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Scheidung mit Bedingung! (Gelesen: 2.197 mal)
laly
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Mecklenburg vorpommern, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
Mecklenburg vorpommern
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Scheidung mit Bedingung!
13.08.2012 um 10:06:32
 
Hallo,
ich habe eine Ausländerfreundin, die mit einem Deutschen verheiratet ist. Sie war in ihre Land verheiratet und die heirat war legalisiert und natürlich ist in Dland auch gültig. Wenn sie verheiratet war, ihr Mann hat ein Dokument untergeschrieben, dass sie im Falle Scheidung sollte er ihr einen bestimmten Menge Geld bezahlen. Dieses Dokument ist legal in ihrem Land, weil es vom Gericht oder Notar registriert worden. Jetzt wohnen die Paar seit 4 Jahre in Deutschland. Die Frage ist, ob sie die Scheidung will, ist dieses Dokument in Dland gültig? Reicht es aus, wenn das Dokument von einem beglaubigt Übersetzer übersetzen lassen?
VD
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Eduard
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quer


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
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Antwort #1 - 13.08.2012 um 15:11:23
 
Das kommt darauf an.  Cool

Ein paar Fragen, die mir spontan einfallen:

1. Wo hatten die beiden zum Zeitpunkt der Heirat ihren gewöhnlichen Aufenthalt?
2. Handelt es sich bei dem zu zahlenden Betrag um
a) eine Abfindung für geschuldeten Unterhalt
b) eine Abfindung für einen nicht stattfindenden Versorgungsausgleich
c) eine Abfindung für einen nicht stattfindenden güterrechtlichen Ausgleich (wenn ja, wurde mit dem Vertrag
    (das Dokument) das Recht eines bestimmten Landes gewählt?
d) eine Art "Strafe" für das Verlassen der Ehe?

Grundsätzlich gilt, dass für die Scheidung das Recht des letzten gemeinsamen Wohnsitzes, also Deutschlands gilt. Der "Ehevertrag" (das Dokument) ist allenfalls dann relevant, wenn die beiden Eheleute zum Zeitpunkt der Heirat im Ausland gewohnt haben (auf den Ort der Eheschließung kommt es dagegen nicht an). Für die güterrechtlichen Wirkungen (also nicht für Unterhalt, Versorgungsausgleich) ist es aber auch möglich, dass die beiden Eheleute im Vertrag festlegen, welches Recht gelten soll. Eine "Strafzahlung" für die Scheidung dürfte in Deutschland gegen den Ordre Public verstoßen, also nicht durchsetzbar sein.

Die Frage ist aber, ob es überhaupt sinnvoll ist, sich auf das Dokument zu berufen. Wahrscheinlich stellt sich die Ehefrau besser, wenn sie einfach den normalen Unterhalt von ihrem Mann fordert.

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laly
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Beiträge: 9

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #2 - 13.08.2012 um 15:56:48
 
Danke für Ihre Antwort.
die Heiratsurkunde ist getrennt von diesem Dokument. Die Ehe wurde nach dem internationalen Recht durchgeführt und wurde in der Deutsche Botschaft registriert und ist legal hier in Deutschland. Dieses Dokument wurde geschrieben und unterschrieben bereitwillig aus der Ehemann und legalisiert wenn sie verheiratet waren, genau wie ein Vertrag, und so in ihrem Land Dieses Dokument ist gültig, aber wie sie jetzt hier wohnen, sie müssen nach dem Gesetz der Deutsch scheiden lassen. Die Frage ist nur einfach, hat diese Dokument einen Wert per Deutsche Gesetz?

Des Mannes finanzielle Situation und wenn er es sich leisten können zu zahlen oder nicht ist eine andere Geschichte. Sie ist nur zu fragen, der rechtlichen Wert dieses Dokuments und wenn das Gericht in Deutsch wird es erstmal als ein legal Dokument akzeptieren, oder die "Ausländische" Legalisierung des Dokuments keinen Wert in Deutschland hat.
VD
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Eduard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
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Antwort #3 - 13.08.2012 um 18:08:41
 
laly schrieb am 13.08.2012 um 15:56:48:
die Heiratsurkunde ist getrennt von diesem Dokument.

Trotzdem ist es ein "Ehevertrag", der die Folgen einer Scheidung regelt.

Zitat:
Dieses Dokument ist gültig, aber wie sie jetzt hier wohnen, sie müssen nach dem Gesetz der Deutsch scheiden lassen.

Das stimmt so nicht ganz. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das deutsche Gericht auch ausländisches Recht bei der Scheidung anwenden, sogar dann, wenn die Eheleute schon lange in D leben.

Zitat:
Sie ist nur zu fragen, der rechtlichen Wert dieses Dokuments und wenn das Gericht in Deutsch wird es erstmal als ein legal Dokument akzeptieren, oder die "Ausländische" Legalisierung des Dokuments keinen Wert in Deutschland hat.

Die Legalisierung bestätigt nur die formale "Echtheit" des Dokuments und sagt nichts über die Wirksamkeit nach deutschem Recht aus.
Diese Wirksamkeit wiederum hängt von vielen Faktoren ab, siehe oben. Grundsätzlich gilt allerdings: wenn deutsches Recht anzuwenden ist, dürfte ein vor einem ausländischen Notar geschlossener Ehevertrag rechtlich unwirksam sein. Das Problem ist, dass das deutsche Recht vorschreibt, dass Eheverträge vor einem (deutschen) Notar abgeschlossen werden müssen.
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