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nachbeurkundung der deutschen geburtsurkunde (Gelesen: 1.976 mal)
Themen Beschreibung: falsches geburtsdatum / nachbeurkundung der deutschen geburtsurkunde
qandol
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Beiträge: 1
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag nachbeurkundung der deutschen geburtsurkunde
12.06.2012 um 23:50:31
 
Ich bin 03.04.1986 geboren und in meinem deutschen ausweis steht ich bin 04.03.1983 geboren. ich habe einen antrag  auf korrektur beim ortsamt gestellt, woraufhin ich daraufhin gewiesen wurde, dass ich eine deutsche geburtsurkunde vorlegen muss, die ich beim standesamt beantragen muss. ich habe die deutsche staatsangehörigkeit, aber geboren bin ich in kabul.
meine eltern sind beide afghanen, wobei mein vater die deutsche und meine mutter die afghanische staatsgehörigkeit besitzt. ich habe auch meine original afghanische geburtsurkunde auf deutsch übersetzen lassen,aus der auch entnommen werden kann, dass ich am 04.03.1986 geboren bin. ich  habe sowohl die afghanische als auch die deutsche staatsangehörigkeit.

meine fragen : muss ich tatsächlich beim standesamt eine deutsche geburtsurkunde beantragen? welche unterlagen muss ich einreichen? wie werden die verfahren?
                  
                     muss ich wirklich eine nachbeurkundung einer deutschen geburtsurkunde dem ortsamt vorlegen, damit die meinen ausweis korrigieren?
                  
      kann ich  nicht auch eine geburtsurkunde mit dem richtigen geburtsdatum vorlegen, die die afghanische botschaft in berlin ausgestellt hat??

wenn ich einen anwalt einschalte, welcher fachanwalt ist dafür zuständig?
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Muleta
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Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #1 - 13.06.2012 um 00:09:56
 
Du bist vermutlich eingebürgert worden. Im Rahmen der Einbürgerung wird normalerweise die Identität (nochmals) geprüft - was ist denn dabei heraus gekommen? Gab es eine vertrauensanwaltliche Überprüfung Deiner Geburtsurkunde? Oder wurden gar keine Urkunden vorgelegt, weil ihr anerkannte Flüchtlinge gewesen seid (mit blauem Pass)?

Da afghanische Urkunden nicht zuverlässig sind und Deine Eltern als Zeugen Deiner Geburt Dein (angeblich) falsches Geburtsdatum gegenüber deutschen Behörden angegeben haben, sehe ich da nur geringe Möglichkeiten, dass wieder zu reparieren.

Für Dein Problem gibt es keinen passenden Fachanwalt. Ein Ausländerrechtler wäre vermutlich keine ganz schlechte Wahl; alternativ ein Familienrechtler mit Erfahrung in Fällen mit Auslandsbezug.
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