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Einreise der Schwiedermutter möglich?? (Gelesen: 1.711 mal)
Easy85
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überall, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einreise der Schwiedermutter möglich??
19.09.2012 um 19:41:13
 
Hallo zusammen!!

Ich erbitte Infos, weil ich kurz vor dem Platzen bin.

Mein Mann und ich streiten uns nur noch bezüglich dieses Thema.

Wie kann ich meine Schwiegermutter nach deutschland holen??

Ich habe beim ALA angefragt. Ist nicht möglich. Muss mich mit dem Auswärtigen Amt in verbindung setzten. Habe ich auch gemacht.

Ergebnis: Einreise nur als Besucher für 3 Monate, ABER die Rückreise muss gewährleistet sein. Und da in Syrien krieg herscht ist eine Rückreise nicht möglich.

Dann sollte ich im Auftrag von meinem Mann wieder beim ALA anrufen. Er möchte mit einem Berater darüber sprechen.
Doch am Telefon sagt man mir: Ist nicht möglich.

Und nu?

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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreise der Schwiedermutter möglich??
Antwort #1 - 19.09.2012 um 19:55:29
 
Easy85 schrieb am 19.09.2012 um 19:41:13:
nach deutschland holen??

wohl nicht zu Besuch sondern für immer?

Easy85 schrieb am 19.09.2012 um 19:41:13:
Und nu?

eine FZF zu einem erwachsenen Kind ist nicht vorgesehen.

Hier kann nur ein Härtefall greifen.
http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#36
(2)

und ob ein Härtefall vorliegt?
dazu hast du noch nichts geschrieben, aber regelmässig nein

und wenn ja, MUSS der LU inkl. KV gesichert sein.
Bei älteren Leuten hapert es dann schon an einer bezahlbaren KV

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Muleta
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Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreise der Schwiedermutter möglich??
Antwort #2 - 19.09.2012 um 20:32:25
 
Das wird wohl nichts werden (und das sich die Sachbearbeiter in der ABH primär als "Berater" verstehen... nun ja, in engen Grenzen).

Eine notwendige Rückkehrbereitschaft für ein Kurzfristvisum dürfte kaum plausibel zu machen sein. Und für ein Langfristvisum wäre der Härtefall zu prüfen (und wohl nicht in Sicht).
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