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Ehefähigkeitszeugnis aus Angola - Oberlandesgericht?? (Gelesen: 8.173 mal)
Runenwolf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter Standesamt/Aufsicht
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Antwort #15 - 01.08.2012 um 16:44:27
 
Sternchen12345 schrieb am 01.08.2012 um 16:29:42:
Aber ohne Übersetzung akzeptiert es ja dann die deutsche Botschaft nicht für das Visum...??!!??
Ich stehe irgendwie schon wieder aufm Schlauch... 


Die Urkunden sind erst mal für das Eheschließungsverfahren notwendig.
Ihr müsst zunächst die Urkunden dem Standesamt vorlegen, in der übersetzten und legalisierten Form, damit das Standesamt die Befreiung vom EFZ beantragen kann.
Sobald die Befreiung durch das OLG erteilt wurde, kann das Standesamt die Bescheinigung ausstellen, dass die Eheschließung unmittelbar bevorsteht.
Ohne die Bescheinigung des Standesamtes, dass die Eheschließung unmittelbar bevorsteht, kann das Visum nicht erteilt werden.

Lt. Merkblatt der deutschen Botschaft in Luanda benötigt ihr die gesamten Unterlagen zur Beantragung des Visums in doppelter Ausfertigung, also alle Unterlagen zweimal.
Aber auch die Botschaft verlangt eine beglaubigte deutsche Übersetzung.

Hier ist der Link zum Merkblatt:

http://www.luanda.diplo.de/contentblob/1916654/Daten/183711/Merkblatt_Eheschlieu...

Und wenn er das Visum zur Eheschließung hat, dann kann er in aller Ruhe einreisen und dann habt ihr drei Monate Zeit zu heiraten und die AE zu beantragen.
Ich denke, da könnt ihr euren großen Tag planen und einiges wirst du ja vielleicht auch vorher schon erledigt bekommen.

Sternchen12345 schrieb am 01.08.2012 um 16:26:09:
Er soll das erstmal von der Übersetzerin, die an der deutschen Botschaft dort ansässig ist übersetzen lassen - die arbeitet mit der Dame zusammen, die die Legalisationen an der Botschaft macht. Im schlimmsten Fall würde ich halt alles hier nochmal legalisieren lassen oder nochmal übersetzen... was weiss ich... 


Wenn die Botschaft das mit der Übersetzerin in Luanda akzeptiert, dann ist das für die Botschaft ok. Stell dich aber mal drauf ein, dass du die Urkunden in Deutschland für das Standesamt/OLG nochmals übersetzen lassen musst.

Legalisieren kannst du das hier nicht mehr, das macht nur die deutsche Botschaft in Luanda.
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erne
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Antwort #16 - 01.08.2012 um 17:28:58
 
Sternchen12345 schrieb am 01.08.2012 um 16:42:25:
könnte ich das legalisierte Dokument hier nochmal übersetzen lassen... rein theoretisch... so stimmts oder?

ja klar ...
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Sternchen12345
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Antwort #17 - 14.09.2012 um 09:43:40
 
Update:
die Urkundenprüfung (EFZ) beim OLG ist durch... wir warten aufs Visum!

Auch wurde nun (wegen uns?) das Merkblatt des OLG geändert  Zwinkernd
http://www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/stmj_internet/gerichte/oberlandes...

Für unsere "Nachfolger" gibts so eventuell ein bisschen mehr Klarheit Zwinkernd
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