Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Einburgerungstest (Gelesen: 12.406 mal)
Kiko82
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 67

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einburgerungstest
25.05.2012 um 11:28:00
 
Heute sagte die ABH ich muss,weil ich ein eAT bekomme in einigen Wochen,der schon bezahlt ist,ein Einburgerungstest machen.
Was ist das?
Wie geht das?
Wie lange dauert das?
Danke
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einburgerungstest
Antwort #1 - 25.05.2012 um 11:43:55
 
Für einen eAT einen Einbürgerungstest ?  Schockiert/Erstaunt

Da musst Du was falsch verstanden haben.

Geht es eventuell um den Nachweis der erfolgreichen Teilnahme am Orientierungskurs (Zertifikat) etwa, weil Du schon über die erfordertlichen Sprachkenntnisse ( B1 ) verfügst?


=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
Kiko82
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 67

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einburgerungstest
Antwort #2 - 25.05.2012 um 12:09:34
 
Danke Schweizer.

Ich habe verstanden dass ich ein Einburgerungstest machen muss und Migrationskurs und beides sollte Pflicht für den eAT sein.

Ich habe aber Papiere mit bekommen.
Die liegen im Auto.
Vielleicht steht es da drauf.
Ich hatte bisher noch keine Zeit,die zu lesen weil ich sofort zur Arbeit wollte und musste.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
creole
Full Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 34

Yaounde, Cameroon
Yaounde
Cameroon
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einburgerungstest
Antwort #3 - 25.05.2012 um 12:10:44
 
Kiko82 schrieb am 25.05.2012 um 11:28:00:
Heute sagte die ABH ich muss,weil ich ein eAT bekomme in einigen Wochen,der schon bezahlt ist,ein Einburgerungstest machen.

Was für einen eAT bekommst du ?
Hast du einen Eintrag auf Einbürgerung gestellt ? Oder hast du die ABH darauf angesprochen (also über eine eventuelle Einbürgerung) ? Falls JA, kann sein dass er/sie meinte, für die spätere Einbürgerung würdest du den Einbürgerungstest benötigen.

Kiko82 schrieb am 25.05.2012 um 11:28:00:
Was ist das?

Ein Einbürgerungstest ist eine Prüfung, die bestanden werden muss, um die Staatsbürgerschaft erhalten zu können, also hier die deutsche Staatsbürgerschaft.
Dadurch werden Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland nachgewiesen.
Es sind insgesamt 310 Fragen, davon 300 allgemeine Fragen und 10 landesbezogene Fragen.

Kiko82 schrieb am 25.05.2012 um 11:28:00:
Wie geht das?

Du kannst dich an einem Kurs anmelden oder die Fragen und Antworten zu Hause selbst lernen. Diese findest du überall und kostenlos in Internet (einfach bisi mal Google  Zwinkernd...)


Kiko82 schrieb am 25.05.2012 um 11:28:00:
Wie lange dauert das?

Dem Einbürgerungsbewerber werden 30 Fragen von den 310 gestellt und du hast 60 min Zeit (wenn ich mich richtig erinnere).
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
creole
Full Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 34

Yaounde, Cameroon
Yaounde
Cameroon
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einburgerungstest
Antwort #4 - 25.05.2012 um 12:18:01
 
Kiko82 schrieb am 25.05.2012 um 12:09:34:
Ich habe verstanden dass ich ein Einburgerungstest machen muss und Migrationskurs und beides sollte Pflicht für den eAT sein.

Für Diesen eAT Einbürgerungstest + Integrationskurs ? Das müsste aber ein ganz spezieller eAT sein..

Vielleicht wurde der Orientierungskurs / Orientierungskurstest gemeint ? Mit Dem kriegst du auch, wenn entsprechend deutsche Sprachkenntnisse verfügbar sind (B1), eine Bescheinigung zur Teilnahme an Intergrationskurs.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Kiko82
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 67

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einburgerungstest
Antwort #5 - 25.05.2012 um 12:21:02
 
Bitte stop.
Ich möchte keine deutsche Staatsbürgerschaft haben.
Nicht jetzt und auch in Jahren nicht.
Naja man weiss ja nie was man in ein oaar Jahren will aber ich bin gerne und stolzer Heut meines Landes.

Ein eAT zum reisen in mein Heimatland und innerhalb der EU mit erwerbsfahiger selbständiger Arbeit reicht mir.

Danke für die Erklärung,gut gemacht denn ich habe es verstanden.

Ich bekomme ein eAT mit Aufenthalt innerhalb Deutschland und ich habe nichts beantragt.
Vor 1 Jahr nur erneut Antrag auf Aufenthalt da ich Deutsche Kinder habe.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Kiko82
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 67

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einburgerungstest
Antwort #6 - 25.05.2012 um 12:34:20
 
Ok,danke.
Vielleicht ist es auch der Orientierungskuukurs.
Es sind zwei Dinge,Wir ich verstanden habe,mit Schule was länger geht,was,was Pflicht ist für den eAT

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
creole
Full Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 34

Yaounde, Cameroon
Yaounde
Cameroon
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einburgerungstest
Antwort #7 - 25.05.2012 um 16:13:55
 
Kiko82 schrieb am 25.05.2012 um 12:09:34:
Ich hatte bisher noch keine Zeit,die zu lesen weil ich sofort zur Arbeit wollte und musste. 

Sobald du wieder Zeit hast, lies mal durch was auf den Unterlagen steht und poste das mal hier.
Dann wirst du sicherlich Hilfe bekommen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Kiko82
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 67

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einburgerungstest
Antwort #8 - 25.05.2012 um 21:14:29
 
Danke ja.
Ich hab es.

Ich zittiere:

Vollzug des Auslanderrechts: Gebühren für Aufenthaltserlaubnis (befristet) Paragraf 28 ABS. 1 S. 1 NR. 3

Kann mit das bitte jemand übersetzen?

So weiter geht es im Text.
Ich zietiere:

.....ist zur Teilnahme am Integrationskurs verpflichtet.
Paragraf 44 a Abs. 1 Satz 1 NR.3 AufenthG ( in besonderer Weise integrationsbedürftig)
Die Teilnahmeverpflichtung ist zwei Jahre ab Ausstellung gültig.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einburgerungstest
Antwort #9 - 25.05.2012 um 21:27:22
 
Kiko82 schrieb am 25.05.2012 um 21:14:29:
Kann mit das bitte jemand übersetzen?

Du bekommst eine AE weil du Vater von deutschen Kindern bist.

Kiko82 schrieb am 25.05.2012 um 21:14:29:
.....ist zur Teilnahme am Integrationskurs verpflichtet.
Paragraf 44 a Abs. 1 Satz 1 NR.3 AufenthG ( in besonderer Weise integrationsbedürftig)
Die Teilnahmeverpflichtung ist zwei Jahre ab Ausstellung gültig.

Das finde ich allerdings ziemlich seltsam. In den AvwV zum AufenthG steht:

Zitat:
Die Verpflichtung nach § 44a Absatz 1 Satz 1
Nummer 3 setzt das Vorliegen einer besonderen
Integrationsbedürftigkeit voraus. Diese ist insbesondere
dann gegeben, wenn sich der Ausländer
als Inhaber der Personensorge für ein in
Deutschland lebendes Kind nicht auf einfache
Art in deutscher Sprache verständigen kann und
es ihm deshalb bisher nicht gelungen ist, sich
ohne staatliche Hilfe in das wirtschaftliche,
kulturelle und gesellschaftliche Leben der Bundesrepublik
Deutschland zu integrieren
(siehe
§ 4 Absatz 3 IntV).


(Hervorhebung durch mich)

Nachdem was ich bisher gelesen habe scheint das gar nicht auf dich zuzutreffen.  öhm
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Kiko82
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 67

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einburgerungstest
Antwort #10 - 25.05.2012 um 22:31:34
 
Ich bin schockiert,zu lesen,wieso ich Deo Integrationskurs machen sollte.
Aber ich bin beruhigt,zu lesen lieber creole,dass Du findest,dass das auch nicht auf mich zutrifft.

Mein deutsch ist vielleicht nicht immer perfekt und es gibt hier und da noch Wörter,die mir fremd sind oder gewisse Redenswendungen ich nicht folgen kann.

Ich arbeite seid 2002,seid ich die Arbeitserlaubniss bekommen habe und wurde nur 2005 arbeitslos Uns habe dann Alg 1 einige Zeit bezogen und seitdem nie wieder.
Ich habe ein Vollzeitjob und ein Minijob auf 400 Euro Basis,seid fast 4 Jahren meine deutsche Freundin und seitdem hatte ich eine Wohnung bezogen,die seit dem ersten Tag auf mich alleine läuft.

Wo bitte kann ich nicht genug deutsch?
Wo bitte kann ich nicht ohne staatliche Hilfe leben?

Über die Kultur lässt sich streiten,das kann die ABH nicht ernsthaft wissen aber nach 12 Jahren,denke ich,dass ich schon gut wissen kann,wie es hier zugeht,was Sitte,Brauch und Ublichkeit hier ist.

Ich verstehe jetzt nicht,was ich dort lernen sollte.
Ist es denn tatsächlich Pflicht,wie die ABH sagt,wenn man deutsche Kinder hat und Aufenthalt kriegt?

Wie lange dauert solch ein Kurs?
Ich hatte etwas zwischen 30 und 600 Stunden gegoogelt

Und kostet der Kurs etwas?

Was passiert mit meiner Arbeit?
Muss ich die aufhören?
Von was soll ich dann leben?

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Kiko82
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 67

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einburgerungstest
Antwort #11 - 25.05.2012 um 23:17:38
 
Oh entschuldigt,jetzt hatte ich doch creole mit bayraqiano verwechselt versehentlich.
Das ist mir jetzt doch etwas unangenehm.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einburgerungstest
Antwort #12 - 25.05.2012 um 23:28:47
 
Der Integrationskurs besteht aus 600 Stunden Sprachunterricht und 60 Stunden Orientierungskurs.

Allerdings ist es so, dass du nicht den kompletten Kurs machen musst. An deiner Stelle würde ich mit dem Kursträger vereinbaren, dass du nur die Abschlussprüfung mitmachst oder zumindest zu einem späteren Modul einsteigst.

Informationen zum Kurs gibt es auch hier.

Einen Kursträger in deiner Nähe findest du hier.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Reni
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.036

Wien, Wien, Austria
Wien
Wien
Austria

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einburgerungstest
Antwort #13 - 26.05.2012 um 05:40:27
 
Du könntest auch Widerspruch gegen den Bescheid einlegen mit der Begründung, dass
a) bei dir kein besonderer Integrationsbedarf vorliegt (hast du ja eben hier alles aufgezählt) und
b) es dir kaum zumutbar ist, da sich das neben deiner Arbeit, die du brauchst, um deine Familie zu versorgen, nicht machen lässt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Kiko82
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 67

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einburgerungstest
Antwort #14 - 26.05.2012 um 08:36:44
 
Ihr seid alle recht hilfreich.
Danke für Eure Antworten.
Mein Chef hat schon gesagt,dass er mir gerne ein Schreiben zusammenfasst,dass er mich auf der Arbeit braucht denn ich bin Filalleiter von 8 Filalen/Betriebe und erst Gestern hatten Wir das Problem,dass meine Mitarbeiter nicht richtig Ihre Arbeit machen,wenn ich nicht da bin,als ich 4 Stunden bei der ABH war.

Wäre denn solch ein Schreiben hilfreich?
Wo kann ich Wiederspruch einlegen?

Dass ich nur den Test mache,davon hatte ich auch schon gehört und auch das schwebt mir in Gedanken denn wenn ich meine Arbeit aufgebe,muss mein Chef jemand neues finden und dann kann ich nicht mehr so einfach zurück.
Ich liebe meine Arbeit,mein Chef,meine Gruppe und bin zufrieden mit der Position und dem Verdienst.

Leute,ich habe gerade wirklich Panik,das meine ganze Existenz verloren geht.
Ohne Arbeit und Geldeinkünfte werde ich verrückt.
Mir tropft wirklich der Schweiss herunter wenn ich daran denke,vor lauter Panik.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema