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Deutsche Geburtsurkunde (Gelesen: 6.689 mal)
Themen Beschreibung: welche Voraussentzungen?
Djinn
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22.09.2012 um 22:48:01
 
Hallo liebe Community,

ich muss wieder mit Eurer Hilfe schlau werden. Es geht um meine neu geborene Tochter. Wir haben direkt nach der Geburt eine Geburtsurkunde beantragt und wir sind nun endlich zu einem Gespräch eingeladen. Ich würde mich gerne informieren:
1. ob ich für meine Tochter eine deutsche Geburtsurkunde beantragen darf.
2. welche Voraussetzungen ich erfüllen muss.
3. Welche Möglichkeiten bietet eigentlich eine deutsche oder internationale Geburtsurkunde?
Ich besitze 23a und die Mutter des Kindes 25 5a

Ich bedanke mich für Ihre Antworten im Voraus
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 23.09.2012 um 14:02:16
 
Wenn das Kind D auf die Welt gekommen ist, bekommt es auch eine deutsche Geburtsrukunde. Benötigt werden in aller Regel die Geburtsurkunden von dir und von der Mutter des Kindes.

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Eduard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
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Antwort #2 - 23.09.2012 um 15:21:50
 
Möglicherweise meint Djinn nicht "deutsche Urkunde" im Sinne von "von einer deutschen Behörde ausgestellt", sondern er meint eine Geburtsurkunde, in der drin steht, dass sein Kind Deutscher ist?

Ist das so?

Zitat:
Ich besitze 23a und die Mutter des Kindes 25 5a

Dann sieht es schlecht aus mit der deutschen Staatsangehörigkeit. Voraussetzung wäre, dass mindestens einer von Euch eine Niederlassungserlaubnis hat.
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Petersburger
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Antwort #3 - 23.09.2012 um 15:44:47
 
Eduard schrieb am 23.09.2012 um 15:21:50:
Möglicherweise meint Djinn


Spekulieren bringt vielleicht nicht viel.

Deutsche Geburtsurkunde ist deutsche Geburtsurkunde - nichts anderes. Das Deutsch des TS im Startbeitrag ist nicht so schlecht, daß man anderes vermuten muß.


Als Ergänzung vielleicht (obwohl es nicht meine Baustelle ist, daher ...):
Eine deutsche Geburtsurkunde gibt es nur dann, wenn auch die Personendaten der Eltern hinreichend sicher sind.
Sind die zweifelhaft, kann die Ausstellung einer Urkunde wohl verweigert werden.
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Djinn
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Antwort #4 - 23.09.2012 um 15:57:24
 
Ich kann gerne erklären warum ich die Frage so gestellt habe.
Mein Sohn hat eine deutsche Geburtsurkunde vor 3 Jahren bekommen, aus welchem auch Grund möchte jetzt die Berhörde diese Urkunde von mir zurück. Im geburtsurkunde steht zwar nicht  D Staatsangehörigkeit dennoch möchte die Behörde mir die Urkunde mit allen mitteln wegnehmen. Ich würde gerne wissen warum.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 23.09.2012 um 16:00:24
 
Djinn schrieb am 23.09.2012 um 15:57:24:
Ich würde gerne wissen warum. 

Du müsstest mal das Standesamt fragen, warum sie die Urkunde haben möchte. Ich vermute mal es liegt hier ein Fall von ungeklärter Identität oder ähnliches, du musst dich aber mal bei der Behörde schlau machen.

Ich möchte auch mal an dieser Stelle auf die erst kürzlich zu diesem Thema geführten Diskussion (hier) verweisen.
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Djinn
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Antwort #6 - 23.09.2012 um 16:14:11
 
Zitat:
Ich möchte auch mal an dieser Stelle auf die erst kürzlich zu diesem Thema geführten Diskussion (hier) verweisen.


Meine Identität ist geklärt, sonst würde ich keine AE bekommen.  Standesamt hat vor 3 Jahren wohl einen Fehler gemacht, nun denke ich möchten sie das vertuschen. Ich frag mal so: können die mich dazu zwingen das abzugeben? Würde mir etwas passieren wenn ich nicht mitmache? Die Art und Weise wie die voran gehen macht mich skäptisch, ich denke sind wollen einfach die Geburtsurkunde wegnehmen und mich zum Teufel schicken.
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reinhard
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Antwort #7 - 23.09.2012 um 16:27:53
 
Djinn schrieb am 23.09.2012 um 16:14:11:
Meine Identität ist geklärt, sonst würde ich keine AE bekommen.


Das ist so nicht richtig, denn Du hast ja nur ein humanitäres Aufenthaltsrecht (§ 23). Deine Frau hat keinen Pass? Oder warum hat sie nur eine AE nach § 25, 5?

Zitat:
Standesamt hat vor 3 Jahren wohl einen Fehler gemacht, nun denke ich möchten sie das vertuschen.


Was für einen Fehler? Du müsstest schon die Informationen etwas genauer geben, sonst wirst Du keine sicheren Antworten bekommen können.

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Djinn
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Antwort #8 - 23.09.2012 um 16:37:34
 
reinhard schrieb am 23.09.2012 um 16:27:53:
Das ist so nicht richtig, denn Du hast ja nur ein humanitäres Aufenthaltsrecht (§ 23). Deine Frau hat keinen Pass? Oder warum hat sie nur eine AE nach § 25, 5?


Was für einen Fehler? Du müsstest schon die Informationen etwas genauer geben, sonst wirst Du keine sicheren Antworten bekommen können.



Die Ausländerbehörde hat mir über die Ergebnisse des auswertigem Amt  positiv mitgeteilt.  Meine Frau hat ein nationales Reisepass. An die Härtefallkomission habe ich 2005 50 Seitiges Brief geschickt.

Nun zu genauerer info: mein Sohn hat vor 3 Jahren direkt nach der Geburt eine deutsche Geburtsurkunde bekommen (in 15 minuten).  Beide Elternteile hatten Duldung. Nun habe ich noch ein Kind bekommen, das schon fast 6 Monate alt ist. Nach 6 Monaten recherche und Wartezeit (angeblich der Namensführung) teilte mir Standesamt, dass alles fertig sei und ich sollte die Geburtsurkunde meines Sohnes mitbringen.  Da ist doch was faul?
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Bayraqiano
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Antwort #9 - 23.09.2012 um 16:41:59
 
Djinn schrieb am 23.09.2012 um 16:37:34:
Da ist doch was faul? 

Gut, das können wir jetzt nicht sagen. Frag doch einfach mal beim Standesamt nach, wieso die jetzt die Geburtsurkunde deines ersten Kindes haben möchten. Eventuell geht es hier um etwas völlig anderes als den Entzug der Geburtsurkunde.

Djinn schrieb am 23.09.2012 um 16:37:34:
Meine Frau hat ein nationales Reisepass.

Dann solltest du mal schauen, ob deine Frau nicht eventuell die bessre AE nach §30 AufenthG bekommt. Die wäre möglich, wenn du seit zwei Jahre eine AE nach §23a hast.
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Petersburger
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Antwort #10 - 23.09.2012 um 17:23:01
 
Djinn schrieb am 23.09.2012 um 15:57:24:
aus welchem auch Grund möchte jetzt die Berhörde diese Urkunde von mir zurück

Das ist eine Vermutung.

Wenn auch vielleicht nicht unbegründet.

Djinn schrieb am 23.09.2012 um 15:57:24:
dennoch möchte die Behörde mir die Urkunde mit allen mitteln wegnehmen.

Djinn schrieb am 23.09.2012 um 16:14:11:
Die Art und Weise wie die voran gehen macht mich skäptisch, ich denke sind wollen einfach die Geburtsurkunde wegnehmen und mich zum Teufel schicken.

Das sind Unterstellungen, sofern keine anderen als die von Dir genannten Fakten vorliegen.

Ganz ehrlich:
Weder die Art und Weise, in der Du das Thema angefangen hast, noch diese Unterstellungen finde ich in Ordnung.

Wie wäre es, einfach mal ganz normal menschlich vorzugehen - die Fakten auf den Tisch und nicht hinter jedem Strauch einen Dieb vermuten?


Wenn Du Dich nicht scheust, einen Weg mehr zu machen, bringst Du halt die GU Deines Sohnes nicht mit und fragst erstmal, worum es geht.
Du kannst sie natürlich auch mitnehmen: Mit Gewalt wird Dir keiner ein Dokument wegnehmen.
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Antwort #11 - 23.09.2012 um 18:57:05
 
Zitat:
Dann solltest du mal schauen, ob deine Frau nicht eventuell die bessre AE nach §30 AufenthG bekommt. Die wäre möglich, wenn du seit zwei Jahre eine AE nach §23a hast.

wir sind leider nicht standesamtlich verheiratet.

Petersburger schrieb am 23.09.2012 um 17:23:01:
Das ist eine Vermutung.

Wenn auch vielleicht nicht unbegründet.


Das sind Unterstellungen, sofern keine anderen als die von Dir genannten Fakten vorliegen.

Ganz ehrlich:
Weder die Art und Weise, in der Du das Thema angefangen hast, noch diese Unterstellungen finde ich in Ordnung.

Wie wäre es, einfach mal ganz normal menschlich vorzugehen - die Fakten auf den Tisch und nicht hinter jedem Strauch einen Dieb vermuten?


Wenn Du Dich nicht scheust, einen Weg mehr zu machen, bringst Du halt die GU Deines Sohnes nicht mit und fragst erstmal, worum es geht.
Du kannst sie natürlich auch mitnehmen: Mit Gewalt wird Dir keiner ein Dokument wegnehmen.


Danke schon mal wegen Antworten.
Es mag sein, dass ich etwas jemandem unterstelle, aber wenn man in einem Boot sitzt, möchte man schon gerne wissen, ob das Boot sicher ist oder nicht.  Ich verstehe auch, dass man erst nach einem Verbrechen bestraft werden kann. Nur ich möchte meine Rolle als Opfer rechtzeitig vermeiden Smiley Ich habe nicht vor irgendwelche Szenen im Standesamt zu machen. Ich werde erst nachfragen, wie das ganze mit der Geburtsurkunde des 2. Kindes zutun hat. Ich habe stetts diesem Forum mehr Vertrauen geschenkt, als den Beamten, die in meiner Nähe sich immer gegenseitig ins Ohr flüsstern.  Daher ist halt mein Misstrauen hoffentlich verständlich.

Zitat:
Du kannst sie natürlich auch mitnehmen: Mit Gewalt wird Dir keiner ein Dokument wegnehmen.


Wenn das stimmt, dann kann Thread geschlossen werden. Das ist eigentlich fast alles, was ich wissen wollte.

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Antwort #12 - 23.09.2012 um 19:05:21
 
Djinn schrieb am 23.09.2012 um 18:57:05:
Es mag sein, dass ich etwas jemandem unterstelle, aber wenn man in einem unsicherem Boot sitzt, möchte man schon gerne wissen, ob das Boot sicher ist oder nicht. 

Diejenigen hier im Forum, die ständig in ihrer Freizeit für andere da sind und auf Fragen antworten, haben auch ein Recht, nicht an der Nase herumgeführt zu werden.

Es kostet einfach Zeit, auf Dinge einzugehen, die niemanden interessieren.
Da ist das direkte Fragen der deutlich bessere Weg.  Zwinkernd

Djinn schrieb am 23.09.2012 um 18:57:05:
Nur ich möchte meine Rolle als Opfer rechtzeitig vermeiden

Opfer eines Verbrechens im Standesamt?
Durch Standesbeamte?

Ist aber reichlich daneben, oder?
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Antwort #13 - 23.09.2012 um 20:01:34
 
Petersburger schrieb am 23.09.2012 um 19:05:21:
Diejenigen hier im Forum, die ständig in ihrer Freizeit für andere da sind und auf Fragen antworten, haben auch ein Recht, nicht an der Nase herumgeführt zu werden.

Es kostet einfach Zeit, auf Dinge einzugehen, die niemanden interessieren.
Da ist das direkte Fragen der deutlich bessere Weg.  Zwinkernd

Opfer eines Verbrechens im Standesamt?
Durch Standesbeamte?

Ist aber reichlich daneben, oder?


Danke für Ihre frei Zeit ich weiss das wirlich zu schätzen und bin dankbar für...
Ich wollte eigentlich bischen ausführlicher auf Ihre Bemerkungen eingehen, aber ich finde das wird Thema noch in andere Richtung zerren. Daher denke ich: jeder sollte selber überlegen wie er von Behörden behandelt wird und was er unter Nasen herumführen versteht.
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Antwort #14 - 23.09.2012 um 20:06:35
 
Zitat:
Das ist so nicht richtig, denn Du hast ja nur ein humanitäres Aufenthaltsrecht (§ 23). Deine Frau hat keinen Pass? Oder warum hat sie nur eine AE nach § 25, 5?


Meine nicht standesamtliche Frau hat 25  5, weil sie wegen dem Kind nicht abgeschoben werden konnte. Meine Frau hat 100% National Reisepass

reinhard schrieb am 23.09.2012 um 16:27:53:
Was für einen Fehler? Du müsstest schon die Informationen etwas genauer geben, sonst wirst Du keine sicheren Antworten bekommen können.



Verzeihung, dass ich die Frage übersehen habe. (Wir haben da einen Fehler gemacht) Diese Worte stammen von einer Sachbearbeterin und wurden leider mir auch nicht beantwortet. Warum ? Schlag mich Tod, weiss ich wirklich nicht.
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