir evt. in Algerien wohnen wollen weil ich 2007 zum Islam konvertiert bin, warum er zu mir nach Deutschland kommen möchte und wie er sich hier das Leben vorstellt, was er arbeiten möchte, wie lange er nach der Hochzeit bei mir war und ob wir ein Feier gemacht habe und mit wievielen Leuten...


Das ist doch nicht weiter tragisch, vielleicht ist damit ein etwaiger Scheineheverdacht schon aus dem Weg geräumt.

In meiner Zeit bei der ABH kam mal ein Mann zu mir, der eine viel jüngere Frau aus Eritrea geheiratet hat. Der hatte auch eine Riesenangst, dass den beiden eine Scheinehe unterstellt wird. Er saß bestimmt anderthalb Stunden bei mir im Büro und hat erzählt und erzählt und erzählt, er hat mir Bilder gezeigt und alles mögliche an Unterlagen dabeigehabt. Was er beispielsweise schon im Vorfeld hinsichtlich der Krankenversicherung für seine Frau gemacht hat, dass er schon nach einem Deutschkurs geschaut hat, dass er bereits in dem Ort, in dem er lebt Kontakte in Vereine hat und seine Frau dort Anschluss finden kann, um sich schnell einzuleben.

Glaub mir, da war soviel Info für mich drin, dass ich danach nicht den klitzekleinsten Gedanken in Richtung Scheinehe hatte.

Hab noch ein bisschen Mut und Geduld.
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Antwort #145 - 19.12.2013 um 11:11:07
 
Würdest du uns denn glauben, dass bei uns keine Scheinehe vorliegt lieber Runenwolf?
Also wenn ich bei dir in der ABH vorbeikäme und dir unsere Geschichte erzählen würde, würdest du die Zustimmung zum FZF Visum geben?

Ich würde mit diesem Mann auch in Algerien leben, wenn da nicht meine Kinder wären, wäre ich wahrscheinlich schon lange dort...
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Antwort #146 - 19.12.2013 um 11:19:27
 
Coeurbrisee schrieb am 19.12.2013 um 11:11:07:
Würdest du uns denn glauben, dass bei uns keine Scheinehe vorliegt lieber Runenwolf?
Also wenn ich bei dir in der ABH vorbeikäme und dir unsere Geschichte erzählen würde, würdest du die Zustimmung zum FZF Visum geben?


Das könnte ich erst sagen, wenn ich dich persönlich gegenüber sitzen hätte und mir somit ein Bild von der ganzen Sache machen könnte.

Mir wurden auch Geschichten erzählt, die waren so hahnebüchend, dass sie gar nicht sein konnten.
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Antwort #147 - 13.01.2014 um 11:22:40
 
Hallo liebes Forum,

ich möchte noch einmal um Hilfe bitten.

Mein Mann hat ja jetzt am 18.12.13 den FZF-Antrag auf der Botschaft in Alger abgegeben.
Mittlerweile geht es mir gesundheitlich immer weiter bergab. Zu den genauen Gründen möchte ich mich hier jetzt nicht weiter äußern, werde dies aber gerne tun, sollte es von Bedeutung sein.
Ich habe jetzt mittlerweile sogar schon Panikattacken, mein Hausarzt hat mir Beruhigungsmittel verschrieben, ich kann nicht mehr...
Ich bin alleinerziehend hier mit 5 Kindern, Familie oder andere Hilfe habe ich keine.

Mein Arzt stellt mir ein Attest aus, dass ich meinen Mann in dieser Situation dringend an meiner Seite brauche.

Akzeptiert die ABH so ein Attest und mein Mann könnte sein Visum evt. schneller bekommen? Oder habe ich da auch keine Chance? Ich brauche dringend Hilfe, bin körperlich und nervlich am Ende...
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Antwort #148 - 13.01.2014 um 11:26:15
 
Sorry, aber die Frage, ob das Einfluss auf "Deine" ABH
hat, KANN Dir niemand auch nur halbwegs zuverlässig
beantworten.
Aber Versuch macht bekanntlich kluch.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #149 - 13.01.2014 um 11:30:24
 
Meinst du ich soll die ABH mal anrufen oder lieber anschreiben?
Ich will denen wirklich nicht auf den Nerv gehen, aber gesundheitlich bräuchte ich meinen Mann wirklich an meiner Seite.
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Antwort #150 - 13.01.2014 um 11:36:32
 
Ich würde da an deiner Stelle mit der Sachbearbeiterin telefonieren.

Ich würde ihr anbieten, falls der direkte Gang zur ABH erschwert ist, den eingescannten Attest ihr per E-Mail voraus zu schicken und den Attest im Original per Post nachreichen.

Wie mick schreibt: "Versuch macht kluch"

Fragen kostet nix. Und mehr als eine Ablehnung den Vorgang zu beschleunigen musst du nicht fürchten.
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Antwort #151 - 13.01.2014 um 11:44:08
 
Danke, ich werde da heute Mittag mal anrufen.

Wie erklär ich ihr das am Besten ohne dass die denken ich bin völlig blöd und will nur das Visum schneller haben?
Denn so ist es wirklich nicht, der letzte Monat war die Hölle für mich
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Antwort #152 - 13.01.2014 um 12:34:50
 
Ich kenne deine Sachbearbeiterin/deinen Sachbearbeiter nicht. Darum kann man das auch menschlich nicht einschätzen.

Aber ich würde mir keine Gedanken um die genaue Wortwahl machen.

Ich würde da so vorgehen:

- Hallo Frau/Herr X
- Es geht um die FZF zu mir. Der Name meines Mannes lautet XY
- Das Aktenzeichen bzw. die Vorgangsnummer lautet
- Ich weiß, dass mein Mann erst am 13.12. in Algier den Antrag auf FZF gestellt hat, aber wir sind schon seit X Monaten verheiratet und die gesamte Unterlagenbeschaffung für die FZF hat uns y Monate gekostet.
- In dieser Zeit konnte mein Mann uns nicht unterstützen
- Ich habe 5 Kinder
- Ich bin derzeit nachweislich körperlich angeschlagen
- Mein Mann könnte mich entsprechend entlasten
- Ich bitte Sie den Vorgang zur FZF bevorzugt zu bearbeiten
- Ich würde Ihnen eine E-Mail mit dem eingescannten ärztlichen Attest zuschicken und später per Post das Original-Attest
- Aufwiederhören
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Antwort #153 - 13.01.2014 um 12:49:17
 
Danke lieber Aras so werde ich es machen.
Nun bin ich auch ein wenig ruhiger, es tut gut, wenn man jemanden hat, der einem einfach mal zuhört.
Danke!
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Antwort #154 - 13.01.2014 um 15:24:12
 
Oh man, bin grad total deprimiert...
Der Visumsantrag liegt immer noch auf der Botschaft in Algier.
Es fehlt noch ein Dokument welches mein Mann zwar abgegeben hat allerdings nur unten an der Tür.
Jetzt muss er dieses Dokument neu ausstellen, neu legalisieren lassen und dann wieder einen Termin machen und es abgeben...
Schon wieder 4 Wochen verloren... Gott sei dank habe ich da heute angerufen, wer weiss wie lange wir noch gewartet hätten
Griesgrämig
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Antwort #155 - 19.01.2014 um 15:55:52
 
Gibt es irgendeine Möglichkeit, das FZF-Visum für meinen Mann zu beschleunigen? Bei mir wurden mittlerweile schwere Depressionen festgestellt und ich weiss nicht mehr, wie ich meine Kinder versorgen soll...
Bitte helft mir, ich bräuchte meinen Mann so dringend an meiner Seite  Traurig
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Antwort #156 - 19.01.2014 um 16:09:46
 
Solange Dein Mann nicht alle Dokumente zusammen hat: Nein.

Die Botschaft kann die Unterlagen nur losschicken, wenn alles vollständig ist. Von Seiten der Behörden kann man da nichts beschleunigen, da fast alles außerhalb der normalen Wege eher langsamer ist.
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Antwort #157 - 19.01.2014 um 16:14:27
 
Ich würde an deiner Stelle aufpassen, dass du im richtigen Moment das Jugendamt um Hilfe bittest. Nicht dass du unbeabsichtigt eine Kindswohlgefährdung den Behörden mitteilst, in der Hoffnung den FZF-Prozess zu beschleunigen und eher Probleme ins Haus holst. 

Vielleicht hilft es ja Unterstützung vom Jugendamt zu bitten, und dann entsprechende Nachweise des Jugendamtes der ABH zu geben. Intention: Wenn mein Mann hier wäre, könnte ich auf die Jugendamt-Hilfe verzichten.



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Antwort #158 - 19.01.2014 um 16:16:49
 
Die Papiere sind vollständig, die neue Geburtsurkunde gibt er am Dienstag ab.
Kann ich dann mit dem Attest von meinem Arzt etwas erreichen oder habe ich damit auch keine Chance?

Ich stehe ganz alleine hier mit meinen Kids, es ist alles so schwer im Moment und ich bräuchte so dringend Hilfe  unentschlossen
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Antwort #159 - 19.01.2014 um 16:26:19
 
Coeurbrisee schrieb am 19.01.2014 um 16:16:49:
Kann ich dann mit dem Attest von meinem Arzt etwas erreichen

eher nein

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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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Antwort #160 - 19.01.2014 um 16:57:53
 
Ab Dienstag sind die Unterlagen vollständig, in der alten Geburtsurkunde war auch nur ein Zahlendreher drin, hab ich wirklich keine Chance das alles zu beschleunigen?
Sorry wenn ich nerve, ich klammere mich nur grad an jeden Strohhalm, um endlich nicht mehr mit all meinen Problemen allein da zu stehen.
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Antwort #161 - 19.01.2014 um 17:43:27
 
Am schnellsten geht es, wenn Du allem den normalen Lauf lässt. Du solltest Dir von ihm die Vorgangsnummer zum Antrag holen (die lange Zahl auf der Quittung). Falls Du Ende Februar von der Ausländerbehörde nichts gehört hast, kannst Du damit beim Bundesverwaltungsamt nachfragen, wo die Unterlagen gerade sind.
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Antwort #162 - 19.01.2014 um 18:34:01
 
Danke Reinhard, ich bräuchte ihn nur jetzt und nicht erst in 6 Monaten
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Antwort #163 - 19.01.2014 um 18:53:33
 
Vielleicht kann dir das Jugendamt sozialpädagogische Familienhilfe zu kommen lassen?
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Antwort #164 - 19.01.2014 um 18:56:27
 
Coeurbrisee schrieb am 19.01.2014 um 18:34:01:
Danke Reinhard, ich bräuchte ihn nur jetzt und nicht erst in 6 Monaten


Das ist bei einem Algerier ohne Visum nicht möglich. Wenn Dienstag die Unterlagen vollständig sind, musst Du die sechs Monate einplanen und Dir woanders Hilfe für die Zwischenzeit suchen.
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Antwort #165 - 21.01.2014 um 14:32:59
 
Endlich sind alle Papiere auf der Botschaft, der Visumsantrag ist komplett  Smiley
Wann wird der Antrag nun in Deutschland auf meiner ABH sein? Der Chef dort hat mir nämlich Mut gemacht und gesagt, sobald der Antrag da wäre, könne er mir weiter helfen und ich könnte ihm auch das ärztliche Attest vorlegen, das würde er sich dann auch anschauen und zum Visumsantrag dazu nehmen.

Also, wann kann ich damit rechnen, dass der Antrag auf der ABH ist?
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Antwort #166 - 21.01.2014 um 14:40:08
 
Das ist doch schonmal positiv.

Coeurbrisee schrieb am 21.01.2014 um 14:32:59:
Also, wann kann ich damit rechnen, dass der Antrag auf der ABH ist?


Du weißt doch: Wahrsagerin.

Aber länger als 14 Tage sollte es nicht brauchen.
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Antwort #167 - 23.01.2014 um 12:09:36
 
Juhu, der Vorantrag ist seit gestern auf der ABH, hab grad ne Mail bekommen, dass ich in 2 bis 3 Wochen, wenn die Originalpapiere auch hier sind, direkt einen Besprechungstermin bekomme.
Hört sich das gut an?
Hier die Mail:

Sehr geehrte Frau ...,

am 22.01.2014 haben wir die elektronische Vorankündigung des Visumsantrags bekommen. Es dauert ab diesem Zeitpunkt ca. 2-3 Wochen bis die Originalvisumsunterlagen dann bei uns eingehen.
Wir werden Sie dann direkt kontaktieren und einen Besprechungstermin vereinbaren.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag:

Könnte es sein, dass mein Mann sein Visum doch relativ schnell bekommt? Wie gesagt wir sind eine kleine ABH
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Antwort #168 - 23.01.2014 um 12:16:38
 
Es könnte sein, aber wirklich wissen tut hier niemand, was genau zwischen Mitte und Ende Februar passieren wird.

Als erster weiß es Dein Mann, als zweite Du, und wir erst später.
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Antwort #169 - 06.02.2014 um 12:53:06
 
Hallo ihr Lieben  Kuss

ich darf vom 19. Februar bis 11.März zur Kur mit Aussicht auf Verlängerung.

Meint ihr ich soll das der ABH mitteilen? Nicht, dass ich dann den Befragungstermin im Briefkasten liegen hab und bin dann gar nicht hier  Schockiert/Erstaunt

Die Originalunterlagen sollten ja auch bis Ende nächster Woche da sein, Vorantrag ist schon seit zwei Wochen hier. Also ruf ich da an und sag denen Bescheid? Nicht, dass ich denen dann auf die Nerven geh.
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Antwort #170 - 06.02.2014 um 13:09:16
 
Coeurbrisee schrieb am 06.02.2014 um 12:53:06:
Also ruf ich da an und sag denen Bescheid?


Würde ich in dem Fall empfehlen, du kannst dort ja eine Kontaktadresse hinterlassen, beispielsweise der Person, die nach deiner Post schaut (du wirst die ja nicht vier Wochen einfach im Briefkasten lassen wollen) oder aber die Adresse der Kurklinik.

Möglicherweise könne sie dich ja auch über Handy kontaktieren.

So wissen die, wo du steckst und wie du erreichbar bist.
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Antwort #171 - 06.02.2014 um 13:55:28
 
Ich würde nicht anrufen, sondern das schriftlich mitteilen. Wenn Du telefonisch irgend eine Adresse oder irgendeine Telefonnummer oder Daten diktierst, hast Du gleich zwei Fehlerquellen (wer schreibt was auf, wohin wird es notiert).

Ein Brief ist in der Akte und wird sofort gesehen, wenn jemand die Akte aufschlägt.
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Antwort #172 - 06.02.2014 um 19:46:59
 
Sollte ich dann am besten gleich morgen Bescheid geben oder lieber warten bis zwei Tage vor Abreise? Vielleicht bekomm ich ja den Termin noch bevor ich losfahre  Augenrollen
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Antwort #173 - 07.02.2014 um 11:18:46
 
Am besten machst Du das, sobald Du es weißt. Vielleicht will die ABH dann ja noch schnell vor der Abreise was von Dir, und dann sollte es nicht zu knapp sein.

Ansonsten kann es eben sein, dass das gesamte Verfahren bis zur Rückkehr lagert.
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Antwort #174 - 07.02.2014 um 11:52:52
 
Ja, lieber reinhardt, das war auch mein Gedankengang. Hab dort angerufen, ist soweit alles fertig.
Es fehlt nur noch das OK von Köln, also die Sicherheitsüberprüfung.

Ich hoffe so sehr, dass das in den nächsten Tagen ankommt und ich dann in Ruhe in Kur fahren kann.
Ansonsten meinte die wirklich sehr freundlich Dame von der ABH, sie würde mich per Mail informieren, falls das Ergebnis der Sicherheitsüberprüfung während meiner Abwesenheit ankäme.
Dann würde sie mir auch sagen, was noch evt. von mir fehlt.
Soll ich jetzt alle Papiere einscannen, um sie ihr dann per Mail zuzuschicken? Ich meine, ich müsste doch sowieso persönlich zu diesem Befragungstermin erscheinen, oder?
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Antwort #175 - 07.02.2014 um 17:32:21
 
Ich stehe wohl grad mal wieder aufm  Schlauch, hol mich doch bitte jemand da runter  Schockiert/Erstaunt

Hab doch heut morgen auf meiner ABH angerufen, um denen mitzuteilen, dass ich ab 19. Februar in Kur bin. Und die sagten mir dann auch noch, dass eigentlich nur noch die Sicherheitsüberprüfung stattfinden müsse. Jetzt bekam ich eben folgende Email vom BVA in Köln:

der Vorgang Ihres Ehemannes wurde elektronisch am 21.01.01.2014 unter dem Aktenzeichen XYZ
an die Ausländerbehörde der Kreisverwaltung xxx übermittelt.
Am 27.01.2014 wurde der Formblattantrag (Originalantrag) an diese Behörde gesandt.

Die Ausländerbehörde prüft nunmehr die Voraussetzungen für die Erteilung eines Visums.
Auf Dauer und Umfang dieser Prüfung hat das Bundesverwaltungsamt keinen Einfluss.

Bezüglich des aktuellen Bearbeitungsstandes möchte ich Sie an Ihre zuständige Ausländerbehörde verweisen.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Heißt das nun die Sicherheitsprüfung ist abgeschlossen? Wenn ja, warum sagte man mir heute früh auf meiner ABH man warte nur noch auf diese Sicherheitsüberprüfung? Oder sind an dieser Überprüfung noch andere Stellen außer dem BVA beteiligt?

Versteh grad gar nix mehr, hoffe allerdings jemand kann mich beruhigen und mir sagen, dass sich das alles positiv anhört  hä?

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Antwort #176 - 07.02.2014 um 17:39:05
 
Es zeigt sich nur wieder, dass es bei Anrufen immer total zufällig ist, ob irgendwas klappt.

Also: Du solltest solche Dinge lieber schriftlich machen.

Die BVA-Mitteilung heißt das, was drinsteht. Die Unterlagen wurden weiter geleitet.
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Antwort #177 - 07.02.2014 um 18:04:22
 
Was meinst du damit, dass es total zufällig ist bei den Anrufen? Ich wollte nur mitteilen, dass ich zur Kur fahre und die Dame war wirklich sehr freundlich und hat auch gleich nach dem Bearbeitungsstand geschaut. Sie sagte es fehle noch die Sicherheitsüberprüfung.

Und das BVA sagte doch nun, dass es genau diese am 27. Januar zurück geschickt hat. Oder habe ich da jetzt was falsch verstanden?
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« Zuletzt geändert: 07.02.2014 um 18:18:06 von Coeurbrisee »  

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Antwort #178 - 08.02.2014 um 01:36:07
 
Coeurbrisee schrieb am 07.02.2014 um 18:04:22:
Sie sagte es fehle noch die Sicherheitsüberprüfung.

Und das BVA sagte doch nun, dass es genau diese am 27. Januar zurück geschickt hat. Oder habe ich da jetzt was falsch verstanden? 


Steht im Schreiben des BVA irgendwas von Sicherheitsüberprüfung??? Oder interprestierst du hier etwas hinein.

Wenn du der ABH eine Mitteilung machen willst, so mach es schriftlich, dann geht es auch in die Akten und jeder Sachbearbeiter , der die Akten bearbeitet hat den gleichen Sachstand.
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Antwort #179 - 12.02.2014 um 17:01:38
 
Hallo ihr Lieben,
ich warte ja nun täglich auf den Brief der ABH, dass ich bei denen vorbeikommen kann, zwecks dieser Befragung.

Nun fahre ich ja jetzt heute in einer Woche in Kur und habe nicht wirklich Hoffnung, dass mich dieser Brief in der verbleibenden Zeit noch erreicht. Allerdings hätte ich die Befragung gerne hinter mir bevor ich in diese Kur fahre, einerseits, um dort richtig abschalten zu können andererseits natürlich auch, um nicht wieder unnötig Zeit zu verlieren.

Kann ich die ABH bitten, dieses Gespräch in der mir noch verbleibenden Zeit zu halten? Oder kann ich denen Papiere wie Mietvertrag und dergleichen per email schicken, damit zumindest alle erforderlichen Dokumente schon mal dort vorliegen?
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Antwort #180 - 12.02.2014 um 20:29:58
 
Coeurbrisee schrieb am 12.02.2014 um 17:01:38:
Kann ich die ABH bitten, dieses Gespräch in der mir noch verbleibenden Zeit zu halten? 

Anstatt hier im Forum, solltest Du das bei Deiner ABH erfragen, dann hättest Du gleich eine Antwort.

Hier weiß das sicher keiner, ob das möglich ist.
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Antwort #181 - 14.02.2014 um 17:07:50
 
So ich denn eine Antwort bekäme  Ärgerlich
Hab die vor 2 Tagen angeschrieben und keiner hat mir geantwortet.
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Antwort #182 - 14.02.2014 um 17:14:06
 
Unsere Ausländerbehörde antwortet immer und immer ausführlich und immer freundlich.

Allerdings habe ich mich noch nie beschwert, dass das durchaus zwei Wochen dauern kann. Die müssen einfach manchmal arbeiten, so schwer es fällt.
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Antwort #183 - 14.02.2014 um 19:04:47
 
In zwei Wochen bin ich leider schon in Kur lieber reinhard, deswegen wollte ich ja noch diese Woche dort vorbeikommen oder Anfang nächster. Naja so wies aussieht werde ich wohl noch einen Monat Zeit verlieren, könnt grad heulen, würd am liebsten gar nicht mehr zur Kur fahren  weinend
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Antwort #184 - 15.02.2014 um 11:27:34
 
Auch in der Kur darf man seine Mails lesen.

Du musst das Verfahren einfach so schnell oder so langsam betreiben, wie es für Dich gerade passt. Zwei Wochen mehr oder weniger machen für den Rest des Lebens wenig aus, auch wenn es jetzt "lang" erscheint.
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Antwort #185 - 15.02.2014 um 18:12:48
 
Was bringt mir eine email, wenn ich dann in Kur bin und nicht auf der ABH kann? Ich kann ja nicht einfach mal dort weg  unentschlossen
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Antwort #186 - 15.02.2014 um 20:09:40
 
Die Mail "Ich kann den Termin nicht wahrnehmen, sondern bitte um einen neuen Termin in drei Wochen" verhindert die Ablehung des Antrags, dann müsstet Ihr von vorne anfangen.

Deshalb habe ich auch geraten, vorher schriftlich über die Dauer der Kur und Dauer der Ortsabwesenheit zu informieren.
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Antwort #187 - 15.02.2014 um 20:15:04
 
Das habe ich schon getan mein Bester, hab denen schriftlich alles mitgeteilt von wann bis wann ich weg bin und wie man mich erreichen kann, muss ich eben weiterhin geduldig sein, auch wenns schwer fällt. Und wer weiß schon wie lange diese Sicherheitsüberprüfung dauert?
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Antwort #188 - 15.02.2014 um 20:18:10
 
Die Sicherheitsüberprüfung besteht aus einer Reihe von Anfragen, die gleichzeitig an Polizei, Geheimdienste etc. gehen. Da wird teilweise auf Antwort gewartet, teilweise muss nur eine bestimmte Zeit ohne Antwort vergehen.

Normalerweise dürfte nach drei Monaten alles klar sein, außer wenn es z.B. eine Namensgleichheit mit jemandem gibt, der schon mal eine Bank überfallen hat – im Einzelfall gibt es manchmal blöde oder zufällige Haken, für die niemand was kann, und dann dauert es etwas länger.

Aber so ganz genau auf den Tag sagen kann es niemand, auch weil nicht klar ist, wann denn die Anfragen losgeschickt wurden.
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Antwort #189 - 15.02.2014 um 21:03:50
 
Danke reinhard bist echt ein Schatz  Kuss hast ja Recht, was sind schon ein paar weitere Wochen im Vergleich zu allem, was wir nun schon hinter uns haben  Augenrollen die krieg ich auch noch rum
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Antwort #190 - 25.02.2014 um 20:25:04
 
Oh man ich würd so gern nach dem Stand der Dinge fragen...
Ob ich wohl soll? Ich leideeeeeeeeeeeee  weinend
Will mir aber meine nette ABH nicht verärgern, ahhh was mach ich bloß???
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Antwort #191 - 25.02.2014 um 20:41:19
 
Coeurbrisee schrieb am 25.02.2014 um 20:25:04:
Will mir aber meine nette ABH nicht verärgern, ahhh was mach ich bloß??? 

Herrin des Visumsverfahren ist die Auslandsvertretung, nicht die ABH. Nur dort, bei Botschaft oder Konsulat, könnt Ihr (eventuell) sachkundige Informationen erhalten.
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Antwort #192 - 25.02.2014 um 20:46:18
 
Echt  Schockiert/Erstaunt Ich dachte immer die ABH entscheidet das, nachdem sie alle Papiere vorliegen hat.
Und die Papiere sind ja seit 22. Januar auf der ABH, dauert eine Sicherheitsüberprüfung wirklich soooo lange?
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Antwort #193 - 25.02.2014 um 21:17:16
 
Coeurbrisee schrieb am 25.02.2014 um 20:46:18:
Echt Ich dachte immer die ABH entscheidet das

Die ABH ist nur behördenintern am Verfahren beteiligt und arbeitet der Auslandsvertretung zu.
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Antwort #194 - 25.02.2014 um 21:17:56
 
Coeurbrisee schrieb am 25.02.2014 um 20:46:18:
dauert eine Sicherheitsüberprüfung wirklich soooo lange? 


jaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaa

Coeurbrisee schrieb am 25.02.2014 um 20:46:18:
ch dachte immer die ABH entscheidet das, nachdem sie alle Papiere vorliegen hat.


neeeeeeeeeeeiiiiiiiiiiiiiiiiin
aber ohne die Zustimmung der ABH wird die AV (und diese entscheidet) ablehnen.
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Antwort #195 - 25.02.2014 um 21:47:34
 
Dadishou, außer warten können wir dir nichts raten.Alles andere wäre Lebensberatung Zwinkernd.
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Antwort #196 - 26.02.2014 um 15:13:25
 
Coeurbrisee schrieb am 25.02.2014 um 20:25:04:
Oh man ich würd so gern nach dem Stand der Dinge fragen...
was mach ich bloß???


Wenn Du acht Wochen nichts gehört hast, kannst Du eine freundliche E-Mail schicken. So formuliert, dass die ABH selbst entscheiden kann, ob und wann sie antwortet.

Derjenigen, der den Antrag gestellt hat, kann bei seiner Behörde (Botschaft) natürlich auch per Mail nachfragen.
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Antwort #197 - 26.02.2014 um 19:20:47
 
Acht Wochen...ach reinhard mein Bester, ich kann einfach nicht mehr, meine Nerven liegen blank, in 4 Wochen sind wir ein Jahr verheiratet und so wie es aussieht werde ich diesen Tag wohl alleine verbringen müssen  weinend
Das ganze ist einfach nur noch unerträglich...
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Antwort #198 - 27.02.2014 um 19:27:20
 
So, Sicherheitsprüfung ist fertig, jetzt heute der Schock. Die Dame auf der ABH teilte mir mit, dass die Papiere meines Mannes nun alle fertig wären und man nun nur darauf warte, dass ich aus der Kur zurück käme.  Dann würden sie ihre Befragung durchführen und dann bekäme er das Visum.
Allerdings ist besagte Dame erstmal bis 4.4. auf Fortbildung und vorher wäre kein Termin mehr frei. Das bedeutet weitere 6 Wochen warten!!! Ich war geschockt. Kann ich einen früheren Termin verlangen oder muss ich die erneute Wartezeit wieder einfach so hinnehmen? Das ist einfach nur unfair, ist ja auch nur mein Leben, das da grad in der Warteschleife festhängt...  unentschlossen
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Antwort #199 - 27.02.2014 um 20:25:54
 
Gibt es nur eine Sachbearbeiterin bei deiner Ausländerbehörde?
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Antwort #200 - 27.02.2014 um 20:29:06
 
Ne, es gibt noch 2 weitere, aber einer ist krank. meint ihr es macht Sinn den Chef anzurufen und um einen früheren Termin zu bitten. Es kann doch wirklich nicht sein, dass ich jetzt, nachdem alles fertig ist, nochmal 6 weitere Wochen warten muss, nur weil sich kein freier Termin findet! Zudem haben wir  am 27. März unseren ersten Hochzeitstag, und ich hatte so sehr gehofft, meinen Mann zu diesem besonderen Tag bei mir zu haben.
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Antwort #201 - 27.02.2014 um 20:32:02
 
Coeurbrisee schrieb am 27.02.2014 um 20:29:06:
Es kann doch wirklich nicht sein, dass ich jetzt, nachdem alles fertig ist, nochmal 6 weitere Wochen warten muss, nur weil sich kein freier Termin findet!


Du musst aber daran denken, dass vor Dir die Frauen dran sind, die schon länger warten. Bei denen war im Januar schon alles fertig.
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Antwort #202 - 27.02.2014 um 20:34:27
 
Eben, dann bekomme ich den Termin vielleicht sogar erst im Mai  Schockiert/Erstaunt Und in der email damals hat man mir noch freundlich mittgeteilt, dass man sich sofort bei mir melden würde, wenn alles fertig wäre.
Könnt grad explodieren, würd am lievsten hier alles stehen und liegen lassen und morgen auf meine ABH. Ärgerlich
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Antwort #203 - 27.02.2014 um 21:10:16
 
Soll die Befragung gleichzeitig erfolgen?
Wenn ja wäre es ja auch mit der deutschen Vertretung zu koordinieren.

Bist du denn bereit die Kur abzubrechen/zu unterbrechen, wenn du sofort ein Befragungstermin hättest?

Wenn ja, dann solltest du das eben auch früh morgens mit der ABH besprechen ob eine sofortige Befragung möglich ist.

Argumente sind ja auch:
- du bist grad zur Kur wegen der Belastung (oder etwa nicht?)
- eine Erholung ist durch diese Verzögerung grad nicht möglich

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Antwort #204 - 27.02.2014 um 21:19:54
 
Ich würd sofort alles stehen und liegen lassen, wenn ich morgen einen Termin bekäme. Das belastet mich jetzt doch ziemlich hier, kann mich kaum noch auf die Therapie konzentrieren und meine Ärztin will noch um 2 weitere Wochen verlängern.
Mein Mann wurde schon bei Antragsabgabe ausführlich über 2 Stunden befragt, denke nicht, dass da noch eine gemeinsame Befragung gemacht werden soll. Wurde alles abgefragt, über meine Familie, wies in meiner Wohnung aussieht, meine Kinder usw..

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Antwort #205 - 27.02.2014 um 21:42:33
 
Also Dadishou, wir sind hier nicht die Ansprechpartner sondern deine ABH.

Also morgen früh mit der ABH telefonieren. Ob eine telefonische Befragung möglich ist? Ich weiß es nicht. Aber das kannst du auch vorschlagen. Und im Ernstfall Kur unterbrechen für diesen Behördengang.
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Antwort #206 - 28.02.2014 um 19:14:22
 
Keine Chance  Traurig ich muss auf einen Termin warten, bis die Sachbearbeiterin am 7.4. aus ihrem Urlaub zurück ist. Und dann hat sie mir gesagt, sie müsse vorher auch erst noch alle amtlichen Termine erledigen, die während ihrer Abwesenheit anfallen werden. Total deprimierend  Traurig
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Antwort #207 - 28.02.2014 um 20:34:49
 
Es nervt jetzt total, aber Weihnachten könnt Ihr drüber lachen.

Ihr habt Euch entschlossen, ein Leben lang zusammen zu leben, da kommt es auf den März 2014 im Speziellen nicht so sehr an.
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Antwort #208 - 28.02.2014 um 20:43:34
 
Doch reinhard, grade der März, am 27.3. haben wir ersten Hochzeitstag  weinend
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Antwort #209 - 28.02.2014 um 20:49:38
 
Wenn er jetzt nochmal ein Schengenvisum für Frankreich beantragt, ginge das? Oder bekämen wir da mit der deutschen ABH Probleme? Wir wären so gerne am 27. März zusammen, wollten noch mal nach Dänemark fahren.
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Antwort #210 - 28.02.2014 um 20:55:21
 
Beantragen darf er alles überall.

Für eine Fahrt nach Frankreich müsste er ein französisches Visum beantragen. Für eine Fahrt nach Dänemark natürlich ein dänisches Visum. Er sollte jetzt nicht noch Falschangaben in einem Visumverfahren machen...
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Antwort #211 - 28.02.2014 um 20:59:16
 
Ach reinhard, du weisst doch genau worauf ich hinaus will.
Wir haben damals auch mit französischem Schengenvisum in Dänemark geheiratet und vorher und hinterher war er noch bei mir.
Ich möcht doch nur diesen Tag mit ihm verbringen, und ich kann hier einfach so nicht weg, hab noch nichtmal nen gültigen Reisepass  Griesgrämig
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Antwort #212 - 07.04.2014 um 18:47:16
 
Nach 6 langen Wochen des Nichtstuns ist unsere Sachbearbeiterin seit heute wieder da. Soll ich morgen anrufen und darum bitten, jetzt endlich diesen Termin zu bekommen oder soll ich weiter warten?
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Antwort #213 - 07.04.2014 um 19:22:55
 
Weißt du denn schon welche Unterlagen du einreichen musst?

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Antwort #214 - 07.04.2014 um 19:44:57
 
Nein, wahrscheinlich das gleiche wie alle hier, Mietvertrag und so.
Das kann sie mir ja auch am Telefon sagen, aber ich bin ja schon froh, wenn ich nach all der Warterei jetzt endlich mal wenigstens einen Termin in Aussicht gestellt bekomme.
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Antwort #215 - 07.04.2014 um 22:01:52
 
Zumindest anrufen.

Ich würde alle Dokumente zusammen tragen. Auch Unterlagen die vielleicht schonmal eingereicht wurden oder Sachen die nicht gefragt wurden. Und natürlich immer Aktenzeichen oder Vorgangsnummer bereit halten.

Ich bin einer, der gerne bei dringenden Themen ohne Termin zur Sprechzeit aber mit allen Unterlagen bei der jeweiligen Behörde auftaucht. Man kann ja immer noch vor Ort entscheiden was man geben möchte/muss.

Ich würde ehrlich gesagt zur Sprechzeit hingehen. Aber ich weiß dass der Weg für dich teilweise beschwerlich ist. Schwierige Entscheidung
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Antwort #216 - 07.04.2014 um 22:23:10
 
Danke lieber Aras für deine Sicht der Dinge.
Ich würd da auch am liebsten auftauchen, aber ich weiß nicht, ob das so gut ist. Die Dame kam ja erst heute aus dem Urlaub zurück und ich will sie ja auch nicht überfallen und es mir mit ihr verscherzen.
Alles was ich möchte ist endlich einen Termin für dieses Interview. Nachdem die Papiere nun schon seit 6 Wochen auf der ABH fertig rumliegen. Nur das Gespräch mit mir fehlt jetzt noch, dann sollte mein Mann endlich sein Visum bekommen.  So langsam werd ich eben ungeduldig und die ganze Warterei zerrt an meinen Nerven...
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Antwort #217 - 07.04.2014 um 22:40:48
 
Du kannst ja mit ihr in Ruhe Sprechen. Wenn du alle Unterlagen mit hast, am besten auch in Kopie, und es nett rüberbringst, bin ich mir fast schon sicher, dass sie zumindest nicht genervt oder dir das nachträgt.

Außerdem hast du selber hier geschrieben, dass die Sachbearbeiter bei deiner Ausländerbehörde dir schnelle Erledigung versprochen hatten. Also aus deinen Ausführungen schien es mir, dass sie Dir sehr wohlgesonnen waren.

Im Zweifel sagt sie nein und du musst wieder gehen.

Vielleicht sieht sie das auch als Chance das FZF-Visumverfahren zu beenden und etwas vom Arbeitsstapel wegzunehmen Zwinkernd.

Also ich würde es wagen. Du hast nur Zeit und Fahrtkosten zu verlieren...

Hab dir ne PN geschrieben
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Antwort #218 - 07.04.2014 um 22:42:39
 
Danke Aras, bist ein Schatz  Kuss
Hast mir echt Mut gemacht, ich werde morgen höflich dort nach einem baldigen Termin nachfragen, wünsch mir Glück  Zwinkernd
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Antwort #219 - 08.04.2014 um 12:26:57
 
So, nun hab ich endlich einen Termin, auf den ich wieder einen ganzen Monat warten muss, am Dienstag, den 06.05.2014.
Das ist nun wirklich nicht mehr lustig! Ganze 10 Wochen auf einen Termin zu warten, nur um denen zu beweisen, dass ich keine Scheinehe eingegangen bin.
Ich hasse es mittlerweile nur noch wie fremde Menschen über mein Leben entscheiden!
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Antwort #220 - 27.04.2014 um 14:46:48
 
Hallo,
hab eben gerade einen Anruf von meinem Mann erhalten, die Botschaft hat ihn grade angerufen und er soll, genau wie ich hier auf der ABH, am 6. Mai um 9 Uhr, dort zur Botschaft kommen.
Mitbringen soll er die gleichen Papiere wie ich, Fotos, Pass, Lohnbescheinigungen usw. Allerdings wurde er ja schon 2 Stunden bei Antragsabgabe befragt. Also warum nochmal eine Befragung?
Vermuten die etwa nun tatsächlich eine Scheinehe  hä? Oder ist es Standard bei FZF aus Algerien eine gleichzeitige Befragung durchzuführen? War ja schonmal mit einem Algerier verheiratet, da hatten wir das nicht, der bekam sein Visum innerhalb 4 Monate nach Hochzeit. Spielt das vielleicht eine Rolle, dass ich schonmal mit einem Algerier verheiratet war?
.
Und wenn diese gleichzeitige Befragung rum ist, bekommt er dann sein Visum gleich oder müssen wir dann wieder warten?

Oh man mach mir grad voll den Kopf, dass die das Visum ablehnen...
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Antwort #221 - 27.04.2014 um 15:13:57
 
Hallo,

Coeurbrisee schrieb am 27.04.2014 um 14:46:48:
... Also warum nochmal eine Befragung?
Vermuten die etwa nun tatsächlich eine Scheinehe  hä?


Nein, "vermuten" ist etwas überspitzt ausgdrückt. Aber die Möglichkeit einer solchen wird offensichtlich nicht ausgeschlossen, weshalb mittels gleichzeitiger Befragung der Sachverhalt etwas beleuchtet werden soll.

Zitat:
... War ja schonmal mit einem Algerier verheiratet, da hatten wir das nicht, der bekam sein Visum innerhalb 4 Monate nach Hochzeit. Spielt das vielleicht eine Rolle, dass ich schonmal mit einem Algerier verheiratet war?


Das ist wahrscheinlich.

Zitat:
Und wenn diese gleichzeitige Befragung rum ist, bekommt er dann sein Visum gleich oder müssen wir dann wieder warten?


Nach der Befragung werden die Ergebnisse abgeglichen und bewertet. Erwas Zeit kann das beanspruchen, allerdings nicht übermäßig viel.

Zitat:
Oh man mach mir grad voll den Kopf, dass die das Visum ablehnen...


Wenn es keine Scheinehe ist, muss man sich eigentlich auch keinen "Kopf machen", da bei einer echten Beziehung i.d.R. keine übermäßig unplausiblen, nicht erklärbaren Umstände existieren. Mach Dir da mal keine Sorgen.

Gruß
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Antwort #222 - 27.04.2014 um 15:25:24
 
Wie kann ich denen das denn beweisen, dass ich nicht der Papiere wegen geheiratet hab?
Mein Mann war dreimal bei mir, ich war diesmal nicht in Algerien, wie bei meiner ersten Hochzeit.
Ich hab jetzt ca. 25 Fotos von der Hochzeit in Dänemark und von gemeinsamen Unternehmungen ausgedruckt, reicht das oder brauch ich mehr? Auf den Fotos sind wir immer beide drauf, weil die ja gemeinsame Bilder wollten, Fotos von ihm alleine hätte ich noch mehr.
Seine Tickets hab ich auch alle hier, ebenfalls die Nachweise, von wann bis wann er hier an der VHS den Deutschkurs besucht hat und die Prüfungsbescheinigung.
Soll ich noch Skype Protokolle ausdrucken? Oder wie sonst kann ich die ABH von der Echtheit der Ehe überzeugen?   unentschlossen
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Antwort #223 - 27.04.2014 um 15:27:32
 
Hallo Dadishou,

ich kann nur raten, dass ihr einfach ehrlich sein solltet.

Ich hab mal jetzt deinen Thread nochmal grob überflogen.

Da stehen ja Sachen drin, wie z.B. Besuch per französischem Schengenvisum um euch zu besuchen. Jetzt könnte man sagen: "Hey das erwähnen wir mal lieber nicht, da ...". Aber de facto hat er damit versucht mit euch zusammen zu sein. Und das ist nunmal ein gewichtiger Grund.

Weil die werden schon fragen: "Wann haben Sie sich zuletzt von Angesicht zu Angesicht gesehen". Die wollen damit nur die Ernsthaftigkeit der Ehe überprüfen. Er hätte aber kein deutsches Besuchsvisum wegen fehlender Rückkehrbereitschaft erhalten.

Da das FZF-Visum trotz möglichem "Visamissbrauch" wie in eurem Falle gegeben werden muss, würde ich den Besuch einfach nicht verschweigen, denn es ist ein gewichtiges Argument für die Ernsthaftigkeit.

Da wird es wohl noch bißchen dauern, denn nach der Befragung muss ja diese auch ausgewertet werden.

In diesem Thread hast du u.a. eure Bemühungen auch dokumentiert. Kannst also ggf. auch diesen Thread ausdrucken (48 Seiten! lol) und mit einreichen.

Du solltest auch ggf. Fotos von euch + Familie einreichen. Also dass die Familie auch offiziell über eure Ehe weiß und auch in die Familie aufgenommen wurde.
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Antwort #224 - 27.04.2014 um 15:37:21
 
Was soll an dem französischen Schengenvisum falsch sein? Er war sowohl vorher als auch nachher in Frankreich bei seinem Freund, auch davon gibt es jede Menge Fotos.
Es ist ja nicht so, dass er direkt von Frankreich nach Deutschland gekommen wäre und die ganze Zeit bei mir war. Außerdem darf man soweit ich weiss, mit einem Schengenvisum frei im Schengenraum reisen. Er wurde sogar einmal hier von der Polizei kontrolliert, da war alles ok, die haben nichts gesagt wegen des Visums.
Und zuletzt gesehen hab ich ihn am 1.11.13 da ist er zurück nach Paris zu seinem Freund. Und genau so haben wir es in den Visumsantrag eingetragen, wir haben nirgendwo was beschönigt, weshalb also sollte ich die Besuche per französischen Schengenvisum verschweigen? Es war die einzige Möglichkeit zusammen zu sein...
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Antwort #225 - 27.04.2014 um 16:13:51
 
Du sollst ja nichts verschweigen. Dazu hat Aras ja schon etwas geschrieben.
Solche Dinge, Heirat in DK, Schengenvisum anderer Vertragsstaaten, vorherige Ehe mit Algerier (evtl. auch kurz nach Erwerb des eigenständigen Aufenthaltsrechts geschieden?), etc. veranlasst halt die Behörden in der Gesamtbetrachtung, die Möglichkeit einer Scheinehe ausschließen zu wollen.
Wie Aras schon sagte: Ehrlich auch über die jeweiligen Beweggründe Auskunft geben, dann gibt es auch keine Probleme.
Bei der gleichzeitigen Befragung werden zwar auch einige "Katalogwerte" abgefragt, das Gespräch bietet aber die Gelegenheit, alle Umstände anzusprechen und mögliche Zweifel seitens der Behörde durch offene und ehrliche Darlegung der Gründe auszuräumen. Skype-Protokolle musst Du dazu nicht ausdrucken.
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Antwort #226 - 27.04.2014 um 16:40:41
 
Was sind Katalogwerte?
Aus meiner ersten Ehe mit einem Algerier habe ich zwei Kinder, die Ehe war die reinste Katastrophe! Danach wollte ich NIE wieder heiraten. Und schon gar nicht mehr mit einem Algerier  Schockiert/Erstaunt

Sag niemals nie...

Es ging leider nicht anders, ich konnte nicht nochmal nach Algerien fliegen und dort heiraten. Hätte ich meine Kinder mit dorthin genommen hätte ich sie nie wieder aus diesem Land herausbekommen, darauf hätte mein Ex nur gewartet. Ihr könnt euch gar nicht vorstellen, wie er mich terrorisiert seit er von meiner neuen Ehe weiss.
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Antwort #227 - 27.04.2014 um 17:01:12
 
Mit "Katalogwerte" meine ich, dass bestimmte Dinge bei jeder gleichzeitigen Befragung abgefragt werden, z.B. Zeitpunkt des Kennenlernens u. ähnliche Dinge. Halt diese formalen, klar benennbaren "Zahlen, Daten, Fakten".

Aber wie gesagt, man kann im Rahmen der Befragung aber auch jede gewollte Erklärung oder Ergänzung mit zu Protokoll geben.

Ich würde mir da keine Gedanken machen, leg einfach die ganzen Beweggründe, so wie hier im Forum, offen dar.
So einfach wird keine Scheinehe mit allen damit einhergehenden Konsequenzen unterstellt werden.

Gruß
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Antwort #228 - 28.04.2014 um 08:33:55
 
Hallo Dadishou,

freue dich auf den Tag der Befragung. Ich war so nervös, weil ich auch Angst hatte ich muss Gott weiß was dort beantworten und belegen. Wir hatten den gleichen Fragenkatalog zu beantworten. Mein Mann in Nigeria und ich hier in Deutschland. Es ist wirklich nur nochmal ein Abgleich was man voneinander weiß. Ob man Kontakt hält sich und die Familien kennt.

Sobald Kinder oder Vorehen da sind, wird auch das Verhältnis der Kinder zum anderen Elternteil hinterfragt. Mein Mann wurde z.B. auch gefragt ob er meinen EX-Mann (auch ein Nigerianer) kennt. Es sind wirklich nur Fragen die das normale Leben so mit sich bringen. Keine Angst.

Die Befragung hat 1,5 Stunden gedauert, aber eben auch weil alles gleich mitgeschrieben wurde. Dann wurden meine Antworten nach Nigeria geschickt und mit seinen Antworten verglichen.

Eine Woche nach der Befragung konnte mein Mann sein Visum abholen.
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Antwort #229 - 28.04.2014 um 09:11:10
 
Danke Sandra, das macht mir doch ein wenig Mut.

Hatte gestern schon total die Panik und dachte die unterstellen uns eine Scheinehe und lehnen das Visum ab und ich muss mir dann einen Anwalt nehmen und alles zieht sich weiterhin endlos in die Länge.
Ich hab nun auch wirklich keine Lust und auch keine Nerven mehr, nun sind wir schon über ein Jahr verheiratet und ich sitz immer noch alleine hier, traurig soviel verlorene Zeit...
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Antwort #230 - 02.05.2014 um 16:50:35
 
Hallo meine Lieben,

ich weiss es ist wahrscheinlich nicht machbar aber mir geht da schon ein paar Tage eine Idee durch den Kopf.

Meint ihr es wäre möglich, wenn man die Botschaft ganz lieb bittet, dass die meinem Mann am gleichen Tag der Befragung das Visum in seinen Pass kleben?
Meine Sachbearbeiterin hier sagte mir, sie würde gleich nach meiner Befragung alles per Mail nach Algier schicken. Die bräuchten dann doch nur noch meine Antworten mit seinen vergleichen und gut wärs oder?  Augenrollen
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Antwort #231 - 02.05.2014 um 17:08:42
 
Genau. Die vergleichen dann die Antworten.

Sowas dauert meistens vier bis acht Wochen. Danach teilt die Botschaft das Ergebnis mit. Danach entscheidet die Ausländerbehörde über ihre Zustimmung oder Ablehnung. Erst danach kann die Botschaft überhaupt über den Antrag entscheiden.
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Antwort #232 - 02.05.2014 um 17:21:20
 
Vier bis acht Wochen!!!! Das ist jetzt aber nicht dein Ernst oder???
Ich dachte das dauert höchstens ein paar Tage. Wozu braucht man 8 Wochen um ein paar Antworten zu vergleichen?

Das ist ein Scherz oder  Schockiert/Erstaunt
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Antwort #233 - 02.05.2014 um 17:47:37
 
Das Problem ist, dass die Leute dort arbeiten. Solch eine Befragung ist "extra". Man muss also gucken, wann im normalen Ablauf eine Lücke ist, um den Abgleich zu machen.

Ich habe leider keine Ahnung, wie der Plan bei den Beschäftigten im Mai und Juni aussieht und wie viele auf die Auswertung der Befragung vom März oder April warten.

Es kann auch sein, dass die Befragungen vom März schon bearbeitet sind. Nur: das wird Dir in diesem Forum niemand mit Bestimmtheit sagen können. Du weißt es immer erst hinterher, wie lange etwas gedauert hat.

Aber alle, die diese Fragen und Antworten später als im Mai 2014 lesen: Heiratet lieber in Deutschland, dann fällt schon mal der "Verdachtsfall" Dänemark-Hochzeit weg.
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Antwort #234 - 02.05.2014 um 17:54:33
 
Denkst du nicht ich hätte auch lieber in Deutschland geheiratet?
Nur wäre das dank der tollen deutschen Gesetze nie möglich gewesen!  Ärgerlich
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Antwort #235 - 02.05.2014 um 18:07:29
 
Coeurbrisee schrieb am 02.05.2014 um 17:54:33:
Denkst du nicht ich hätte auch lieber in Deutschland geheiratet?


Das war nur für diejenigen, die in diesem Thema später lesen.

Es gibt eben immer diese "Tipps": Heiratet doch in Dänemark, das geht viel schneller. Stimmt. Man ist viel schneller verheiratet. Nur hinterher geht es eben los...
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Antwort #236 - 02.05.2014 um 18:12:03
 
Tut mir leid reinhard, ich steh grad tierisch unter Druck  unentschlossen
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Antwort #237 - 02.05.2014 um 18:15:05
 
Du hast aber keinen Einfluss darauf, ob jemand in der Botschaft die beiden Protokolle diese Woche oder übernächste Woche vergleicht. Ich würde Anfang Juni und Anfang Juli bei der Ausländerbehörde per Mail nachfragen, ob es schon weiter gegangen ist.

Du solltest aber immer einkalkuliren, dass mehrere Anträge gleichzeitig in Bearbeitung sind. Manchmal auch mehrere hundert, beim BVA in Köln mehrere Hunderttausend.
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Antwort #238 - 06.05.2014 um 16:07:04
 
So, die Verhöre sind rum. Mich hat man knapp 3 Stunden befragt, meinen Mann 6! Ist das noch normal?
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Antwort #239 - 06.05.2014 um 16:08:52
 
Ja, das ist "normal". Man kann eigentlich nicht von "normal" sprechen, weil jeder Fall und jeder Verdacht einzeln steht und nichts mit einem anderen Fall vergleichbar.

Ich würde jetzt immer am 6. schriftlich nachfragen.
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Antwort #240 - 06.05.2014 um 16:14:48
 
Ich weiss jetzt aber zumindest, warum die Befragung durchgeführt wurde. Es ging wirklich nur darum, weil wir in Dänemark geheiratet haben.  Die Dame auf der ABH sagte, wir hätten genauso gut mit dem französischen Visum hier legal in D heiraten können. Das wusste ich überhaupt nicht!
So dachten die halt wir wollten irgendwas vertuschen und sind deshalb nach Dänemark.
Nunja, wie auch immer ich hoffe es ist bald überstanden, hier auf der ABH glaubt man mir zumindest, dass keine Scheinehe vorliegt.
Hätte ich das mit dem Heiraten hier nur gewusst, das hätte uns eine Menge Nerven, Geld und Zeit erspart...
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Antwort #241 - 06.05.2014 um 16:36:59
 
Deshalb habe ich genau diesen Tipp (leider zu spät für Dich) mit der Anmerkung hier rein geschrieben, es wäre für alle, die dies später lesen.
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Antwort #242 - 06.05.2014 um 16:39:27
 
Wusstest du, dass man mit französischem Schengenvisum hier heiraten darf? Warum hast du mir das nicht gesagt  Zunge
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Antwort #243 - 06.05.2014 um 17:33:36
 
Coeurbrisee schrieb am 06.05.2014 um 16:39:27:
Wusstest du, dass man mit französischem Schengenvisum hier heiraten darf? Warum hast du mir das nicht gesagt


???
das wusste wohl so ziemlich jeder hier.

Du hast anfangs geschrieben, dass Ihr in DK heiraten *möchtet*.
Man kann überall heiraten, sofern man die Voraussetzungen an diesem Standesamt erfüllt, auch in D.
Ob Ihr dann die Voraussetzungen in D erfüllt hättet (in D muss man in der Regel mehr Urkunden beibringen als in DK), ist eine andere Frage. Und weil viele einfach das Zusammensuchen der Urkunden scheuen oder das einfach  lange dauert, gehen manche den Umweg über DK.
Du kannst davorn ausgehen, dass Ihr (er!) für eine Eheschliessung in D mehr Unterlagen/Dokumente hätte beibringen müssen
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Antwort #244 - 07.05.2014 um 12:13:00
 
reinhard schrieb am 02.05.2014 um 17:47:37:
Aber alle, die diese Fragen und Antworten später als im Mai 2014 lesen: Heiratet lieber in Deutschland, dann fällt schon mal der "Verdachtsfall" Dänemark-Hochzeit weg.

Hi Reinhard, nur als Anmerkung: das kommt sicher eher auf den Einzelfall an, und mit Sicherheit in 90%der Fälle mit denen du zu tun hast ist das was du sagst zutreffend. 
Bei uns aber war nur : "Dänemark, mögen wir nicht, aber okey!" die einzige Aussage der ABH in dieser Richtung.
Viele Paare haben aber gute Gründe (praktisch-dokumentenbegründet oder persönlich bedingt ist nicht so wichtig)  wenn Sie den Weg über Dänemark gehen und nicht in der BRD heiraten.
Grossen Einfluss hat sicher auch in welchem Land der FZF-Antrag bei der deutschen AV gestellt wird. Bei uns innerhalb Schengen-Staaten (norwegen) war das mit der deutschen AV kein Thema. Wäre bei der Av in Tehran sicher anders gelaufen. Und das die AV's in Ländern wie Maghreb (URlaubsländer für Deutsche), anderen "typischen" Ländern für Ehen Deutscher mit Drittsaatlern (Thailand, Nigeria) oder unsicheren Ländern (Afghanistan, Pakistan) genauer schauen ist sicherlich klar und selbsterklärend.
Aber ich denke die Diskussionen über Sinnhaftigkeit der DK-Hochzeit sind hier oft genug diskutiert worden.

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Antwort #245 - 08.05.2014 um 11:08:10
 
So die Stellungnahme der ABH ist seit heute morgen auf der Botschaft.
Nun kann es ja wohl nicht mehr lange dauern oder  Augenrollen
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Antwort #246 - 08.05.2014 um 12:10:12
 
Mehr als "Abwarten und Tee trinken" können wir ja auch nicht schreiben hä?

Nun mach dich mal nicht verrückt.  Zwinkernd
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Antwort #247 - 12.05.2014 um 17:59:31
 
Wie viele Liter Tee ich da wohl noch trinken muss...  Traurig
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Antwort #248 - 13.05.2014 um 14:05:48
 
Ich rate weiterhin zu dem Verfahren wie in Antwort # 239 beschrieben.
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Antwort #249 - 19.05.2014 um 18:43:38
 
Und wir warten immer noch  weinend
Finde das nun wirklich nicht mehr lustig. Andere bringen die gesamte FZF innerhalb von 6 Wochen hinter sich und wir werden gestraft nur weil wir in Dänemark geheiratet haben  Ärgerlich
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Antwort #250 - 19.05.2014 um 19:03:08
 
Ich rate weiterhin zu dem Verfahren wie in Antwort #239 beschrieben.

Ihr werdet nicht "bestraft", sondern Ihr habt einen etwas komplizierten Weg gewählt, mit französischem Visum in DK zu heiraten. Und jetzt arbeiten die Behörden hinter Euch her.

Das Gras wächst aber nicht schneller, wenn Du dran ziehst.
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Antwort #251 - 19.05.2014 um 19:44:45
 
Die Behörden sind fertig lieber reinhard, es hängt nur an der Botschaft und die ruft einfach nicht an!
Mach mir so langsam wirklich einen Kopf, dass die uns das Visum verweigern nur wegen dem dämlichen Dänemark!
Hab der Botschaft auch schon ne Mail geschrieben aber bekomme natürlich keine Antwort.
Ich kann einfach nicht mehr  weinend
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Antwort #252 - 28.05.2014 um 16:13:51
 
Hallo, hab jetzt heute erfahren, dass vor Ende Juni nicht mit einer Entscheidung zu rechnen sei. Erst hieß es innerhalb 4 Wochen nach Befragung, jetzt kam heute die Mail von der Sachbearbeiterin meiner ABH, dass es wieder länger dauere, sie wisse auch nicht warum. Sie hat wohl gemerkt die Botschaft selber angeschrieben, weil sie sich auch gewundert hat warum das alles so lange dauert.

Und ich hab mittlerweile nur noch die Nase voll! Mir reicht diese Hinhaltetaktik nun so langsam! Ab wann kann ich mir einen Anwalt nehmen und gegen die Botschaft vorgehen?
Ich war wirklich lange genug geduldig und still aber es muss nun auch mal ein Ende sein. Wir haben alles gemacht was die wollten und nun wollen WIR endlich zusammen leben dürfen!
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Antwort #253 - 28.05.2014 um 16:21:03
 
Ich hatte Dir in Antwort #239 geraten, bei der Botschaft am 6. Mai, 6. Juni und 6. Juli nachzufragen. Kürzer dauert es selten. Nachfragen kannst Du selbst, dazu ist ein Anwalt nicht nötig.

Dass Du ungeduldig bist, ist klar.

Verklagen kannst Du eine Behörde, wenn sie drei Monate untätig ist.
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Antwort #254 - 28.05.2014 um 16:27:50
 
Die Botschaft hat nach dem Verhör selbst gesagt sie würden sich in 4 Wochen melden!
Jetzt hat mein Mann dort angerufen, um nach dem Stand der Dinge zu fragen, da wurde er beschimpft und es wurde ihm aufgelegt!
Was soll das denn???

Wie gehen die mit Menschen um? Die haben das Recht über mein Leben zu entscheiden, da könnten sie einen wenigstens respektvoll behandeln wenn man anruft.
Mir reicht das jetzt alles, ich bin doch kein Krimineller, dass man mich so behandelt. Sollen sie doch sagen, dass sie eine Scheinehe vermuten, dann kann ich wenigstens dagegen vorgehen. Aber immer weiter Warten lassen geht ja mal gar nicht.
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Antwort #255 - 28.05.2014 um 16:32:43
 
Aber eine Frage hast Du nicht mehr?

Es geht übrigens nicht um Leben und Tod, darum geht es bei anderen, die hier Fragen stellen, z.B. im Bereich Asyl. Bei Euch geht es um acht Wochen Wartezeit.

Wenn Du wegen einer Ablehnung klagen willst, musst Du erst eine Ablehnung haben. Auch darauf musst Du warten, und sie geht an Deinen Mann, weil er der Antragsteller ist. Formell ist er dann der Kläger.

Du kannst Dich aber bei einer Migrationsberatung erkundigen, ob sie Anwälte kennen, die sich im Ausländerrecht auskennen und ggf. beim Verwaltungsgericht Berlin (zuständig für das Auswärtige Amt und deren Botschaften) klagen könnte. Dann bist Du besser vorbereitet, falls das Verfahren im Juli negativ ausgeht.
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Antwort #256 - 28.05.2014 um 16:45:49
 
Mal ganz ehrlich reinhard, du hast ja nun eine Menge Erfahrung hier.
Wie schätzt du unsre Situation ein? Würdest du nach allem was du jetzt weisst eine Ablehnung erwarten?
Du weisst ich war 2007 schon mal mit einem Algerier verheiratet. Da hatte ich auch diese Befragung und er eine Woche später den Anruf, er solle sein Visum abholen kommen. Logisch mach ich mir Gedanken, was das jetzt alles zu bedeuten hat....
Und klar geht es nicht um Leben und Tod aber gesundheitlich geht es mir auch nicht bestens, was durch Atteste der Botschaft belegt wurde und für mich wäre es eine enorme Erleichterung, meinem Mann endlich hier zu haben und somit mehr Entlastung für mich.

Also, was denkst du worauf wir uns einstellen sollen?
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Antwort #257 - 28.05.2014 um 16:53:47
 
Ich schätze es so ein:

1) Alles läuft ganz normal.

2) Du bist ungeduldig.

Das Ergebnis kommt voraussichtlich im Juli, dann wissen wir alle mehr. Da ich die Protokolle der Befragung nicht kenne, kann ich dazu natürlich nichts sagen. Das kann nur die Botschaft, und die liest die Seiten erst im Juli.
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Antwort #258 - 28.05.2014 um 16:56:57
 
Ich schick dir gerne die Protokolle  Zwinkernd
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Antwort #259 - 04.06.2014 um 10:35:27
 
Können die das Visum ablehnen obwohl wir alle Fragen übereinstimmend beantwortet haben  hä?
Können sie es auch einfach ohne Angabe von Gründen ablehnen oder müssen sie eine Ablehnung begründen?
Oder habe ich bzw. mein Mann ein Recht auf das FZF-Visum?
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Antwort #260 - 04.06.2014 um 12:49:19
 
Wenn die Ehe "echt" ist, habt Ihr ein Recht auf das Visum.

Wenn sich aus den Antworten ergibt, dass es eine Scheinehe ist, nur zum Zweck eine AE zu bekommen, habt Ihr kein Recht auf das Visum.

Fragen, die mit "könnte es sein" beginnen, kann man eigentlich nur mit "ja" beantworten. Könnte es sein, dass es auch auf Helgoland ein Erdbeben gibt? Ja, ist aber sehr unwahrscheinlich.

"Übereinstimmende Antworten" können auch als "auswendig gelernte Antworten" gewertet werden, und auch das gibt es. Es kommt immer auf den Gesamteindruck an.
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Antwort #261 - 04.06.2014 um 12:57:48
 
Lieber reinhard, mein Kopf ist voller Fragen, alles dreht sich nur noch um dieses Visum.
Mittlerweile habe ich die Diagnose Depression, brauche Psychotherapie, um das alles zu verarbeiten, heule fast nur noch.
Meinem Mann geht es ähnlich , er ist dauerkrank...
Ob diese Behörden wissen, was sie Menschen mit ihren Prüfungen antuen.
Ich bin mittlerweile ein nervliches Wrack...
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Antwort #262 - 04.06.2014 um 14:03:28
 
Deshalb ja auch der Tipp: Richte Dich auf vier Monate Bearbeitungszeit ein und frage einmal im Monat (am 6.) schriftlich nach.

Mit Deinen täglichen Fragen, die niemand beantworten kann, setzt Du Dich unter Druck und sonst niemanden.

Ihr wisst beide, dass es dauert, also richtet Euch beide darauf ein.
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Antwort #263 - 04.06.2014 um 15:59:32
 
Dürfte mein Mann ein Visum für Frankreich beantragen? Er würde dort 2 Wochen zu seinem Freund fahren und ich könnte dort mit ihm in dieser Zeit zusammen sein. Frankreich ist nicht weit von mir.
Darf er das oder würde das Probleme mit dem FZF Visum machen?
Immerhin hätte er dann ja zwei Visaverfahren laufen.
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Antwort #264 - 04.06.2014 um 16:05:55
 
Coeurbrisee schrieb am 04.06.2014 um 15:59:32:
Dürfte mein Mann ein Visum für Frankreich beantragen? Er würde dort 2 Wochen zu seinem Freund fahren und ich könnte dort mit ihm in dieser Zeit zusammen sein. Frankreich ist nicht weit von mir.Darf er das oder würde das Probleme mit dem FZF Visum machen?Immerhin hätte er dann ja zwei Visaverfahren laufen. 


Wieso sollte das Probleme machen.
Das Visum für Deutschland muss er bei der deutschen Botschaft beantragen.
Ein Visum für einen Besuch in Frankreich muss er bei der französischen Botschaft beantragen.

Nur vor einem seid gewarnt:
Wenn er mit einem französischen Visum nach Frankreich einreist udn dann anschließend mit dem Visum nach Deutschland und dann versucht, hier ohne Abwarten des Visums zur FZF eine AE zu bekommen - frei nach dem Motto ... "Jetzt bin ich hier und da bleib ich auch" ... wird die ABH mit Sicherheit not amused sein.
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Antwort #265 - 04.06.2014 um 16:30:43
 
Nein lieber runenwolf, er würde nach Frankreich gehen, wir spielen nicht mit dem FZF, das schwöre ich.
Wir möchten nur ein paar Tage zusammen sein.
Und ich kann nicht nach Algerien, hab niemanden für meine Kinder und auch keinen Pass.
Er hat in Frankreich einen Freund bei dem könnten wir wohnen. Frankreich ist 30 Minuten von mir weg. Er würde Deutschland dieses Mal nicht einmal betreten. Es ist bald Ramadan und wir würden wenigstens gerne die Hälfte zusammen verbringen. Konnten wir letztes Jahr schon nicht.
Alles was wir möchten ist nur ein paar Tage zusammen sein nach über 7 monatiger Trennung.
Wir haben bisher nie etwas illegales getan und werden es auch weiterhin nicht tun. Alles was wir wollen ist ein legales Zusammenleben hier in Deutschland.
Also kann ich ihm sagen er kann sich einen Termin bei der französischen Botschaft holen und wir bekommen keine Probleme mit der deutschen deswegen?
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Antwort #266 - 04.06.2014 um 16:35:07
 
Coeurbrisee schrieb am 04.06.2014 um 16:30:43:
Also kann ich ihm sagen er kann sich einen Termin bei der französischen Botschaft holen und wir bekommen keine Probleme mit der deutschen deswegen? 


Glaubst du, dass jede Botschaft jeden Landes bei den anderen Botschaften aller anderen Länder nachfrägt, ob ein Visum - egal welcher Art - beantragt wurde?
Glaubst du wirklich, die französische Botschaft befragt alle anderen Botschaften, um das herauszufinden?
Den Franzosen ist es herzlich egal, was er mit seinem Visum macht, wenn er nur zum Besuch nach Frankreich einreist und fristgerecht wieder ausreist.

Nur wenn ihr versucht zu tricksen, dann kann der Schuss nach hinten losgehen ... aber da ihr das ja nicht vorhabt, probiert es halt einfach.
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Antwort #267 - 04.06.2014 um 16:39:44
 
Er hatte bisher 2 französische Visa, war 3 mal bei mir und ist immer wieder fristgerecht ausgereist.
Da hätte er können schon letztes mal einfach hier bleiben  Zwinkernd
Wir möchten uns nur einfach wiedersehen und wer weiss wie lange das FZF-Visum noch auf sich warten lässt.
Ich will nur nicht wieder was falsch machen, wie mit der Heirat in Dänemark, da wusste ich auch nicht, dass wir hier hätten heiraten können.
Danke dir  Kuss
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Antwort #268 - 04.06.2014 um 16:40:15
 
Ich würde ehrlich gesagt das Frankreich Visum empfehlen. Falls das FZF-Visum abgelehnt werden sollte, sollte man zumindest für die Remonstration entsprechende Argumente anführen. Wenn man dann anführt: "Während der FZF-Bearbeitungszeit hab ich meine Ehefrau getroffen. Hier ist die Kopie aus dem Reisepass vom Frankreich-Visum und hier sind gemeinsame Fotos mit meiner Ehefrau in der Zeit. Wieso wird unsere Ehe als nicht schützenswert eingestuft?"

Auf sowas würde auch bei einer möglichen Verwaltungsklage geachtet werden. Also mit einer Ablehnung gäbe es ja noch den Rechtsweg, also rechtlos wärt ihr nicht.

Ich hoffe natürlich, dass das alles nur länger dauert bei euch und nicht eben eine Ablehnung anbahnt.

Ich gehe mal natürlich davon aus, dass du mit den Kindern nach Frankreich gehst. Dann kann dein Mann auch das Argument in Anspruch nehmen,  dass er in der Familie integriert ist.

Also ich wiederhole mich:
Ich würde das euch nur empfehlen!
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Antwort #269 - 04.06.2014 um 16:49:36
 
Danke Aras, nun sieht mein Tag nicht mehr so düster aus und ich hab wieder Kraft für die kommenden Tage und Wochen  Zwinkernd
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Antwort #270 - 12.06.2014 um 11:29:45
 
Wir haben eben die Ablehnung bekommen, das darf doch nicht war sein! Bitte helft mir!
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Antwort #271 - 12.06.2014 um 11:39:19
 
Hallo Dadishou,

das tut mir herzlich leid.

Welche Gründe standen im Ablehnungsbescheid?

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Antwort #272 - 12.06.2014 um 12:03:15
 
Haben wir noch keinen meine ABH hat mich angerufen, da sollen vile Faktoren eine Rolle spielen unter anderem Abweichungen bei der Befragung, ich bin total am Boden zerstört, was machen wir nun
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Antwort #273 - 12.06.2014 um 12:11:10
 
Ohne Informationen könnt Ihr überhaupt nichts machen.

Habt Ihr denn ein eigenes Protokoll der Befragung geschrieben und die Abweichungen aufgeführt und erklärt? Das wäre der erste Schritt.
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Antwort #274 - 12.06.2014 um 12:31:32
 
Ich hab mein Protokoll hier, er hat seins nicht mitbekommen. Aber er sagte mir er hätte überall gleich geantwortet.
Bitte was kann er in die Remonstration reinschreiben und wie lange dauert das nun wieder alles?
Er weiss ja noch nicht mal was davon...
Die ABH hats mir mitgeteilt und ich kann ihn nicht erreichen weil das dämlich algerische Netzt schon seit Tagen spinnt.
Kann ich mir hier einen Anwalt suchen?
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Antwort #275 - 12.06.2014 um 12:45:02
 
Coeurbrisee schrieb am 12.06.2014 um 11:29:45:
Wir haben eben die Ablehnung bekommen...

Da geht man wahrscheinlich von einer "nicht schützenwerter Ehe" aus.
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Antwort #276 - 12.06.2014 um 12:48:38
 
Und wie soll ich denen das beweisen, dass es sich um eine schutzwürdige Ehe handelt?
Warum tuen die Menschen sowas an? Wie beweise ich ihnen, dass ich meinen Mann liebe, dass er alles für mich ist?
Ich heule hier seit Stunden, bin einem Nervenzusammenbruch nahe. Was kann ich tun, damit man uns glaubt?
Ich brech hier gleich zusammen...
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Antwort #277 - 12.06.2014 um 12:51:41
 
Ihr müssat schon sorgfältig Antwort für Antwort durchgehen und vergleichen. Wenn er pauschal sagt, es war alles gleich, und die Behörden wegen der Unstimmigkeiten das Visum ablehnen, lauft Ihr bei einem Gerichtsverfahren in eine Falle. Das Gericht bekommt beide Protokolle und sieht, wer die Wahrheit sagt.

Geht also so bald wie möglich Antwort für Antwort durch. Du hast auch schon mal geschrieben (oben), Du könntest beide Protokolle zuschicken (und hast das nicht getan). Jetzt schreibst Du, dass Du die Protokolle nicht hast. Darum solltest Du Dich kümmern.
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Antwort #278 - 12.06.2014 um 13:05:39
 
Ich hab nur meins hier, er hat seins nicht mitbekommen
Meinst du die Remonstration bringt uns in diesem Fall weiter?
Die ABH sagte es gab Unstimmigkeiten bei der Befragung und naja Dänemark und die Vorehe mit nem Algerier, das Gesamtpaket hätte halt nicht gestimmt. Wie kann ich dem entgegengehen?
Ich war nie so glücklich in meinem Leben wie mit diesem Mann an meiner Seite, die Botschaft hat gerade mein Leben total zerstört, ich hasse sie!
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Antwort #279 - 12.06.2014 um 13:37:31
 
Ihr müsst als erstes selbstkritisch (!) Antwort für Antwort vergleichen. Die pauschale Ansage, die Antworten wären gleich, bringt Euch nicht weiter.

Coeurbrisee schrieb am 28.05.2014 um 16:56:57:
Ich schick dir gerne die Protokolle  Zwinkernd


Du hattest sie also. Dann guck noch mal genau in Deinen Unterlagen nach, dass Du das andere wiederfindest.

Ansonsten kann er im Laufe der Klage Akteneinsicht bekommen, dann seht Ihr ja beide und könnt noch mal klären, ob die unterschiedlichen Antworten sich erklären lassen. Ich habe öfter Protokolle verglichen, und manchmal gibt es Widersprüche, die man erklären kann. Das kann man aber nur sagen, wenn Ihr die Widersprüche genau und sorgfältig herausgearbeitet habt.

Und bevor Ihr diese Arbeit nicht erledigt, gehen alle Deine Fragen komplett ins Leere. Ohne diese Arbeit durch Euch beide kann ein Anwalt nichts erreichen, kann eine Remonstration nichts erreichen, kann eine Klage nichts erreichen. Aber das hast Du jetzt in diesem Thema schon Dutzende Male gelesen.
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Antwort #280 - 12.06.2014 um 13:50:17
 
Kann er die Herausgabe seines Protokolls von der Botschaft verlangen?
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Antwort #281 - 12.06.2014 um 13:51:26
 
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Antwort #282 - 12.06.2014 um 14:00:52
 
Okay danke, und geht so eine Remonstration schnell oder dauert das Ergebnis auch wieder ein halbe Jahr?
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Antwort #283 - 12.06.2014 um 14:28:51
 
Es gab ganz erhebliche Abweichungen, insbesondere in den Bereichen, die die Qualifizierung einer schutzwürdigen Ehe untermauert hätten!
Das ist wohl der Grund der Ablehnung, stand in der Mail der ABH
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Antwort #284 - 12.06.2014 um 14:33:46
 
Coeurbrisee schrieb am 12.06.2014 um 14:28:51:
Es gab ganz erhebliche Abweichungen, insbesondere in den Bereichen, die die Qualifizierung einer schutzwürdigen Ehe untermauert hätten!
Das ist wohl der Grund der Ablehnung, stand in der Mail der ABH


Dann kennt Du ja Deine nächste Aufgabe. Alle Abweichungen jetzt sehr genau aufschreiben und gut erklären.

Danach den nächsten Schritt überlegen.

Ohne das geht die Remonstration schnell: Einreichen, ohne sich die Arbeit zu machen, Ablehnung in zwei bis drei Wochen. Kostet nichts, bringt nichts.
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Antwort #285 - 12.06.2014 um 14:35:09
 
Erstmal, Dadishou, solltest du auf den Bescheid warten. Denn ohne Bescheid kann man auch nicht effektiv helfen.

Zweitens solltest du einen Anwalt für eine Verwaltungsrecht, der sich Visa-Recht und so auskennt, suchen. Denn im Zweifel müsst ihr fristgerecht innerhalb von 30 Tagen Klage beim Verwaltungsgericht Berlin erheben.
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Antwort #286 - 12.06.2014 um 14:42:24
 
In Berlin??? Ich dachte die Remonstration geht erstmal an die Botschaft in Algier? Erst wenn die die Remonstration ablehnen wäre doch der nächste Schritt Berlin oder?
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Antwort #287 - 12.06.2014 um 14:43:12
 
Also, Du willst wirklich keine Antworten lesen?

Ja, dann macht die Remonstration, dann habt Ihr eine zweite Ablehnung. Und dann?
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Antwort #288 - 12.06.2014 um 14:46:19
 
Sorry reinhard, mein Kopf scheint irgendwie grad ned aufnahmefähig zu sein...
Die ABH sagte mir mein Mann bekäme einen Brief, daraufhin hätte er 4 Wochen Zeit gegen die angegebenen Gründe zu remonstrieren.
Soll ich hier direkt vor dieses Verwaltungsgericht in Berlin gehen? Ohne Remonstration?
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Antwort #289 - 12.06.2014 um 14:59:23
 
Schritt 1:
Auf den Bescheid warten.

Schritt 2:
Gründe für eine Remonstration sammeln.

Schritt 3:
Fristgerecht Remonstration bei der AV Algier einreichen

Schritt 4:
Auf Ergebnis der Remonstration warten.

Schritt 5:
Bei erneuter Ablehnung aufgrund der Remonstration fristgerecht Klage beim Verwaltungsgericht Berlin erheben.

Schritt 6:
Bei der Gerichtsverhandlung wird dann erneut entschieden.
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Antwort #290 - 12.06.2014 um 15:30:13
 
Coeurbrisee schrieb am 12.06.2014 um 14:46:19:
Sorry reinhard, mein Kopf scheint irgendwie grad ned aufnahmefähig zu sein...
Die ABH sagte mir mein Mann bekäme einen Brief, daraufhin hätte er 4 Wochen Zeit gegen die angegebenen Gründe zu remonstrieren.
Soll ich hier direkt vor dieses Verwaltungsgericht in Berlin gehen? Ohne Remonstration?



Wenn Du die Antworten gerade nicht lesen kannst, hör einfach auf zu schreiben. Es hat so keinen Sinn.

Natürlich kannst Du ohne Remonstration klagen, die meisten Anwälte raten ja auch von einer Remonstration ab.

Aber Du musst erstmal selbst arbeiten, wie beschrieben. Vorher ist alles weitere sinnlos. Lies Dir doch die vielen Antworten irgendwann in Ruhe durch.
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Antwort #291 - 12.06.2014 um 15:51:33
 
Mit dem Visum für Frankreich wirds dann wahrscheinlich auch nichts, wenn man im Remonstrationsverfahren ist oder?
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Antwort #292 - 12.06.2014 um 15:58:52
 
Sind zwei verschiedene Verfahren.

Unabhängig hiervon solltest du so häufigen persönlichen Kontakt mit deinem Mann haben wie möglich. Falls es vor Gericht geht, dann sollte man auch nachweisen, dass es nicht nur Telefon- und E-Mail-Bekanntschaft sei.
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Antwort #293 - 12.06.2014 um 17:23:06
 
Wir telefonieren jeden Tag, schicken sms ohne Ende, sind bis weit nach Mitternacht in skype.
Ich möchte doch nur mit ihm zusammen leben.
Könnte eine FZF zu einem gemeinsamen Kind auch abgelehnt werden?
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Antwort #294 - 12.06.2014 um 17:32:35
 
Coeurbrisee schrieb am 12.06.2014 um 17:23:06:
Könnte eine FZF zu einem gemeinsamen Kind auch abgelehnt werden?


wegen "nichtschutzwürdiger Ehe" ganz sicher nicht.
Bei einem *gemeinsamen* Kind und Ehe geht beides: FZF zur Ehefrau und FZF zum Kind.
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Antwort #295 - 12.06.2014 um 17:58:16
 
Na dann weiss ich ja jetzt was zu tuen ist, können die dann 100% nicht ablehnen, wenn ich von ihm schwanger bin? Wir wollten eh ein gemeinsames Kind, wenn auch nicht so schnell.
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Antwort #296 - 12.06.2014 um 18:02:51
 
Gut, dann hast du deinen "Plan B".

Ich würde dir aber raten, die Remonstration nicht vom Tisch zu nehmen.  Nicht dass die dann sagen, dass ihr nie gegen das FZF-Visum remonstriert hättet und darum ihre Behauptung, dass es keine schützenswerte Ehe sei, rechtskräftig sei.
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Antwort #297 - 12.06.2014 um 18:08:31
 
Natürlich remonstrieren wir, nur weiss ich halt noch nicht wogegen.
Er sucht grade nach einem Anwalt, war total geschockt, er hat bis zuletzt an dieses Visum geglaubt, ich ja schon lange nicht mehr.
Also Remonstration und dann mal schauen ein Baby  Augenrollen Hoffentlich glauben sie uns dann, dass keine Scheinehe vorliegt.
Ist das eigentlich noch menschenwürdig? " Menschen, die sich lieben so zu quälen? Ich versteh das nicht. Aber aufgeben? Nein jetzt erst recht nicht!
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Antwort #298 - 12.06.2014 um 20:11:29
 
Hallo zusammen,
ich habe mir diesen Thread jetzt mal von Seite 1 bis hier hin durchgelesen.
Ich habe mitgefiebert und kann nicht fassen, dass das alles so lange gedauert hat und ohne Erfolg bleibt.
Aber  @Dadishou. Du sagst Du hast schwere Depressionen und bist deswegen in Behandlung. Aber Du willst ernsthaft ein Kind zeugen und empfangen,, nur um des Visums willen?
Ich bitte dich inständig noch mal darüber nachzudenken. Im Namen des ungezeugten Kindes.
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Antwort #299 - 12.06.2014 um 21:31:26
 
Natürlich will ich kein Kind, das wäre dem Kind nicht fair gegenüber, aber wenn es unsre letzte Chance ist? Ich liebe diesen Mann und ein Kind mit ihm wäre sozusagen die Krönung. Aber ein schlechtes Gewissen hab ich schon bei der Sache. Ich wollte kein Kind als Mittel zum Zweck sondern des Kindes wegen.

Eine Frage hätte ich noch an unsre lieben Experten hier.

Bei einer Ablehnung wegen Scheineheverdacht ist eine Remonstration regelmäßig aussichtslos und statt dessen Klage und Akteneinsicht erforderlich. Stimmt das? Ist so eine Remonstration reine Zeitverschwendung? Dann hätten wir ja überhaupt keine Chance, denn einen Anwalt kann ich mir nie leisten und für Prozesskostenhilfe würde keiner unseren Fall übernehmen.  weinend
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Antwort #300 - 13.06.2014 um 08:52:45
 
die remonstration ist insofern keine reine zeitverschwendung, als die botschaft dann ganz klar schriftlich definieren muss, was denn nun genau die ablehnungsgründe sind.
das ist für eine klageerhebung schon hübsch, wenn man GANZ GENAU weiss worum es geht. das weiss man nach klageerhebung und akteneinsicht zwar im prinzip auch - aber dann hat man wieder das gesamtbild und nicht die exakten punkte, auf die die botschaft bzw. die ABH sich eingeschossen haben.
ABER: in unserem fall hat auch das bearbeiten der remonstration wieder 6 monate gedauert, dann erst wurde abgelehnt.
nur mal so zum zeitlichen rahmen: von der visumantragstellung über die remonstration und nachfolgend klageerhebung bis zur erteilung des visums waren es bei uns 3,5 jahre. während dieser zeit war ich nachweislich 18 mal bei meinem mann - 1 x sogar für 3 monate. trotzdem hat man von seiten der behörden bis zuletzt am vorwurf scheinehe festgehalten...

such du mal hier in d-land einen anwalt, die vollmacht erteilt dein mann schriftlich oder er gibt dir eine vollmacht, dann erhälst du auch auskünfte. ich habe so meine zweifel, ob ein im ausland ansässiger anwalt sich mit den feinheiten eines deutschen verwaltungsgerichtsverfahrens wirklich auskennt.

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Antwort #301 - 13.06.2014 um 14:25:44
 
Den Anwalt hab ich, nur der will 2000 Euro!
Er meint das Visum wurde abgelehnt weil für die Kinder kein Unterhalt bezahlt wird.
Das wäre übliche Arbeitsweise bei den Botschaften, die lassen die Leute schmoren dann lehnen sie ab, da sie wissen, dass viele der betroffenen sich die teure Klage in Berlin sowieso nicht leisten können und dann aufgeben.
Ich werde niemals aufgeben auch wenn ich alles hier verkaufen muss, um diesen Anwalt zu bezahlen!
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Antwort #302 - 13.06.2014 um 14:29:56
 
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Antwort #303 - 13.06.2014 um 14:35:46
 
Nein ich sammle im Moment Infos.
Ich muss sowieso zuerst auf den Brief der Botschaft warten vorher kann ich nichts tun.
Dann remonstrieren aber der Anwalt meinte das läuft ins Leere, da lachen die nur drüber und lehnen, nachdem sie mich wieder ein paar Monate schmoren lassen haben, einfach ab.
Soll ich mir diesen Anwalt antun? Er will 500 Euro für die Remonstration , dann nochmal 2000 für die Klage.
Für PKH übernimmt keiner so einen Fall.
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Antwort #304 - 13.06.2014 um 14:39:30
 
Lass dir doch nicht so einen ****** einreden, dass es keine PKH geben würde. Aber man muss einen finden der es auch machen kann.

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1271611220
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Antwort #305 - 13.06.2014 um 14:44:32
 
Klar gäbe evt. PKH aber kein Anwalt bearbeitet dafür solche Fälle wie meinen.
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Antwort #306 - 13.06.2014 um 17:05:25
 
Denkt ihr wir schaffen es mit der Remonstration? Wenn wir viele gute Beweise haben?  Ohne Klage?
Warum darf diese Botschaft einfach so mein Leben zerstören?
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Antwort #307 - 13.06.2014 um 20:38:55
 
Wenn du es nicht probierst, wirst du es nicht wissen.

Von zerstören würde ich nicht sprechen. Es ist ja so, dass es die Personen in der konsularischen Vertretung ja (hoffentlich) keine Genugtuung gibt, deinen Antrag abzulehnen. Es muss ja sachlich entschieden werden. Falls diese Entscheidung fehlerhaft ist, wird man eben remonstrieren.

Ich bin mir sicher, dass hier einige Ratschläge bezüglich der Remonstration geben können.
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Antwort #308 - 13.06.2014 um 21:09:14
 
Ja das wäre lieb wenn ihr mir damit helfen könnt.
Aber irgendwo muss doch ein Fehler sein, wir haben keine Scheinehe.

Können die das Visum wirklich ablehnen, weil ich mit meinen Kindern von Hartz 4 lebe und der Vater keinen Unterhalt bezahlt? Das war die Vermutung des Anwalts.
Ich dachte immer der Familienzuzug zu einem Deutschen sei nicht an Einkommen gekoppelt.
Ich kann ja nix dafür, dass mein Ex keinen Unterhalt zahlt!
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Antwort #309 - 13.06.2014 um 22:20:26
 
Coeurbrisee schrieb am 13.06.2014 um 21:09:14:
Können die das Visum wirklich ablehnen, weil ich mit meinen Kindern von Hartz 4 lebe und der Vater keinen Unterhalt bezahlt?


nein

Coeurbrisee schrieb am 13.06.2014 um 21:09:14:
Das war die Vermutung des Anwalts.


dann würde ich den Anwalt feuern (Mandat entziehen bzw. keines erst erteilen)

Coeurbrisee schrieb am 13.06.2014 um 21:09:14:
Ich dachte immer der Familienzuzug zu einem Deutschen sei nicht an Einkommen gekoppelt. 


ja
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Antwort #310 - 13.06.2014 um 22:39:27
 
Ihr Lieben mich trifft grad der Schlag, ich hab ja jetzt hin und her überlegt warum die Botschaft abgelehnt hat.
Ich war ja vorher schonmal mit einem Algerier verheiratet. Die Hochzeit fand in Algerien statt, die Scheidung in Deutschland.
Jedoch wurde die deutsche Scheidung nie in Algerien anerkannt, weshalb ich in Algerien noch immer mit meinem Ex verheiratet bin! Mein Ex hat sich immer geweigert die Scheidung dort anerkennen zu lassen, weil er bis heute darauf besteht, dass ich zu ihm zurück komme.
Denkt ihr das hat die Botschaft herausgefunden? Denkt ihr das ist der Ablehnungsgrund  Schockiert/Erstaunt
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Antwort #311 - 13.06.2014 um 22:43:09
 
Ob die Scheidung in Algerien anerkannt ist oder nicht ist ******egal. Hier zählt dass es im deutschen Rechtsraum rechtskräftig ist. Ist ja auch eine deutsche Scheidung.
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Antwort #312 - 13.06.2014 um 22:44:22
 
Bist du dir da hundert prozentig sicher? Irgendwie bin ich doch jetzt in Algerien mit 2 Männern verheiratet  unentschlossen
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Antwort #313 - 13.06.2014 um 22:48:08
 
Du warst geschieden (bist ja jetzt verheiratet). Die deutschen Behörden sind an die Urteile der deutschen Gerichte gebunden.

Die mögliche Angabe, dass du rechtskräftig geschieden warst, ist so korrekt.

Also deswegen kann es nicht liegen. Sonst könnte ja jedes Kleckerland ankommen und seine Rechtsansichten Deutschland aufzwingen.
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Antwort #314 - 13.06.2014 um 22:50:50
 
Und das mit den Kindern, der Anwalt sagte mir, dass er solche Fälle dauern hat, sie wollen nicht noch jemanden hier haben, der dann vom Staat lebt, hat er da Recht?
Er sagte ich soll ihm Arbeit besorgen dann bekäme er das Visum. Alles sehr merkwürdig  unentschlossen
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Antwort #315 - 13.06.2014 um 23:53:42
 
Coeurbrisee schrieb am 13.06.2014 um 22:50:50:
sie wollen nicht noch jemanden hier haben, der dann vom Staat lebt, hat er da Recht? 


was "sie" woolen ist egal. Es zählt das Gesetz. Und dem ist egal, was "sie" wollen

Coeurbrisee schrieb am 13.06.2014 um 22:50:50:
Er sagte ich soll ihm Arbeit besorgen dann bekäme er das Visum. Alles sehr merkwürdig

ja, darum riet ich ja, den Anwalt zu feuern
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Antwort #316 - 14.06.2014 um 10:31:40
 
Hallo, ich lese schon ein Weilchen diesen Blog mit und habe mich jetzt "registriert", weil mir so einiges unter den Nägeln brennt.

Ich verstehe auch, dass hier im Moment der absolute pure Frust herrscht, aber dennoch

es gibt hier so tolle FAQs, die verfahrenswesentliche Fragen beantworten ... will man die nicht lesen?

bzw. wenn man die liest, warum verhält man sich dann teilweise komplett kontraproduktiv?

... da werden Ratschläge gegeben und warum werden die nicht befolgt?

eine Visumsablehnung erfolgt nicht einfach so ... und wenn ich lese und rekapituliere wie viele in sich wiedersprüchliche Angaben bereits hier im Blog gemacht worden sind, dann muss ich mich fragen, wie ist dann die Befragung gelaufen?!

wenn die Befragung genauso gelaufen ist, dann ist klar, dass da bei bei ABH und Botschaft alle Alarmglocken läuten!

Zuerst waren es nur 2 Besuche, jetzt wurden 3 Besuche eingeräumt, und und und

Remonstration macht Sinn, sie ist auch durchaus erfolgreich in vielen Fällen ... aber so was will auch gründlich vorbereitet werden ... auch das wurde bereits x-mal ausführlich in diesem Blog und auch anderen dargestellt

klar will ein Anwalt Kohle, klar prüft das Gericht ob PKH gewährt wird für ein evtl. Klageverfahren, klar dauert ein solches Verfahren ... aber indem nur gejammert wird, dann ändert sich doch auch nix!

wenn ich kämpfen will, dann sammle ich Argumente die den scheinbar bislang noch immer nicht ergangenen Bescheid der Botschaft widerlegen. Ich kann doch nicht einfach wie im Wilden Westen jetzt alle Pferde scheu machen und wild sinn- und planlos in der Gegend herumballern!

damit mache ich doch mehr kaputt als gut!

eine anwaltliche Meinung alleine würde mir auch nicht reichen, bin ich verpflichtet den Anwalt X zu nehmen? Nein, also hab ich doch ein Wahlrecht.

Klar wenn ich Leistungen beziehe, dann wird die Auswahl vielleicht etwas enger, aber dennoch ich hab eine Wahl!

Mensch dadishou, komm mal zur Ruhe und fang mal wieder an klar zu denken! Hier wollen dir so viele Leute helfen! Wenn du aber weiter so unkontrolliert agierst, dann machst du dir/euch das ganze Verfahren selbst kaputt!

Sprech doch auch mal mit deiner ABH, die haben auch eine beratende Funktion. Klar, die können dir keine verfahrensrechtlichen Details auf die Nase binden, aber dir doch sicher sagen - tu dies, tu das

Aber vor allem eins - vertrau den Leuten hier, die dir helfen wollen!
Und halt dich ab und zu mal an die Ratschläge die man dir hier gibt!

Das halt alles einen Sinn - Schritt für Schritt vorzugehen und nicht überstürzt zu handeln.

Kann sein, dass ich es mir jetzt grad mit allen verschissen habe, aber wir haben ein tolles Rechtssystem in Deutschland, das beste auf der ganzen Welt ... warum nutzt man dann nicht seine Rechte!
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Antwort #317 - 14.06.2014 um 11:12:10
 
P.S. - noch was:

Wurdet ihr bei der Befragung belehrt wahrheitsgemäße und vollständige Angaben machen zu müssen, auch welche straf- und verfahrensrechtlichen Folgen falsche bzw. unvollständige Angaben haben?

Nachdem das eigentlich standardmäßig gemacht werden muss, gehe ich davon aus - also JA.

So - nimm das Beispiel mit den zugegebenen 2 Besuchen, aber den wirklichen 3 Besuchen

war die Angabe gegenüber ABH und Botschaft vollständig? - NEIN!
war sie wahrheitsgemäß? - NEIN !

... und Gratulation! BINGO! wir haben einen perfekten Ablehnungsgrund !

JA, gaaaanz gaaanz toll, Gratulation - und wer hat das verbockt?
die Botschaft/ABH?
DU? Dein Ehemann?

steht sogar im Gesetz, dass diese falschen Angaben ein Ausweisungsgrund sind! ... und damit ein Visum/Aufenthaltstitel versagt werden kann

siehste nun, das dein/euer unkontrolliertes Verhalten mehr Schaden anrichtet als sonst was?!

und wenn dann noch 1-2 andere Unstimmigkeiten hinzu kommen - dann sieht es schwarz aus!
Da hilft auch alles Jammern nicht

den Mist mit den falschen Angaben habt ihr selbst verbockt - niemand sonst!

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Antwort #318 - 14.06.2014 um 12:52:08
 
Weil mich die Sache beschäftigt und teilweise auch stinkwütend macht - auf in die nächste Runde als möglicher Miesmacher und Spielverderber!

Du bist so wie ich lese jetzt zum 2. Mal verheiratet, richtig?
Dein Ex hatte damals welches Visum? Zum Kindesnachzug oder zum Ehegattennachzug?
Er hatte welche Aufenthaltserlaubnis ?Zum Kindesnachzug oder zum Ehegattennachzug?

Hast du vielleicht mal in Erwägung gezogen, dass die ABH und Botschaft die Akte deines Ex beigezogen haben könnte?
Dass das Zustandekommen der damaligen Ehe, des Aufenthalts sowie die Trennung, Scheidung, etc. auch in diesem Verfahren irgendwie irgendwo im Hintergrund mit berücksichtigt werden könnten?
… vielleicht auch um dich und deine Kids zu schützen?
... nicht nur aus reiner Willkür um die Leute zu schikanieren?

Unterstellen wir mal, es stellt sich dann raus, dass dein Ex dich damals als Mittel zum Zweck benutzt hat um nach D zu kommen?
OK, du warst damals so „blond und blauäugig“ (sorry, für alle blauäugigen Blondinen, ist nicht ernst gemeint, nur sprichwörtlich!) und hast ihn im Glauben an DIE einzig wahre große Liebe geheiratet und nie im Leben daran geglaubt dass er sich vom Prinzen aus 1001 Nacht in eine böse Kröte verwandeln könnte. Dich benutzt hat um nach D zu kommen, das Blaue vom Himmel herunter versprochen hat, aber hier in D sein wahres Gesicht plötzlich gezeigt hat. Du dir nie und nimmer vorstellen konntest, dass dies seinerseits eine Zweckehe (nennt man im Juristendeutsch auch einseitige Scheinehe) sein könnte, weil er war ja in DEINEN Augen und DEINER Wahrnehmung der Traummann schlechthin!

Unterstellen wir mal weiter, es stellt sich zudem raus, dass, wenn/weil die Ehe innerhalb der von § 31 AufenhG maßgelblichen Frist gescheitert ist, er jetzt das/die Kind/er benutzt um seinen Aufenthaltstitel zu bekommen/zu verfestigen?
Jetzt sitzt du da, hast ihn über die Kids an der Backe und fühlst dich verarscht, verraten und verkauft, aber er hat wg. des/der deutschen Kinder ein Bleiberecht und du hast ihn so lange die Kinder da sind am Ar...!

Les ich dann, dass als „Plan B“ vielleicht noch ein Kind in die Welt gesetzt werden soll, um möglicherweise ein Bleiberecht herbeizuzwingen muss ich sagen, da packt mich so was von die Wut! Wie kann man als Mutter ein Kind benutzen? Und wer mir jetzt kommt, das Kind wird nicht BENUTZT, den muss ich fragen – geht’s noch?!

Für den Fall der Steinigung:
ich weiß von was ich spreche - ich war mit einem Ausländer verheiratet, habe 2 Kinder aus dieser Beziehung, der Ex eine AE wg. Kindesnachzug, obwohl er weder zahlt noch sich sonst irgendwie um sie kümmert und mir nur Stress verursacht hat,

ich bin ehrenamtlich als Beraterin in diversen Organisatoren tätig und man schätzt dort durchaus oder gerade deshalb, dass ich nicht alles rosarot-himmelblau male sondern insbesondere auf die dunklen Seiten hinweise!
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Antwort #319 - 14.06.2014 um 15:48:19
 
@ Dadishou

ich möchte keine privaten Anfragen beantworten. Kann dies im übrigen auch nicht, weil ich noch nicht die notwendigen Voraussetzungen habe.

Alle Infos habe ich aus diesem Blog! Von dir selbst geschrieben!

alle von mir zitierten Gesetze sind sogar hier im Forum verlinkt und nachzulesen - AufenthG,...

das hat zwar nichts mit dem Fall zu tun - aber zur Untermauerung meines "Fachwissens":

Die "Geschichte" mit dem Traummann, der sich letztendlich als Frosch entpuppt ist ein wahrer Fall einer jungen Frau, die ich betreut habe. Mit einer gebrochenen Nase sowie multiplen Prellungen und einem Veilchen stellte man im Krankenhaus fest, dass sie schwanger war ... sie hat übrigens die Prügel deshalb bezogen weil sie für den Prinzen nicht schnell genug schwanger geworden ist! Jetzt war sie es, er zeigte Reue, hat ihr wieder das Blaue vom Himmel versprochen, sie knickte - trotz Warnungen der Familie, Freunde, Familienhelferin, Psychologin,... !!! - ein und ging zu ihm zurück
... bis der kleine Sohn auf der Welt kam - Friede, Freude, Eierkuchen.

Sie kam aus dem Krankenhaus und er meinte, er brauche sie nicht mehr, er habe ja jetzt ein deutsches Kind!

... muss ich dazu noch mehr sagen?!

Ich klinke mich jetzt eh wieder aus weil ich morgen früh für 10 Tage in den wohlverdienten Urlaub fliege!

Ich musste heute das alles nur mal loswerden, vielleicht hat es geholfen?

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Antwort #320 - 14.06.2014 um 19:01:53
 
siehe Antwort 267

Er hatte bisher 2 französische Visa, war 3 mal bei mir und ist immer wieder fristgerecht ausgereist.

... ich kann lesen!
auch zwischen den Zeilen! Zwinkernd
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Antwort #321 - 15.06.2014 um 00:50:10
 
AVWV 27.3 ff
Könnte das bei uns greifen?
Vielleicht haben die  deswegen abgelehnt.
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Antwort #322 - 15.06.2014 um 18:25:43
 
Kann mir hier jemand einen guten und bezahlbaren Anwalt für Ausländerrecht empfehlen?
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Antwort #323 - 16.06.2014 um 00:16:36
 
Sieh mal hier :

http://www.anwalt.de/verzeichnis/rechtsanwaelte.php?stadt=Berlin&rechtsgebiet=Ve...

Anrufen und fragen ob die mit PKH arbeiten oder nicht, oder welche Gebühren die verlangen !

Zunächsteinmal entscheide: ein Anwalt der in deiner nähe ist, oder es dir wichtiger ist einen Anwalt zu haben der Örtlich nahe am Verwaltungsgericht Berlin ist? Wenn du einen Anwalt in Berlin nehmen solltest, dann  musst du auch einplanen nach Berlin zu fahren um deinen Fall zu besprechen, und umsomehr du die punkte und widersprüche sowie andere wichtige fakten ausgearbeitet hast, umso besser kann der Anwalt , DICH verstehen! Und seine Klage auch mit Fakten begründen. Die Fakten kommen von euch....die kann sich der Anwalt nicht aus dem Hut zaubern.....insofern haben die Experten hier mit grosser geduld schon geschrieben.

Viel Glück !




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Antwort #324 - 16.06.2014 um 13:01:17
 
Ich denke ich weiss jetzt warum das Visum abgelehnt wurde.
Wir haben ja auf der ABH angegeben, dass mein Mann nur 2 mal bei mir war, in Wirklichkeit war er aber 3mal hier.
Ich hatte Angst man könnte ihm Visumsmissbrauch vorwerfen, dass er sozusagen das französische Visum nur benutzt hat, um mit mir zusammenzusein.
Jetzt heißt es wir hätten Falschangaben gemacht, um uns das Visum zu erschleichen.
Was mach ich jetzt bloß? Kann uns da ein Anwalt jetzt noch helfen. Die ABH meint jetzt könne ich das Visum vergessen  weinend
Wir wollten doch nur zusammen sein, bitte helft  mir
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Antwort #325 - 16.06.2014 um 13:09:28
 
Ist das jetzt eine Vermutung oder wirklich der Grund?

Ich erinnere mich, dass ich explizit darauf hingewiesen habe, alles offen und ehrlich anzugeben:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1351069267/223#223

Um genau solch eine "Implosion" zu verhindern.

Hast du überhaupt die Protokolle der gleichzeitigen Befragung?
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Antwort #326 - 16.06.2014 um 13:15:09
 
Es ist die Vermutung der ABH...
Der hab ich das heut früh alles gesagt.
Den Bescheid hab ich immer noch nicht,
Die ABH will das jetzt alles der Botschaft mitteilen.
Protokolle hab ich nur meins, er bekommt seins nicht, die geben ihm das nicht.
Oh man, hab ich mir jetzt alles verbockt? Muss ich mich jetzt scheiden lassen? Kann ich jemals mit meinem Mann zusammenleben, und das alles nur weil wir 7 Tage verschwiegen haben???
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Antwort #327 - 16.06.2014 um 13:17:34
 
Es ist der Punkt bewusst und vorsätzlich falsche Angaben gemacht zu haben!
Glauben Sie allen Ernstes das Gericht macht die Augen zu und billigt das einfach so?!
Das gibt es höchstrichterliche Entscheidungen!
Das ist ein gesetzlich formulierter Ausweisungs-/Ablehnungsgrund!
Den haben Sie vorhin ja auch schon rauskopiert!

Ich muss das jetzt auch der Botschaft anzeigen, sonst mach ich mich ja mit strafbar und riskier meinen Job!

Suchen Sie sich 'nen guten Anwalt!
Oder zunächst Hilfe bei einer Beratungsstelle oder sonst wo!
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Antwort #328 - 16.06.2014 um 13:26:52
 
Naja naja. Ob das Gericht so billigt oder nicht, das ist die Entscheidung des Richters und nicht der Sachbearbeiterin. Und menschliche Fehler beachten Richter. Das Gericht sieht jeden Fall als Einzelfall, sonst wäre jede Klage in 20 Minuten gelöst.

Das ist jetzt sagen wir mal so:
Du hast durch deine falsche Angabe die Vergabe des Visums bewirkt. D.h. der Bescheid ist aufgrund der Aktenlage korrekt beschieden worden.

Ich wiederhole: Der Bescheid ist aufgrund der vorliegenden Fakten korrekt.

So. Also was kann man machen?

Remonstration und die aufgeworfenen Fragen aufklären. Die Aktenlage korrigieren. Am Besten mit Nachweisen. War es nun 2 oder 3 maliger Besuch? Wo sind die Nachweise? Visa im Reisepass des Mannes? Flugtickets? Eidesstattliche Versicherungen von unbeteiligten Dritten, die den Besuch deines Mannes bestätigen.

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Antwort #329 - 16.06.2014 um 13:29:01
 
ich wollte eigentlich hier nicht mehr posten, aber es muss sein...

Coeurbrisee schrieb am 16.06.2014 um 13:15:09:
Es ist die Vermutung der ABH...

Coeurbrisee schrieb am 13.06.2014 um 14:25:44:
[Der Anwalt] meint das Visum wurde abgelehnt weil für die Kinder kein Unterhalt bezahlt wird.


Vielleicht solltest Du dann noch 10 Seiten von Vermutungen von Unbeteiligten posten hilft sicher auch weiter.

Dir ist schon 100 mal gesagt worden, dass Du abwarten sollst. Aber da Du offensichtlich nicht willst - schreib ich mal die plaussibelste Variante, und das bewusst provokant: Welcher Algerier/Araber heiratet denn bitte eine geschiedene Frau (dazu noch von einem Landsmann) mit fünf Kindern wenn er sich nicht irgendeinen Vorteil davon erhofft?! Genau da hätten wir Anhaltspunkt Nr.1 (jaja, man kennt Euch ja nicht usw., aber da es bekanntlich keine Gedankenlesemaschinen gibt muss man halt danach gehen).

Hätte man das Visum aufgrund von etwas anderem ablehnen wollte, hätte es keiner gleichzeitigen Befragung bedruft. Das hätte man gleich machen können.

So nach Anhaltspunkt 1 kommen nun unstimmige Antworten bei der Befragung (siehe oben). Und da hätten wir es schon. Ablehnung wegen § 27 Abs. 1a AufenthG, einfach und simpel.

Du kannst in diesem Forum noch zig mal um Hilfe betteln, aber die Möglichkeiten sind genannt, nutze sie oder lass es sein. Dieser Thread führt jedenfalls zu nichts mehr.
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Coeurbrisee
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Antwort #330 - 16.06.2014 um 13:31:59
 
Ich hab das der ABH gesagt, er war hier bei mir! Allerdings haben wir das bei der gemeinsamen Befragung nicht angegeben, ich hatte Angst man wirft ihm Missbrauch des französischen Visums vor. Nur deswegen und es waren ja auch nur 7 Tage die er hier war.
Wenn er nur auf PAPIERE aus wäre warum tut er sich dann bitteschön den teuren Flug an für 7 Tage?
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reinhard
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Antwort #331 - 16.06.2014 um 13:54:32
 
Das bedeutet also, Ihr hattet eine gemeinsame Befragung und Du hast absichtlich gelogen.

Was erwartest Du denn, wie die Behörden danach entscheiden? Du hast ihnen doch überhaupt keine Wahl gelassen.

Aber was Ihr als nächstes machen solltet, habe ich ja schon geschrieben. Remonstration oder Klage oder Anwalt ist es nicht.
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Antwort #332 - 16.06.2014 um 21:23:35
 
Hallo meine Lieben,
ich wollte mich bei allen bedanken, die mir hier immer so nett geholfen haben, außerdem wollte ich mich entschuldigen, habe die letzten Tage alle hier ziemlich genervt, meine Nerven lagen blank, tut mit wirklich leid.
Mein Mann und ich haben uns nun direkt zu einer Klage am Verwaltungsgericht entschieden. Somit werde ich das Forum fürs erste nicht mehr mit unnötigen Beiträgen vollposten.
Danke an alle machts gut!
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Antwort #333 - 16.06.2014 um 21:53:01
 
Endlich ....

die unendliche Geschichte hat ein vorläufiges Ende (zumindest Band 1)

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