Zitat:Dann solltest du mal schauen, ob deine Frau nicht eventuell die bessre
AE nach §30
AufenthG bekommt. Die wäre möglich, wenn du seit zwei Jahre eine
AE nach §23a hast.
wir sind leider nicht standesamtlich verheiratet.
Petersburger schrieb am 23.09.2012 um 17:23:01:Das ist eine Vermutung.
Wenn auch vielleicht nicht unbegründet.
Das sind Unterstellungen, sofern keine anderen als die von Dir genannten Fakten vorliegen.
Ganz ehrlich:
Weder die Art und Weise, in der Du das Thema angefangen hast, noch diese Unterstellungen finde ich in Ordnung.
Wie wäre es, einfach mal ganz normal menschlich vorzugehen - die Fakten auf den Tisch und nicht hinter jedem Strauch einen Dieb vermuten?
Wenn Du Dich nicht scheust, einen Weg mehr zu machen, bringst Du halt die GU Deines Sohnes nicht mit und fragst erstmal, worum es geht.
Du kannst sie natürlich auch mitnehmen: Mit Gewalt wird Dir keiner ein Dokument wegnehmen.
Danke schon mal wegen Antworten.
Es mag sein, dass ich etwas jemandem unterstelle, aber wenn man in einem Boot sitzt, möchte man schon gerne wissen, ob das Boot sicher ist oder nicht. Ich verstehe auch, dass man erst nach einem Verbrechen bestraft werden kann. Nur ich möchte meine Rolle als Opfer rechtzeitig vermeiden
Ich habe nicht vor irgendwelche Szenen im Standesamt zu machen. Ich werde erst nachfragen, wie das ganze mit der Geburtsurkunde des 2. Kindes zutun hat. Ich habe stetts diesem Forum mehr Vertrauen geschenkt, als den Beamten, die in meiner Nähe sich immer gegenseitig ins Ohr flüsstern. Daher ist halt mein Misstrauen hoffentlich verständlich.
Zitat:Du kannst sie natürlich auch mitnehmen: Mit Gewalt wird Dir keiner ein Dokument wegnehmen.
Wenn das stimmt, dann kann Thread geschlossen werden. Das ist eigentlich fast alles, was ich wissen wollte.