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Übersetzung einer ausländischen Geburtsurkunde (Gelesen: 14.903 mal)
Themen Beschreibung: ins Deutsche übersetzte Geburtsurkunde wird nicht anerkannt
asula
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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18.07.2012 um 11:26:33
 
Hallo zusammen,

Nachdem ich von Euch schon so oft Hilfe bekommen habe, bin ich sicher, dass Ihr auch hier weiterwisst....

Mein Lebensgefährte ist schon seit ein paar Jahren in Deutschland. Bisher gab es bei den Behörden noch nie Probleme mit seiner argentinischen Geburtsurkunde (Ausländeramt, Einwohnermeldeamt usw.). Diese Geburtsurkunde ist auf spanisch, hat eine Apostille (in Argentinien ausgestellt), und ist von einer in Argentinien vereidigten Übersetzerin übersetzt.

Wie gesagt, bislang gab es noch nie Probleme mit dieser Geburtsurkunde. Nun brauchen wir für die Registrierung der Geburt unseres 2. Kindes (wir möchten den Nachnamen nach argentinischem Recht) eine andere Geburtsurkunde, und zwar eine, die von einem in Deutschland vereidigten Dolmetscher übersetzt ist. Evtl. ist auch noch möglich, dass die vorhande Übersetzung von einem deutschen Übersetzer bestätigt wird.

Jetzt sehe ich schon wieder hohe Kostn auf uns zukommen. Unsere letzte Übersetzung (1 Seite im Original) kostete insgesamt ca. 700 Euro.

Ist es wirklich notwendig, dass diese Geburtsurkunde noch mal übersetzt wird?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

asula
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 18.07.2012 um 11:42:33
 
asula schrieb am 18.07.2012 um 11:26:33:
Ist es wirklich notwendig, dass diese Geburtsurkunde noch mal übersetzt wird?

Ja, bei ausländischen Urkunden werden Übersetzungen von vereidigten Übersetzern benötigt.

asula schrieb am 18.07.2012 um 11:26:33:
Unsere letzte Übersetzung (1 Seite im Original) kostete insgesamt ca. 700 Euro.

Das ist aber schon sehr teuer für eine Übersetzung aus dem spanischen (soviel habe ich für die Übersetzung von einigen Dokumenten aus einer eher weniger verbreiteten Sprache bezahlt).

Schau mal hier nach, da wird sich sicher jemand finden lassen, der das auch für weniger übersetzen wird.
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 18.07.2012 um 11:43:28
 
asula schrieb am 18.07.2012 um 11:26:33:
Jetzt sehe ich schon wieder hohe Kostn auf uns zukommen. Unsere letzte Übersetzung (1 Seite im Original) kostete insgesamt ca. 700 Euro.


dann habt ihr deutlich zuviel für eine letztlich wertlose Übersetzung bezahlt. Eine Geburtsurkunde von einem seriösen deutschen Übersetzungsdienst dürfte zwischen 100-200 EUR kosten. Und ja, darauf kann die Behörde bestehen.
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Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
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asula
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 24.07.2012 um 11:02:02
 
Hallo zusammen,

Vielen Dank für Eure Antworten.
Dann wird uns wohl nichts anderes übrig bleiben, als die Geburtsurkunde noch mal übersetzen zu lassen.

Noch ne kurze Frage:
Ist die Anerkennung einer im Ausland übersetzten Geburtsurkunde (von einem vereidigten Übersetzer) eine KANN-Entscheidung des Standesamts, oder MÜSSEN Standesamt diese sogar ablehnen, wenn sie korrekt arbeiten.

Ein Standesamt einer anderen Stadt hat nämlich in einem ähnlichen Fall die vom gleichen Übersetzer übersetzte Urkunde anerkannt.

Vielen Dank.

Asula

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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 24.07.2012 um 16:08:44
 
asula schrieb am 24.07.2012 um 11:02:02:
eine KANN-Entscheidung des Standesamts, oder MÜSSEN

es ist eine KANN Entscheidung.
Jeder Standesbeamte entscheidet für sich selbst, in welcher Form er die Dokumente anerekennt.
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bademeister123
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Antwort #5 - 02.09.2012 um 08:30:01
 
das kommt jetzt einwenig spanisch vor....

ist das eine neue Geburtsurkunde oder reden wir hier von der alten bereits uebersetzten Urkunde? Im letzten Falle muesste vermutlich auch wieder eine Apostille/Legalisierung vollzogen werden.

Zitat:
Jeder Standesbeamte entscheidet für sich selbst, in welcher Form er die Dokumente anerekennt.

klingt etwas sehr willkuerlich. es muss doch hierfuer auch entsprechende Richtlinien geben.
Wir leben derzeitig in China, wo man sich an Beamtenwillkuer gewoehnt. Aber mir scheint es geht in Deutschland noch willkuerlicher zu...
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Antwort #6 - 02.09.2012 um 09:30:14
 
bademeister123 schrieb am 02.09.2012 um 08:30:01:
klingt etwas sehr willkuerlich.

Das geht sogar noch weiter:
Wäre ich Standesbeamter, könnte ich auf Übersetzung russischsprachiger Dokumente verzichten, weil ich die Sprache selbst beherrsche.

M.a.W.
Es gibt Anforderungen, die grundsätzlich gelten. Die dementsprechend auch in jedem Fall gefordert werden dürfen.

Der Standesbeamte darf jedoch auf bestimmte Dinge - hier: eine Übersetzung - verzichten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Ripley
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Antwort #7 - 10.09.2012 um 15:41:38
 
Es ist aber schon sehr merkwürig, dass die Beamten da so einen breiten Handlunsspielraum haben, oder? Wenn du als Standesbeamter russisch kannst und der heiratenden Paar dadurch Kosten in dreistelliger Euro-Summe sparst, dann würde ich ja definitiv auch nem Standesbeamten verlagen, der meine Sprache spricht.
Und 700 Euro für eine DIN4 Seite-...halleluja, da wurde aber jemand ganz schön über den Tisch gezogen! Tut mir leid für Dich.
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reinhard
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Antwort #8 - 10.09.2012 um 15:45:08
 
Ripley schrieb am 10.09.2012 um 15:41:38:
Und 700 Euro für eine DIN4 Seite-...halleluja, da wurde aber jemand ganz schön über den Tisch gezogen! Tut mir leid für Dich.


Aber man kann sich ja informieren:

Nach dem JVEG kostet das Übersetzen 1,25 Euro pro Normzeile (55 Anschläge), mindestens 15 Euro pro Auftrag. Bei handschriftlichen Vorlagen, Arbeit übers Wochenende etc. kann es auch 1,85 Euro kosten.

Alle ermächtigten ÜbersetzerInnen stehen online:
www.justiz-uebersetzer.de
... und man kann immer drei von ihnen ansprechen und die Preise vergleichen.
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Saxonicus
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Antwort #9 - 10.09.2012 um 16:00:37
 
Ripley schrieb am 10.09.2012 um 15:41:38:
Wenn du als Standesbeamter russisch kannst und der heiratenden Paar dadurch Kosten in dreistelliger Euro-Summe sparst, dann würde ich ja definitiv auch nem Standesbeamten verlagen, der meine Sprache spricht. 

Du kannst doch keinen Standesbeamten "verlangen", Du mußt schon mit dem vorliebnehmen der da ist.
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dreamer82
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Antwort #10 - 10.09.2012 um 16:09:20
 
Die Übersetzung war aber definitiv zu teuer - es gibt einige Onlineanbieter die Übersetzungen von gerichtlich vereidigten Übersetzer zu fairen Preisen anbieten.

Mehr als 100 EUR sollte das nicht kosten. Ich kann Dir gerne einen Link per PN zukommen lassen, da ich nicht weiss ob ich das hier posten darf...
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reinhard
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Antwort #11 - 10.09.2012 um 16:28:54
 
dreamer82 schrieb am 10.09.2012 um 16:09:20:
es gibt einige Onlineanbieter die Übersetzungen von gerichtlich vereidigten Übersetzer zu fairen Preisen anbieten.


Das sind Agenturen, die immer einen Aufschlag für die Vermittlung und Organisation übernehmen, also immer teurer sind als die Übersetzer selbst.

Wenn sie 100 Euro kosten, bekommt der Übersetzer selbst noch 50 bis 70 Euro. Und wenn man den Übersetzer selbst beauftragt, bezahlt man eben nur die 50 bis 70 Euro.
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Ripley
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 13.09.2012 um 12:53:26
 
Saxonicus schrieb am 10.09.2012 um 16:00:37:
Du kannst doch keinen Standesbeamten "verlangen", Du mußt schon mit dem vorliebnehmen der da ist.


Hast ja Recht, das war blöd formuliert.

Sagen wir mal, ich würde höflich darauf hinweisen, vielleicht auch unter Angabe irgendwelcher anderer Gründe, dass wir als Brautpaar uns unheimlich freuen würden, wenn der Standesbeamte unsere Muttersprache sprechen würde Zwinkernd
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Antwort #13 - 13.09.2012 um 13:34:16
 
Ripley schrieb am 13.09.2012 um 12:53:26:
Sagen wir mal, ich würde höflich darauf hinweisen, vielleicht auch unter Angabe irgendwelcher anderer Gründe, dass wir als Brautpaar uns unheimlich freuen würden, wenn der Standesbeamte unsere Muttersprache sprechen würde



Fragen kostet nichts ... aber ich würde mal nicht davon ausgehen, dass du bei dir auf dem Standesamt einen Standesbeamten sitzen hast, der fließend die Sprache des ausländischen Ehepartners spricht.
Da musst du schon sehr viel Glück haben.

Es ist auch eine Sache eine Urkunde aus einer ausländischen Sprache zu übersetzen. Ich habe beispielsweise eine Erklärung zu einer Vaterschaftsanerkennung ohne Probleme aus dem englischen übersetzen können.
Eine andere Sache ist eine komplette Trauung mit Hinweis auf die Möglichkeiten der Namensführung und die Folgen einer entsprechenden Erklärung. Da würde ich mich nicht drantrauen.

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Saxonicus
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Antwort #14 - 13.09.2012 um 19:43:40
 
Ripley schrieb am 13.09.2012 um 12:53:26:
vielleicht auch unter Angabe irgendwelcher anderer Gründe,

Welche Gründe sollten das sein ?

Zitat:
Sagen wir mal, ich würde höflich darauf hinweisen,  dass wir als Brautpaar uns unheimlich freuen würden, wenn der Standesbeamte unsere Muttersprache sprechen würde 

Da dürften Eure Chancen wohl gegen Null tendieren, ich kann mir nicht vorstellen, daß ein deutscher Standesbeamte in einem deutschen Standesamt eine Amtshandlung in einer Sprache vornimmt, die keine Landessprache ist. Anderswo, im umgekehrten Falle, wäre das sicher ebenso.

Aber wenn Euch das so wichtig ist, warum heiratet Ihr dann nicht in Spanien. Das liegt näher als Argentinien und mit der Akzeptanz der dortigen HU gibt es auch kein Problem. Anschließend gehts dann gleich in die Flitterwochen (Mallorca, Teneriffa o.ä.)
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