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Asylbewerberleistungen sind verfassungswidrig! (Gelesen: 15.817 mal)
reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Asylbewerberleistungen sind verfassungswidrig!
18.07.2012 um 12:12:05
 
Nach dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes sind die Asylbewerberleistungen (die auch Geduldete / Ausreisepflichtige ohne Asylantrag bekommen) verfassungswidrig. Bisher lagen sie seit 20 Jahren bei 225 Euro im Monat. Sie müssen in Zukunft 336 Euro im Monat betragen, bis der Gesetzgeber es neu regelt. Davon müssen mindestens 130 Euro in bar ausgezahlt werden (wo die Leute in Heimen leben bzw. Gutscheine oder Essenspakete bekommen).

Hier eine einigermaßen umfassende Darstellung:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundesverfassungsgericht-spricht-asylb...
Hier das Urteil im Wortlaut:
http://www.bverfg.de/entscheidungen/ls20120718_1bvl001010.html

Wichtig für die Beratungsstellen: Das Urteil gilt rückwirkend auch für 2011 (soweit die Bescheide noch nicht rechtskräftig sind)! Da nicht jede Kreisverwaltung jetzt mit einem Geldkoffer ins Flüchtlingsheim fährt, müssen die Betroffenen sich vermutlich mit Hilfe von Beratungsstellen selbst darum kümmern.

Änderung:
Hab das aus dem Userforum hierher verschoben - es hat ja bereits unmittelbar gesetzesändernde Wirkung. - =schweitzer=
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« Zuletzt geändert: 18.07.2012 um 13:59:45 von schweitzer »  
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gc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #1 - 26.07.2012 um 21:35:07
 
Wir haben mal eine Seite zusammengestellt mit Link zum Urteil und zur PE des BVerfG, Ländererlassen, Kommentaren, Regelsatz-Tabellen, Musterantrag und Widerspruch zum BVerfG-AsylbLG-Urteil:

http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/asylblg/BVerfG-AsylbLG-Urteil.html

Die Seite und die Texte dort werden fortlaufend aktualisiert.

Der vom BVerfG übergangsweise festgelegte Regelsatz für Alleinstehende beträgt übrigens für 2012 statt bisher 224,97 € nunmehr 346 € zuzüglich Hausrat, Unterkunft und Heizung, davon bei Sachleistungsversorgung mindestens 134 € statt bisher 40,90 € als Barbetrag für den persönlichen Bedarf.

Hier eine vom MASFF Brandenburg erstellte, bundesweit gleichermaßen anwendbare Tabelle zur Übergangsregelung:
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/asylblg/Tabelle_BB_Anlage-RS-06-12.pdf


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Saxonicus
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Antwort #2 - 26.07.2012 um 21:54:31
 
gc schrieb am 26.07.2012 um 21:35:07:
Der vom BVerfG übergangsweise festgelegte Regelsatz für Alleinstehende beträgt übrigens für 2012 statt bisher 224,97 € nunmehr 346 € zuzüglich Hausrat, Unterkunft und Heizung, davon bei Sachleistungsversorgung mindestens 134 € statt bisher 40,90 € als Barbetrag für den persönlichen Bedarf.

Kann meine (ausländische) Frau, nachdem sie 25 Jahre in Deutschland Vollzeit gearbeitet möglicherweise diesen Regelsatz für Asylbewerber erhalten, denn der wäre um einiges höher als ihre Rente ?
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schweitzer
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Antwort #3 - 27.07.2012 um 08:00:49
 
Nein. Als Ehegattin eines Deutschen mit entsprechendem Aufenthaltstitel ist sie nicht leistungsberechtigt nach dem AsylbLG. -

Außerdem ist zu berücksichtigen, dass Ihr einander ja unterhaltsverpflichtet seid. - Sozialleistungen (also etwa auch solche nach SGB II oder SGB XII) sind insoweit nachrangig. -

Ansonsten könnte sie natürlich versuchen, ergänzende Leistungen zu beantragen. Das AsylbLG ist freilich in jedem Fall dafür bei einer Konstellation wie Eurer die falsche Rechtsgrundlage.


=schweitzer=
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Antwort #4 - 27.07.2012 um 08:37:14
 
Hallo Schweitzer,
ich denke mal Saxonius kennt das selbst und er wollte nur zum Ausdruck bringen, das es sehr verwunderlich ist das die Renten nach 25 Jahren Arbeitsleben und Beitragszahlung verfassungsgemäss sind auch wenn sie unter dem Satz für Asylbewerber liegen, insbesondere wenn man von Beginn an weiss das mehr als 53% der Anträge ohne Grundlage sind (pro Asyl)
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reinhard
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Antwort #5 - 27.07.2012 um 11:07:52
 
sigi-n schrieb am 27.07.2012 um 08:37:14:
Hallo Schweitzer,
ich denke mal Saxonius kennt das selbst und er wollte nur zum Ausdruck bringen, das es sehr verwunderlich ist das die Renten nach 25 Jahren Arbeitsleben und Beitragszahlung verfassungsgemäss sind auch wenn sie unter dem Satz für Asylbewerber liegen, insbesondere wenn man von Beginn an weiss das mehr als 53% der Anträge ohne Grundlage sind (pro Asyl)


Aber jeder, der Rente bekommt, kann ergänzend Sozialgeld beantragen, so dass niemand unter dem Mindestsatz "für Deutsche" liegt.

Das Gericht hat lediglich darauf abgestellt, dass AsylbewerberInnen mittlerweise ca. 40 % unter dem Satz leben, das als "Existenzminimum" gesehen wird. Das gilt für Rentner eben nicht, sie bekommen eine Aufstockung (wenn es kein unterhaltspflichtiges Familienmitglied übernehmen muss, übernimmt es der Staat).
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Saxonicus
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Antwort #6 - 27.07.2012 um 12:32:23
 
reinhard schrieb am 27.07.2012 um 11:07:52:
Aber jeder, der Rente bekommt, kann ergänzend Sozialgeld beantragen, so dass niemand unter dem Mindestsatz "für Deutsche" liegt.

Beantragen kann man vieles, ob man es dann auch bekommt, ist wiederum ein völlig andere Sache und im Gegensatz zu manch anderen schaut man bei "deutscher Beteiligung" schon etwas genauer hin (z.B. bei Kfz-Besitz, Grundeigentum u.ä.).
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reinhard
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Antwort #7 - 27.07.2012 um 12:51:08
 
Das ist klar, aber Flüchtlinge sind da viel, viel schlechter gestellt. Sie werden bei Ankunft durchsucht, ihnen wird Geld und auch einzelne Erbstücke (Familienschmuck) gnadenlos abgenommen, um mit den "Leistungen" verrechnet zu werden.

Das Verfassungsgericht hat nur festgestellt, dass ein menschenwürdiges Leben eben für Menschen an sich gilt und nicht nur für Deutsche (und Flüchtlinge bekommen 60 % der Menschenwürde).
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Antwort #8 - 27.07.2012 um 13:03:53
 
Saxonicus schrieb am 27.07.2012 um 12:32:23:
Beantragen kann man vieles, ob man es dann auch bekommt, ist wiederum ein völlig andere Sache und im Gegensatz zu manch anderen schaut man bei "deutscher Beteiligung" schon etwas genauer hin (z.B. bei Kfz-Besitz, Grundeigentum u.ä.).

So ähnlich fühlen sich Drogensüchtige wenn sie erfahren dass Menschen die an einer tödlich verlaufenden Krankheit leiden Dinge wie Morphin, Cannabis etc. auf Rezept bekommen während sie selber dafür erst zu ihrem Drogendealer müssen um sich damit auch nocht strafbar zu machen...  neid kennt manchmal keine Grenzen hä?
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Antwort #9 - 27.07.2012 um 13:35:07
 
@ Reinhard:

Lieber Reinhard, ich schätze Deine Meinung, die immer ruhig und sachlich bleibt. Natürlich werden Wertgegenstände zur Verrechnung eingezogen. Finde ich auch völlig legitim. Das, was man für Leistungen als Gegenleistung erbringen kann, sollte getan werden, oder?

@ Maki: Das ist nicht Dein Ernst, dass Du Drogenabhängige zum Vergleich ranziehst? Und was heißt "Neid"?

Ich denke, es geht hier eher um soziale Gerechtigkeit? Jemand, der 25 Jahre einzahlt, sollte doch besser gestellt sein. Das ist natürlich nicht die "Schuld" der Asylbewerber, sondern unsere geschätzten Politiker sollten - bei ihren ständig sich ändernden Ideen - nicht vergessen, dass das ALLES bezahlt werden muß.

Und ganz ehrlich könnte ich manchmal schon k*****, wenn ich bedenke, wieviel mein Mann und ich an Steuern zahlen, wobei meine Tochter (aus 1ter Ehe) ihr Studium an einer FH mit 600€ pro Monat per Kredit finanzieren muss - Unterstützung ist zero.

Ich hoffe, ich verstoße nicht gegen iwelche Regeln, wenn ich das mal so deutlich formuliere.
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maki
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Antwort #10 - 27.07.2012 um 13:44:18
 
Zitat:
@ Maki: Das ist nicht Dein Ernst, dass Du Drogenabhängige zum Vergleich ranziehst?

Sarkasmus

Zitat:
Und was heißt "Neid"?

http://de.wikipedia.org/wiki/Neid
Zitat:
Unter Neid versteht man das moralisch vorwerfbare, gefühlsmäßige (emotionale) Verübeln der Besserstellung konkreter Anderer. Ähnlich ist der Begriff der Missgunst. Fehlt es am ethischen Vorwurf, spricht man auch von Unbehagen gegenüber Vorteilen anderer (Besitz, Status, Privilegien), die man selbst nicht hat. Will man Neid rechtfertigen, so ist eher von einem Recht auf Gleichbehandlung die Rede.


Zitat:
Ich denke, es geht hier eher um soziale Gerechtigkeit? Jemand, der 25 Jahre einzahlt, sollte doch besser gestellt sein. Das ist natürlich nicht die "Schuld" der Asylbewerber, sondern unsere geschätzten Politiker sollten - bei ihren ständig sich ändernden Ideen - nicht vergessen, dass das ALLES bezahlt werden muß.

Nö, hier geht es nur darum darzustellen, dass Asylbewerber angeblich besser darstehen als Ehegatten von Langzeitarbeitslosen...  dieses Detail fehlte nämlich bei Saxonicus Darstellung.

So sehr ich Saxonicus auch schätze, ab und zu polariosiert er IMHO zu sehr mit vereinfachten Darstellungen.

Zitat:
Und ganz ehrlich könnte ich manchmal schon k*****, wenn ich bedenke, wieviel mein Mann und ich an Steuern zahlen, wobei meine Tochter (aus 1ter Ehe) ihr Studium an einer FH mit 600€ pro Monat per Kredit finanzieren muss - Unterstützung ist zero.

Jaja, die anderen haben es viel einfacher/besser/etc. pp., siehe die Definition von Neid und Missgunst oben.
"Wenn es nach mir ginge währen die Gebühren höher, haben schon genug studierte Taxifahrer (Germanismus zB.)."
Hilft hier doch auch keinem, oder?

Verstehe das hier ehrlich gesagt nicht, in diesem thread sollte erklärt werden dass Asylbewerbern laut einem Gerichtsbeschluss mehr Geld zusteht als sie bis jetzt bekommen haben, das ist relevant für ein Forum für Ausländer.

Warum müssen dann immer andere daherkommen und versuchen lauter zu Jammern?
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Antwort #11 - 27.07.2012 um 14:10:52
 
maki schrieb am 27.07.2012 um 13:44:18:
Nö, hier geht es nur darum darzustellen, dass Asylbewerber angeblich besser darstehen als Ehegatten von Langzeitarbeitslosen...dieses Detail fehlte nämlich bei Saxonicus Darstellung.

Wo geht es hier um Langzeitarbeitslose ?

Hier geht es um Rentner, die jahrzehntelang in Deutschland gearbeitet haben und nun eine geringere Rente erhalten als ein Hartz4-Bezieher oder ein Asylbewerber, die noch keinen Pfennig in den Steuertopf oder die Sozialkassen gezahlt haben.
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Antwort #12 - 27.07.2012 um 14:40:07
 
Quatsch.

Es geht um Asylbewerber, deren Menschenwürde die Bundesregierung dadurch verletzt hat, dass sie das Existenzminimum 1993 festgelegt hat und danach nie korrigiert hat, obwohl das Grundgesetz dies generell vorschreibt und das Asylbewerberleistungsgesetz das dezidiert vorschreibt.

Um Renter geht es überhaupt nicht. Auch "Rentner", die hier Asyl beantragen, unterliegen genau dem gleichen Gesetz und bekommen nicht mehr und nicht weniger.

Und es geht um die Vorlage für Beratungsstellen, mit der sie jetzt Widerspruch gegen Bescheide (Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) einlegen können, soweit diese noch nicht rechtskräftig sind.
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Antwort #13 - 27.07.2012 um 14:51:56
 
reinhard schrieb am 27.07.2012 um 14:40:07:
Quatsch.
Es geht um Asylbewerber, deren Menschenwürde die Bundesregierung dadurch verletzt hat, 

Mit anderen Worten, Rentner unterliegen nicht diesen allgemeinen Regeln, welche die Menschenwürde betreffen, denn ihnen ist eine minderer Betrag durchaus zumutbar.
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Antwort #14 - 27.07.2012 um 15:20:56
 
Wenn die Rentner kein Asyl beantragen, gilt für sie auch nicht das Asylbewerberleistungsgesetz.

Das bedeutet, dass sie stets höhere Leistungen erhalten (nach SGB XII). Das Gejammer ist stets unbegründet.

Das ist aber nicht das Thema hier, hier geht es um die niedrigeren Leistungen durch das Asylbewerberleistungsgesetz.
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