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Ehefähigkeitszeugnis aus Angola - Oberlandesgericht?? (Gelesen: 8.240 mal)
Sternchen12345
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01.08.2012 um 13:48:43
 
Ich versuche mein Glück hier noch einmal:

mein Verlobter hat nun sein Ehefähigkeitszeugnis (certificado capacidade matrimonial) in Luanda ausgestellt bekommen.

Nun meint mein Standesamt, dass ich eine Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung brauche, um die Ehe anmelden zu können (bzw. einen Termin festlegen zu können) und dann die Dokumente zum Oberlandesgericht müssen.
Aber was wird da geprüft?
Das gewünschte "Certificado capacidade matrimonial" haben wir ja - eine Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis ist doch eigentlich nicht mehr notwendig?
Oder prüft das OLG auch noch etwas anderes???
Ich bin echt verwirrt und hilflos... Griesgrämig

Danke für eure Antworten!!
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 01.08.2012 um 13:53:54
 
Die Bescheinigung ist wohl nicht als EFZ anerkannt, deshalb wird das OLG die Unterlagen prüfen und eine Befreiung aussprechen müssen (siehe ua. http://www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/stmj_internet/gerichte/oberlandes...)
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Sternchen12345
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Antwort #2 - 01.08.2012 um 13:56:37
 
Okay, aber er würde ja keine konsularische Ehefähigkeitsbescheinigung vom angolanischen Konsulat in Deutschland ausgestellt bekommen, da man dafür eine Meldebscheinigung in/aus Deutschland braucht und er diese ja nicht haben kann, da er noch in Luanda/Angola lebt und vorher auch noch nie in Deutschland gelebt hat, also nicht in Deutschland gemeldet sein kann...
Und er kann ja auch vor keinem deutschen Standesamt eine eidesstattliche Versicherung über den Familienstand abgeben, da er nicht hier ist.

Langsam übersteigt das alles meinen Horizont  Traurig
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Bayraqiano
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Antwort #3 - 01.08.2012 um 13:59:25
 
Die hat er ja schon bekommen, in dem Merkblatt geht man davon aus, dass der Angolaner in Deutschland lebt (deshalb wäre die Botschaft zuständig). Da aber in Angola lebt wurde die Bescheinigung von der zuständigen Inlandsbehörde ausgestellt. Es geht also alles konkret zu.

Die eidestaatliche Versicherung soll er bei der dt. Botschaft in Luanda abgeben.

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Sternchen12345
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Antwort #4 - 01.08.2012 um 14:05:09
 
Okay, dann hat er das EFZ aus Angola (und braucht also keines mehr von dem angolanischen Konsulat in D)... gut  Zwinkernd

Und was ist mit der eidesstattlichen Versicherung vor dem deutschen Standesbeamten?  hä?
Gibts denn bei der Botschaft Standesbeamte? Oder soll er das formlos machen, übersetzen lassen und von der Botschaft legalisieren lassen?

Und was ich aber echt nicht verstehe:
warum geht man auf dem Merkblatt davon aus, dass alle Angolaner in Deutschland leben müssen? *böseaufdenBodenstampf* (nicht wegen euch - sondern wegen der ach so netten Bürokratie *lach*)
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Antwort #5 - 01.08.2012 um 14:39:20
 
Sternchen12345 schrieb am 01.08.2012 um 13:56:37:
Und er kann ja auch vor keinem deutschen Standesamt eine eidesstattliche Versicherung über den Familienstand abgeben, da er nicht hier ist.


Das ist schon richtig.
Deswegen kann die Befreiung von der Beibringung des EFZ in diesen Fällen auch ohne die eidesstattliche Versicherung beantragt werden.
Der Standesbeamte kann dem OLG mitteilen, dass dein Verlobter noch im Ausland ist und die eidesstattliche Versicherung nachgeholt wird, wenn er hier in Deutschland ist. Die Befreiung vom EFZ wird dann unter der Bedingung erteilt, dass der Verlobte aus Angola diese vor Eheschließung abgibt.

Oder aber es gibt auf der Auslandsvertretung einen Urkundsbeamten, der die eidesstattliche Erklärung entgegennimmt, das ginge auch. Dann müsst ihr auf die Erklärung warten und diese dann dem Standesbeamten vorlegen, der dann die Befreiung beantragt.


Das Merkblatt ist halt eines für alle Fälle, für Angolaner, die in Angola leben, für Angolaner, die in Deutschland leben und für Angolaner, die irgendwo anders leben. Für jeden spezifischen Fall ein extra Merkblatt wäre zu aufwändig.
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Antwort #6 - 01.08.2012 um 15:37:14
 
Erstmal ein ganz großes DANKESCHÖN an euch!!

Okay, dann werde ich meinem Verlobten sagen, er soll mir das EFZ (übersetzt und legalisiert von dt.Botschaft), seine Geburtsurkunde im Original (übersetzt und legalisiert von dt.Botschaft) und eine eidesstattliche Versicherung, dass er nicht verheiratet war (übersetzt, legalisiert) per DHL schicken. Zusätzlich noch die Vollmacht zur Eheschliessung (also den Vordruck) und eine Kopie vom Pass von der dt.Botschaft beglaubigt....
Das sollte reichen, oder? Zwinkernd

Und dann melde ich die Ehe an und warte was auf dem OLG passiert...

Bin echt traurig momentan: ich will einfach nur unseren schönsten Tag im Leben planen und D lässt mich nicht  weinend Immer wieder neue Unsicherheiten  weinend
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Antwort #7 - 01.08.2012 um 15:49:03
 
Sternchen12345 schrieb am 01.08.2012 um 15:37:14:
Zusätzlich noch die Vollmacht zur Eheschliessung (also den Vordruck) und eine Kopie vom Pass von der dt.Botschaft beglaubigt....
Das sollte reichen, oder?

und er versteht genug deutsch? Die Beitrittserklärung ist auf deutsch, eine Unterschrift von jemandem, der nicht deutsch versteht, wird von den Standesbeamten, die ich kenne, nicht akzeptiert.
Ggf. muss der Übersetzer/Dolmetscher auch unterschreiben
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Antwort #8 - 01.08.2012 um 15:49:47
 
Sternchen12345 schrieb am 01.08.2012 um 15:37:14:
Das sollte reichen, oder?


Das hört sich alles sehr gut an.

Jetzt melde mal die Eheschließung an, dann warte die Befreiung ab und dann kann die Bescheinigung, dass die Eheschließung unmittelbar bevorsteht ausgestellt werden. Damit könnt ihr dann das Visum bekommen.

Du hast das schon richtig gemacht. Bei Eheschließungen mit Auslandsbeteiligung ist es halt ein bisschen aufwändiger, aber das wird schon werden.
D lässt euch schon .... aber halt mit ein paar mehr Papieren.

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Antwort #9 - 01.08.2012 um 15:52:54
 
Soviel ich weiß, müssen die Übersetzungen aber von einem vom jeweiligen OLG anerkannten Übersetzer gemacht werden.
Erkundige dich da vorher nochmal. Die Apostille oder Legalisation wird dann mitübersetzt.
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Antwort #10 - 01.08.2012 um 16:25:34
 
TaBe schrieb am 01.08.2012 um 15:52:54:
Soviel ich weiß, müssen die Übersetzungen aber von einem vom jeweiligen OLG anerkannten Übersetzer gemacht werden.
Erkundige dich da vorher nochmal. Die Apostille oder Legalisation wird dann mitübersetzt. 


Stimmt, TaBe spricht da etwas sehr wichtiges an.

Viele Urkunden aus dem Ausland werden hier in Deutschland zusammen mit einer Übersetzung, die im Heimatland angefertigt wurde, vorgelegt.
Sehr oft werden diese Übersetzungen hier nicht akzeptiert, wobei ich selbst schon solche Übersetzungen in der Hand hatte und nur weil ich wusste, was es sein soll, entsprechendes entziffern konnte.
Spart euch die Kosten für die Übersetzungen in Angola, sonst lauft ihr Gefahr, dass ihr das in Deutschland alles nochmal übersetzen lassen müsst. Und das heißt dann wieder längere Zeiten und mehr Kosten.

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Antwort #11 - 01.08.2012 um 16:26:09
 
@ erne:
Ja, das weiss ich. Er spricht nicht perfekt deutsch, deswegen muss die Übersetzerin, die an der deutschen Botschaft dort ansässig ist ihm das übersetzen und dann mit unterschreiben.

@ TaBe:
Er soll das erstmal von der Übersetzerin, die an der deutschen Botschaft dort ansässig ist übersetzen lassen - die arbeitet mit der Dame zusammen, die die Legalisationen an der Botschaft macht. Im schlimmsten Fall würde ich halt alles hier nochmal legalisieren lassen oder nochmal übersetzen... was weiss ich...

@ Runenwolf:
Danke!!! Du machst mir Mut!!! Smiley)
Gut, das schlimmste wäre, dass wir dann echt nur die Unterschreiberei am Standesamt kurzfristig machen und danach feiern... muss mich an den Gedanken gewöhnen - aber wäre ja wenn man es nüchtern betrachtet auch kein Weltuntergang... ach aber man hätte halt alles einfach gerne einfach und so wie man sich es in seinen Träumen vorstellt...
Aber gut: WIR SCHAFFEN DAS!!
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Antwort #12 - 01.08.2012 um 16:29:42
 
Runenwolf schrieb am 01.08.2012 um 16:25:34:
Sehr oft werden diese Übersetzungen hier nicht akzeptiert, wobei ich selbst schon solche Übersetzungen in der Hand hatte und nur weil ich wusste, was es sein soll, entsprechendes entziffern konnte.
Spart euch die Kosten für die Übersetzungen in Angola, sonst lauft ihr Gefahr, dass ihr das in Deutschland alles nochmal übersetzen lassen müsst. Und das heißt dann wieder längere Zeiten und mehr Kosten.


@ Runenwolf:
Aber ohne Übersetzung akzeptiert es ja dann die deutsche Botschaft nicht für das Visum...??!!??
Wir mussten ja bereits die Geburtsurkunde in übersetzer Form vorlegen - sonst hätte die Botschaft die Dokumente zur Visabeantragung ja gar nicht angenommen...
Und ohne Übersetzung legalisieren die mir/uns das ja nicht....

Ich stehe irgendwie schon wieder aufm Schlauch...
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Antwort #13 - 01.08.2012 um 16:40:08
 
Sternchen12345 schrieb am 01.08.2012 um 16:26:09:
Im schlimmsten Fall würde ich halt alles hier nochmal legalisieren lassen

nur um Missverständnisse auszuräumen:
eine Legalisierung nimmt die AV in Angola vor. (Woher soll hier in Dt. jemand wissen, ob die Unterschirft der angolanischen Beamten authentisch ist. Die AV in Angola sollte hingegen aber die Unterschriftsproben der unterschriftsberechtigten angolischen Beamten haben)

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Antwort #14 - 01.08.2012 um 16:42:25
 
@ erne:
Stimmt, da hast du recht...

Aber falls die Übersetzung des legalisierten Dokuments hier nicht akzeptiert wird, könnte ich das legalisierte Dokument hier nochmal übersetzen lassen... rein theoretisch... so stimmts oder?
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