Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Was ist beim Umzug zu beachten? (Gelesen: 1.635 mal)
Ete1974
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 26

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Was ist beim Umzug zu beachten?
29.05.2012 um 09:42:22
 
Hallo,

ich und meine Frau werden in 2 Wochen in ein anderes Bundesland umziehen. Sie ist im Besitz einer unbefristeten AE. Muss sie vor dem Umzug nochmal zur ABH um irgendwelche Unterlagen zu besorgen, oder muss sie am neuen Wohnort bei der ABH vorsprechen?
Besten Dank schon einmal voraus!!!


Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Was ist beim Umzug zu beachten?
Antwort #1 - 29.05.2012 um 09:54:55
 
Sollte normalerweise alles über die normale Ab-/Anmeldung bei der Meldebehörde laufen, die zuständige ABH wird dann informiert und fordert dann ihre Akte von der bisher zuständigen ABH an.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Was ist beim Umzug zu beachten?
Antwort #2 - 29.05.2012 um 13:22:37
 
Ete1974 schrieb am 29.05.2012 um 09:42:22:
Muss sie vor dem Umzug nochmal zur ABH um irgendwelche Unterlagen zu besorgen, oder muss sie am neuen Wohnort bei der ABH vorsprechen? 

Nein, das ist nicht erforderlich. Über das Meldeamt erfährt die ABH die neue Adresse und sendet die Akte automatisch an die neue, zuständige ABH. Von Euch selber sind, außer der Ab- bzw. Anmeldung beim Einwohnermeldeamt, keine weiteren Schritte nötig.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema