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Klage auf Nachbeurkundung gem. § 34 PstG (Gelesen: 10.001 mal)
Themen Beschreibung: Inhaltliche Überprüfung der Heiratsurkunde durch Botschaft eingestellt trotzdem Nachbeurkundung mögl
Nawi
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Antwort #15 - 26.09.2012 um 08:58:13
 
Hallo Blaise !  danke für den Hinweis, damit kann ich auf jeden Fall arbeiten Smiley Weisst du vielleicht wie der Klageantrag lauten soll ?

LG
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NAWI
 
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Eduard
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Antwort #16 - 26.09.2012 um 11:21:30
 
Nawi schrieb am 25.09.2012 um 16:03:30:
Der Vorschlag, gegen das Finanzamt vorzugehen ist auf jeden Fall sinnvoll, aber wie gesagt, wenn die Krankenkasse, bei der der Ehemann familienversichert ist und die Elterngeldstelle die das Elterngeld aufgrund der damals vorhandenen Steuerklasse 3 berechnet hat, auch auf die Idee kommen, Geld zurück zu fordern, dass haben wir den Salat..


Euch ist aber schon klar, dass Ihr auf jeden Fall Widerspruch gegen den Rückforderungsbescheid des Finanzamts einlegen müsst, sonst wird er rechtskräftig? Und wenn das Finanzamt nicht auf den Ausgang Eurer Klage gegen das Standesamt warten will, landet Ihr am Ende sowieso beim Finanzgericht.

P.S.:

Ich lese hier gerade "Elterngeld". Habt Ihr ein gemeinsames Kind? Hat damals das Standesamt, das die Geburtsurkund ausgestellt hat, Eure Heiratsurkunde akzeptiert?
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Eduard
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Antwort #17 - 26.09.2012 um 11:28:13
 
hge2001 schrieb am 25.09.2012 um 14:47:47:
Ein Standesamt ist doch meist garnicht in der Lage dies zu beurteilen, weil aus diesen urkundenunsicheren Ländern eine echte von einer unechten Urkunde garnicht zu unterscheiden ist. (auch die Fälscher arbeiten mit originalpapier).


Dann wird es genau das mitteilen, dass es keinerlei Aussage machen kann. Und dann greift §95 AO, d.h. die eidesstattliche Versicherung.
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Nawi
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Antwort #18 - 26.09.2012 um 18:02:20
 
Hallo Eduard,

nein, leider nicht, der Vater musste die Vaterschaft anerkennen, so als wären die Eltern nicht verheiratet...
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NAWI
 
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