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§18c AufenthG - in welcher Form wird der AT erteilt? (Gelesen: 820 mal)
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag §18c AufenthG - in welcher Form wird der AT erteilt?
16.08.2012 um 20:27:38
 
Ich hätte mal eine Frage bezüglich der Form, in der der AT nach §18c AufenthG erteilt wird.

Dass sich Antragsteller aus dem Ausland an die zuständige deutsche AV wenden ist klar, nur weiß ich nicht, was man denn dort erteilt bekommt

a) ein D-Visum für sechs Monate
b) ein D-Visum für drei Monate und anschließend sechs Monate von der ABH in Form einer AE --> das wäre dann aber insgesamt neun Monate oder
c) ein D-Visum für drei Monate und anschließend eine AE für drei Monate durch die ABH

Vielen Dank im Vorraus
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