melekyunus schrieb am 11.10.2012 um 14:15:31:Hallo,mal wieder wurde ich flasch verstanden
ja, kein Wunder bei dem Durcheinader deiner Schilderung (und wohl auch deiner Gedanken)
melekyunus schrieb am 11.10.2012 um 14:15:31:meinte zu mir das er ja noch nicht bestraft ist und somit kann er garkeinen Antrag stellen für so ein Anwaltschein oder wie sich das nennt
Beratungsschein -- steht mehrfach weiter oben. WEnn du nicht nachlesen willst, um die richtigen Begriffe zu verwenden, solltest du dich nicht wundern, wenn man dich nicht versteht.
Die Schuld dafür liegt bei DIR !
und du musst auch die Frau vom AG falsch verstanden haben. Natürlich gibt es den Beratungsschein auch bevor man "bestraft" = verurteilt wird.
Aber in Eurem Fall ist das deutsche Gericht gar nicht zuständig und es gibt kein Verfahren vor einem deutschen Gericht.
Warum sollte es dann einen Beratungsschein vom deutschen Gericht geben?
Das Verfahren wird von einem türkischen Gericht betrieben und dieses hat das deutsche Gericht nur um Hilfe angefragt.
melekyunus schrieb am 11.10.2012 um 14:15:31:Und dann hatte ich noch die Frage warum er schweigen sollte?
die ist schon mehrfach beantwortet worden.
Wenn du das nicht verstehst, ist dir nicht zu helfen.
Kurz: wer redet, kann sich selbst belasten.
Wer schweigt, kann sich nicht selbst belasten.
Oder auch: "Reden ist silber, schweigen ist Gold"
melekyunus schrieb am 11.10.2012 um 14:15:31:Die Richterin stellt ihn Fragen und er soll dann sagen möchte nicht darauf Antworten oder wie?
ja, warum nicht?
nur wenn er ganz genau absehen kann, was seine Anwort bewirken kann, sollte er antworten. Ich glaube nicht, dass Ihr die Tragweite der Antworten absehen könnt.
melekyunus schrieb am 11.10.2012 um 14:15:31:Wo ist denn der Sinn der Sache?
na, dann kommt das ("keine Aussage") in die Akten.
melekyunus schrieb am 11.10.2012 um 14:15:31:was passiert wenn er hier nichts sagt?
das wird an die Türken übermittelt.
Keine Ahnung was weiter kommt.
melekyunus schrieb am 11.10.2012 um 14:15:31:nach der"Schlägerei" hat ihn die türkische Polizei ja mit auf die wache genommen.
Und da hat er ja schon erzählt was passiert ist
na wunderbar, genau das kann er ja sagen:
"Ich habe bereits alles, was zu sagen war, auf der Polizeiwache in der Türkei direkt nach dem Vorfall gesagt"
melekyunus schrieb am 11.10.2012 um 14:15:31:Warum wollen die jetzt schon wieder wissen was los ist?
warum fragst du hier? frag doch die, die es wissen ... die Türken.
Vielleicht ist was nicht klar, vielleicht fehlt noch was und eine Antwort darauf würde die Sachlage für deinen Mann noch verschlechtern.
Das erfährt man nur nach Akteneinsicht.
melekyunus schrieb am 11.10.2012 um 14:15:31:Ist er dann nicht Strafbar?
nach deutschem Recht muss man sich nicht selber belasten und darf schweigen, wenn es um einen selber geht (also kein Zeuge ist)