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Einreisesperre bis 2013 (Gelesen: 31.593 mal)
LeKaplan2012
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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31.08.2012 um 17:26:12
 
Hallo...ich hab da ein Problem...
mein freund hatte 2005 scheisse gebaut und musste 2 jahre und 10 monate ins gefängnis. Natürlich folgte eine Einreisesperre bis 2013. Im Moment lebt er in Frankreich mit einer Aufenthaltserlaubnis weil er dort noch verheiratet ist. es besteht im moment auch der verdacht das er hier in deutschland war. wurde aber nicht persönlich erwischt. also nur vermutung. ich bin im 7,monat schwanger von ihm. eine vaterschaftsanerkennung und sorgerechtsteilung haben wir gemacht. meine frage gibt es chancen das er zu mir darf und zu seinem baby. wir wollten noch ein fzf visum beantragen zum kind. und das ab sofort weil ich ja schwanger bin und schon 2 kinder habe und hilfe brauche....
danke für antworten...
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Antwort #1 - 31.08.2012 um 17:29:38
 
sorry hab vergessen anzugeben das ich deutsche bin und er türke...
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 31.08.2012 um 17:32:12
 
Er muss die Befristung der Einreisesperre und gleichzeitig ein FZF-Visum zum ungeborenen Deutschen Kind beantragen. Sobald die Befristung durch ist, kann man ihm das Visum dann erteilen.
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Antwort #3 - 31.08.2012 um 17:53:55
 
danke...muss er das bei der deutschen botschaft in frankreich machen....mit dem visum meine ich und die befristung bei dem ausländeramt das damals für ihn verantwortlich war oder das neue das für ihn bald zuständig ist...
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Antwort #4 - 31.08.2012 um 17:56:23
 
Ja, solange sich sein Wohnsitz in Frankreich befindet, ist auch die dortige Botschaft bzw. das dortige Konsulat zuständig.
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Antwort #5 - 31.08.2012 um 18:27:21
 
weis jemand wie lange sowas dauert...weil ich bräuchte ihn echt dringend. gibt es auch sowas wie eilantrag oder so...
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Antwort #6 - 31.08.2012 um 18:54:39
 
Er kann Bescheinigungen zur Schwangerschaft beifügen und beantragen, dass so schnell entschieden wird, dass er zur Geburt da sein kann.

Aber wie Du richtig geschrieben hast: Er hat Scheiße gebaut.

Sind denn zwei Ausländerbehörden beteiligt, also die die ihn abgeschoben hat und die bei Dir, die ihn wieder reinlassen soll? Oder ist das eine ABH?
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Antwort #7 - 31.08.2012 um 19:37:25
 
ja er hat scheisse gebaut....gegen das btmg verstossen. er hat sich aber seit dem nichts mehr zu schulden kommen lassen. jeder macht fehler. ja also die abschiebung war von stadt ausländeramt und von mir aus muss er zum kreis ausländeramt. aber die stadt ist die gleiche
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Antwort #8 - 31.08.2012 um 20:04:13
 
Dann sollte er den Antrag mit den Unterlagen jetzt schnell stellen. Er kann ja beim Antrag eine Vollmacht für Dich mitschicken, dann kannst Du auch die Unterlagen über die Schwangerschaft direkt einreichen.

Da die ABH nicht weiß, ob er seitdem erneut mit Drogen zu tun hatte, kann sie einen Drogentest und eine französische Bescheinigung über Vorstrafen fordern.

Also: Rechne lieber damit, dass es dauert.
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Antwort #9 - 31.08.2012 um 21:07:56
 
sollte er aus der Haft heraus abgeschoben worden sein, so wäre auch noch der Rest der Strafe offen also zu verbüßen (auch wenn die Einreise legal erfolgt).
So ein Befristungsantrag ist nicht in 1-2 Wochen erledigt, dass dauert schon wesentlich länger. Also am besten sofort die Befristung bei der ABH beantragen.
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Antwort #10 - 01.09.2012 um 07:40:13
 
nein er hat seine komplette strafe abgesessen. muss ich bei seiner alten abh die damals die sperre verhängt hat die befristung beantragen und bei der neuen ......das visum muss er doch von frankreich aus beim konsulat beantragen oder.....was kann ich hier tun....ich habe mir schon überlegt einen anwalt einzuschalten vielleicht geht es dann besser und schneller oder....
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Antwort #11 - 01.09.2012 um 08:31:30
 
LeKaplan2012 schrieb am 01.09.2012 um 07:40:13:
muss ich bei seiner alten abh die damals die sperre verhängt hat die befristung beantragen und bei der neuen 

Der Antrag wird bei der alten ABH gestellt.  Was meinst Du denn mit "neuer" ABH?
Am schnellsten geht es wenn er den Antrag noch heute an die ABH schickt.
Aber so eine Bearbeitung dauert schon so seine Weile, da ja zunächst noch die Abschiebekosten berechnet und bezahlt (zumindest teilweise) werden müssen.
Da er ja nicht aus der Haft, sondern später abgeschoben wurde, stellt sich die Frage, wann er abgeschoben wurde und warum er nicht die Möglichkeit der freiwilligen Ausreise genutzt hat.
Also bin eher von 1-2 Monaten als von 1-2 Wochen ausgehen.
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Antwort #12 - 01.09.2012 um 10:31:00
 
direkt mit dem bus an den flughafen vom gefängnis aus....ja die abschiebekosten...kann man sowas auch in raten machen...ich meine das es 2 abh sind eine stadt die ihn abgeschoben hat und eine landkreis wo ich wohne....also die stadt ist gleich nur halt stadt und landkreis.....ich glaube ich lasse das lieber meinen anwalt machen bevor ich was falsch mache...
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Antwort #13 - 01.09.2012 um 10:46:14
 
Da gibt es nicht viel falsch zu machen und der Anwalt macht das schließlich auch nicht zum Nulltarif, was natürlich neben den sicher nicht geringen Abschiebekosten, die Gesamtkosten noch weiter in die Höhe schießen läßt.

Die Rückerstattung der Abschiebekosten kann auch in Raten erfolgen, was mit der ABH auszuhandeln ist. Zunächst müßt Ihr erst einmal eine entsprechende Kostenaufstellung anfordern, damit Ihr überhaupt wißt, in welcher Größenordnung sich das bewegt.
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Antwort #14 - 01.09.2012 um 11:18:58
 
LeKaplan2012 schrieb am 01.09.2012 um 10:31:00:
ich meine das es 2 abh sind eine stadt die ihn abgeschoben hat und eine landkreis wo ich wohne..

der Landkreist, in dem Du wohnst, hat nichts mit deinem Mann und der Abschiebung zu tun.
Der Antrag geht an die ABH, die ihn abgeschoben hat.

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Antwort #15 - 02.09.2012 um 08:50:20
 
ok bis jetzt hab ich alles verstanden....jetzt hab ich mal noch eine frage....was könnte ihm passieren wenn sie ihm nachweisen könnten das er in deutschland war und gegen die einreisesperre verstossen hat...könnten sie die sperre verlängern oder ihn gar nicht mehr rein lassen trotz kind und geteiltem sorgerecht...ich bin so verzweifelt das alles tud meiner schwangerschaft gar nicht gut...
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Antwort #16 - 02.09.2012 um 10:22:43
 
Wenn er trotz Einreisesperre eingereist ist, gibt es ein Strafverfahren aufgrund der illegalen Einreise und des illegalen Aufenthaltes, siehe dazu §95 AufenthG.

Falls er in Deutschland erwischt wird, könnte es durchaus sein, dass er nach Frankreich abgeschoben oder zurückgeschoben wird. Dann müsste er zwei Einreisesperren befristen lassen.
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Antwort #17 - 03.09.2012 um 16:34:47
 
wenn wir die befristung der einreisesperre stellen bei der abh müssen  da die unterlagen von der schwangerschaft also kopie von mutterpass und die vaterschaftsanerkennung und die sorgerechtsteilung beigefügt werden.....
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Antwort #18 - 03.09.2012 um 16:56:11
 
Nein, Ihr müsst gar nichts.

Aber Ihr wollt ja, dass die Befristung bald erfolgt. Deshalb solltet Ihr ALLES beifügen, was die Behörde überzeugen kann.

Ihr solltet auch einen konkreten Termin beantragen, also z.B. Befristung zum 15. Oktober 2012 (oder der Termin, den Ihr wünscht).
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Antwort #19 - 03.09.2012 um 17:36:31
 
ich weis ich bin ein schwieriger fall.....aber ich könnte etwas hilfe gebrauchen wie ich den antrag auf befristung schreibe...wie ich da alles einbaue. wie soll ich das schreiben das er hier leben will bei mir und seinem kind obwohl er ja noch in frankreich verheiratet ist. und mit der vaterschaftsanerkennung und dem geteilten sorgerecht...ich hätte sogar vielleicht schon eine arbeit für ihn in aussicht......hilfe wie schreibe ich das

danke für die hilfe
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Antwort #20 - 03.09.2012 um 17:49:26
 
Er müsste das schreiben.

Einfach die Befristung zum ... (Datum) beantragen und die Gründe nennen.
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Antwort #21 - 03.09.2012 um 17:52:09
 
LeKaplan2012 schrieb am 03.09.2012 um 17:36:31:
hilfe wie schreibe ich das

ähh ... DU bist doch Deutsche, Dir kann die Einreise nicht verwehrt werden, also muss ER die Befristung der Einreisesperre beantragen und unterschreiben.

Das Schreiben kann formlos sein, aber schriftlich.
Also einen normalen Brief schreiben.
Die Gründe und alles was dafür spricht könnt nur IHR wissen, also kann kein anderer für Euch das schreiben

nebenbei: es hilft sicher, wenn das Schreiben mit Punkt und Komma geschrieben wird. Absätze nicht vergessen. Gross- und Kleinschschreibung wäre auch nicht schlecht.
Wie in der Schule halt

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Antwort #22 - 03.09.2012 um 18:10:50
 
Das weis ich das er den Antrag schreiben muss...ich schreibe es nur vor weil er nicht so gut deutsch schreiben kann und maile es ihm dann.....ich meinte kann ich das schreiben das er zu mir und dem kind will obwohl er in frankreich verheiratet ist....
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Antwort #23 - 03.09.2012 um 22:03:09
 
LeKaplan2012 schrieb am 03.09.2012 um 18:10:50:
ich meinte kann ich das schreiben das er zu mir und dem kind will obwohl er in frankreich verheiratet ist.... 


ist das die Wahrheit?!
Dann kannst du das natürlich schreiben
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Antwort #24 - 04.09.2012 um 06:35:24
 
ja das ist die Wahrheit.....könnte mir jemand die passenden Paragraphen nennen....kenne mich nicht so gut aus wo ich die finde......also mit dem geteilten sorgerecht und so...das er ein recht hat bei seinem kind zu leben..

Danke
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Antwort #25 - 04.09.2012 um 07:14:25
 
viel wichtiger als das Schreiben mit möglichst vielen Paragraphen zu spicken wäre es, einfach die Fakten und Gründe zu benennen und dann die Befristung für den ......... zu beantragen.
So ein Antrag ist weniger kompliziert als Du ihn hier machst.
Also heute beantragen und keine weitere Zeit verlieren.
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Antwort #26 - 05.09.2012 um 16:25:06
 
alle anträge gestellt...ich habe von einer bekannten gehört das es auch sein kann das er alles abgelehnt bekommt...also keine befristung der einreisesperre zum 1.10.12 und kein fzf visum zum deutschen ungeborenen kind trotz vaterschaftsanerkennung und geteiltem sorgerecht. stimmt das....
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Antwort #27 - 05.09.2012 um 16:38:51
 
Jeder Antrag kann natürlich auch abgelehnt werden. Aber irgendwelche Spekulationen über irgendwelche Eventualitäten helfen nicht weiter.
Jetzt Ruhe bewahren und den weiteren Verlauf in ebensolcher abwarten. Bei Eingang eines Schreibens sind dann die weiteren Schritte dran (gegebenfalls hier nochmal nachfragen).
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Antwort #28 - 09.09.2012 um 09:11:08
 
Hallo .....neue frage...also das Ausländeramt meinte das jemand in meinem Namen einen Brief gesendet hätte in dem stände das mein Freund sich bei mir aufgehalten hätte....ich habe niemals einen Brief gesendet.....was passiert wenn sie den als Beweis nehmen.....kann er trotzdem eine befristung bekommen wenn sie irgendwie beweisen das er hier war.....andere frage...wenn das nicht als beweis zählt weil ich es ja niemals geschrieben habe müsste doch vorläufig nur die Einreisesperre befristet werden und dann kann er mich besuchen da er ja eine gültige Aufenthaltserlaubnis hat in Frankreich....und das mit dem Fzf visum...ich blicke gar net mehr durch und meine nerven sind am ende...
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Antwort #29 - 09.09.2012 um 09:30:26
 
LeKaplan2012 schrieb am 09.09.2012 um 09:11:08:
also das Ausländeramt meinte das jemand in meinem Namen einen Brief gesendet hätte


Wann hat die ABH das denn gemeint? Hast Du nach dem aktuellen Befristungsantrag bereits dieses Schreiben (oder ist es eine mündliche Bemerkung) der ABH bekommen. Oder ist dies ein Brief? mündliche Bemerkung? aus der Vergangenheit?
Wenn ja, dann gilt es wie bereits erwähnt, die offizielle Antwort auf den aktuell anhängigen Befristungsantrag abzuwarten.
Fall schon Reaktion auf den aktuellen Antrag. Was steht denn drin. Nur die Bemerkung oder auch schon eine Entscheidung oder Aufforderung zur Stellungnahme.
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Antwort #30 - 09.09.2012 um 09:37:33
 
Also zu meinem Freund am Telefon...genaueres wissen wir auch nicht....was kann jetzt passieren...eine Reaktion auf den Antrag kam noch nicht
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Antwort #31 - 09.09.2012 um 12:39:59
 
LeKaplan2012 schrieb am 09.09.2012 um 09:37:33:
was kann jetzt passieren...


Was passieren kann? Das gibt es jetzt 138 Möglichkeiten, vielleicht auch 139 Möglichkeiten.

Wenn der Antrag gestellt worden ist, kommt jetzt von der "Gegenseite" eine Rückfrage (falls noch was fehlt) oder ein Zwischenbescheid (falls es noch dauert) oder ein Bescheid (falls entschieden wird).

Je nachdem, was im Antrag stand, geht die Antwort an ihn oder an Dich.

Und was im Brief steht, könnt Ihr erst nachlesen, nachdem Ihr ihn habt. Ob er noch im September kommt oder erst im Oktober, weiß hier niemand.
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Antwort #32 - 15.09.2012 um 11:01:23
 
Hallo....also mein Freund suchte am Donnerstag den Kontakt zur Ausländerbehörde um nach zu fragen wegen den Abschiebekosten. Als Antwort kam von der Sekräterin Herr....meinte sie nerven sie werden nicht mehr weiter verbunden es gibt nichts mehr zu bereden....( mein Freund hat bis jetzt insgesamt 3 mal angerufen und nur 1 mal mit dem zuständigen Sachbearbeiter 1 minute geredet...) also ich finde das nicht genervt. Was soll ich von der Aussage halten ....werden sie den Befristungsantrag zum 1.10.12 überhaupt wahrnehmen und bearbeiten.....also ich bin ziemlich am ende mit meinen Kräften...Ich bin jetzt in der 30 woche schwanger die Zeit läuft...
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Antwort #33 - 15.09.2012 um 11:17:24
 
Er sollte sich freundlich & schriftlich beim Dienstvorgesetzten (Oberbürgermeister / Bürgermeister oder Landrätin / Landrat) beschweren.

Beim Sachbearbeiter wäre es gut, auch per Mail nachzufragen, damit der nicht irgendwann aus einer anderen Sache rausgerissen wird (Anrufe können sehr nerven, wenn man gerade etwas ganz anderes macht und fünf Kunden auf dem Flur warten!), sondern antworten kann, sobald er mal Zeit hat.
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Antwort #34 - 17.09.2012 um 07:55:28
 
Danke guter tipp....hab ich auch schon dran gedacht aber leider kann ich den Sachbearbeiter nicht anmailen da es absolut keine e mail adresse gibt...komisch oder....also nicht persönlich ..nicht telefonisch und nicht per mail ...wie soll man ihn erreichen? ich denke das mit der Beschwerde lass ich mal lieber...nicht das es noch Auswirkungen auf die Befristung hat. Ich halte diese warterei einfach nicht mehr aus da überhaupt keine Reaktion mehr kommt....da will man die Abschiebekosten erfahren um zu bezahlen und bekommt keine Auskunft..( wäre bestimmt positiv zum Antrag.. Smiley gibt es noch eine Stelle wo man sich hin wenden kann wegen der Sache wenn man vom Ausländeramt nichts erfährt....

Danke ich weis ein komplizierter Fall mit vielen Fragen
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Antwort #35 - 17.09.2012 um 08:19:20
 
reinhard schrieb am 15.09.2012 um 11:17:24:
Er sollte sich freundlich & schriftlich beim Dienstvorgesetzten (Oberbürgermeister / Bürgermeister oder Landrätin / Landrat) beschweren. 


Das halte ich für ein wenig "abwegig" selbst wenn wir von einer Fax Antragstellung ausgehen sind es 5 + 2 1/2 Arbeitstage bis heute.

Aber vielleicht gibts ja eine VIP Schiene für EX BTM´ler
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Antwort #36 - 17.09.2012 um 08:27:21
 
LeKaplan2012 schrieb am 17.09.2012 um 07:55:28:
aber leider kann ich den Sachbearbeiter nicht anmailen da es absolut keine e mail adresse gibt...komisch oder....also nicht persönlich ..nicht telefonisch und nicht per mail ...wie soll man ihn erreichen? 


was willst Du denn überhaupt von ihm? Lass den Mann doch einfach mal seine Arbeit machen!

Der muss jetzt die Akten holen lassen (bestimmt schon in irgendeinem Archiv), sich in den Fall einlesen, die Angaben im Befristungsantrag prüfen, die Abschiebungskosten bei anderen Behörden anfordern etc.

Der meldet sich schon, wenn er noch etwas braucht.

Wobei allerdings das hier:

LeKaplan2012 schrieb am 31.08.2012 um 17:26:12:
Natürlich folgte eine Einreisesperre bis 2013. 


so klingt, als ob eine Befristung eigentlich schon verfügt worden wäre. Mit einer schwangeren Freundin (und dazu passender Vaterschaftsanerkennung), könnte man allerdings eine Verkürzung der Frist hinkriegen.

Gibt es eine Vaterschaftsanerkennung?
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Antwort #37 - 17.09.2012 um 11:50:24
 
Ja gibt es und er hat das halbe Sorgerecht.....

Ja er hat ein Fehler gemacht mit dem scheiss Btm...jeder macht Fehler...so etwas würde er nie wieder tun..er braucht kein Vip status ...nur eine vernünftige Antwort.
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Antwort #38 - 17.09.2012 um 15:56:51
 
Normalerweise sollte die Antwort drei Monate nach dem Eingang des Antrags auch da sein.

Am besten lasst Ihr die Behörde jetzt in Ruhe ihre Arbeit machen.
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Antwort #39 - 20.09.2012 um 14:00:44
 
Hallo folgendes der nette Herr von der Ausländerbehörde hat mich zu einem Gespräch eingeladen heute. Er meinte das er die Sperre nicht befristen wird erst vielleicht nächstes Jahr Juli. Und momentan würde ein Strafverfahren gegen meinen Freund laufen wegen illegaler Einreise und ACHTUNG...wenn ich zum Anwalt gehe würde er einfach 5 Jahre Sperre oben drauf machen und ohne Anwalt würde er überlegen vielleicht noch 2 Jahre drauf. Ich solle mein Kind alleine gross ziehen das gemeinsame Sorgerecht und die Vaterschaftsanerkennung würde gar nicht bringen.
So ich bitte um Hilfe was soll ich bei so einer Aussage tun.
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Antwort #40 - 20.09.2012 um 14:20:06
 
LeKaplan2012 schrieb am 20.09.2012 um 14:00:44:
wenn ich zum Anwalt gehe würde er einfach 5 Jahre Sperre oben drauf machen und ohne Anwalt würde er überlegen vielleicht noch 2 Jahre drauf.


wenn das wirklich so gesagt worden sein sollte, dann solltest Du ganz schnell einen kompetenten Anwalt aufsuchen.
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Antwort #41 - 20.09.2012 um 14:34:58
 
ja genau so ist es gesagt worden. das kann der doch nicht einfach so bestimmen. zählt die vaterschaft den gar nichts und das sorgerecht.
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Antwort #42 - 20.09.2012 um 14:42:02
 
Doch, Vaterschaft zählt natürlich.

Oder, anders gesagt: Wenn der Vater als Begründung für die Befristung geschrieben hätte, er will das brandenburger Tor fotografieren, würden wir hier vielleicht von einer Befristung in zehn Jahren reden.

Beim laufenden Verfahren wegen Einreise trotz bestehender Sperre ist schwer zu sagen, was rauskommt.

Du solltest auf jeden Fall einen Anwalt suchen. Falls Du niemanden kennst, such Dir eine Beratungsstelle (MBE) und frage dort, ob sie Tipps haben.

Das, was der Sachbearbeiter gesagt hat, würde er auf keinen Fall so schreiben, dann könnte es sein letzter Arbeitstag gewesen sein. Falls Du etwas Schriftliches bekommst oder einen solchen Termin mit einer Freundin als Zeugin machst, wende Dich hinterher auch an die Fachaufsicht, damit bei der ABH etwas gerade gezogen wird.
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Antwort #43 - 20.09.2012 um 16:01:56
 
Also er hat auch gemeint das er ein persönliches Problem damit hat weil es um das Btmg gegangen ist. Und er hat ja selbst Kinder und denkt was da drausen vor sich geht. Normalerweise sind 10 jahre Sperre angesetzt. Mein Freund hat damals 5 Jahre Sperre bekommen also 2008-2013. Ich habe mir jetzt einen Anwalt genommen Dienstag hab ich einen Termin. Ich könnte mich ärgern ich wollte noch meine Schwester als ...Zeugin... mit nehmen zum Gespräch. Also er muss nur der Befristung zustimmen dann muss ich die Ausländerbehörde wechseln weil ich im Kreis von der Stadt wohne und da ein anderes Ausländeramt zuständig ist für die weiteren Angelegenheiten. Ich werde mich auf jeden Fall jetzt bei seinem Vorgesetzten beschweren. Das lasse ich mir nicht bieten.
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Antwort #44 - 20.09.2012 um 16:48:46
 
Bei BTM sind viele Ausländerbehörden traditionell streng. Allerdings schreibt die Rechtsprechung vor, dass das Interesse des Staates (Straftäter draußen halten) gegen das Interesse des Kindes (mit beiden Eltern aufwachsen) abgewogen werden muss. Der schriftliche Bescheid muss darauf Rücksicht nehmen, denn die ABH weiß ja, dass die Entscheidung auch vor Gericht landen kann.

"Mit Rechtsanwalt gibt es gleich fünf Jahre Aufschlag" ist allerdings mit keinem Recht in Übereinstimmung zu bringen.

Falls zwei Ausländerbehörden zuständig sind (die, die ausgewiesen hat, und die, wo er neu einreisen will), müssen die beiden im Einvernehmen entscheiden. Du musst da nichts wechseln. Das sollte der Anwalt Dienstag wissen.

Wenn jetzt schon auf 2013 befristet ist, beantragt er ja nur eine "Neubefristung", weil sich durch das Kind was geändert hat. Da kann die Befristung so bleiben oder kürzer werden. Einen "Aufschlag" gibt es nicht.

Allerdings: Wenn er in der Zwischenzeit unerlaubt eingereist ist, kann es ein neues Verfahren, eine neue Ausweisung und danach eine neue Befristung geben. Hier wird auch neu geprüft, ob er aus der damaligen Verurteilung was "gelernt" hat oder weiter gegen Gesetze verstößt.
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Antwort #45 - 22.09.2012 um 12:53:08
 
Kann mir jemand sagen ob es noch eine möglichkeit gibt das mein Freund zu mir und dem Kind kommen darf. Ich habe langsam die Hoffnung aufgegeben da sich ja der Sachbearbeiter so verhält und sich weigert.
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Antwort #46 - 22.09.2012 um 12:54:36
 
Ja, es gibt eine Möglichkeit.

Er muss die Befristung der Sperre beantragen und bis zur Entscheidung keine Straftaten (wie unerlaubte Einreise) begehen.

Ihr müsst dann auf die Entscheidung der zuständige Behörde warten.
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Antwort #47 - 22.09.2012 um 13:06:30
 
reinhard....hat er doch der Sachbearbeiter sagte doch zu mir er lehnt es ab vielleicht nächstes jahr im Juli....er bearbeitet nichts mehr von ihm...ich denke er hat ein persönliches Problem mit meinem Freund. ich bin nur so verzweifelt weil die Geburt immer näher rückt.
Nein er wird nichts mehr unerlaubtes tun. Mal gespannt was der Anwalt tun kann gegen die Sache und den Sachbearbeiter mit seinen Aussagen.
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Antwort #48 - 22.09.2012 um 13:11:57
 
Es gibt noch die Möglichkeit, eine "Betretungserlaubnis" zu beantragen. Die müsste aber genau die gleiche Ausländerbehörde geben. Frage den Anwalt, ob er Antrag und (bei Ablehnung) einen Eilantrag bei Gericht für aussichtsreich hält. Dabei kommt es auf den Inhalt der Akte an, den ich ja nicht kenne.

Begründung für den Antrag: "Anwesenheit bei der Geburt".

Eine "Betretungserlaubnis" setzt das Einreiseverbot für eine bestimmte Zeit außer Kraft.

Zum Sachbearbeiter: Was er sagt, ist für Dich ärgerlich und belastend. Aber es zählt nur der schriftliche Bescheid.
Andererseits musst Du bedenken, dass es um ein BTM-Delikt und zusätzlich um ein "frisches" Ermittlungsverfahren geht.
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Antwort #49 - 22.09.2012 um 17:41:43
 
Danke für den Tipp....Ich weis das er sich das alles selbst versaut hat mit dem Teufelszeug. Ich hasse das Zeug.
Naja ist passiert kann man net mehr rückgängig machen.
Mal sehen was am Dienstag der Anwalt sagt und unternimmt. Irgendeine Lösung wird es schon geben es geht ja auch vorallem um sein Kind für das er das halbe Sorgerecht hat.

Danke....
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Antwort #50 - 12.10.2012 um 17:50:00
 
Hallo....
Heute habe ich einen interessanten Brief bekommen vom Ausländeramt...
Sehr geehrter Rechtsanwalt.....
von der zuständigen Ausländerbehörde wurde heute die Akte zur Entscheidung über ein Einreisevisum von Herrn....angefordert.
Herr ......wurde von uns am ......2008 abgeschoben und mit einer Wiedereinreissesperre belegt. Somit liegt die Zuständigkeit für die Befristung weiterhin bei uns.
Vor Entscheidung über die Befristung der Einreisesperre sind zunächst die entstandenen kosten in Höhe von......zu begleichen.
Überdies soll nicht unerwähnt bleiben dass gegen Herrn ....noch polizeilich ermittelt wird was unter Umständen dazu führen kann dass solange die Ermittlungen laufen nicht über das Einreisevisum entschieden werden darf.
Wir bitten um Mitteilung wie hinsichtlich der Kostenerstattung weiter verfahren werden soll.

Mit freundlichem Gruss
....

Was sagt der Brief..ich denke gutes oder. Wegen der polizeilichen Ermittlung habe ich am Montag einen Termin um das zu klären. Es handelt sich um eine Sache die schon geklärt ist aber der zuständige Beamte war lange Krank und weiss nichts von der Klärung. Es war nichts schlimmes nur ein Missverständnis wegen meinem Auto.

Ich bitte um Bewertungen für den Brief ob ich mich freuen darf.
Danke
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Antwort #51 - 12.10.2012 um 18:45:24
 
Auf jeden Fall solltest Du jetzt klären, ob Dein Anwalt weiß, dass die Befristung nicht von der Bezahlung der Kosten abhängig gemacht werden darf.

Wenn der Anwalt das weiß, soll er entsprechend antworten.

Mit dem Freuen ist es so eine Sache. Wenn, wie bei Euch, mehrere Behörden beteiligt sind, ist schwer zu sagen, ob alles reibungslos klappt.
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Antwort #52 - 20.10.2012 um 10:48:12
 
Mit den kosten haben wir geklärt,,,eine monatliche Ratenzahlung....sagen wir mal so wir haben es angeboten..aber noch keine Rückantwort. Meine Frage also die polizeiliche Ermittlung ist wegen der illegalen Einreise.
Stimmt es das solange das nicht geklärt ist kein Visum erteilt werden darf? Oder darf er einreisen und sich dann hier dafür verantworten. Weil wegen der Einreisesperre wurde ja nur geltend gemacht wegen den offenen Kosten. Wenn der Punkt erledigt ist dürfte es keine anderen Hindernisse mehr geben für sein Visum...( Nur Ermittlung wegen illegaler Einreise..Frage siehe Oben..)
Danke
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Antwort #53 - 23.10.2012 um 09:41:54
 
Hallo...meine Frage wenn das mit den Kosten geklärt ist auf eine monatliche Ratenzahlung darf er dann einreisen....oder solange die Ermittlungen laufen wegen illegaler Einreise (schon 9 wochen ermitteln die) darf dann kein Visum erteilt werden. Wenn die Einreisesperre weg ist dürfte er ja kommen weil er ja für Frankreich eine gültige Aufenthaltserlaubnis hat....Ich weis auch net mein Anwalt ist zu langsam.
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Antwort #54 - 23.10.2012 um 10:45:26
 
Wenn die Kosten bezahlt sind, sind die Kosten bezahlt, und er hat die Schulden nicht mehr. Mit der Einreiseperre hat das nichts, absolut nichts zu tun. Das Bezahlen von Schulden wirkt sich nur auf die Schulden aus.

Wenn die Einreisesperre aufgehoben ist, darf er kommen, weil er mit französischem AT kein Visum benötigt. Das ist allerdings eine Regelung, die sich NUR auf Kurzbesuche bezieht, nicht auf einen Umzug!

Für einen Umzug (Einwanderung) braucht er ein Visum oder, wenn der französische AT soweit in Ordnung ist, eine AE von der Ausländerbehörde. Die kann aber während des Ermittlungsverfahrens nicht ausgestellt werden, vor allem wenn das Ermittlungsverfahren möglicherweise zu einer neuen Einreisesperre führt.

Er kann aber nach Aufhebung der Sperre zu Besuch kommen und einfach mal bei der ABH eine AE beantragen. Dann liegt sein Wunsch in Form eines ausgefüllten Formulars schon mal auf dem Tisch, das ist ein Schritt voran.
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Antwort #55 - 01.12.2012 um 07:33:54
 
Hallo ich bins mal wieder.....
Am 14.11. habe ich meine kleine Tochter bekommen per Kaiserschnitt. Und der Papa ist immer noch nicht da. Die Ausländerbehörde von damals hat immer noch nicht befristet. Das werden jetzt am 3. Dezember 3 Monate. Die neue Ausländerbehörde wartet nur auf die Befristung der Einreisesperre wegen dem Familien Visum. Dort hatte ich eine allgemeine Anhörung zum Visaverfahren und die nette Dame meinte das alles von ihr aus in Ordnung geht. Dann die polizeilichen Ermittlungen laufen immer noch (seit August) wegen der illegalen Einreise. Und jetzt auf einmal ist noch eine Reststrafe von 29 Tagen aufgetaucht. Mein Anwalt taugt überhaupt nichts. Der hat noch gar nichts erreicht.
Ich bin am überlegen ob ich mir einen anderen Anwalt nehme. Ich kann net mehr meine Nerven sind am Ende.
Hat jemand Vorschläge was ich machen könnte????
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Antwort #56 - 01.12.2012 um 14:13:59
 
Dein Wunsch ist zwar verständlich, aber KV ist ja scheinbar die reinste Wundertüte, wer weiss was da noch kommt

LeKaplan2012 schrieb am 01.12.2012 um 07:33:54:
auf einmal ist noch eine Reststrafe von 29 Tagen aufgetaucht.


LeKaplan2012 schrieb am 01.12.2012 um 07:33:54:
Mein Anwalt taugt überhaupt nichts. Der hat noch gar nichts erreicht


Die Aussage ist ja wohl ein wenig überzogen, auch für einen RA gelten die Gesetze, es ist ein Trugschluss zu denken RA beauftragt und alles kann ausserhalb der Gesetze laufen.

Die Ermittlungsbehörden lassen sich auch durch einen RA nicht treiben
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Antwort #57 - 04.12.2012 um 09:21:33
 
Danke...hätte jemand auch Vorschläge mit denen ich etwas anfangen kann.....
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Antwort #58 - 04.12.2012 um 11:49:17
 
LeKaplan2012 schrieb am 01.12.2012 um 07:33:54:
Dann die polizeilichen Ermittlungen laufen immer noch (seit August) wegen der illegalen Einreise. Und jetzt auf einmal ist noch eine Reststrafe von 29 Tagen aufgetaucht. 


das kann eine Entscheidung u.U. verzögern und zwar bis das laufende Ermittlungsverfahren abgeschlossen wurde. Neue (der ABH bislang noch unbekannte) Verurteilungen führen natürlich auch zu Verzögerungen. Andererseits muss das Kindeswohl berücksichtigt werden.

Ergebnis: ein Anwalt, der sich auch hemmungslos unbeliebt bei der Behörde machen mag, könnte da evtl.(!) etwas beschleunigen. Alternativ käme eine Untätigkeitsklage möglicherweise in Betracht, aber dadurch wird's letztlich nicht schneller gehen. Also voller Konfliktkurs oder abwarten - mehr wird da nicht bleiben.
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Antwort #59 - 18.01.2013 um 08:54:58
 
Hallo...ich mal wieder....
Wir haben es immer noch nicht geschafft. Seit 6.12. habe ich einen anderen Anwalt. Die Abh weigert sich immer noch zu befristen. Auf Nachfrage sind Sie gerade dabei die Vorraussetzungen zu pruefen.
Mein Anwalt hat jetzt eine Frist gegeben bis 20.1. Zu befristen und dem Visum zu zustimmen.
Er meinte danach muessen  wir dagegen vorgehen....was meinte er damit. Wird sowas auch vom Gericht entschieden?

Langsam bin ich echt am ende.Seit 5 Monaten geht das jetzt.
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Antwort #60 - 18.01.2013 um 09:10:08
 
LeKaplan2012 schrieb am 18.01.2013 um 08:54:58:
was meinte er damit. Wird sowas auch vom Gericht entschieden? 


Ist natürlich von hier aus etwas spekulativ zu beantworten. Untätigkeitsklage, Antrag auf einstweilige Verfügung ... - in dem Spektrum könnten sich die Gedanken Deines Anwalts bewegen.

Und ja, sowas wäre dann vom zuständigen Verwaltungsgericht zu entscheiden.


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Antwort #61 - 18.01.2013 um 16:57:59
 
Danke für die Info. Mit welchem Zeitfenster kann ich rechnen wenn es vor Gericht geht. Ich hoffe das es schnell geht und nicht noch mal 5 Monate.
Wie stehen eigentlich die Chancen kennt ja die Geschichte.
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Antwort #62 - 18.01.2013 um 17:10:01
 
Ein Gerichtsverfahren dauert ca. 9-12 Monate bis zu einem Urteil. Bei Untätigkeitsklagen ergeht aber normalerweise schon zuvor eine behördliche Entscheidung, so dass möglicherweise gar kein Urteil mehr erforderlich ist.
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Antwort #63 - 23.01.2013 um 17:08:21
 
Hallo
Mein Verlobter hat heute eine email bekommen von der Botschaft er soll vorbei kommen morgen Sie haetten noch paar kurze fragen an ihn wegen dem Visumantrag....

Gutes Zeichen????
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Antwort #64 - 23.01.2013 um 17:14:44
 
Das weiß diese Dame ....

Wahrsagerin

Wir können hier nur spekulieren, was die Botschaft eventuell möchte ... .
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Antwort #65 - 27.01.2013 um 12:34:11
 
Kurze Frage...

In welchem Strafraum bewegt sich illegale Einreise plus Aufenthalt trotz Einreisesperre..in Deutschland....
Welche Auswirkungen kann es fuer das Fzf Visum haben.

Danke
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Antwort #66 - 27.01.2013 um 12:38:54
 
LeKaplan2012 schrieb am 27.01.2013 um 12:34:11:
In welchem Strafraum bewegt sich illegale Einreise plus Aufenthalt trotz Einreisesperre..in Deutschland....


§95 Abs. 2 AufenthG

Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

    1. entgegen § 11 Abs. 1 Satz 1 (Anm.: Einreisesperre)

    a) in das Bundesgebiet einreist oder

    b) sich darin aufhält
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LeKaplan2012
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #67 - 09.04.2013 um 14:41:21
 
Hallo ich hab mal wieder eine Frage. Die Abh verlangt einen Dna test. Den sollen wir aber selbst bezahlen. Wie muessen wir das machen. Ich lebe hier und er in Frankreich. Was kostet sowas.

Danke..Smiley
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Antwort #68 - 16.04.2013 um 13:46:22
 
In Deutschland kosten die meisten Tests soweit ich weiß zwischen 180 und 200 € je nachdem auch wieviel Personen getestet werden also z.B Vater+Kind oder Vater+Kind+Mutter etc.

Wie ihr das am Besten macht kann ich nicht sagen.
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