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Zurückw./-schiebung/Abschiebung + Fahndungsnotierung (Gelesen: 6.092 mal)
Themen Beschreibung: Löschung bzw. Befristung der Speicherung
Stubai28
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02.10.2012 um 22:36:24
 
Hi all,

Entschuldigt das ich mich mit meinem Anliegen an euch wende und fragen stelle die Sie vielleicht bereits beantwortet haben. Nicht, dass ich noch nicht gelesen habe ,aber es gibt über 1800 Titeln und für einen Mann wie ich, der nicht so gut Deutsch versteht und schreibt mit Hilfe von Google Translator ist sehr schwierig zurecht zu kommen. Vielen Dank im Voraus für Ihr Verständnis...

Meine Frage lautet wie folgt:

Mein guter Freund war bereits im Jahr 2003 von Asyl abgelehnt worden (Stadtverwaltung Rottweil),  ist aus Deutschland einen Monat später  ausgewiesen worden. 2009 wurde er wieder in (Stadtverwaltung Frankfurt am Mein) Deutschland erwischt, verhaftet und  zurückgeschoben (§71 Absatz 3 Nummer 1a und 1b AufenthG)...

All das steht in dem Brief von AZR KOELN, unter anderem steht auch eine " Fahndungsnotierung " Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Mein... und noch ein vermerk in AZR: Gemäss Art. 96 SDÜ besteht zu Ihrer Person eine Einreiseverweigerung im Schengener Informationssystem (SIS). Bezüglich der Begründung und ggf. Löschung der Speicherung wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung Rottweil.

Das habe ich ganz bewusst im Detail beschrieben für ein besseres Verständnis.

Nun wirft das mehr Fragen auf:

1. Muss er einen Antrag auf Befristung einzeln an zuständigen Stadtverwaltungen stellen oder reicht es nur zu einem Ort?

2. Was ist mit dem "Fahndungsnotierung"  beim Staatsanwaltschaft (das ist bestimmt im Zusammenhang daß er sich trotz einreiseverbot von 2003 in Deutschland 2009 aufgehalten hat, ansonsten hat er keine Vorstrafen etc.) ??

3. Ich habe irgendwo gelesen das  Einreiseverweigerung im Schengener Informationssystem (SIS) nach 3 jahren automatisch gelöscht werden... wenn ja, warum ist noch dieser vermerk in AZR über Einreiseverweigerung da? Gibt es eine Chance, es zu löschen damit er wenigstens in anderen Länder Europas einreisen darf bis sich die angelegenheiten in Deutschland nicht geklärt haben...?

Wenn Sie irgendwelche ideen bzw. tips für mich haben wie man ihm helfen kann wäre ich Ihnen sehr dankbar...
Eine große Hilfe für mich wäre auch ein text mit passender "§"




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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 02.10.2012 um 22:49:41
 
Mal eher allgemein:

Stubai28 schrieb am 02.10.2012 um 22:36:24:
. ..von Asyl abgelehnt worden (Stadtverwaltung Rottweil),ist aus Deutschland einen Monat späterausgewiesen worden

Auch hier der Hinweis. Er wurde eher nicht ausgewiesen
sondern "nur" abgeschoben.

Siehe dazu Infos in unserer ...

Bei einer Abschiebung, erneuter illegaler Einreise und Zu-
rückschiebung erscheint eine kurze Befristung der Sperre
schwierig.

Hätte er denn Gründe für eine erwünschte Einreise?

Außerdem steht das Problem der Erstattung der Abschie-
kosten im Raum.




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Antwort #2 - 03.10.2012 um 00:21:15
 
Zuerst einmal vielen Dank für die zügige Antwort und die Berichtigung! Es handelt sich tatsächlich um eine Abschiebung und keine Ausweisung.  Bezüglich der Problematik, der Abschiebekosten ist er in der Situation und auch gewillt diese vollständig selbst zu tragen. Es liegen keine außergewöhnlichen Gründe vor, er möchte sich lediglich europaweit frei bewegen und auf keinen sogenannten "schwarzen Listen" auftauchen. Sein Anliegen liegt wie bereits erwähnt ausschließlich darin, wie er schnellstmöglichst zur Aufhebung bzw. Löschung der Einreisesperre gelangt und welche Wege ihm diesbezüglich+ zugängig sind.

Können Sie mir Auskunft darüber erteilen, an welche Stelle der Antrag gesendet werden muss? an Eine oder Alle?
und wie formgerecht muss dieser Antrag gestellt werden?
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Antwort #3 - 03.10.2012 um 01:11:15
 
Stubai28 schrieb am 03.10.2012 um 00:21:15:
Löschung der Einreisesperre gelangt und welche Wege ihm diesbezüglich+ zugängig sind. 


Stubai28 schrieb am 03.10.2012 um 00:21:15:
Es liegen keine außergewöhnlichen Gründe vor, er möchte sich lediglich europaweit frei bewegen


dann wird es schwierig.
Wenn er keinen besonderen Grund hat sich in D aufzuhalten, gibt es auch keinen besonderen Grund die Einreisesperre für D zu löschen.

Über eine Selbstauskunft kann er rausfinden, an welche Stelle er den Befristungsantrag stellen muss. Das geht formlos (einfacher Brief genügt, allerdings muss seine Identität bestätigt sein)

Eine Europaweite Sperre (ausser Deutschland) ist dann leichter zu löschen, das geht so weit ich weiss auch automatisch.
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Antwort #4 - 03.10.2012 um 12:07:03
 
Stubai28 schrieb am 02.10.2012 um 22:36:24:
3. Ich habe irgendwo gelesen das  Einreiseverweigerung im Schengener Informationssystem (SIS) nach 3 jahren automatisch gelöscht werden... wenn ja, warum ist noch dieser vermerk in AZR über Einreiseverweigerung da? Gibt es eine Chance, es zu löschen damit er wenigstens in anderen Länder Europas einreisen darf bis sich die angelegenheiten in Deutschland  geklärt haben...?

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Antwort #5 - 03.10.2012 um 12:09:34
 
erne schrieb am 03.10.2012 um 01:11:15:
Eine Europaweite Sperre (ausser Deutschland) ist dann leichter zu löschen, das geht so weit ich weiss auch automatisch.


Selbstauskunft hat er schon... Nun bleibt die Frage, wie geht weiter mit EU Sperre Griesgrämig ??
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Antwort #6 - 04.10.2012 um 16:05:08
 
Eine Einreisesperre im SIS wird nicht nach 3 Jahren automatisch gelöscht. Sie wird nach drei Jahren überprüft. Sie richtet sich nach der Laufzeit der nationalen Einreisesperre.
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Antwort #7 - 04.10.2012 um 16:17:38
 
Es steht doch in der Auskunft drin: Er sollte sich an die Ausländerbehörde in Rottweil und an die zuständige Staatsanwaltschaft wenden.

Zunächst nach Rottweil: Er beantragt die Befristung auf den 1. November 2012 und die Löschung des SIS-Eintrages und begründet das damit, dass er viele Freunde und Bekannte hier wohnen hat, die er gerne wieder besuchen möchte.

(Einen Text mit den passenden Paragrafen braucht er nicht. Die §§ kennt die ABH auswendig. Es muss verständlich sein, (1) was er will und (2) warum er es will.)

Und dann wartet er auf den Bescheid oder die Antwort. Die wird vermutlich nicht vor dem 1.11.12 eintreffen, aber dann läuft jedenfalls das Verfahren schon mal. Noch weiß die ABH Rottweil ja überhaupt nicht, dass er sich für seine Sperre interessiert, das muss er erst mal schriftlich vorbringen.

Und wenn die Antwort da ist, kann er hier ja fragen, welcher Schritt der nächste sein könnte. Das kommt natürlich darauf an, was in der Antwort drin steht.

Ich glaube nicht, dass es schwer ist. Die ABH wird es nur nicht vordringlich bearbeiten.
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Antwort #8 - 07.10.2012 um 14:56:30
 
reinhard schrieb am 04.10.2012 um 16:17:38:
Es steht doch in der Auskunft drin: Er sollte sich an die Ausländerbehörde in Rottweil und an die zuständige Staatsanwaltschaft wenden.

Zunächst nach Rottweil: Er beantragt die Befristung auf den 1. November 2012 und die Löschung des SIS-Eintrages und begründet das damit, dass er viele Freunde und Bekannte hier wohnen hat, die er gerne wieder besuchen möchte.

(Einen Text mit den passenden Paragrafen braucht er nicht. Die §§ kennt die ABH auswendig. Es muss verständlich sein, (1) was er will und (2) warum er es will.)

Und dann wartet er auf den Bescheid oder die Antwort. Die wird vermutlich nicht vor dem 1.11.12 eintreffen, aber dann läuft jedenfalls das Verfahren schon mal. Noch weiß die ABH Rottweil ja überhaupt nicht, dass er sich für seine Sperre interessiert, das muss er erst mal schriftlich vorbringen.

Und wenn die Antwort da ist, kann er hier ja fragen, welcher Schritt der nächste sein könnte. Das kommt natürlich darauf an, was in der Antwort drin steht.

Ich glaube nicht, dass es schwer ist. Die ABH wird es nur nicht vordringlich bearbeiten.


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Antwort #9 - 15.10.2012 um 20:48:22
 
Hallo

Ihm wurde gesagt, dass er  ca` 5000 € wg. abs.kosten zahlen muss... weil das in weg steht wg. aufhebung der Einreisesperre ..

So, wenn er das jetzt bezahlt und trozt sein antrag wg.aufhebung der Einreisesperre abgelehnt bekommt was kann er machen... geld fast um sonst bezahlt ? geht das ueberhaupt?

DANKE
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reinhard
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Antwort #10 - 15.10.2012 um 21:00:11
 
Nach dem Gesetz ist die Befristung und die Erstattung der Kosten unabhängig voneinander.

Er sollte zunächst für die Zahlung eine Ratenzahlung vereinbaren, vielleicht die erste Rate zahlen und beantragen, dass über die Befristung gleichzeitig schriftlich entschieden wird.

Hat er die Auskunft, dass die Befristung von der Zahlung abhängig gemacht wird, schriftlich? Oder war das nur ein Telefonat mit "irgendwem"?
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Antwort #11 - 15.10.2012 um 21:01:22
 
Stubai28 schrieb am 15.10.2012 um 20:48:22:
geld fast um sonst bezahlt ?

Das waren die Kosten, die er selbst verursacht hat.
Ebensogut hätte er freiwillig ausreisen können, dann wären diese Kosten garnicht entstanden.
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Stubai28
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Antwort #12 - 15.10.2012 um 21:12:59
 
reinhard schrieb am 15.10.2012 um 21:00:11:
Hat er die Auskunft, dass die Befristung von der Zahlung abhängig gemacht wird, schriftlich? Oder war das nur ein Telefonat mit "irgendwem"?


er hat brief von stadt Frankfurt am Main bekommen da steht das` das in wege steht fuer eine weitere bearbeitung...
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Antwort #13 - 15.10.2012 um 21:26:37
 
Stubai28 schrieb am 15.10.2012 um 21:12:59:
das` das in wege steht fuer eine weitere bearbeitung... 

das ist falsch, natürlich kann der Antrag auf Befirstung der Einreisesperre weiterbearbeitet werden,
aber da er keine  "guten" Gründe dafür hat und die selbst verusachten Kosten nicht erstattet, sollte er sich nicht wundern, wenn die Befirstung in etlichen Jahren (wenn überhaupt) Realität wird.
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