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Einreisesperre bis 2013 (Gelesen: 31.364 mal)
schweitzer
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Das Herz hat Gründe, die
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Antwort #60 - 18.01.2013 um 09:10:08
 
LeKaplan2012 schrieb am 18.01.2013 um 08:54:58:
was meinte er damit. Wird sowas auch vom Gericht entschieden? 


Ist natürlich von hier aus etwas spekulativ zu beantworten. Untätigkeitsklage, Antrag auf einstweilige Verfügung ... - in dem Spektrum könnten sich die Gedanken Deines Anwalts bewegen.

Und ja, sowas wäre dann vom zuständigen Verwaltungsgericht zu entscheiden.


=schweitzer=
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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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LeKaplan2012
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Antwort #61 - 18.01.2013 um 16:57:59
 
Danke für die Info. Mit welchem Zeitfenster kann ich rechnen wenn es vor Gericht geht. Ich hoffe das es schnell geht und nicht noch mal 5 Monate.
Wie stehen eigentlich die Chancen kennt ja die Geschichte.
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Muleta
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Antwort #62 - 18.01.2013 um 17:10:01
 
Ein Gerichtsverfahren dauert ca. 9-12 Monate bis zu einem Urteil. Bei Untätigkeitsklagen ergeht aber normalerweise schon zuvor eine behördliche Entscheidung, so dass möglicherweise gar kein Urteil mehr erforderlich ist.
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LeKaplan2012
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Antwort #63 - 23.01.2013 um 17:08:21
 
Hallo
Mein Verlobter hat heute eine email bekommen von der Botschaft er soll vorbei kommen morgen Sie haetten noch paar kurze fragen an ihn wegen dem Visumantrag....

Gutes Zeichen????
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Runenwolf
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Antwort #64 - 23.01.2013 um 17:14:44
 
Das weiß diese Dame ....

Wahrsagerin

Wir können hier nur spekulieren, was die Botschaft eventuell möchte ... .
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LeKaplan2012
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #65 - 27.01.2013 um 12:34:11
 
Kurze Frage...

In welchem Strafraum bewegt sich illegale Einreise plus Aufenthalt trotz Einreisesperre..in Deutschland....
Welche Auswirkungen kann es fuer das Fzf Visum haben.

Danke
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #66 - 27.01.2013 um 12:38:54
 
LeKaplan2012 schrieb am 27.01.2013 um 12:34:11:
In welchem Strafraum bewegt sich illegale Einreise plus Aufenthalt trotz Einreisesperre..in Deutschland....


§95 Abs. 2 AufenthG

Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

    1. entgegen § 11 Abs. 1 Satz 1 (Anm.: Einreisesperre)

    a) in das Bundesgebiet einreist oder

    b) sich darin aufhält
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LeKaplan2012
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #67 - 09.04.2013 um 14:41:21
 
Hallo ich hab mal wieder eine Frage. Die Abh verlangt einen Dna test. Den sollen wir aber selbst bezahlen. Wie muessen wir das machen. Ich lebe hier und er in Frankreich. Was kostet sowas.

Danke..Smiley
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Nature
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Antwort #68 - 16.04.2013 um 13:46:22
 
In Deutschland kosten die meisten Tests soweit ich weiß zwischen 180 und 200 € je nachdem auch wieviel Personen getestet werden also z.B Vater+Kind oder Vater+Kind+Mutter etc.

Wie ihr das am Besten macht kann ich nicht sagen.
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