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Integrationskurs (Gelesen: 2.526 mal)
Side2009
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23.05.2012 um 11:57:09
 
Hallo,

ich habe mal wieder eine Frage. Mein türkischer Mann ist ja jetzt seit Februar endlich bei mir. Seit April macht er jetzt einen Integrationskurs.

Jetzt wurde ihm gestern ein Job in einem Kebab-Laden angeboten und er würde das gerne machen, wenn das 2 Modul fertig ist. Eigentlich hat er auch schon einen Minijob, wo er jetzt auch mehr Stunden hat. Aber er möchte mir helfen und mehr Geld reinbringen. Er kann sich schon relativ gut verständigen. Könnte man theoretisch das fehlende Geld über das Arbeitsamt aufstocken oder ist das zu umständlich, da man ja ständig die Lohnabrechnungen vorlegen muß?

Ich bin aber eigentlich der Meinung, dass es wichtiger wäre, den Kurs an einem Stück zu machen, auch wenn das Geld ein bißchen knapp ist.

Außerdem hatte das Ausländeramt ihn für den Kurs verpflichtet. Wäre es denn möglich, den Kurs zu unterbrechen und erst in einem Jahr wieder weiterzumachen? Hätte er dann auch Anspruch auf Arbeitslosengeld (wahrscheinlich nur, wenn ihm dann gekündigt wird)?!

Wie lange hat er Zeit, den Kurs zu machen? Mein Mann hat auch erst mal nur einen Aufenthalt bis November 2013, da der Reisepass nicht länger ausgestellt wurde.

Wäre das dann ein Problem bei der Ausländerbehörde, wenn er dann den Integrationskurs noch nicht abgeschlossen hat?

wäre schön, wenn mir jemand einen Tipp hat oder mir seine Erfahrung schreiben kann.

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reinhard
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Antwort #1 - 23.05.2012 um 12:03:20
 
Er darf den Kurs unterbrechen, und er hat zwei Jahre Zeit.

Aber Du hast Recht: Er sollte ihn auf keinen Fall unterbrechen und ihn im Stück fertig machen. Damit hat er auf jeden Fall bessere Chancen bei der Arbeitssuche, weil er nicht ausschließlich im Bereich der schlecht bezahlten Aushilfen suchen muss.

Die Gefahr bei jeder Unterbrechung ist, dass er gelernte Dinge wieder verliert und sich Fehler angewöhnt. Später kostet es mehr Mühe, korrektes Deutsch zu lernen.
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Side2009
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Antwort #2 - 25.05.2012 um 17:42:37
 
vielen Dank für deine Antwort. So habe ich ehrlich gesagt auch gedacht.

Wenn er jetzt aber unterbrechen würde, (meine Schwägerin macht leider etwas Druck, da er noch Schulden bei seinem Bruder hat) hätte er dann ein Problem wegen seines Aufenthaltes, da dieser ja erstmal nur bis Nov. 2013 befristet ist?

Muß er den Kurs bestehen, dass er in Deutschland bleiben kann?
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erne
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Antwort #3 - 25.05.2012 um 17:47:06
 
Side2009 schrieb am 25.05.2012 um 17:42:37:
hätte er dann ein Problem wegen seines Aufenthaltes, da dieser ja erstmal nur bis Nov. 2013 befristet ist? 

nur insofern, als dass seine AE um maximal ein Jahr verlängert wird, solange er den Kurs nicht abgeschlossen hat.

Side2009 schrieb am 25.05.2012 um 17:42:37:
Muß er den Kurs bestehen, dass er in Deutschland bleiben kann? 

nein
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Side2009
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Antwort #4 - 26.05.2012 um 22:40:03
 
ok, vielen Dank für eure Antworten Smiley
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