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Übersetzung einer ausländischen Geburtsurkunde (Gelesen: 14.972 mal)
Themen Beschreibung: ins Deutsche übersetzte Geburtsurkunde wird nicht anerkannt
Eduard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
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Antwort #15 - 13.09.2012 um 21:52:42
 
Saxonicus schrieb am 13.09.2012 um 19:43:40:
Anderswo, im umgekehrten Falle, wäre das sicher ebenso.


Ahem, in Dänemark ist das kein Problem (Deutsch und Englisch)....

Cool
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Petersburger
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Beiträge: 6.384

RUS, Russia
RUS
Russia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #16 - 13.09.2012 um 21:56:58
 
Ripley schrieb am 13.09.2012 um 12:53:26:
Sagen wir mal, ich würde höflich darauf hinweisen, vielleicht auch unter Angabe irgendwelcher anderer Gründe, dass wir als Brautpaar uns unheimlich freuen würden, wenn der Standesbeamte unsere Muttersprache sprechen würde


Das geht nun am Thema aber deutlich vorbei.

Zwischen eine Urkunde lesen können  und die Sprache fließend sprechen ist ein himmelweiter Unterschied.

Ersteres ist Gegenstand des Themas. Die Übersetzung einer ausländischen Urkunde.

Letzteres nicht.
Ich gehöre zu der vermutlich altmodischen Sorte, die der Meinung ist, in deutschen Ämtern sei Deutsch die einzige Sprache, in der Amtshandlungen vorgenommen werden sollten. (Ausnahme: Sorbisch bestimmten Gebieten Sachsens)
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #17 - 14.09.2012 um 00:34:10
 
Eduard schrieb am 13.09.2012 um 21:52:42:
Ahem, in Dänemark ist das kein Problem (Deutsch und Englisch)....

In der Heimat meiner Frau kann man sogar unter drei Sprachen auswählen, aber nicht jedes Land ist verpflichtet, für jeden speziellen Wunsch entsprechend sprachkundige Beamte vorrätig zu halten.
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