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hallo (Gelesen: 22.572 mal)
Themen Beschreibung: abschiebung????
melekyunus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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01.09.2012 um 21:47:49
 
hallo,leute ihr seit meine hilfe ich weiss nicht mehr weiter.ich fang einfach mal an mein mann  hat vor ca.2 jahren jemanden körperlich verletzt in der türkei.die person hat eine anzeige gemacht und das verfahren läuft noch vor gericht.mein mann ist jetzt 24 und wir haben ein gemeinsames kind.er ist vor 2 jahren nach deutschland gekommen und hat einen befristeten aufenhalt bis nächstes jahr.nun nach 2 jahren habe ich mit meiner schwiegermutter gesprochen und sie hatte mich gefragt ob wir post vom gericht bekommen haben bezüglich des falles von vor 2 jahren.ich sagte nein weil wir dachten der fall wäre schon abgehackt.sie sagte zu mir das die den jungen gesehen hat den mein mann verprüggelt hatte.und der junge der verprügelt wurde sagte zu meiner schwiegermutter na hat ihr sohn in deutschland schon post bekommen?da sagte sie warum da sagte er ja das verfahren läuft jetzt.sie ermitteln wohl jetzt nach ihnen.ob es wahr ist oder nicht weiss ich nicht.aber meine frage ist können sie ihn jetzt abschieben?oder wie lüft das jetzt?können die polizisten jetzt kommen und ihn einfach abholen?und in die türkei zurück schicken oder wie läuft das?ich habe total angst bin total deprimert.was können wir machen also er hat ihn jetzt nicht irgentwie behindert geschlagen oder so.sondern halt nur die nase kaputt und lippen aufgeplatzt.ich habe angst meinem mann tut es auch leid aber es ist nun mal passiert meine frage was kann ich jetzt tun?sollen wir zur polizei und uns erkundigen wie wir vor gehen sollen?und der junde der die anzeige gemacht hat weiss ja gernicht wo wir wohnen etc.als mein mann  den jungen verprügelt hat hat die polize meinen mann mitgenommen und seine daten genommen.ach ich weiss auch nicht nicht das die polizei ihne mitnimmt wenn sie ihn finden hilfeeeeeeeeeeeeeeeee bitte helft mir bin so verzweifelt;((((((((((((((((((((((((((((((((((((((((((
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 01.09.2012 um 22:34:14
 
Hallo,
zunächst mal wird niemand so schnell abgeschoben, der mal im Ausland jemanden verprügelt hat.
Erst mal muss das Ganze zugestellt werden und dann muss man auch nicht zwingend vor Ort Reisen um eine Aussage zu machen. Hierfür gibt es Rechtsanwälte. Es gibt auch in jeder Stadt, meistens im Gerichtsgebäude, kostenfreie oder für 10 Euro, einen Rechtsanwalt, der einem Auskunft gibt. Mach dich nicht verrückt, kläre die Sache mit einem Anwalt und alles wird wieder gut.
Gruß,
Muskaan
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Antwort #2 - 02.09.2012 um 13:59:08
 
danke für deine lieben worte aber ich hab trotzdem angst.ach ich weiss auch nicht was ich machen soll.habe angst das sie ihn abschieben;(aber geht das denn?
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reinhard
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Antwort #3 - 02.09.2012 um 14:58:12
 
Was hat Dein Mann für eine Aufenthaltserlaubnis?

Wie lange gilt sie noch?

Hat er Post von der Ausländerbehörde bekommen, was stand drin?
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Antwort #4 - 02.09.2012 um 18:27:29
 
ein mann hat noch aufenhalt bis september 2013 ein brief hat er noch nicht bekommen.könnten sie ihn abschieben?
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Antwort #5 - 02.09.2012 um 18:40:43
 
Nein.

Falls die Ausländerbehörde irgend etwas planen sollte, jetzt oder später, wird sie Deinen Mann zuerst darüber informieren, was sie machen will. Dann hätte er erst mal Zeit, dazu Stellung zu nehmen.

Aber die Ausländerbehörde bekommt nur Mitteilungen über deutsche Ermittlungsverfahren, nicht über ausländische.

Dein Mann muss nur darauf achten, was passieren könnte, wenn er in die Türkei reist.
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Antwort #6 - 02.09.2012 um 20:48:46
 
also heisst es das die hier in deutschlan ihn nicht bestrafen können?aber was ich nicht verstehe er hat ja eine anzeige bekommen und nun muss er ja auch stellung dazu nehmen sucht ihn die türkische behörde jetzt nicht oder wie läuft das ab?können sie ihn festnehmen wenn er in der türkei ist?ich mein ist ja jetzt nicht so das er jemanden tot geschlagen hat oder so.es war einfach eine prügelerei.hmm ich glaube ich mach mir zu viele soregn.ich habe halt nur angst um unser kind das sie mein mann nachher abschieben oder so:(ich weiss auch nicht.wird mich die ausländerbehörde dann anschreben oder die polizei?wenn sie meinen mann jetzt ermitteln in der türkei.oder wird der fall dann einfach geschlossen da er ja in deutschland ist?und wenn er in der türkei ist wird er fest genommen?man man man ich blick manchmal garnicht mehr durch.
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Antwort #7 - 02.09.2012 um 20:52:08
 
Nein, das was ich geschrieben habe heißt nur das, was dort auch steht.

Dein Text ist auch so durcheinander, das man sieht: Du blickst nicht durch, und jemand, der den Text lesen muss, erst recht nicht.

Du solltest erst mal überlegen, was Du an Informationen geben und was Du fragen willst. Solch ein "Buchstabensalat" hilft niemandem weiter.

Am besten ist es, wenn Du Deine Beiträge in Ruhe in schreibst und zunächst durch eine Rechtschreibkontrolle schickst, damit klar wird, was Du meinst.
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Antwort #8 - 02.09.2012 um 21:28:49
 
Bei sovielen Möglichkeiten, die eventuell passieren könnten, muss man ja fast zwangsläufig wirr im Kopf werden.
Momentan einfach mal abwarten, was passiert und dann reagieren (oder hier nochmal nachfragen). Alles andere erzeugt nur Schwindelanfälle.
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Antwort #9 - 05.10.2012 um 16:04:31
 
Hallo,
ich weiss garnicht wo ich anfangen soll.mein Mann hat heute das Schreiben vom amsgericht bekommn und muss in 2 Wochen zum Gericht bezglich des falles der Türkei.Ich möchte mich diesmal etwas detlicher ausdrücken und stelle euch ein paar fragen.
1.Was könnte im schlimmsten fall passieren?
2.könnten sie menen Mann abschieben?
3.Müsste er eine Geldstrafe bezahlen?
4.Wer übernimmt die Kosten für Dolmetscher etc?
5.darf ich als Ehegatte mit zum Amtsgericht?
Ich habe solche Angst und weiss nicht weiter.Habe meinen Mann auch zur Sau gemacht was das sollte mit der Körperverletzung.Zu mal die Person minderjährig ist.ach na ja ich hoffe ihr Antwortet mir.lg
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Antwort #10 - 05.10.2012 um 16:26:14
 
Was "passieren könnte" ist natürlich nicht zu sagen. Ohne Akte kann das niemand wissen.

Vermutlich gibt es eine Anfrage aus der Türkei, dass Dein Mann sich äußern soll oder sich weigern soll sich zu äußern. Er sollte hingehen, aber ich würde schlicht nichts sagen. Falls er will, kann er vorher Beratung von einem Rechtsanwalt holen - es gibt inzwischen überall auch türkisch-sprachige Rechtsanwälte, die sich mit solchen Anfragen auskennen.

Ein Dolmetscher / Dolmetscherin wird vom Gericht bestellt und vom Staat bezahlt. Wenn er nicht genug Deutsch kann, wäre es gut, wenn er das Gericht rechtzeitig vorher darauf aufmerksam macht.

Geh ruhig mit, aber versuch besser nicht, das Verfahren auch zu führen. In der Regel ist keine Aussage die beste Möglichkeit.
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Antwort #11 - 05.10.2012 um 16:32:00
 
Danke für deine schnelle Antwort.Aber was ich nicht verstehe warum sollte er nichts sagen?Das verstehe ich nicht.Was passiert nachdem Verfahren also wenn er zum Amtsgericht geht?Warum sollte er keine Stellung nehmen?
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Antwort #12 - 05.10.2012 um 16:43:01
 
Damit er sich nicht selbst belastet und nichts Falsches sagt.
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Antwort #13 - 05.10.2012 um 16:54:04
 
Also ich verstehe nur Bahnhof.
also geht er hin und wenn ihn die Anwältin fragt sagt er ich möchte keine Stellung nehmen oder wie?Und was passiert dann wenn er keine Stellung nimmt?Was passiert nachdem Verfahren?Wenn er jetzt nichts sagt wird das dann weitegeleitet und was passiert dann?Ich mein der Fall muss doch abschlossen werden wenn er nichts sagt zögert es doch hinaus.Ich hatte mit so etwas noch nie zu tun deswegen weiss ich nicht wie wir vorgehen sollen.Noch dazu kommt das ich mir einen Anwalt garnicht leisten kann.Da mein Mann nicht arbeitet.Wie sollten wir jetzt vorgehen?
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Antwort #14 - 05.10.2012 um 16:59:00
 
Ich glaube, Du solltest die Antworten viel sorgfältiger lesen.

Jetzt sprichst Du wieder von einer Anwältin. Was für eine Anwältin?

Überlege Dir lieber, nachdem Du einen Beitrag entworfen hast, mindestens zwei Stunden lang, und schicke ihn erst danach ab.

Was passiert, kann Dir doch nur Dein Mann sagen. Niemand sonst weiß das. Und Dein Mann weiß es auch erst in sechs oder zwölf Monaten.
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Antwort #15 - 05.10.2012 um 17:05:15
 
Ich meinete mit Anwältin also du hast doch geschrieben ich solle mich erstmal beraten lassen.Schade das du so grob zu mir bist.Es gibt schliesslich auch menschen  die nicht gleich alles verstehen.Finde es traurig das du so patzig antwortest.Soll ich nun zu ene Anwalt?
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Antwort #16 - 05.10.2012 um 17:13:40
 
melekyunus schrieb am 05.10.2012 um 17:05:15:
Soll ich nun zu ene Anwalt?

das kann dir doch keiner sicher sagen, ob ein Anwalt nötig ist (ratsam ist er).
Bisher gibt es eine Aufforderung, zum Amtgericht zu kommen.
Die Fragen, die dort gestellt werden, kann man doch im voraus gar nicht wissen, da man auch nicht weiss, welche Informationen das Amtgericht hat.
Natürlich kann man sicherheitshalber vorher zum Anwalt gehen und sich beraten lassen.
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Antwort #17 - 05.10.2012 um 17:14:54
 
Reinhard hat doch bereits alles geschrieben. Patzig habe ich ihn nicht erlebt.
Also hingehen alle Fragen beantworten und aufpassen, dass er sich nicht belastet. Lieber zu wenig als zu viel sagen. Wenn er sich sicherer fühlt, kann ein Anwalt sinnvoll sein.
Wenn er meint, einen Dolmetscher zu benötigen, so vorher beim Gericht fragen, ob einer bestellt wurde und so nein dies schriftlich beantragen.
Und ganz wichtig Ruhe bewahren!
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Antwort #18 - 05.10.2012 um 17:22:01
 
Tut mie leid vielleicht habe ich es falsch aufgenommen.Gut ich werde ja sehen was passiert.Habe nur Angst das sie ihn abschieben oder so.Oder eine Geldstrafe?Wer weiss.Anwalt kann ich mir nicht leisten dann muss mein Mann einfach durch.Warum sollte er ruhe bewahren?Ich kann mir vorstellen das mein Mann tottal rot wird und total aufgeregt spricht.Weil er immer so bei Behörden ist.Na ja wisst ihr was danch passiert also wenn das Vefahren fertig ist?Leitet das Amtgericht die Antworten an das Amtsgericht in der Türkei weiter?Und wer entscheide was nun passiert?Weil es ist ja ein Fall in der Türkei und mein Mann ist ja aber hier in Deutschland.Welche Gesetze aus welchem Land gelten?
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Antwort #19 - 05.10.2012 um 17:25:40
 
melekyunus schrieb am 05.10.2012 um 17:05:15:
Ich meinete mit Anwältin also du hast doch geschrieben ich solle mich erstmal beraten lassen.


Nein, das habe ich bestimmt nicht geschrieben. Dir wird doch überhaupt nichts vorgeworfen.

Ich habe etwas anderes geraten.

Sobald Du Zeit hast, lies Dir am besten die Antworten noch mal ganz in Ruhe durch und besprich dann mit Deinem Mann, was er für nötig hält.

Du kannst ja für den Fall, dass Dein Mann mit einem Anwalt oder einer Anwältin sprechen möchte, am Wochenende schon mal Namen und Telefonnummern (Internet oder Telefonbuch) suchen.
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Antwort #20 - 05.10.2012 um 17:32:00
 
melekyunus schrieb am 05.10.2012 um 17:22:01:
Warum sollte er ruhe bewahren?

Weil in der Ruhe die Kraft liegt.
Deine vielen teils wiederholt formulierten Fragen können hier genauso wenig beantwortet werden, wie die Frage, ob es am Hl. Abend schneit oder nicht.
Es ist nicht verboten, beim Gericht zu fragen, was jetzt passiert.
Deine Unsicherheit musst Du irgendwie aushalten. Mach Yoga, autogenes Training, hör entspannende Musik oder sonst was. Unsicherheit gehört zum Leben dazu.
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Antwort #21 - 05.10.2012 um 17:32:34
 
melekyunus schrieb am 05.10.2012 um 16:54:04:
also geht er hin und wenn ihn die Anwältin fragt sagt er ich möchte keine Stellung nehmen oder wie?Und was passiert dann wenn er keine Stellung nimmt?Was passiert nachdem Verfahren?Wenn er jetzt nichts sagt wird das dann weitegeleitet und was passiert dann?Ich mein der Fall muss doch abschlossen werden wenn er nichts sagt zögert es doch hinaus.Ich hatte mit so etwas noch nie zu tun deswegen weiss ich nicht wie wir vorgehen sollen.Noch dazu kommt das ich mir einen Anwalt garnicht leisten kann.Da mein Mann nicht arbeitet.Wie so


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Antwort #22 - 05.10.2012 um 17:34:54
 
OK alles klar werde mal zu mir finden.Ja ich hab einfach nur angst um meinen Mann.Und das macht mich so wuschig.Habe angst das sie ihn nachher abschieben oder so.Velen dank für eure Antworten.
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Antwort #23 - 05.10.2012 um 17:43:30
 
Aber gerade wenn Du aufgeregt bist, ist es besser:

1) Du überlegst Dir genau, was Du hier fragen willst, welche Fragen im Moment am wichtigsten sind.

2) Schreibe die Fragen in Ruhe auf, sieh den Beitrag noch mal durch, ob alles so richtig ist, und schicke ihn erst nach dem dritten Lesen ab.

3) Dann wartest Du sechs bis acht Stunden und liest dann in Ruhe die Antworten, die gekommen sind. Es antworten hier ja verschiedene Leute, die teils auch arbeiten und deine Frage von 13 Uhr erst nach 18 Uhr beantworten können. Auch auf diese Antworten solltest Du in Ruhe warten.

4) Und erst danach solltest Du überlegen, ob Du neue Fragen hast, und die dann in Ruhe stellen.

Hier wird niemand so schnell abgeschoben. Und wenn irgend eine Behörde plant, irgend jemanden abzuschieben, muss sie diese Absicht rechtzeitig vorher mitteilen und zunächst eine Frist sagen, in der der Betroffene dazu Stellung nehmen kann, und zwar bevor die Entscheidung fällt.
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Antwort #24 - 05.10.2012 um 18:12:49
 
reinhard schrieb am 05.10.2012 um 17:43:30:
Hier wird niemand so schnell abgeschoben.

Das ist erst mal die wichtige Ansage !!

Trenn das strafrechtliche Verfahren vor dem
Amtsgericht und ein (eventuell) ausländerrechtliches.

Konzentriert Euch auf die Sache vor dem Amtsgericht.
Der Rest wird sich zeigen.

Wie schon mehrfach geraten: Ruhe bewahren( auch
wenn es schwer fällt).

BTW Welche Staatsangehörigekeit hat Euer Kind?
(Wichtig für die sich eventuell anschließende ausländerrechtliche Sache)
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Antwort #25 - 05.10.2012 um 19:39:48
 
Unser Kind hat die Deutsche Staatsangehörigkeit.Nehme ich an er ist in Deutschland geboren.Ja ihr habt Recht werde mir die Fragen besser durchlesen und vorher 3 mal überlegen was ich schreibe.Bin nur so durcheinander weil ich ja schon Probleme hatte bei meinem Mann mit der FZF.Deshalb hab ich jetzt angst das was passieren könnte.Ich mein Mann ist auch so bescheuert und verprügelt jemanden.Unmöglich!!!!Aber ist nun mal passiert.Habe noch eine klitzekleine Frage:Könnte er auch mit einer Geldstrafe davon kommen oder mit Sozialarbeit?Na ja wir werden sehen.Ich werde euch Berichten.
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Antwort #26 - 05.10.2012 um 19:59:21
 
melekyunus schrieb am 05.10.2012 um 19:39:48:
Unser Kind hat die Deutsche Staatsangehörigkeit.

Wenn das Kind tatsächlich die deutsche Staatsangehörigekeit hat, dann behaupte ich mal,dass die Möglichkeit einer Ausweisung wegen einer Prügelei gegen Null geht.

Warst Du bei der Geburt des Kindes im Besitz einer Niederlassungserlaubnis und 8 Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet, hat das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit. Müsste dann ja auch die entsprechenden Papiere haben.

Ende
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Antwort #27 - 05.10.2012 um 20:00:39
 
Solange er nicht in der Türkei ist, wird vermutlich gar nichts passieren. Das deutsche Gericht interessiert sich vermutlich überhaupt kein bisschen dafür, sondern macht nur den Job, weil es einen Vertrag mit der Türkei gibt und die Türkei Fragen geschickt hat.

Der Vater eines deutschen Kindes darf auf jeden Fall in Deutschland bleiben, wegen "Körperverletzung" wird er nicht ausgeliefert oder ausgewiesen.

Wie gesagt: Dein Mann sollte sich informieren, was passiert, falls er mal wieder in die Türkei reisen will.

(Geldstrafe? Sozialarbeit? Das musst Du im türkischen Strafrecht nachsehen, deutsches Recht spielt hier keine Rolle.)
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Antwort #28 - 05.10.2012 um 20:32:51
 
Es sieht wohl so aus:
Ein türkisches Gericht hat einen Antrag gestellt, deinen Mann hier vernehmen zu lassen - oder was sonst steht in dem Schreiben vom Amtsgericht?
Wenn er der Angeklagte ist, hat er das Recht,  zu sagen, dass er keine Aussage machen möchte.
Ebenso hat er das Recht, sich vorher beraten zu lassen, durch einen Anwalt die Akte einsehen zu lassen und sich auch von einem Anwalt zum Gericht begleiten zu lassen.
Du darfst da auch mit, aber so nervös, wie du zu sein scheinst, wäre das vielleicht keine so große Hilfe.

Sollte der Strafvorwurf sehr schwerwiegend sein und er sich keinen Anwalt leisten können, müsste das Gericht einen Pflichtverteidiger bestellen - das lässt sich ohne weitere Kenntnis der Sachlage nicht beurteilen.
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Antwort #29 - 05.10.2012 um 22:04:52
 
Reni schrieb am 05.10.2012 um 20:32:51:
Sollte der Strafvorwurf sehr schwerwiegend sein und er sich keinen Anwalt leisten können, müsste das Gericht einen Pflichtverteidiger bestellen

das deutsche Gericht? warum? das deutsche Gericht klagt ihn, so weit ich das sehe, gar nicht an.

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Antwort #30 - 05.10.2012 um 22:18:00
 
Also in dem schreiben steht das er zur vernehmung eingeladen wird.werde Montag mal gucken ob ich einen günstigen Anwalt finde der mir Auskunft darüber geben kann.meiner meinung nach ist mein Mann schuldig und zumal die Person nicht volljährig ist.und nochdazu kommt das wir ja nicht wissen ob ihm etwas passiert ist.also ich mein nach der Prügelei hat die Polizei in der Türkei meinen Mann ja mitgenommen auf die Wache.kann ja sein das die Person sich etwas gebrochen hat oder so.wissen wir ja nicht.na ja ich hoffe nur ein das er keine Strafe bekommt.werde auf jeden Fall mitkommen.
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Antwort #31 - 06.10.2012 um 05:58:45
 
erne schrieb am 05.10.2012 um 22:04:52:
das deutsche Gericht? warum? das deutsche Gericht klagt ihn, so weit ich das sehe, gar nicht an.



Gute Frage, und wenn ich jetzt einen StPO-Kommentar da hätte, würde ich versuchen zu klären, ob ich richtig lag oder dein Einwand gilt.

Meine Aussage beruhte auf der Überlegung, dass, wenn in Amtshilfe vernommen wird, jemand, der bei einem Verfahren in D Anspruch auf einen Pflichtverteidiger hätte, nicht schlechter gestellt werden darf.
Kein Verteidiger bedeutet keine oder eingeschränkte Akteneinsicht und die Aussicht, sich selbst zu schaden - aber wie gesagt, da wäre ein Kommentar nicht schlecht.
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Antwort #32 - 06.10.2012 um 16:17:19
 
Hallo,nochmal ich weiss ich nerf aber diese Thema besfasst mich einfach den ganzen Tag.
Wäre es Ratsam sich einen Anwalt zu holen?Wir können es uns nicht leisten aber wenn es wirklich was bringt und bevor mein Mann etwas falsches sagt dann würde ich mir das Geld irgentwo borgen.So dumm es auch klingt.Wie teuer ist so ein Anwalt ungefähr???200Euro?Ich möchte mich gut vorbereiten also mein Mann.Ich habe angst das er nachher eine Geldstrafe zahlen muss.Ach alles so dumm gelaufen bin echt wütend.Ich finde es so bescheuert das sich die behörden um eine Prügeleich kümmert statt sie sich mal um ihren Krieg kümmert und um die ganzen getöteten Menschen dort.Die Türkei wird niemals in die Eu kommen weil die einfach so dumm sind.Tut mir leid aber mich nerft das total.Ich hasse die Türkei.Die haben kein System null Ahnung den geht es nur um Geld.Na ja genug generft.
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Antwort #33 - 06.10.2012 um 19:18:17
 
melekyunus schrieb am 06.10.2012 um 16:17:19:
diese Thema besfasst mich einfach den ganzen Tag.

klar

melekyunus schrieb am 06.10.2012 um 16:17:19:
Wäre es Ratsam sich einen Anwalt zu holen?

erwartest du wirklich, dass bei dieser Sachlage jemand sagt "ein Anwalt ist absolut unnötig, spart Euch das"?
Klar kann er auch erstmal so zum Termin gehen, erfahren was los ist, dabei den Mund halten und dann erst mit diesen infos zum Anwalt gehen. Er kann aber auch gleich einen Anwalt mitnehmen, was aber teuerer wäre (aber sicherer für ihn)

melekyunus schrieb am 06.10.2012 um 16:17:19:
aber wenn es wirklich was bringt 

das weiss man erst hinterher


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Antwort #34 - 06.10.2012 um 20:38:41
 
Hallo nochmal,was ich nicht verstehe ist warum er nicht so viel reden soll?Aber die Sache muss doch abgehackt werden und dafür werden doch beide Seiten benötigt.Also wie jetzt mein Mann geht zum Amsgericht und wenn die ihn eine Frage stellen sagt er nein ich möchte nicht antworten.und geht dann nach hause oder wie?Was passiert wenn er nicht redet?Und wer ist alles beim Amsgericht?Also nur wir und eine Richterin?Ich kenn mich Null aus in dem Gebiet.
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Antwort #35 - 06.10.2012 um 21:28:57
 
Was mir noch einfällt,muss ich beim Amtsgerich etwas zahlen?Also wenn wir zur vernehmung hingehen?Muss ich nur den Ausweis mitnehmen von meinem Mann und mir?Kostet das nichts?Also wer bezahlt die Kosten?
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Antwort #36 - 06.10.2012 um 22:15:37
 
melekyunus schrieb am 05.10.2012 um 22:18:00:
Also in dem schreiben steht das er zur vernehmung eingeladen wird.

Steht da vielleicht auch noch Vernehmung in was fuer einer Sache, d.h. worum es geht. Es koennte ja auch sein, dass die Tuerkei eine Auslieferung beantragt hat. Also, lies Dir das Schreiben nochmal ganz genau durch, und wenn Du willst kannst Du ja posten wonach es (nicht Deiner Meinung nach) sondern dem Schreiben nach geht.
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Antwort #37 - 06.10.2012 um 22:50:50
 
Also es steht:Sehr geehrter Herr ***,
in dem Rechtshilfeersuchen des Generalkonsulats der Republik türkei werden sie zur vernehmung geladen.und dann halt nur wo und wann.
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« Zuletzt geändert: 06.10.2012 um 23:23:15 von N/V » 
Grund: Name auf Wunsch des TS gelöscht 
 
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Antwort #38 - 07.10.2012 um 09:48:32
 
Guten Morgen alle zusammen,es wäre sehr nett von euch wenn ihr eine letzten 3 Beitrage beantworten würdet.
Ich habe gelesen das man Prozesskostenhilfe beantragen kann wenn man ein geringes Einkommen hat?Mein Mann nacht ein Praktikum und ich bin Mutter:Wie beziehen Hartz vier.Wo kann ich es machen und was brauch ich alles dafür?Morgen früh möchte ich es gleich klären.Ich möchte gut vorbereitet werden.
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Antwort #39 - 07.10.2012 um 10:21:33
 
Hi,

geh zum für Dich zuständigen Amtsgericht und
beantrage zunächst einen Beratungsschein.
Mit dem kannst Du dann zunächst ein Mal zu
einem Rechtsanwalt gehen und Dich beraten
lassen. Der macht dann den Rest.

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Antwort #40 - 07.10.2012 um 11:46:09
 
Kleine Korrektur: Da Dein Mann vernommen werden soll, muss Dein Mann auch den Beratungsschein beantragen und auf seinen Namen ausstellen lassen.
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Antwort #41 - 07.10.2012 um 12:06:33
 
melekyunus schrieb am 06.10.2012 um 20:38:41:
Hallo nochmal,was ich nicht verstehe ist warum er nicht so viel reden soll?


ok, in dem Fall sollte er unbedingt einen Anwalt mitnehmen ... und nur antworten, wenn der Anwaslt das auch für richtig hält
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Antwort #42 - 07.10.2012 um 12:38:02
 
Alles klar mein Mann wird den Schein beantragen.Wird der Sofort ausgehändigt?Weil uns bleiben ja nur noch 2Wochen.Wenn ich den Schein habe kann ich dann zu nähkörben Anwalt oder nur zu einem der da ist?
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Antwort #43 - 07.10.2012 um 12:52:00
 
melekyunus schrieb am 07.10.2012 um 12:38:02:
Wenn ich den Schein habe kann ich dann zu nähkörben Anwalt 


Da der Beratungsschein ein schlecht bezahltes Geschäft ist, sind nicht viele Anwälte bereit dafür zu arbeiten.
Ein guter Anwalt hat meist genug zu tun das er sowas nicht benötigt. Hat ein Anwalt nicht genug Mandanten, also viel freie Zeit, hat das auch meist einen Grund.
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Antwort #44 - 07.10.2012 um 13:06:49
 
Gut zu wissen,heisst aber nicht das ein Anwalt der nicht viel zu tun hat kein guter ist oder?Also kann ich auch damit rechnen das nicht alle zusagen würden mit dem Schein?Na ja werde orgen erstmal hingehen und schauen was passiert und euch dann Berichten.
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Antwort #45 - 07.10.2012 um 13:12:03
 
sigi-n schrieb am 07.10.2012 um 12:52:00:
Da der Beratungsschein ein schlecht bezahltes Geschäft ist, sind nicht viele Anwälte bereit dafür zu arbeiten.
Ein guter Anwalt hat meist genug zu tun das er sowas nicht benötigt. Hat ein Anwalt nicht genug Mandanten, also viel freie Zeit, hat das auch meist einen Grund.


Einen Anwalt, der sich weigert, auf Beratungsschein zu arbeiten, sollte man bei der Kammer melden. Er ist nämlich dazu verpflichtet.
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Antwort #46 - 07.10.2012 um 14:35:24
 
melekyunus schrieb am 07.10.2012 um 13:06:49:
heisst aber nicht das ein Anwalt der nicht viel zu tun hat kein guter ist oder?


Nein. Es ist ja nur ein Hinweis. Wenn jemand schnell Zeit hat, kann es auch ganz andere Gründe haben, z.B. ein Richter ist krank geworden und drei Verhandlungen fallen aus.

Ich solltet einen suchen, der sich auch im türkischen Recht etwas auskennt bzw. Türkisch spricht, damit Dein Mann versteht, worum es geht.
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Antwort #47 - 07.10.2012 um 21:55:10
 
Habe jetzt alles zusammen hoffe ich jedoch?was brauch ich an unterlagen für diesen Schein.habe den Ausweis die Heiratsurkunde und den hart vier Bescheid.reicht das für den Antrag?wenn ich morgen jetzt hingehe was sag ich dann?ich brauche ein Berechtigungsschein oder wie nennt sich das genau?
Und noch was wenn mein angenommen eine Strafe bekommt muss er die in der Türkei absetzen und wann?ich hoffe er kommt mit einer Geldstrafe davon?tut mir leid das ich ohne Punkt und Komma schreibe mein Sohn ist auf meinem arm.
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Antwort #48 - 08.10.2012 um 00:51:03
 
melekyunus schrieb am 07.10.2012 um 21:55:10:
wenn ich morgen jetzt hingehe was sag ich dann?ich brauche ein Berechtigungsschein oder wie nennt sich das genau?

Lies doch erst mal, was andere schreiben:

reinhard schrieb am 07.10.2012 um 11:46:09:
Kleine Korrektur: Da Dein Mann vernommen werden soll, muss Dein Mann auch den Beratungsschein beantragen und auf seinen Namen ausstellen lassen.


melekyunus schrieb am 07.10.2012 um 21:55:10:
Und noch was wenn mein angenommen eine Strafe bekommt muss er die in der Türkei absetzen und wann?ich hoffe er kommt mit einer Geldstrafe davon?

Das wird der Anwalt Deinem Mann sagen können, wenn er in die Akte gesehen hat.
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Antwort #49 - 08.10.2012 um 14:53:33
 
Hallo zusammen,waren heute beim Amtsgericht.So ein Mist hatte soweit alle Unterlagen mit bis auf Kontoauszüge der letzten 3 Wochen nun war ich bei der Bank und wollte mir die Kontoauszüge holen lassen da mir ein paar fehlen.Die Dame sagt das dauert 4-6 Wochen:(was  nun?Könnt ihr mir ein Tipp geben?
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Antwort #50 - 08.10.2012 um 15:17:10
 
melekyunus schrieb am 08.10.2012 um 14:53:33:
Kontoauszüge holen lassen da mir ein paar fehlen

du meinst, du hast schon in den letzen 3 Wochen den Kontoauszug erhalten, diesen aber verschlamppt?

melekyunus schrieb am 08.10.2012 um 14:53:33:
Könnt ihr mir ein Tipp geben? 

onlinezugang? wenn ja, kannst du die Umsätze der letzten Monate, soweit eben für den Beratungschein notwendig, ausdrucken.
(ob das ohne online zugang am Servicestand in der Bank geht, kann ich dir nicht sagen, wird von Bank zu Bank verschieden sein)
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Antwort #51 - 08.10.2012 um 15:44:00
 
ja habe die Überweisungen leider vertüdelt:)ist zwar nicht lustig ist aber nun mal passiert.werde jetzt zur Bank gehen und mal nach Online Auszüge fragen.Ich hoffe es klappt werde euch berichten.
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Antwort #52 - 08.10.2012 um 16:03:19
 
Online-Auszüge sind die, die Du zu Hause ausdruckst.

Bei der Bank dauert es sehr, sehr lange und kostet teilweise sehr, sehr viel.

Es nützt nichts: Um im Leben zurecht zu kommen, musst Du einfach ein Mindestmaß an Organisation auf Deinem eigenen Schreibtisch haben oder jeweils doppelt bezahlen.
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Antwort #53 - 08.10.2012 um 17:01:07
 
Egal was ihr sagt ihr habt Recht.Muss mir die Auszüge nochmal neu drucken lassen 5 Euro Smileypro auszug teurer Spass.Selber Schuld.Werde morgen nochmal hingehen und ich hoffe das ich dann den Besucherschein oder wie sich das auch nennt bekomme.was mir noch einfällt das Amtsgericht war tooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooot unfreundlich.Also ich kam mir wie ein richtiger Verbrecher vor obwohl ich ja nichts damit zu hab.Die waren sehr unfreundlich.Sehr kurz und knapp ganz schnell keine Fragen bitte.Na ja so ist das manchmal im Leben wenn andere Dunkelhäutige menschen sch.... bauen werden gleich alle in einem Topf gesteckt.Na ja die haben ja auch Recht.Die Ausländer müssen einfach mal lernen sich hier in Deutschland anzupassen.
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Antwort #54 - 08.10.2012 um 17:15:25
 
melekyunus schrieb am 08.10.2012 um 17:01:07:
Na ja so ist das manchmal im Leben wenn andere Dunkelhäutige menschen sch.... bauen werden gleich alle in einem Topf gesteckt.

Das ist jedenfalls kein Grund, unfreundlich zu sein.
Du bist ja kein Bittsteller, sondern beantragst, was
Dir zusteht.

Vielleicht hatte der Bearbeiter auch einfach nur
einen schlechten Tag. Kann am Montag ja schon
mal passieren  Zwinkernd

Hauptsache Du hast jetzt alles zusammen und
kannst den Schein (für Deinen Mann) beantragen.

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Antwort #55 - 08.10.2012 um 18:02:04
 
Hallo,nochmal also irgentwie hab ich immer eine Frage offen:In welchem Gebiet sollte sich der Anwalt ?Bin grad auf den Suche nach einem türkisch Sprachigem Anwalt aber irgentwie snd die alle so weit weg.Bei uns hier gibt es keinen auch nicht im Umkreis.43 km isr hier einer aber ich kann ja nicht jedesmal mit Kind und kegel dort hin.Kann ich nicht einen Deusch sprachigen Anwalt nehmen?Im Gericht sind doch Dolmetscher oder ist das eher schlecht?
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Antwort #56 - 08.10.2012 um 18:06:30
 
Klar kannst Du auch einen nehmen, der kein türkisch kann. Aber letztlich ist es ein türkisches Strafverfahren, die Straftat geschah in der Türkei, ein türkisches Gericht wird ggf. entscheiden... In Deutschland gibt es ja nur eine kurze Befragung, das wars auf Deutsch.

Wenn Du jemanden nimmst, der sich im türkischen Recht nicht auskennt und türkische Akten (später...) nicht verstehen kann, hilft er Dir vermutlich nicht. Er könnte vermutlich nur sagen, dass Dein Mann nichts sagen sollte, weil das sowieso immer besser ist.

Gibt es bei Euch eine Migrationsberatung von der AWO? Die beraten traditionell, aus früheren Gastarbeiterzeiten, türkische Einwanderer als einen Schwerpunkt und können Dir ggf. einen Tipp geben, welcher Anwalt es könnte.

Übrigens: Es gibt auch türkische Anwältinnen, die im Studium jemanden kennen gelernt und geheiratet haben und deshalb überhaupt nicht mehr "türkisch" heißen. Man kann heutzutage nicht nur nach den Namen gehen. Bleib dran!
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Antwort #57 - 08.10.2012 um 18:08:12
 
Um den Dolmetscher brauchst Du Dich nicht zu
kümmern. Der wird vom Gericht gestellt.

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Antwort #58 - 08.10.2012 um 18:27:40
 
Werde dann mal gucken ob ich einen türkischen Anwalt finde.Ich glaube nicht das ich dann immer hin und her muss vielleicht kann man das ja auch am Telefon besprechen.Wie nennt man das denn?Muss ich einen Anwalt in Sachen Strafrecht suchen?
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Antwort #59 - 08.10.2012 um 18:34:47
 
da es um den Vorwurf einer Straftat geht, dürfte dies Sinn machen.
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Antwort #60 - 09.10.2012 um 10:58:29
 
Hallo,weiss garnicht wo ich anfangen soll.Also eigentlich wollte ich ja heute zum Amsgericht um Mir so ein Besucherschein zu holen.Mir fehlten ja ein paar Kontoauszüge die ich verdaddelt habe.Ich war bei der Bank und wollte die rstlichen Kontoauszüge holen.Die Dame sagte es würde 4-6Wochen dauern.Dann rufte ich beim Amt an um den das mitzuteilen ob es trotzdem geht wenn ein paar Kontoauszüge fehlen?Dann aber hat den unfreundliche Herr an der Info mich einfach verbunden.Ich bin dann zufällig bei der Dame gelandet die für meinen Mann zuständig ist.Ich sagte ihr das ich einen Antrag für Besucherschein stellen möchte und mir die Kontoasuzüge fehlen und ob es trotzdem gehen würde.Dann sagte sie moment mal geben sie mir mal das Aktenzeichen durch vom Schreiben.Sie sagte es ist ja nur eine Vernehmung.er ist ja nicht bestraft oder so deswegen könnte er garkeinen Antrag stellen für Besucherschein?Stimmt das?Sie sagte di müssen ihn nur befragen und dann geht das ganze zurück an die türkei und was die machen wissen wir nicht.Und wenn ich trotzdem einen Anwalt möchte dann kann ich mir einen holen um mich beraten zu lassen aberd er wird nicht von dedn übernommen.Also mein Mann ist ja kein verbrcher oder so er wurde ja noch nicht bestraft und deswegen kann erso einen Antarg nicht stellen.Hmmm komisch stimmt das?Auf jeden Fall bin ich dann auch  icht hingegenagen.Was sollte ich jetzt tun?Reicht das wenn mein Mann einfach so hingeht ohne Anwalt?
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Antwort #61 - 09.10.2012 um 11:51:15
 
1000 mal die gleichen Fragen und du hast doch alle Antworten bereits bekommen.
Allein beim Lesen bekomme ich fast schon ein Schleudertrauma.
Die Idee mit dem Anwalt ist m. E. nur aufgekommen, weil Du wie ein aufgescheuchtes Huhn hin- und herläufst und da ist ein "Hühnerhirt", der aufpasst, dass den Hühnern nichts passiert vielleicht nicht verkehrt.
Aber vielleicht ist Dein Mann (um den geht es hier ja) ja viel ruhiger und beantwortet einfach die gestellten Fragen.
Das einzige wofür er u. U. einen Anwalt bräuchte wäre als Aufpasser, dass er sich nicht selber belastet.
Aber das dürfte er eigentlich auch selber hinbekommen.
Und nochmal mit einer Abschiebung hat die Befragung gar nichts zu tun.
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Antwort #62 - 09.10.2012 um 11:53:22
 
Du solltest wirklich mal die Antworten lesen, die oben stehen. Du bist wieder viel zu eilig mit dem Schreiben.

Es geht um ein türkisches Strafverfahren, der deutsche Richter soll nur ein paar Fragen im Auftrag stellen, hat aber selbst keine Interessen in dem Fall.

Falls Dein Mann sich vorher beraten lassen will, sollte er sich zuerst einen Anwalt suchen, der das kann, und dann Beratungshilfe beantragen. Er kann auch so zur Befragung gehen, denn er ist zu keiner Antwort verpflichtet. Dein Mann kann aber einen Anwalt am Telefon fragen, wie viel eine einmalige Beratung kostet. Vielleicht ist es einfacher, das zu bezahlen, wenn er die Beratung möchte.

Einen "Besuchsschein" braucht Ihr überhaupt nicht, weil Ihr niemanden besuchen wollt. Und telefonische Auskünfte würde ich überhaupt nicht einholen. Wenn er einen Beratungsschein haben möchte, muss er ihn beantragen und alle erforderlichen Unterlagen einreichen, danach auf die Entscheidung warten. Wenn aber die verbummelten Kontoauszüge jetzt schon mehr kosten als die Beratung beim Rechtsanwalt, solltet Ihr Euch überlegen, ob Ihr nicht einen Rechtsanwalt findet und direkt selbst bezahlt oder die Befragung ohne anwaltlichen Rat (und dann besser ohne Antworten!) übersteht.
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melekyunus
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Antwort #63 - 11.10.2012 um 14:15:31
 
Hallo,mal wieder wurde ich flasch verstanden:(.Die Frau am Telefon vom Amtsgericht meinte zu mir das er ja noch nicht bestraft ist und somit kann er garkeinen Antrag stellen für so ein Anwaltschein oder wie sich das nennt.Nur wenn ja jetzt bestraft wäre dann könnte er sich einen Schein beantragen.Hierfür habe ich keine Antwort von euch bekommen.Und dann hatte ich noch die Frage warum er schweigen sollte?Ich war noch nie vor Gericht mein Mann auch nicht.Wir können uns so garkein Bild machen.Er geht jetzt hin und sagt nichts wie nichts das verstehe ich nicht.Die Richterin stellt ihn Fragen und er soll dann sagen möchte nicht darauf Antworten oder wie?Und dann Stellt sie ihn wieder eine Frage und er sagt wieder das selber oder wie?Wo ist denn der Sinn der Sache?

was passiert wenn er hier nichts sagt?Der fall muss doch geklärt werden.Wie klären sie den wenn er nichts sagt?das problem ist nach der"Schlägerei" hat ihn die türkische Polizei ja mit auf die wache genommen.
Und da hat er ja schon erzählt was passiert ist.Warum wollen die jetzt schon wieder wissen was los ist?Die kennen seine Antwort ja schon und wenn er jetzt zum Amtsgericht geht und nichts sagt was passiert dann?Ist er dann nicht Strafbar?Ach ich weiss selber nicht was ich will irgentwie,mein Mann macht sich garnicht sorgen und ich lauf hier wie ein verückters Huhn von A nach B.Könnt ihr mir trotzdem meine Fragen beantworten?dann bin ich nähmlich ein wenig beruhigt.Schönen Tag noch  Kuss
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Antwort #64 - 11.10.2012 um 16:42:11
 
melekyunus schrieb am 11.10.2012 um 14:15:31:
Hallo,mal wieder wurde ich flasch verstanden

ja, kein Wunder bei dem Durcheinader deiner Schilderung (und wohl auch deiner Gedanken)

melekyunus schrieb am 11.10.2012 um 14:15:31:
meinte zu mir das er ja noch nicht bestraft ist und somit kann er garkeinen Antrag stellen für so ein Anwaltschein oder wie sich das nennt

Beratungsschein -- steht mehrfach weiter oben. WEnn du nicht nachlesen willst, um die richtigen Begriffe zu verwenden, solltest du dich nicht wundern, wenn man dich nicht versteht.
Die Schuld dafür liegt bei DIR !

und du musst auch die Frau vom AG falsch verstanden haben. Natürlich gibt es den Beratungsschein auch bevor man "bestraft" = verurteilt wird.
Aber in Eurem Fall ist das deutsche Gericht gar nicht zuständig und es gibt kein Verfahren vor einem deutschen Gericht.
Warum sollte es dann einen Beratungsschein vom deutschen Gericht geben?
Das Verfahren wird von einem türkischen Gericht betrieben und dieses hat das deutsche Gericht nur um Hilfe angefragt.

melekyunus schrieb am 11.10.2012 um 14:15:31:
Und dann hatte ich noch die Frage warum er schweigen sollte?

die ist schon mehrfach beantwortet worden.
Wenn du das nicht verstehst, ist dir nicht zu helfen.
Kurz: wer redet, kann sich selbst belasten.
Wer schweigt, kann sich nicht selbst belasten.
Oder auch: "Reden ist silber, schweigen ist Gold"

melekyunus schrieb am 11.10.2012 um 14:15:31:
Die Richterin stellt ihn Fragen und er soll dann sagen möchte nicht darauf Antworten oder wie?

ja, warum nicht?
nur wenn er ganz genau absehen kann, was seine Anwort bewirken kann, sollte er antworten. Ich glaube nicht, dass Ihr die Tragweite der Antworten absehen könnt.

melekyunus schrieb am 11.10.2012 um 14:15:31:
Wo ist denn der Sinn der Sache?

na, dann kommt das ("keine Aussage") in die Akten.

melekyunus schrieb am 11.10.2012 um 14:15:31:
was passiert wenn er hier nichts sagt?

das wird an die Türken übermittelt.
Keine Ahnung was weiter kommt.

melekyunus schrieb am 11.10.2012 um 14:15:31:
nach der"Schlägerei" hat ihn die türkische Polizei ja mit auf die wache genommen.
Und da hat er ja schon erzählt was passiert ist

na wunderbar, genau das kann er ja sagen:
"Ich habe bereits alles, was zu sagen war, auf der Polizeiwache in der Türkei direkt nach dem Vorfall gesagt"

melekyunus schrieb am 11.10.2012 um 14:15:31:
Warum wollen die jetzt schon wieder wissen was los ist?

warum fragst du hier? frag doch die, die es wissen ... die Türken.
Vielleicht ist was nicht klar, vielleicht fehlt noch was und eine Antwort darauf würde die Sachlage für deinen Mann noch verschlechtern.
Das erfährt man nur nach Akteneinsicht.

melekyunus schrieb am 11.10.2012 um 14:15:31:
Ist er dann nicht Strafbar?

nach deutschem Recht muss man sich nicht selber belasten und darf schweigen, wenn es um einen selber geht (also kein Zeuge ist)





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Antwort #65 - 22.10.2012 um 17:53:20
 
Hallo,morgen ist es soweit mein Mann muss vor Gericht.Ich Frage zum letzten mal wenn die Richterin ihn befragt dann sagt er einfach ich habe meine Aussage in der Türkei schon gemacht und möchte nichts mehr sagen.Kann man das so sagen.Habt ihr sonst noch Tipps?
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Antwort #66 - 22.10.2012 um 18:28:56
 
Ja das kann man so sagen. Alles andere ist Dir doch hier schon mehrfach mitgeteilt worden.
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