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Befristung der Wirkung der Abschiebung (Gelesen: 31.163 mal)
Themen Beschreibung: Befristung der Wirkung der Abschiebung
Eni
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06.10.2012 um 15:10:39
 
Hallo,komme aus einem Balkanland im besitz eines Italienisches Niederlassungserlaubnis Daueraufenthalt-EG.


Vor 2 Monaten landete ich in NRW wo meine Schwester wohnt wegen Arbeitsuche,und glücklicherweise habe ich einen Job Vollzeit,Unbefristet durch eine Zeitarbeitsfirma gefunden.Habe beim Ausländeramt den Antrag auf einen Deutschen Aufenthaltstitel gestellt und zusammen mit dem Arbeitsvertrag der Zeitarbeitsfirma wurden telematisch an die Agentur für arbeit geschickt, aber der Antrag wurde nicht akzeptiert,der Grund weil für mich noch eine Einreisesperre für Deutschland besteht,weil vor 18 Jahren ich damals 16 Jahre alt und meine Familie wurden abgeschoben,Unsere Asylantrag wurde abgelehnt.Jetzt kümmert sich mein Antwalt in Deutschland um die Befristung der Abschiebung,aber weiss nicht wie lange sowas dauert,weisst jemand wie lange sowas dauert(ungefähr)


Wer weiss sobald die Sperre weg ist,wenn  ich die Abschiebungskosten bezahlt habe,wie es weitergeht.Der Beamter von der Ausländerbehörde wusste nichts von meine Sperre(ich dachte nach 5 Jahren wird die automatisch gelöscht) und ausserdem habe ich einen gesicherten Aufenthaltstitel für Italien(Unbefristet)und theroetisch das recht habe in Deutschland arbeiten und niederlassen.


Als Asylbewerber damals habe ich Deutschland den Hauptschule     ,geschafft mehr nicht,ein aber immerhin ist ja auch ein beweis,und ich denke das das hilft bei Jobsuche in Deutschland.


Sobald die Sperre gelöscht ist,werde ich wiederversuchen nach Deutschland zu ziehen,aber wieviel erfolg werde ich haben,was denken die Experten hier drin?Wenn ich eine Ausländerbehörde in Deutschland frage die Antwort die ich bekomme;WIR KÖNNEN ES NICHT WISSEN.

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Antwort #1 - 06.10.2012 um 15:30:22
 
Eni schrieb am 06.10.2012 um 15:10:39:
Sobald die Sperre gelöscht ist,werde ich wiederversuchen nach Deutschland zu ziehen,aber wieviel erfolg werde ich haben,was denken die Experten hier drin?

Um dauerhaft in Deutschland leben zu können, bedarf es eines Grundes. Allein der Wunsch, hier leben und arbeiten zu wollen, reicht dafür bedauerlicherweise nicht aus.

Als Mazedonier darfst Du wohl visafrei einreisen und Dich bis zu 3 Monaten besuchsweise hier aufhalten, aber arbeiten darfst Du allerdings nicht.
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Eni
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Antwort #2 - 06.10.2012 um 16:05:01
 
Ich komme aber nicht direkt aus Mazedonien sondern aus Italien,Ich besitze eine Niederlassungserlaubnis für Italien,Permesso di Soggiorno Soggiornante die Lungo periodo CE

Soviel ich erfahren habe,Ausländer mit so einen Aufenthaltstitel sollten eine Arbeitsmarktprüfung bestehen.


z.B Kommt ein Polen nach Deutschland und möchte arbeiten,findet eine Stelle in Deutschland wo Ihm Deutsch im Wort und Schrift verlagt wird.Die Polen haben Freie Arbeitsmarktzugang in Deutschland aber was nutzt Ihm die Freiheit wenn er die Deutsche Sprache nicht beherrscht.

Dass ich mit Italienischen Niederlaasssungerlaubnis garkeine Rechte in Deutschland habe glaube ich eben nicht,den theorie und Praxis sind zwei verschiedene sachen..

Vielen dank für die Info..
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Antwort #3 - 06.10.2012 um 17:09:29
 
Eni schrieb am 06.10.2012 um 15:10:39:
Hallo,komme aus einem Balkanland im besitz eines Italienisches Niederlassungserlaubnis Daueraufenthalt-EG.


Wenn du den Daueraufenthalt-EG in Italien hast, also in Deinem dortigen Aufenthaltstitel "soggiornante di lungo periodo
– CE“ oder so aehnlich steht, ergeben sich Deine Rechte in Deutschland aus dem § 38 a AufenthG (Saxonicus hat also nicht recht wenn er denkt, dass das voellig unerheblich ist.....)

Schau dort mal nach bzw in der entsprechenden Verwaltungsvorschrift (beides ist unter "Gesetze" verlinkt).

Einen grossen Vorteil beim Zugang zum Arbeitsmarkt sehe ich allerdings leider eher nicht (Vorrangpruefung entfaellt nicht)  Griesgrämig
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Zak
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Antwort #4 - 06.10.2012 um 17:57:17
 
Eni schrieb am 06.10.2012 um 16:05:01:
Dass ich mit Italienischen Niederlaasssungerlaubnis garkeine Rechte in Deutschland habe glaube ich eben nicht,den theorie und Praxis sind zwei verschiedene sachen..

Erst Mal besteht noch die Wirkungen des § 11 AufenthG wegen der Abschiebung. Und die müssen zunächst beseitigt werden!

Ende
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Eni
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Antwort #5 - 06.10.2012 um 18:16:58
 
Der Antrag auf die Befristung der Abschiebung wurde am 14.09.2012 gestellt über einen Anwalt,wie lange das jetzt dauert keine Ahnung,nach Angaben vom Rechtsanwalt soll schnell gehen durch meinen Italienischen Niederlassungserlaubnis,über den Rest weiss nichts,und eventuel muss ich eine Stelle finden fürdie keine Bevorrechtigte Arbeitnehmer zur Verfügung stehen.
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Antwort #6 - 06.10.2012 um 18:36:42
 
Zak Ich sehe dass Sie in der Ausländerbehörde beschäftigt sind und präzis antworten,wie sind die Chancen für mich eine Stelle in Deutschland zu bekommen.Die Stelle ist warscheinlich leicht zu finden,aber da steht die Arbeitsagentur auf dem weg(Arbeitsmarktprüfung)

Im internet wird immer negativ gesprochen das es in keinem Fall geht.

Ausländer aus Italien mit einem Italienischen Niederlassungserlaubnis sowie ich es habe,aus dem selben Land,heutzutage arbeitet er legal in Deutschland(Arbeitsagentur hat zugestimmt JA für Arbeitserlaubnis) und hat sogar auch seine Familie gezogen und der spricht stassendeutsch ohne irgendeinen Schulabschluss.

Wird für mich einfacher sein,dass ich einen Abschluss aus Deutschland besitze es ist zwar nur Hauptschulabschluss aber besser als nichts.

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erne
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Antwort #7 - 06.10.2012 um 21:01:26
 
für dich ist offensichtlich
http://www.info4alien.de/doc/vo_eu/2003_109_eg.pdf
einschlägig, insbesondere interessant ist Kapitel III und da Artikel 15

wenn du die Anforderungen in Artikel 14,15 und 16 erfüllst, dann sind die Chancen eine AE zu bekommen sehr gut (dann ist die AE auch zu erteilen)

natürlich muss die Geschichte mit der Einreisesperre vorher geklärt sein.

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Antwort #8 - 06.10.2012 um 21:28:17
 
Genau,solange mir die Sperre auf dem Weg steht,klaro kann ich nicht weitergehen aber die ersten schritte habe ich gemacht,der Anwalt be der  Ausländerbehörde den Antrag für mich gestellt,den der hat eine Vollmacht von mir bekommen.

Ich habe mich freiwillig aus Italien gemeldet um meine Schulden zu bezahlen,und hoffe das das für mich eine positive wirkung hat.


Vielen dank für die nette Info.
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Antwort #9 - 07.10.2012 um 06:50:53
 
erne schrieb am 06.10.2012 um 21:01:26:
wenn du die Anforderungen in Artikel 14,15 und 16 erfüllst, dann sind die Chancen eine AE zu bekommen sehr gut (dann ist die AE auch zu erteilen)


Wobei die BRD halt entschieden hat, Artikel 14(2,3) so umzusetzen, dass eine Vorrangpruefung stattfindet. Ohne die Moeglichkeit zur Arbeitsaufnahme wirds aber mit Artikel 15(2) schwierig werden - es haengt also davon ab, wie die Arbeitsagentur die Sachlage beurteilt. Probieren kann man's natuerlich.
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Eni
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Antwort #10 - 07.10.2012 um 10:28:07
 
Ich will nach Deutschland ziehen zwecks arbeit.Meine Schwester wohnt in BRD und hat Ihr eigenes Haus,d.h Unterkunft und der rest ist schon mal gesichert,und zweitens ich habe einen Job in der Landwirtschaft gefunden,es geht um eine Unbefristete arbeitsstelle.Wie wir schon wissen dass Deutsche ungerne in der Landwirtschaft-Forstwirtschaft arbeiten und die Ausländer die in Deutschland leben für denen ist lieber Hartz4 als den [**zensiert**] zu bewegen und arbeiten gehen,habe ich etwa unrecht?so wird es schwierig für die Arbeitsagentur jemanden zu finden der dreckige Jobs annihmt.

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Antwort #11 - 07.10.2012 um 13:47:59
 
Mit der Beschimpfung anderer, die hier in Deutschland leben, kommst Du nicht weiter. Und: Wenn es bevorrechtigte Arbeitnehmer (Arbeitslose) gibt, dann haben sie Vorrang, auch wenn sie persönlich nicht wollen. Dann bekommst Du keine Arbeitserlaubnis. Es reicht, dass es die anderen "gibt", sie müssen nicht eifriger oder fleißiger sein als du. (Ist in Deinen Augen sicherlich blöd, ist aber so.)

Zunächst muss ja eine Entscheidung zur Einreisesperre gefällt werden. Einen Job in der Landwirtschaft kannst Du sicherlich erst im nächsten Jahr bekommen.
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Antwort #12 - 07.10.2012 um 14:32:34
 
Ich beschimpfe niemanden,nur ich beurteile das was ich gesehen habe,ich war schon mehrmals in Deutschland Urlaub machen,wusste nichts von der Sperre.

Ihr kennt meine Geschichte nicht,Ich wurde vor 18 Jahren von der Schulbank geschnappt und nach Hause geschickt,weil Unserer Asylantrag abgelehnt wurde,und wenn ich jetzt aus meine eigene Kraft versuche wieder nach Deutschland zu kommen ist auch kein Delikt.

Ich bin sehr schlecht plaziert mit der arbeit hier in Italien arbeite 7 Monate im Jahr und die Restlichen Monaten muss ich zusehen das das Geld mir reicht 5 Monate selbst zu ueberleben den hier hilfe vom Staat gibts nichts,habe eine Familie im Ruecken,und das zwingt mich eine bessere Zukunft zu suchen.

Ich weiss nicht wie lange muss ich warten bis die Sperre geloescht ist,den Anwalt habe ich bezahlt,und der hat den Antrag auf die Befristung bereits gestellt,und irgendwann bekomme ich bescheid welche kosten ich begleichen muss,ich werde alles bezahlen,und wenn es nicht klappt mit Deutschland dann habe ich eben pech gehabt.


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Antwort #13 - 07.10.2012 um 14:36:28
 
Eni schrieb am 07.10.2012 um 14:32:34:
ich war schon mehrmals in Deutschland Urlaub machen,wusste nichts von der Sperre.

Aber nur, weil es nun mal keine Grenzkontrollen innerhalb von Schengen gibt. Die Einreisen waren aber allesamt nicht rechtmäßig, da du nun mal nicht nach Deutschland einreisen darfst.

Eni schrieb am 07.10.2012 um 14:32:34:
Ich wurde vor 18 Jahren von der Schulbank geschnappt und nach Hause geschickt

Das hätte dir zu denken geben müssen. Du hättest dich durch eine Selbstauskunft auch informieren können, ob und welche Einreisesperre gegen dich vorliegt.
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Antwort #14 - 07.10.2012 um 14:52:19
 
Wenn Ich es gewusst haette,dass eine Einreise sperre unbefristet bleibt,haette den Antrag schon vorher gestellt,als ich den ersten Antrag auf Aufenthaltstitel hier in Italien stellte keiner hat gesagt dass ich eine Sperre habe,es lief alles ganz normal.In Italien wird jemand abgeschoben der darf 5 jahre Italien nicht betreten dannach erloescht sich die Sperre automatisch.
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Antwort #15 - 07.10.2012 um 15:01:46
 
Vielleicht wenn ich noch Kontakt zu meine Eltern haette,haette ich es erfahren dass fuer mich eine Sperre vorliegt,aber da ich seit 1996 kein Kontakt zu denen mehr habe,unmoeglich zu wissen wie damals die ganze Geschichte gelaufen ist,ich war damals 17 jahre alt.
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Antwort #16 - 07.10.2012 um 15:06:20
 
Mit 17 Jahren kann man schon etwas bewusst mitbekommen.

Aber egal, hast Du eben nicht, und ab jetzt weißt Du, dass eine illegale Einreise relativ riskant ist. Falls Du (auch nachträglich, z.B. durch Anzeige) erwischt wirst, bekommst Du eine zweite Sperre & ein Strafverfahren. Also Vorsicht!

So wie Du es jetzt machst ist es ja richtig: Du kümmerst Dich erst um die Sperre, dann um die Arbeitserlaubnis.
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Antwort #17 - 07.10.2012 um 15:12:22
 
Ja auf jeden Fall warte ich bis mir der Anwalt Gruenes Licht gibt,dass ich wieder nach Deutschland reisen darf.


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Antwort #18 - 10.10.2012 um 16:05:02
 
Ich kann es immernoch nicht nachvollziehen als ich mein erstes Antrag auf Aufenthaltserlaubnis in Griechenland stellte,warum hat mir die Ausländerbehörde in Griechenland nichts gesagt von der Sperre in Deutschland.In Griechenland von 1998-2003 dannach bin ich nach Italien gezogen,hier 2005 neuen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis gestellt,der von 2005-2010 befristet war jetzt besitze ich eine Daueraufenthaltserlaubnis-EG unbefristet.Und hier in Italien die Ausländerbehörde hat mir auch nichts von der Sperre in Deutschland gesagt.Manchmal ich definiere mich ignorant wieso machte ich keine Selbstauskunft,aber ich war immer der Meinung das die Sperre nach 5 Jahren sich automatisch löscht,aber wie es scheint es ist so,und ich dachte wenn man eine Sperre für Deutschland hat,gilt das auch für die anderen EU-Länder.

Ich hoffe nur das die sache mit der Befristung schneller geht durch meinen Daueraufenthaltserlaubnis-EG die ich hier in Italien besitze.Meine Familie wurde damals wegen nicht weiter verlängerung eines Duldung abgeschoben(ich war damals minderjährig)und das geschah im Jahr 1994.


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Antwort #19 - 10.10.2012 um 16:09:39
 
1994 gab es keine schengenweiten Sperren, das heißt, weder die griechischen noch die italienischen Behörden konnten etwas über die nationale Sperre in Deutschland wissen, weil sie diese nicht in ihren Systemen hatten.
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Antwort #20 - 10.10.2012 um 16:38:26
 
Und eine Abschiebung wegen "Nicht-Verlängerung der Duldung" gibt es nicht. Eine "Duldung" bedeutet immer, dass der Aufenthalts nicht erlaubt und die Ausreise angeordnet ist.

Eine Abschiebung erfolgt, wenn sie trotz Duldung (= vollziehbare Ausreisepflicht) nicht ausreisen.

Wer eine Duldung hat, hat immer die Möglichkeit:
1) Aufenthaltserlaubnis beantragen
2) Ausreisen
Ansonsten erfolgt die Abschiebung, falls möglich. Ob die ABH die Duldung verlängert oder nicht, spielt für die Abschiebung überhaupt keine Rolle.
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Antwort #21 - 10.10.2012 um 16:57:17
 
Achso jetzt habe ich es verstanden,und bin froh das hier im Forum auf jede Frage eine ausführliche Antwort gibt.

Danke reinhard
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Antwort #22 - 10.10.2012 um 17:17:07
 
Und ich hoffe das die Einreisesperre bis ende Juni 2013 aufgehoben ist,den ich bin bereit meine Abschiebungskosten sofort zu bezahlen.Der Antrag auf die Befristung wurde letzten Monat durch meinen Anwalt gestellt aber ich habe noch keine Nachricht vom Anwalt bekommen.  Griesgrämig Griesgrämig Griesgrämig:(
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Antwort #23 - 10.10.2012 um 17:26:25
 
Nach der Definition des deutschen Aufenthaltsrechts ist die Duldung eine "vorübergehende Aussetzung der Abschiebung" von ausreisepflichtigen Ausländern und begründet daher keinen rechtmäßigen Aufenthalt und ist auch kein Aufenthaltstitel im eigentlichen Sinne.
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Antwort #24 - 10.10.2012 um 17:52:52
 
Eni schrieb am 10.10.2012 um 17:17:07:
Und ich hoffe das die Einreisesperre bis ende Juni 2013 aufgehoben ist,den ich bin bereit meine Abschiebungskosten sofort zu bezahlen.Der Antrag auf die Befristung wurde letzten Monat durch meinen Anwalt gestellt aber ich habe noch keine Nachricht vom Anwalt bekommen. 


Solch ein Antrag dauert, weil die Ausländerbehörde aktuelle Verlängerungsanträge erst bearbeitet. Er sollte allerdings innerhalb von drei Monaten entschieden werden.

Wenn es über einen Anwalt läuft, dauert es entsprechend länger, bis Du das Ergebnis hast, weil die Nachricht dort ja ankommt und dann erst weiter geleitet werden muss.

Falls die ABH innerhalb von drei Monaten nicht entscheiden kann, sollte sie zumindest mitteilen, was genau noch fehlt.

Aber mit mehr als einem Monat musst Du leider rechnen.
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Antwort #25 - 05.11.2012 um 17:43:57
 
Bei mir gehts es auch um eine Abschiebung 1994(damals 16 jahre alt) wegen  den Antrag habe ich im September ueber einen Anwalt gestellt,aber bisher keine Antwort,wer weiss wie lange ich noch warten muss bis ich bescheid bekomme bis wann die Sperre befristet ist,manchmal glaube ich das das viel zu lange dauern wird.Habe gehoert etwas innnerhalb von 3 Monaten muss sich eine Entscheidung treffen,aber wenn ich i im Forum lese das das noch laenger dauern kann. Griesgrämig

Daddys' Änderung:
Auch wenn deine Aussage wenig Inhalt hat und der TS im Ursprungsthread nicht hilft, hab' ich dein Post an deinen Thread angehängt... next time werden ähnliche geschrottet...
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« Zuletzt geändert: 05.11.2012 um 18:13:13 von Daddy »  
 
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Antwort #26 - 05.11.2012 um 18:38:42
 
Natürlich kann es länger dauern. Aber dann soll die Behörde Dir nach drei Monaten mitteilen, dass es länger dauert und möglichst auch warum.

Falls im Dezember nichts passiert, frag einfach freundlich nach.
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Antwort #27 - 02.12.2012 um 16:24:26
 
Hier bin ich wieder,bei mir werden es bald 3 Monate seitdem ich oder besser gesagt mein Anwalt den Antrag auf die Befristung der Abschiebung gestellt hat und bisher noch nichts passiert,habe dem Anwalt per mail geschieben und gefragt was mit meine Sperre geworden ist,aber leider keine rueckmeldung.Reinhard der experte meinte ich soll die zustaendige ABH fragen ueber den Stand meines Antrages,aber das soll doch der Anwalt machen denke ich weil er wurde dafuer bezahlt.Lese stets hier im forum,manche bekommen schon nach 2-3 wochen eine Antwort vom ABH und warum sollte bei mir so lange dauern.Nichts zu machen,einfach abwarten und tee trinken....
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Antwort #28 - 02.12.2012 um 16:27:06
 
Falls Du selbst nachfragst, lieber mit Kopie an den Anwalt, damit er Bescheid weiß.

Warum beschäftigst Du einen Anwalt, wenn Du es selbst schneller und billiger machen kannst? Ich würde mich für das eine oder das andere entscheiden.
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Antwort #29 - 02.12.2012 um 17:40:21
 
Weil ich in Italien bin,und mirwurde es so empfohlen,es sei besser,schneller und sicherer aber wie ich sehe  durch den Anwalt dauert es laenger.ich warte noch bis naechste Woche und dann frage ich selbst die zustaendige ABH.

Ich wusste nichts von info4alien sonst haette ich erstmal hier gefragt was ich tun muss eine Sperre zu befristen.

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Antwort #30 - 19.12.2012 um 11:22:39
 
Edlich weiss ich was ich für Abschiebungskosten bezahlen muss aber es steht nichts von der Befristung der Sperre geschieben,irgendwie merkwürdig,Die Landesaufnahmebehörde ..... schreibt an meine Anwalt

Bevor ich nun abschliessend über die Erstattung der vorgennante Kosten entscheide gebe ich Ihrem mandanden hiermit nach  § 28 VwVfG Gelegenheit,sich bis zum 17.12.2012 hier zu äussern.Es steht Ihm frei,von dem Recht der anhörung Gebrauch zu machen.

Sollten Ihr Mandant innerhalb der gesetzten Frist keine Erklärung zur Sache abgeben,gehe ich davon aus,dass Ihr Mandant von seinem Anhörungsrecht keinen Gebrauch machen will.Ich werde dann nach Aktenlage entscheiden..

Der Anwalt hat mir erst am 18.12.2012 geschrieben und Ich könnte Ihm erst Heute schreiben wo er mir fragt ob ich mit ....euro Abschiebungskosten einverstanden bin?



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Antwort #31 - 19.12.2012 um 12:21:18
 
Kann mir jemand erklaeren was das ueberhaupt heisst?
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Antwort #32 - 19.12.2012 um 12:36:17
 
was das heißt?

Die Behörde will von Dir die Abschiebungskosten haben. Und bevor die nun endgültig festgesetzt werden, darfst Du Dich dazu nochmal äußern (insbes., falls dort irgendwelche Fehler drin sind).

Mit der Befristung der Sperre hat das aber nichts zu tun. Das ist eine andere Baustelle.
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Antwort #33 - 19.12.2012 um 12:44:50
 
Vielen Dank fuer die ausfuehrliche Erklaerung
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Antwort #34 - 19.12.2012 um 13:24:05
 
Der erste schritt wurde gemacht,die Abschiebungskosten werden am Freitag beglichen,wer entscheidet dann fuer die Befristung der Sperre,habe bisher knapp 3 Monate gewarten bis ich mitbekommen habe was ich zu bezahlen haben,und wie lange kann der Weg sein,bis ich erfahren habe ob die Sperre geloescht werden kann oder halt nicht.


Danke
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Antwort #35 - 19.12.2012 um 13:28:38
 
Eni schrieb am 19.12.2012 um 13:24:05:
Der erste schritt wurde gemacht,die Abschiebungskosten werden am Freitag beglichen,wer entscheidet dann fuer die Befristung der Sperre,habe bisher knapp 3 Monate gewarten bis ich mitbekommen habe was ich zu bezahlen haben,und wie lange kann der Weg sein,bis ich erfahren habe ob die Sperre geloescht werden kann oder halt nicht.


nochmal: die Abschiebungskosten (oder die Bezahlung der Abschiebungskosten) haben mit der Befristung überhaupt nichts zu tun. Wenn die Behörde einen Befristungsantrag nicht bescheidet, weil sie noch auf Abschiebungskostenberechnungen wartet, dann ist sie schlichtweg untätig im Sinne von §§ 75, 161 VwGO.
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Antwort #36 - 19.12.2012 um 13:32:34
 
... aber wenn Du die Abschiebekosten sowieso bezahlst, musst Du Dich über die Reihenfolge nicht streiten. Schreib einfach diese Woche einen Brief und erinnere daran, dass Du auf die Entscheidung zur Befristung wartest. Bitte sie darum, jetzt kurzfristig zu entscheiden. Schick Deinem Anwalt eine Kopie, damit er nicht auch noch einen Brief schreibt (und das für Dich berechnet).
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Antwort #37 - 01.02.2013 um 20:54:49
 
Hallo nochmals,meine Sache wurde erledigt,die Sperre wurde geloescht mit der datum der Antragstellung,jetzt habe ich den Weg frei wieder nach Deutschland zu reisen.

Nun jetzt will ich die Experten fragen wie das aussieht auf eine Jobsuche in Deutschland.Ich besitze eine Daueraufenthalt-EG hier in Italien,und damit  moechte nach Deutschland ziehen.

Eine Vorrangpruefung muss .ich bestehen,dann wird mir eine Aufenthaltserlaubnis erteilt.Aber was passiert wenn ich einmal abgelehnt wurde,d.h ich stelle einen Antrag auf Arbeitserlaubis bei ABH durch eine Leihfirma(Zeitarbeitsfirma) und nach 2-3 monaten wartezeit werde ich abgelehnt,was passiert dann,habe nicht mehr das Recht einen neuen Antrag auf Arbeitserlaubis zu stellen durch eine andere Firma oder doch ?

Ich brauche genaue Antworten von experten denn in kuerze werde ich nach Deutschland reisen um einen Job zu suchen.

Vielen Dank im voraus
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Antwort #38 - 01.02.2013 um 21:15:36
 
Mit dem AT aus Italien darfst Du frei reisen, Dich bis zu 90 Tage pro Halbjahr hier in DE aufhalten. Du darfst eine Arbeitserlaubnis beantragen. Mit der Ablehnung gibt es keine Folgen - Du darfst selbstverständlich sofort eine andere Arbeitserlaubnis beantragen.

Du brauchst allerdings immer eine ganz konkrete Arbeitsstelle und die Unterschrift der Firma.

Es ist auch sinnvoll, mit der Ausländerbehörde bei erster Gelegenheit auch zu sprechen: Es gibt bestimmte Arbeiten, für die (fast) nie eine Erlaubnis gegeben wird, weil es genug Arbeitslose gibt. Viele Ausländerbehörden können Dir die Branchen sagen, in denen Du Chancen hast und in denen Du keine Chancen hast.

Das ist aber regional unterschiedlich, da musst Du dort fragen, wo Du auch die Anträge stellen willst.
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Antwort #39 - 02.02.2013 um 09:58:15
 
Danke reinhard fuer die ausfuerliche Antwort. Smiley
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Antwort #40 - 08.02.2013 um 18:09:44
 
Ich brauche schon wieder hilfe

Ich besitze sei mai 2011 Daueraufenhalt-EG und im August 2012 bin ich nach Deutschland gereist wegen Jobsuche,ohne zu wissen das fuer mich eine Abschiebung der 1994 vorliegt wegen abgelehnter Asylantrag(Meine Eltern und Ich)

Und so habe ich einen Job in NRW gefunden und muesste einen Antrag auf Aufenthaltstitel bei der Auslaenderbehoerde ***** stellen und muesste warten das die Arbeitsagentur jetzt ueber die Erteilung des Arbeitserlaubnis entscheidet,aber leider wuerde dieses unterbrochen oder abgelehnt weil ich eine unbefristete Einreisesperre fuer Deutschland haette,das habe die sofort gesehen bei der Arbeitsagentur und deshalb wurde diese Antrag nicht mehr bearbeitet.

So bin ich wieder nach Italien zurueckgekehrt und habe am 21.09.2012 der Antrag auf die befristung der Sperre ueber einen Anwalt gestellt und nach 4 Monate wartezeit wurde dies befristet und zwar mit dem datum der Antragstellung.

Ich habe vor 4 tagen an Die selbe Auslaenderbehoerde wo ich im August 2012 den Antrag auf Aufenthaltstitel stellte,und habe die selbe Angestellte gefragt ob ich jetzt das Recht auf einen neuen Aufenthalstitel haette aber Sie schreibt mir so;

Sehr geehrter Herr *****

da Sie einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland anstreben, unterliegen Sie der Visumspflicht.

Sie müssen daher bei der Deutschen Botschaft einen Antrag auf Visum stellen, Sie erfahren dort, was für den Antrag alles erforderlich ist.






Mit freundlichem Gruß
Im Auftrag


was soll das heissen?Nachdem die Sperre erhoben wurde brauechte ich eine Visum um Dauerhalft in BRD zu wohnen,?

Was hat sich geaendern,ich habe immernoch einen gueltigen Daueraufenthaltstitel-EG und Deutschen Schulabschluss,es ist zwar nur Hauptschulabschluss aber immerhin etwas von Deutschland habe ich.

Kann sein das die Angestellte an mich garnicht erinnert dass ich vor 4 Monaten bei Ihr einen Antrag auf AE stellte oder ist es wirklich so dass ich einen Visum bei der Deutschen Botschaft stellen muss.

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Antwort #41 - 08.02.2013 um 18:33:05
 
Wenn du einen Anspruch auf die AE hast, kannst du den Antrag nach §39 Nr. 6 AufenthV im Bundesgebiet stellen - siehe dazu auch Nummer 38a.0.5.4 AVwV-AufenthG.

Allerdings setzt der Anspruch auf die AE vorraus, dass dein Lebensunterhalt inklusive Krankenversicherungsschutz gesichert ist, ansonsten bekommst du keine AE. Ein Sperrkonto reicht übrigens nicht aus. So auch: VGH Bayern Beschluss vom 16.11.2012 - 10 CS 12.803
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Antwort #42 - 08.02.2013 um 19:23:07
 
Was bedeutet diese neues gesetz vom 16.11.2012 lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz.

Wir haben hier in Italien eine Krankenversicherung die Europaweit gilt bei Uns heisst das TESSERA SANITARIA.

Gesicherter Lebensunterhalt was bedeutet das?

Ich habe eine Stelle in aussicht in Deutschland und zwar in der Landwirtschaft,kann der Arbeitgeber mich also nicht anstellen,was muss ich im Monat brutto verdienen,wenn der Arbeitgeber mir einen Unbefristeten Arbeitsvertrag bietet,Unterkunft und Essen.Was hat sich wirkich bei der richtilinie 2003/109/EG und ich will nicht nach Bayern sondern in NRW.

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Antwort #43 - 08.02.2013 um 19:29:54
 
Eni schrieb am 08.02.2013 um 19:23:07:
Ich habe eine Stelle in aussicht in Deutschland und zwar in der Landwirtschaft,kann der Arbeitgeber mich also nicht anstellen,was muss ich im Monat brutto verdienen,wenn der Arbeitgeber mir einen Unbefristeten Arbeitsvertrag bietet,Unterkunft und Essen


Wenn du mit einer AE nach §38a AufenthG (Das ist für Personen mit Daueraufenthalt EG) willst, muss eine Vorragnprüfung durchgeführt werden, ein einfaches Stellenangbot reicht nicht!

Es muss generell der Lebensnterhalt gesichert sein +KV. Willst du deinen Lebensunterhalt über die Arbeit sichern brauchst du für diese Stelle eine Erlaubnis, eben die Vorrangprüfung.

Eni schrieb am 08.02.2013 um 19:23:07:
Wir haben hier in Italien eine Krankenversicherung die Europaweit gilt bei Uns heisst das TESSERA SANITARIA.

Wenn die auch nocht gilt, wenn du in Deutschland deinen Wohnsitz nimmst, ist das ok.

Eni schrieb am 08.02.2013 um 19:23:07:
Was bedeutet diese neues gesetz vom 16.11.2012 lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz.

Das ist keine Gesetz sondern ein Gerichtsurteil

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Antwort #44 - 08.02.2013 um 19:32:08
 
1.) Du kannst den Antrag auf die Aufenthaltserlaubnis in Deutschland stellen. Denn § 38a Abs. 1 AufenthG ist eine Anspruchsnorm und damit gilt § 39 Nr. 6 AufenhtV (Antragstellung in D möglich). Soweit zur Frage, wo Du einen Antrag stellen kannst.

2.) Eine andere Frage ist dann, ob Du die AE auch bekommst. Da dein Lebensunterhalt wohl in Deutschland *ohne* Arbeit nicht gesichert wäre, kannst Du die AE nur kriegen, wenn *gleichzeitig* auch eine Arbeitserlaubnis erteilt wird und die von dir geplante Arbeit soviel Geld bringt, dass Du damit auch eine Wohnung und den sonstigen Lebensunterhalt in Deutschland finanzieren kannst. Eine deutsche KV hättest dann sowieso.

Ergebnis: Antrag bei der ABH stellen bzw. darauf bestehen, dass der Antrag auch bearbeitet wird! Das Schreiben, nach dem Du ein Visum in Italien beantragen müsstest, ist schlichtweg inhaltlich falsch.
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Antwort #45 - 08.02.2013 um 19:55:13
 
Danke Muleta,sehr hilfreich

Z.b Ich finde eine Stelle als Landwirt in Deutschland und der Chef ist einverstanden mich zu nehmen,Ich gehe bei der zustaendigen Auslaenderbehoerde,bringe mit den Arbeitsvertrag vom Chef mit wo die Stellenbeschreibung alles volstaendig geschrieben wird und stelle den Antrag auf Aufenthalt-und Arbeitserlaubnis und Arbeitsagentur prueft ob Bevorrechtige Arbeitnehmer fuer die Stelle zu Verfuegung stehen und wenn keine da sind dann wird mir eine Arbeitserlaubnis erteilt und so koennte ich praktisch arbeiten,also das mit dem 15000 euro und Krankenversicherungsschutz u.s.w gilt fuer mich nicht soviel ich es verstanden habe.
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Antwort #46 - 08.02.2013 um 20:03:29
 
Wenn die Vorrangprüfung postiv endet und du auch ausreichend verdienst dann bekommst du die AE und kannst arbeiten.

Wenn nicht, dann musst du eine neue Stelle suchen und nochmal eine Stellenbeschreibung einreichen oder deinen Lebensunterhalt auf eine andere Weise sichern --> VE und eine entsprechende Krankenversicherung. Sonst gibt es auch keine AE.
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Antwort #47 - 08.02.2013 um 20:05:03
 
Das könnte dann klappen.

Eine KV hättest du als Angestellter in Deutschland bei deinem zu erwartenden Einkommen sowieso.
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Antwort #48 - 08.02.2013 um 20:34:12
 
Danke Muleta,der einzigste Weg mein Lebensunterhalt in Deutschland zu sicher waere es nur ueber eine anstaendige Arbeitsstelle,denn ich bin nicht reich genug um mich in Deutschland selbst zu finanzieren. Zwinkernd Zwinkernd Zwinkernd
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Antwort #49 - 26.03.2013 um 18:14:40
 
Hallo ich muss nochmal hier die Experten fragen

Ich bin bereits in Deutschland und habe eine Stelle gefunden,der Arbeitgeber hat alles ausgefüllt,Stellenbeschreibung u.s. so weit so gut,und ich habe auch den Antrag auf der Deutschen Aufenthaltstitel durch meinen Italienischen Daueraufenthalt-EG.

Bei mir vor 21.09.2012 liegte vor eine Einreisesperre die durch den Antragstellung der Befristung wurde aufgehoben.Während ich noch die Sperre hatte,bin ich nach BRD gekommen und habe einen Job gefunden,den Antrag auf die Deutsche Aufenthaltserlaubnis gestellt am 04.09.2012(während der Sperre) aber die Arbeitsagentur hat meinen Antrag auf Arbeitserlaubnis sofort abgelehnt weil ich für die Bundesrepublik eine Sperre hatte.

Heute habe ich einen neuen Antrag auf Aufenthalts-und Arbeitserlaubnis gestellt aber das jetzt nach dem die Sperre gelöscht ist,den die Sperr wurde am 21.09.2012 aufgehoben und ich bin erst seit 24.03.2012.

Weisst jemand wie die Arbeitsagentur auf sowas reagieren wird.den die Sache ist ja ein bisschen kompliziert,ich habe eine Job gefunden der bereits seit 3 Monate bei der Arbeitsagentur veröffentlicht wurde und da will keine hingehen d.h also dass keine bevorrechtigte Arbeitnehmer für diesen Job stehen.Ich habe jetzt Angst dass ich schon wieder eine Ablehnung bekomme weil ich während der Sperre versucht habe in Deutschland einen Job zu bekommen.Ich habe seit 2011 in Italien einen Daueraufenthalt-EG aber von der Sperre in Deutschland habe ich leider nichts gewusst.


Vielen dank im Vorau
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Antwort #50 - 26.03.2013 um 21:55:03
 
Eni schrieb am 26.03.2013 um 18:14:40:
aber die Arbeitsagentur hat meinen Antrag auf Arbeitserlaubnis sofort abgelehnt weil ich für die Bundesrepublik eine Sperre hatte.

Die Arbeitsagentur hat deinen Antrag nicht abgelehnt, weil du für die Bundesrepublik eine Sperre hat, das weiß sie nämlich überhaupt nicht. Sie wird den Antrag arbeitsmarktlich geprüft haben und hat darüber eine Ablehnung der Zustimmung gegeben.

Eni schrieb am 26.03.2013 um 18:14:40:
Weisst jemand wie die Arbeitsagentur auf sowas reagieren wird.den die Sache ist ja ein bisschen kompliziert,ich habe eine Job gefunden der bereits seit 3 Monate bei der Arbeitsagentur veröffentlicht wurde und da will keine hingehen d.h also dass keine bevorrechtigte Arbeitnehmer für diesen Job stehen.

Das weiß nur diese Dame: Wahrsagerin
Die Arbeitsagentur prüft, ob es bevorrechtigte Bewerber gibt, dabei kommt es nicht darauf an, ob da keiner hingehen will, sondern ob es die Arbeitnehmer gibt. Es wird ein Stellenangebot erfaßt, dann werden Suchläufe gestartet und wenn dabei passende Bewerber gefunden werden, erhalten diese einen Vorschlag für diese Stelle.
Maßgeblich für die Entscheidung ist allerdings, dass die entsprechenden Bewerber gibt, nicht ob sie die Stelle auch tatsächlich antreten. Klingt widersinnig, ist aber so.


Gruß
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Antwort #51 - 27.03.2013 um 10:53:17
 
Klingt sehr merkürdig,es könnten bevorrechtige Arbeitnehmer geben da bin ich auch sicher auch wenn keiner diese Stelle übernihmt bleibt die Stelle immer offen,und ich bin interessiert und der zu den Arbeitgeber passe ich auch,Ich habe nähmlich auch einen Deutschen Hauptschuleabschluss den ich erworben habe während wir damals noch Flüchtlinge aus dem Ex Jugoslawien in Deutschland waren.

Also meine Chancen sind 0 oder kann doch ein Wunder passieren ich bekomme doch diesen Job?

Nach der richtlinie 2003/109/EG wird immer gesagt dass Arbeitsmobilität möglich in alle Eu-Länder aber ist genauso schwer wie Lotto gewinnen.

Aber andererseits ich habe einen Bekannten der den exakten Aufenthaltstitel wie ich hat und der hat das geschafft,jetzt seit 1 jahr wohnt er in H....... und hat einen Deutschen Aufenthaltstitel bekommen und er kann wenig Deutsch aber es reicht Ihm zum Arbeiten und ich werde warscheinlich zu denen gehören die immer pech im Leben haben.

Wo du mir jetzt alles erklärt hast wie das funktioniert meine hoffnung ist schon gestorben.
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Antwort #52 - 27.03.2013 um 11:02:48
 
Genau. Wenn es bevorrechtigte Arbeitsnehmer (arbeitslos) gibt, aber niemand die Stelle bekommt, bleibt sie leer.

Aber Du brauchst ja Aufenthaltserlaubnis plus Arbeitserlaubnis. Auf beides musst Du einfach jetzt warten, weil Du ja beides beantragt hast. Für beides bekommt Du die Antwort von der ABH.

Die "Arbeitsmobilität" bezieht sich auf Unionsbürger. Da Mazedonien nicht in der EU ist, bezieht sie sich nicht auf Dich.
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Antwort #53 - 27.03.2013 um 11:29:35
 
Ich denke dass die Unionbürger sowieso in alle Eu Staaten arbeiten und niederlassen dürfen aber die Richtlinie 2003/109/EG betrifft Uns Ausländerlebende in einem Eu-Land und ich mit so einen Aufenthaltstitel könnte ich den Italienischen Reisepass beantragen lassen aber gesetzlich vorgeschrieben sind es 10 Jahre Aufenthalt in Italien die ich leider nicht habe weinend sonst wäre das nicht so schwer für mich gewesen.
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Antwort #54 - 27.03.2013 um 13:33:13
 
Hi Fejsal1977,

danke für die PN, aber deine Frage hättest du auch hier stellen können.
Damit auch für andere Mitlesende das Thema verständlich bleibt, hier deine Frage an mich:
Zitat:
Ich würde mal ehrlich fragen,was kann der Arbeitgeber dagegen machen,ich kenne der Arbeitgeber weil ich früher in Deutschland gelebt habe,Ich habe eine Deutschen Hauptschuleabschluss,hilft mir das nicht?
Der Arbeitgeber hat die Stelle bei der Arbeitsagentur eingegeben und die steht schon seit über 2 Monate,und der Arbeitgeber muss ja unbedingt jemanden einstellen ich inzwischen habe ich den Antrag auf Afenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis bei der ABH gestellt mit alles drum und dran Stellenbeschreibung habe ich  vom Arbeitnehmer bekommen,wie gesagt ich muss auf bevorrechtigte warten,und das tue ich auch,aber was kann wirklich der Arbeitnehmer für tun oder gibt es keinen Weg.


Der Arbeitgeber kann gar nichts dagegen machen und dein Hauptschulabschluß hilft dir bei der Prüfung, ob bevorrechtigte Arbeitnehmer vorhanden sind, leider auch nicht weiter.
Wenn der Arbeitgeber jemanden einstellen muss, dann kann er zur Zeit nur hoffen, dass die Agentur für Arbeit ihm doch noch einen passenden Bewerber schickt, der dann auch noch bei ihm arbeiten möchte oder dass dein Antrag dieses Mal positiv beschieden werden sollte.
Ansonsten kann ich mich nur reinhard anschließen - dann bleibt die Stelle leer.

Was die RL 2003/109/EG betrifft:
Du kommst doch bereits in den Genuß der Richtlinie, denn du darfst dich mit deinem ital. Daueraufenthalt-EG 3 Monate hier aufhalten und kannst ohne Visaverfahren hier in Deutschland einen AT im Rahmen des § 38a AufenthG beantragen.
Die Erteilung dieses AT hängt jetzt davon ab wie die Prüfung bei der Agentur für Arbeit ausgeht.

Hier noch mal der Auszug aus der RL:
Zitat:
In Deutschland wurde die Richtlinie durch eine Ergänzung des Aufenthaltsgesetzes umgesetzt (§§ (§ 9 a bis 9 c AufenthG). Im Aufenthaltsgesetz wurde ein neuer Aufenthaltstitel, die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG geschaffen.
Drittstaatsangehörige mit einem ausländischen Daueraufenthaltstitel nach dieser Richtlinie können eine deutsche Aufenthaltserlaubnis unter erleichterten Voraussetzungen erhalten (§ 38 a AufenthG).



Gruß
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Antwort #55 - 27.03.2013 um 14:22:19
 
Danke C_Devil und reinhard genau so ist es,mir bleibt es nur Abwarten und tee trinken.


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Antwort #56 - 04.04.2013 um 11:12:21
 
Heute habe von der ABH bescheid bekommen dass mein Antrag auf Arbeitserlaubnis abgelehnt wurde,und so ein pech kann ich nur haben.Kollegen die ich sehr gut kenne einer der hat den selben Aufenthaltstitel wie ich Daueraufenthalt-EG aus Italien und arbeitet und wohnt in der Nähe von H...

Ich habe so bemüht die Einreisesperre zu löschen,habe mit alle meine kräfte das Geld gesammelt um die Schulden mit Deutschland zu bezahlen damit ich hier in Deutschland niederlassen kann aber keine Chance für mich.Ich habe allesmögliche getan damit ich nach Deutschland kommen,ich bin fertig,ich habe auch keine Arbeit mehr in Italien und keine unterschtüzung vom Staat,ich bin hoffnunslos,kein Mensch kann mir helfen.

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Antwort #57 - 04.04.2013 um 11:15:57
 
Du darfst jederzeit visumfrei nach Deutschland kommen (bis zu 90 Tage pro Halbjahr) und eine neue Arbeitsstelle suchen.

Das es bei einigen klappt, hat für Dich leider keine Bedeutung. Es gibt auch regionale Unterschiede in Deutschland. Etwas, das an einem Ort oder einer Region abgelehnt wird, kann in einer anderen Region oder zu einer anderen Zeit klappen.
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Antwort #58 - 04.04.2013 um 11:20:51
 
Der Arbeitgeber hat auch bescheid bekommen dass ich diese Stelle nicht bekomme und der ist natürlich sauer hat mir vorhin gesagt weil der braucht ja jemanden unbedingt,die Arbeit muss doch weitergehen,die Kühe und Kälbern müssen versorgt werden aber die Stelle kann von mir nicht bestezt werden,warum soll die Stelle leer bleiben,bevorrechtige Arbeiter gibts schon aber die Stelle soll leer bleiben,und sowas gibts nur in Deutschland glaube ich.In Italien hätte der Staat alles getan um jemanden zu finden der die Stelle besitzt auch Arbeitnehmer umgekehrt Ausländer mit Deutschen Daueraufenthalt-EG die in Italien arbeiten möchten.
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Antwort #59 - 04.04.2013 um 11:25:10
 
Ja ich verstehe dich reinhard aber ich kann jetzt nicht meine Deutschland Tour beginnen,ich kann es höchstens in einem anderen Landkreis versuchen.Ich habe vorhin mit dem Arbeitgeber gesprochen und der sagte der würde das hinkriegen mich einzustellen,weiss ich nicht wie er das machen wird,meinst du der kann was dagegen tun oder kann es doch nichts tun?
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Antwort #60 - 04.04.2013 um 11:27:05
 
Der Arbeitgeber hat ja auch zugesagt, eine andere Arbeitskraft einzustellen, falls es Arbeitslose für diese Stelle in Deutschland gibt. Ob die Arbeitsstelle jetzt unbesetzt bleibt, ist vermutlich noch gar nicht entschieden. Zunächst hat die Arbeitsverwaltung ja bestätigt, dass es geeignete Arbeitslose in dieser Gegend gibt.
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Antwort #61 - 04.04.2013 um 11:33:48
 
Ja das stimmt bei Stellenbeschreibung müsste der Arbeitgeber ankreuzen das er bereit sei Bevorrechtige Arbeitnehmer einzustellen,hat er mit ja beantwortet,muss er doch oder hätte er mit nein beantwortet.Höchstwarscheinlich gibts Arbeitslosen in der gegend wo ich arbeiten will und deswegen haben die das abgelehnt.Der arbeitgeber hat mir am telefon gesagt dass er doch was machen kann ich weiss jetzt nicht weil er war auf eine besprechung haben wir nicht viel geredet.
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Antwort #62 - 04.04.2013 um 11:49:46
 
Dann bleibe in Kontakt, vielleicht entscheidet die Arbeitsverwaltung ja später noch einmal anders. Damit solltest Du aber nicht rechnen, das passiert selten.

Du solltest auf jeden Fall in Italien, in Mazedonien und in Deutschland weiter suchen und dort anfangen, wo Du was Gutes findest.
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Antwort #63 - 04.04.2013 um 11:56:30
 
Also es wäre noch eine andere Stelle in alternativ hier in der nähe die selber Arbeit nur gehört zu einen anderen Landkreis,was soll ich machen jetzt nochmals versuchen,ist ja ein anderer Arbeitgeber,was soll ich machen wiederversuchen wieviel mach darf ich denn abgelehnt werden,irgendwann wir die Arbeitsagentur mit mit es satt haben,es ist schon die 2 ablehnung für mich
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Antwort #64 - 04.04.2013 um 11:59:35
 
Eine Ablehnung bezieht sich immer auf ein konkretes Arbeitsangebot, nicht auf die Person. Du darfst auch zehn Möglichkeiten finden und an einem Tag zehn Anträge stellen.

Besser ist allerdings, visumfrei einzureisen (falls Du noch Tage übrig hast) und auch mal den Arbeitgeber mit der Ausländerbehörde telefonieren zu lassen. Manche Ausländerbehörden können auch Tipps geben, in welchen Berufen in den letzten Monaten Anträge genehmigt wurden. So kann man gezielter dort suchen, wo es bessere Chancen gibt.
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Antwort #65 - 04.04.2013 um 12:06:21
 
Danke für die Tipps reinhard also ich bin seit dem 25.03.2013 hier angemeldet und in diesem Landkreis hat sich noch nie jemand mit einem Italienischen Daueraufenthalt-EG gemeldet,deshalb müsste der Beamte der ABH nachfragen weil da steht daueraufenthalt-EG auf Italienisch,klar muss er das nachprüfen aber ich frage mal trotzdem in welchen Bereich könnte ich eine Arbeit in Deutschland bekommen.

Also sagen wir mal ich bekommen die Arbeitserlaubnis und arbeite ganz normal irgendwann möchte ich den Job wechseln und muss sich die ganze Geschichte wiederholen oder wenn ich einmal drin bin ist nacher leichter eine andere Arbeitserlaubnis für einen anderen Job zu bekommen.
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Antwort #66 - 04.04.2013 um 12:29:51
 
Wenn Du eine AE nach § 38a AufenthG einmal bekommen hast, dann darf sie mit der entsprechenden Einschränkung mit Blick auf die Aufnahme einer Arbeit nur längstens 12 Monate versehen sein. - Danach hättest Du ohne weitere Prüfungen Zugang zu jeder Erwerbstätigkeit in Deutschland.

Siehe dazu § 38a (4) AufenthG - ich zitiere:

Zitat:
(4) Eine nach Absatz 1 erteilte Aufenthaltserlaubnis darf nur für höchstens zwölf Monate mit einer Nebenbestimmung nach § 39 Abs. 4 versehen werden. Der in Satz 1 genannte Zeitraum beginnt mit der erstmaligen Erlaubnis einer Beschäftigung bei der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach Absatz 1. Nach Ablauf dieses Zeitraums berechtigt die Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.



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