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Frage zur Abschiebung !!! (Gelesen: 2.954 mal)
zumba31
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Frage zur Abschiebung !!!
22.08.2012 um 21:40:06
 
Hallo zusammen,

ich bin neu hier angemeldet da ich ziehmlich ratlos bin und eine frage an euch hab,

es geht um meinen ex freund und vater meines 3 jährigen sohnes.

er ist 32 jahre alt und libanese, er war 4 jahre illegal in deutschland und wurde 2010 an der grenze zu holland von der polizei verhaftet und war 2 monate in u-haft in der zeit als er noch in u-haft war, waren damals 2 beamte von der ausländerbehörde bei ihm und wollten eine unterschrift von ihm haben damit die seinen pass verlängern können um ihn sofort nach haft entlassung abzuschieben unterschrift hat er ihnen natürlich nicht gegeben, , natürlich hat sein damalieger anwalt einen asylantrag für ihn gestellt der auch nach paar monaten abgelehnt wurde mit der mitteilung er können keinen neuen antrag mehr stellen, er hatte meines wissens nach vor jahren schon mal einen gestellt der ebenfalls abgelehnt wurde, sein bearbeiter bei der ausländerbehörde meinte zu ihm wenn es nach ihm ginge würde er ihn auch gleich abschieben, trotz allem hat er seid 2010 bis jetzt immer eine neue duldung bekommen die mittlerweile auf 6 montae aufgestockt wurde,wir haben uns 2010 2 wochen nach seiner entlassung getrennt da er mich damals mehrfach betrogen hat, und seid dem hat hat er sich auch nicht wirklich um unseren sohn gekümmert, letztes jahr im sommer fing es dann an das er auf einmal fast jeden sonntag kam um seinen sohn zu sehen, alles gut nur nach 3 wochen ungefähr meinte er, er benötigt ein schreiben von mir für seinen bearbeiter das er sich um seinen sohn kümmern würde was ich wie blöd ich auch war getan habe, dieses jahr im februar kam er dann endlich damit das er die vaterschaft anerkennen wollte und haben es dann beim standesamt auch getan weil sein bearbeiter das wollte, genauso wie das gemeinsame sorgerecht, das habe ich natürlich nicht geteilt weil ich der meinung bin er nutzt unsern sohn nur als goldstatus um hier in deutschland zu bleiben,seid dem war er auch nicht mehr hier und hat sich auch nicht mehr gemeldet, jetzt habe ich gehört das er am donnerstag in berlin wol seinen pass geholt haben soll von einer guten bekannten von uns beiden, jetzt meine frage,

kann er trotz unseres sohnes abgeschoben werden jetzt wo er den pass hat? und warum brauchte er 2 jahre keinen pass?
das schreiben das er sich kümmert um unsern sohn habe ich ihm auch vor einem jahr gegeben, die ausländerbehörde müsste doch auch eigentlich noch mal ein neues schreiben oder so von mir haben wollen oder? denn in einem jahr kann sich ja einiges ändern, ich hoffe ihr könnt mir meine fragen beanworten und bedanke mich schon mal im vorraus ,

gglg und einen schönen abend an euch alle
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #1 - 22.08.2012 um 21:44:39
 
Er kann mit seinem Pass nur bleiben, wenn er das Sorgerecht (oder mindestens Umgangsrecht) hat und auch ausübt, also je nach Geduld der Ausländerbehörde das Kind einmal am Tag, einmal die Woche, vielleicht einmal im Monat oder ein Wochenende im Monat auch sieht, sich um das Kind kümmert, "an der Erziehung mitwirkt"...

Ein Kind nur "haben" im Sinne von mal gezeugt haben hat keine Bedeutung.

Er musste auch in den zwei Jahren einen Pass haben, die Behörden können ihn aber nicht ohne weiteres zum Antrag zwingen, wenn er nicht will, weil auch viele Herkunftsländer dabei nicht mitspielen.

Duldung heißt, dass er zur Ausreise verpflichtet ist (täglich) und bei Vorliegen der Papiere, das ist ein Pass oder ein Pass-Ersatz oder ein "Passierschein" kann er jederzeit sofort abgeschoben werden.

Falls er ein Bleiberecht beantragt, weil er sich hier um sein Kind kümmern muss, wirst Du voraussichtlich von der Behörde gefragt. Du musst nicht antworten, darfst aber.
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zumba31
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Antwort #2 - 22.08.2012 um 22:07:00
 
erst mal vielen vielen dank für die antwort,


kümmern tut er sich ja nicht nur was er beim ausländeramt erzählt ist wieder die andere sache, denn er ist ein mensch er kann sehr gut manipulieren,
mittlerweile hat er eine neue freundin also seid 2 jahren ungefähr sie ist 20 und die wird er zur not sicher heiraten damit er hier bleiben kann,
also würden die mich von der ausländerbehörde noch mal anschreiben obwol die letztes jahr schon mal ein schreiben von mir bekommen haben?



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Muleta
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Antwort #3 - 22.08.2012 um 22:14:09
 
zumba31 schrieb am 22.08.2012 um 22:07:00:
also würden die mich von der ausländerbehörde noch mal anschreiben obwol die letztes jahr schon mal ein schreiben von mir bekommen haben?


vor einer endgültigen Entscheidung über den Aufenthalt wird die ABH sichergehen wollen, dass das Umgangsrecht kontinuierlich zum Wohle des Kindes ausgeübt wird. Das kann ein Schreiben an Dich sein mit der Bitte um Auskunft oder eine Anfrage über das Jugendamt oder was auch immer der zuständige Sachbearbeiter meint, was die Lage klären wird.

Wenn er sich aber einen Pass besorgt hat, dann ist er sich seiner Sache wohl bereits recht sicher. Und das deutet dann eher auf eine Heirat hin - in diesem Fall wirst Du evtl. gar nichts von den Behörden hören.
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zumba31
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Antwort #4 - 22.08.2012 um 22:16:30
 
auch dir ein dickes danke schön für die antwort Zwinkernd

fons' Änderung:
Folgepost eingefügt


mit heirat ist es dann doch so leicht nicht abgeschoben zu werden ?
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« Zuletzt geändert: 22.08.2012 um 22:28:01 von N/V »  
 
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reinhard
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Antwort #5 - 23.08.2012 um 10:37:47
 
Sowohl ein Kind als auch eine Ehe ist ein ganz dickes Argument gegen eine Abschiebung. Ein (aktiver!) Vater und ein zusammen lebender Ehemann kann nur abgeschoben werden, wenn es sich um einen gefährlichen Verbrecher (Banküberfall mit Geiselnahme, Drogenhandel mit mehreren Kilo Heroin...) handelt.

Die Abschiebung, die hier im Raum steht, hat ja "nur" die Gründe:
1) Er hat keinen richtigen Grund hier zu leben.
2) Er reist nicht freiwillig aus.

Mehr war nicht, oder?

Letztlich kannst Du es kaum beeinflussen, außer wenn Du / der Umgang mit Deinem Kind der einzige Grund für ihn für ein Bleiberecht wäre.
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