Vielen Dank schonmal für die Antworten.
erne schrieb am 08.06.2012 um 17:48:43:solange sie ihren ordentlichen Wohnsitz in Schweden hat, kann sie auch in der deutschen Botschaft in Schweden einen Visumantrag stellen.
Der Antrag könnte somit wohl noch vor Ablauf der schwedischen
AE gestellt werden, eine Entscheidung würde vermutlich erst nach Ablauf getroffen. Müsste meine Freundin dann im Heimatland einen neuen Antrag stellen oder können die Unterlagen von der dt. Botschaft in Schweden zur dt. Botschaft in Teheran weitergereicht werden?
erne schrieb am 08.06.2012 um 17:48:43:Für ein Visum nach §18c?
Da gibt es bisher genau 0 (Null) Erfahrung.
Das war mir bewusst, aber ich dachte, dass es vielleicht Erfahrungswerte für andere
AE gibt. Ich habe jetzt folgendes gefunden: Die deutsche Botschaft in Stockholm schreibt "Das Visumverfahren [für einen längerfristigen Aufenthalt in Deutschland] dauert in der Regel mehrere Wochen". Die deutsche Botschaft in Teheran schreibt "Die Bearbeitung eines Antrages dauert ab Antragstellung ca. 8-10 Wochen" für einen Daueraufenthalt und die "Bearbeitungszeit eines Schengen-Visum-Antrages von ca. 14 Tagen".
Das Gesetz wurde mittlerweile auch im BGBl veröffentlicht und tritt am 1. August in Kraft.
erne schrieb am 08.06.2012 um 17:48:43:hängt von den Lebenshaltungskosten ab.
In München normalerweise wohl mehr als in Berlin (allein schon wegen der Mieten) .
Wenn sie aber so viel zur Verfügung hat, dass kein Anspruch auf Sozialleistungen bestünden, sollte es reichen
Okay, der Regelsatz liegt aktuell bei 374 EUR, dazu kommt eine Obergrenze für Unterkunftskosten einer Einzelperson in meiner Stadt. Die zulässige Kaltmiete liegt bei etwa 360 EUR + 90 EUR Betriebskosten + 60 EUR Heizkosten bei pauschaler Abrechnung, macht zusammen 510 EUR. Die tatsächlichen Wohnkosten liegen durchschnittlich bei 355 EUR.
Geht man von den Obergrenzen des Anspruchs auf Sozialleistung aus, macht das insgesamt 884 EUR/Monat, ansonsten 729 EUR/Monat. Für eine
AE von 6 Monaten wären das dann 4300-5300 EUR. Rechnet man die Wohnkosten aufgrund von Eigentumswohnung raus, reduziert es sich auf etwa 2250 EUR.
erne schrieb am 08.06.2012 um 17:48:43:Deine Fragestellung scheint aber in die Richtung zu gehen:
wenn schon keine schwedische
AE, dann halt eine deutsche .. Zweck ist aber nach wie vor in Schweden zu sein und dort eine Stelle zu suchen?
So ist das aber nicht gedacht
Nein, nicht ganz. Zweck ist in Europa zu bleiben und eine Stelle zu suchen, in diesem Fall dann bevorzugt in Deutschland. Je nachdem wie schwierig es hier jedoch ist einen Job zu finden, wäre es gut die Möglichkeit zu haben auch außerhalb Deutschlands zu suchen. Das muss nicht Schweden sein, dort wird es nach Ablauf des Studentenvisums eh schwierig(er).