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elektronischer Aufenthaltspassersatz (Gelesen: 21.257 mal)
Kiko82
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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21.05.2012 um 09:33:07
 
Hallo!

Was kostet die Erstausstellung?

Im Internet finde ich verschiedene Kostenangaben.

Danke
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 21.05.2012 um 09:58:52
 
Die Kosten sind bundesweit einheitlich - siehe Kostentabelle hier.

Wieviel er kostet kommt darauf an, was für einen eAT du bekommst.
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Kiko82
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 21.05.2012 um 20:53:36
 
Hallo Bayraqiano

Erstausstellung
Reisen innerhalb Deutschland definitiv
Innerhalb der EU ist noch schwebend unklar
Passersatz

Mehr Info habe ich selbst nicht.
Entschuldige

Danke
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 21.05.2012 um 21:29:33
 
Ich gehe mal von einer Ersteilung einer AE, dann wären es:
Zitat:
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
100 Euro für eine Geltungsdauer bis zu einem Jahr,
110 Euro bei einer Geltungsdauer von mehr als einem Jahr.


oder, sofern zutreffend:

Zitat:
Von den genannten Gebühren sind unter anderem befreit
[.....]
Ausländerinnen und Ausländer, die ihren Lebensunterhalt nicht ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel bestreiten können.


Mit einem eAT als Ausweisersatz kann man nicht außerhalb Deutschlands reisen.
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Kiko82
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 21.05.2012 um 21:57:22
 
Super.
Ja,eine Arbeitserlaubnis besteht.
110 Euro werden mitgenommen

Danke

Richtig.
Mit dem Passersatz,kann ich Deutschland nicht verlassen.
Darüber muss ABH mit dem Anwalt noch einig werden.

Noch eine Frage bitte:
Am 25.05 läuft die Duldung aus.
Klar ist: ein Passersatz zum Aufenthalt bekomme ich.
Der eAT dauert 6 Wochen.
Vor 2 Wochen habe ich Passfoto abgegeben.
Was passiert bis zur vollständigen Bearbeitung von Entscheidung von Anwalt und ABH?
Gilt die minderwertig Entscheidung von der ABH bis dahin?
Immerhin mehr als das was ich jetzt habe!!!

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Antwort #5 - 21.05.2012 um 22:21:35
 
Kiko82 schrieb am 21.05.2012 um 21:57:22:
Mit dem Passersatz,kann ich Deutschland nicht verlassen.


Mit einem Passersatz (z.B. dem grauen Reiseausweis für Ausländer) kann man das schon. Mit einem Ausweisersatz nicht.

Dein Anwalt möchte wohl noch die Ausstellung eines Passersatzes erwirken, während die ABH zunächst nur einen eAT als Ausweisersatz ausstellen möchte. Ist das so?

Bis zur endgültigen Entscheidung wäre wohl eine FB (Fiktionsbescheinigung) nach §81 Abs. 3 AufenthG möglich.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 21.05.2012 um 22:53:04
 
Entschuldige bitte.
Mit den ganzen Begriffen kenne ich mich nur begrenzt aus so dass ich auch nur bedingt folgen kann.

Ich fasse es mal in meine Worte daher da ich denke,dass Du mich besser verstehen wirst als ich Dich.

Die ABH ist bereit,mir ein Passersatz als Aufenthalt zu erteilen indem ich innerhalb Deutschlands mich aufhalten darf,ohne bisherige Genehmigung der ABH wie es bisher mit einer Duldung war.

Mein Anwalt möchte jedoch,dass ich innerhalb der EU reisen darf.
Wenn das geschafft ist,gehen Wir über zum blauen/grauen Pass.

Was ist eine Fiktionsbescheinigung bitte?

Ich danke Dir.
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Antwort #7 - 21.05.2012 um 23:03:32
 
Kiko82 schrieb am 21.05.2012 um 22:53:04:
Mein Anwalt möchte jedoch,dass ich innerhalb der EU reisen darf.
Wenn das geschafft ist,gehen Wir über zum blauen/grauen Pass.

Das lässt sich aber nicht in zwei Schritten lösen.

Mit dem was die ABH dir ausstellen möchte (eAT als Ausweisersatz) wirst du nicht ins Ausland reisen können, daran kann dein Anwalt auch nichts ändern. Er muss sich also bereits jetzt um einen grauen Pass kümmern. Die ABH wird wohl von dir aber zunächst verlangen, dass du dich bei der Botschaft deines Heimatlandes um einen Pass zu kümmern.

Kiko82 schrieb am 21.05.2012 um 22:53:04:
Was ist eine Fiktionsbescheinigung bitte?


Quasi die "Quittung" dafür, dass du einen Antrag auf eine AE gestellt hat. Ich wüsste sonst nichts, was man dir zwischen dem Ablauf der Duldung und der Ausliferung des eAT ausstellen könnte.

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« Zuletzt geändert: 21.05.2012 um 23:16:30 von N/V »  
 
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Antwort #8 - 21.05.2012 um 23:13:49
 
Danke.

Ok,die Fiktionsbescheinigung bestätigt sozusagen,dass zur Zeit der eAT ausgestellt wird,jedoch in Bearbeitung ist?
Kostet mich das etwas?

Stimmt,die ABH verlangt,dass ich ein Antrag,bei der Botschaft stellte.
Gegebenfalls ein Schreiben der Botschaft vorlege,dass diese keine Pässe zur Zeit haben.
Wenn ich frei habe,nehme ich mir die Zeit und fahre zur Botschaft,für diese Bestätigung.

Mag sein,dass der Anwalt sich zeitgleich um den grauen Pass sich kümmert,erwähnt wurde es.

Geht das vor Gericht,verhandeln Anwalt ABH selbst untereinander?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 21.05.2012 um 23:19:41
 
Kiko82 schrieb am 21.05.2012 um 23:13:49:
Kostet mich das etwas?

Eine FB kostet 20 Euro.

Kiko82 schrieb am 21.05.2012 um 23:13:49:
Geht das vor Gericht,verhandeln Anwalt ABH selbst untereinander? 

Es muss zunächst ein Antrag gestellt werden, eben mit einem Nachweis, dass du dich vergeblich um die Ausstellung eines Pass von der Botschaft bemüht hast.

Falls die ABH den Antrag abgelehnt könnt ihr klagen, das wird dein Anwalt sicherlich wissen.

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 22.05.2012 um 00:04:02
 
Ein Ausweisersatz ist nicht elektronisch, sondern nur Papier, und kostet € 20 bzw. ist kostenlos für Menschen mit geringem Einkommen.
Ein Passersatz bzw. Reiseausweis ist elektronisch (mit Chip) und kostet je nach Alter € 37,5 oder € 59.
Ein Aufenthaltstitel ist ein Plastikkarte mit Chip/elektronisch und kostet wie oben beschrieben € 100 oder € 110 bzw. ist kostenlos für Menschen mit geringem Einkommen.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 22.05.2012 um 00:34:51
 
Oh,ok,die Unterschiede muss ich auch beachten.
Danke fürs auflisten.

Es geht bei mir um:
Ausweisersatz
Aufenthaltserlaubnis

Ist das mit selbständiger Erwerbsfähigkeit?

Ok,ich nehme 130 Euro zur ABH beim nächsten Antreten mit.

Prima ja.
Antrag bei der Botschaft wurde gestellt vor einigen Monate.
Etwas Wartezeit musste ich lassen,um erneut aktiv zu werden aber ich kümmer mich darum.
Danke.

Ok,die Klage dauert auch Seine Zeit.
In der Zeit bekomme ich,was die ABH jetzt bereit ist zu geben?

Danke Euch allen.
Toll dass Ihr soviel wisst und helft.
Danke.



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Kiko82
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 25.05.2012 um 10:47:39
 
Ich war Heute bei der ABH.
Ich musste 130 Euro bezahlen.
Fingerabdrücke abgeben für .den eAT.
Bis der da ist gilt der alte Duldungszettel für den ich 20 Euro bezahlte,weil mein alter abgelaufen ist.

Jetzt sagte die was von Migration.
Was ist das?
Was muss ich dort machen?
Ein Kurs?ich lebe 12 Jahre hier,kann perfekt deutsch,habe seid fast 7 Jahren mein Führerschein in deutsch gemacht und noch nie ein Sprachkurs oder sonst was gemacht.

Ich arbeite von 6 bis 20 Uhr ohne Pause.
Von Montag bis Freitag und Samstag von 6 bis 14 Uhr ohne Pause.
Danach muss ich einkaufen mit meiner Frau und Kinder.
Wie soll ich das schaffen?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #13 - 25.05.2012 um 11:08:38
 
Kiko82 schrieb am 25.05.2012 um 10:47:39:
Jetzt sagte die was von Migration.
Was ist das?
Was muss ich dort machen?

Vielleicht hättest Du die Sachbearbeiterin mal fragen sollen,
was genau gemeint ist?
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #14 - 25.05.2012 um 11:35:18
 
Hast du Kiko82 schrieb am 25.05.2012 um 10:47:39:
Jetzt sagte die was von Migration.
Was ist das?
Was muss ich dort machen?


Hast du etwas schriftliches bekommen?

Sonst musst du deine Sachbearbeiterin fragen, mit dem Wort allein können wir nichts anfagen.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 25.05.2012 um 12:13:17
 
Migrationskurs,Schule.

Ja Papiere sind im Auto.
Ich schaue nach der Arbeit nach,was da genau steht,falls dazu was steht.
Entschuldigt.
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Antwort #16 - 25.05.2012 um 17:11:20
 
Kiko82 schrieb am 25.05.2012 um 10:47:39:
Ich arbeite von 6 bis 20 Uhr ohne Pause.

hmmm ... 14h ohne Pause ... täglich (also Mo-Fr?)
ist eigentlich für Arbeitnehmer "verboten" (Ausnahmen bestätigen die Regel, aber Mo-Fr ist keine Ausnahme mehr)

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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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Antwort #17 - 27.07.2012 um 21:56:49
 
Hallo an Alle

Jetzt sind schon locker über 2 Monate vergangen, dass ich alles abgab zum e AT.

Ist das üblich, dass es so lange dauert?

Mein Anwalt ruft auch schon jede Woche bei der ABH an.

Nicht dass die ABH sich das doch anderst sich noch überlegt.
Denn bei Bank,Rentenversicherung, AOK usw hatte ich mein Namen schon verändert,mit dessen Vordruck,was mir dafür die ABH ausgestellt hat.

Ich bin am zweifeln ob ich weiter machen soll.
Führerschein,Geburtsurkunde meiner Kinder,Vermieter usw.

Ich danke für Eure Hilfe
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Antwort #18 - 27.07.2012 um 22:00:06
 
Kiko82 schrieb am 27.07.2012 um 21:56:49:
Ist das üblich, dass es so lange dauert?

Ja, mittlerweile schon, da die Karte von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird und man dort auch ab einer bestimmten Anzahl von bestellten eAT mit der Herstellung beginnt.

Die ABH hat darauf keinen Einfluss.
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Antwort #19 - 31.07.2012 um 09:49:59
 
Kiko82 schrieb am 27.07.2012 um 21:56:49:
Ist das üblich, dass es so lange dauert?


Bei uns dauert das meistens vier Wochen nach Bestellung des eAT.

Es liegt natürlich auch daran , wie schnell die ABH den eAT bestellt bzw. deinen Antrag bearbeiten kann, aber sobald die Bestellung weg ist hat die ABH hat darauf keinen Einfluss.  mehr.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #20 - 23.08.2012 um 10:28:54
 
AHallo

Ich war ja schon einmal hier.

Nun folgendes:
Am 20.06 hat mir Berlin mein Passwort geschickt für den eAT und mir mitgeteilt, dass Heute der eAT an die zuständige Behörde verschickt wurde.

Wann immer ich vorbei gehe oder anrufe sagen die, er ist noch nicht da.

Ich bitte um Hilfe, mein Anwalt ist mehrere Wochen in Urlaub.

Sehr freundlich, danke.
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Antwort #21 - 23.08.2012 um 10:42:04
 
Das ist vermutlich bei der Ausländerbehörde einfach ein Problem, dass zu viel Arbeit ist und zu wenig Angestellte, dazu war noch die Hälfte im Juli im Urlaub.

Du kannst nichts weiter machen als jede Woche einmal nachzufragen. Deine Karte (eAT) liegt vermutlich irgendwo in der ungeöffneten Post, und sie schaffen einfach das Sortieren nicht schnell genug.

Einen Anwalt brauchst Du überhaupt nicht. Der könnte genauso wie Du nur nachfragen, bloß dass Du dann jedes Mal 30 Euro bezahlst.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #22 - 23.08.2012 um 11:05:43
 
Wahnsinn wie das da zugeht.

Oh, meine Frau bei der ABH ist sehr zickig.
Sie sagt oft: lassen Sie Ihr Anwalt anrufen, mit Ihnen kläre ich das nicht.
Ich komme oft nicht zu Wort.
Da bleibt mir nur monatliche Unkosten von 300 Euro mit meinem Anwalt.
Das ist so seid ich diese Frau habe.
Ich glaube jetzt schon 6 Jahre.

Passiert das oft, dass Post mehrere Monate liegen bleibt?
Habt Ihr mir eine Postanschrift oder Telefonnummer von Berlin, die zustandig für die Zustellung der Pässe ist an die zuständige Behörden?

Danke Reinhardt für Deine schnelle Antwort
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Antwort #23 - 23.08.2012 um 11:18:33
 
Ich bleibe dabei: Zum Abholen einer Plastikkarte braucht man keinen Anwalt und erst recht keine 300 Euro im Monat.

Ich bleibe bei meinem Tipp oben. Für die Beförderung der Plastikkarte ist vermutlich die Post oder ein Konkurrenzunternehmen zuständig, und welches das ist, ist für Dich vollkommen egal.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #24 - 23.08.2012 um 11:45:20
 
Oh ich glaube Reinhardt jetzt gibt es ein Missverständniss.

Ich möchte nicht konkurieren.

Vielleicht weiss jemand eine andere Möglichkeit?
Die zuständige Sachbearbeiterin spricht nicht mit Uns und der Anwalt ist im Urlaub jetzt.
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Antwort #25 - 23.08.2012 um 12:26:47
 
Kiko82 schrieb am 23.08.2012 um 11:05:43:
Da bleibt mir nur monatliche Unkosten von 300 Euro mit meinem Anwalt.
Das ist so seid ich diese Frau habe.


Du zahlst 300 EUR im Monat an einen Anwalt ohne dass klar ist, was er eigentlich genau tun soll und wann das mal ein Ende hat??? Hast Du keine Pauschale vereinbart?

Für die Abholung des eAT ist der Anwalt überflüssig; wenn der eAT nach 2 Monaten noch nicht da ist, würde ich mich an den Vorgesetzten der Sachbearbeiterin wenden und wenn das alles nichts hilft eben weiter nach oben. Ggf. bis zum Bürgermeister/Landrat.
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Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
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Antwort #26 - 23.08.2012 um 12:46:01
 
Danke, das mit dem Vorgesetzten hat gerade die Dame vorne telefonisch auch geraten denn ich hatte vorhin angerufen und Sie meite Sie gäbe mir keine Auskunft.

Ich werde persönlich beim Vorgesetzten vortreten diese oder nächste Woche.
Je nachdem wie ich zeitlich mit meiner Arbeit kann.

Ich danke Euch allen.
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Antwort #27 - 23.08.2012 um 13:00:20
 
Wende Dich doch HEUTE schriftlich an den Regierenden Bürgermeister. Dann hat er MORGEN Deinen Brief.

Es ergibt keinen Sinn, das jetzt noch weiter zu verschieben, wenn die Plastikkarte tatsächlich seit Juni bei der Behörde liegt.
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Antwort #28 - 26.08.2012 um 10:59:09
 
Hallo Reinhardt

Danke, ich habe das jetzt gemacht.
Mit Kopie des Schreibens vom 2012.06 aus Berlin.

Ich hoffe er kann weiterhelfen.

Wie ist das, werden die Ausweisse aus Berlin mit Einschreiben verschickt?

Vielleicht wurde es auf Postweg verloren?
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Antwort #29 - 30.08.2012 um 10:53:27
 
Ich war gerade bei der ABH.

Ich soll warten auf ein Abholschein.

Die konnten mir nicht sagen ob der Ausweiss da ist oder nicht.

Ist soetwas normal?
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Antwort #30 - 30.08.2012 um 11:48:33
 
Kiko82 schrieb am 30.08.2012 um 10:53:27:
Ich soll warten auf ein Abholschein.

Die konnten mir nicht sagen ob der Ausweiss da ist oder nicht.
Ist so etwas normal?


Leider ja. Die Berliner ABH hat viel zu wenig Personal, die schaffen es nicht einmal, ihre Post zu öffnen, sondern lagern die ungeöffnet, bis jemand Zeit zum Nachsehen hat.

Lass sie ungestört arbeiten, dann geht es schneller, und wende Dich mit Beschwerden nur an den Regierungen Bürgermeister oder Abgeordnete des Abgeordnetenhauses.
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Antwort #31 - 30.08.2012 um 19:34:54
 
Danke Reinhardt.

Ja, meine zuständige Sachbearbeiterin ist " wieder " im Urlaub.

Ich warte bis Mittwoch und wenn bis dahin keine Antwort vom Bürgermeister kommt, schreibe ich Ihn erneut an.

Danke für etwas Licht im Dunkeln meiner Unsicherheit.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #32 - 02.09.2012 um 13:01:04
 
Da scheint unsere örtliche ABH recht cool zu sein. Mein Vater und Mutter haben letztes Jahr den Übertrag der NE auf den neuen Pass beantragt, nach nicht mal 3 Wochen kam das Schreiben das die eAT an die zuständige Behörde verschickt wurden. 3 Tage später kam ein Schreiben der ABH, dass der eAT abgeholt werden kann.
Auch mussten meine Eltern keinen Termin o.ä. vereinbaren, weder für den Antrag noch zur Abholung.

Scheint wohl von Stadt zu Stadt unterschiedlich zu sein.
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Kiko82
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Antwort #33 - 13.09.2012 um 08:44:02
 
Irgendwo gibt es noch ein Thema von mir.
Ich finde es nicht.

Entschuldigung.

Mir wurde geraten den Bürgermeister zu informieren.
Kein Erfolg.

Die ABH meint ich solle nicht anrufen.
Warten bis ich ein Schreiben bekomme dass ich den Pass holen kann.

Ja wie lange warten?
Ich warte schon 4 Monate.

Manche Behorden verlangen die Kopie des Aufenthaltstiteln und glauben nicht, dass ich den immer noch nicht habe.

Mein Anwalt ist zurück.
Juhu.
Endlich kriege ich klare Antworten.
Die geht am Freitag direkt zur ABH für mich.

Gab es so ein Fall schon einmal dass eine ABH so langsam war?
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Antwort #34 - 13.09.2012 um 08:51:35
 
Faredin....selbst meine zugezogene Frau die NRW und BW kennt, ist sprachlos gewesen wie das hier nur beim anmelden läuft.
Sie ist Deutsche.
BW hatte einige male mit .hier telefoniert weil die was wollten, was es nicht gibt.
3 Wochen mit 5 Amterbesuchen hatte das .anmelden eines Wohnsitz für meine Frau gedauert.

Egal was es ist, jeder Behördengang funktioniert hier NIE auf einmal.
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Antwort #35 - 13.09.2012 um 08:53:40
 
So lange dauert das auf keinen Fall, da gibts nur zwei Möglichkeiten. Entweder der eAT ist auf dem Postweg irgendwo verlorengegangen oder liegt irgendwo in der ABH. Dein Anwalt sollte am Freitag mal besser nachhacken was da los ist. Eventuell müsste dann eine neue Karte für dich bestellt werden.

Für die Zwischenzeit sollte er sich auch um einen AT in alter Form für dich bemühen.
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Antwort #36 - 13.09.2012 um 09:36:39
 
Das meine ich auch dass das so lange nicht dauern darf.
Ich warte Bus Montag was mein Anwalt sagt.
Hoffentlich kommen Wir vorwärts.

Nochmal eine Karte bestellen?
Nochmal 165 Euro bezahlen.

Ich vertraue der ABH ohnehin nicht mehr.
Seid 13 Jahren stecke ich genau in das hier drin
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Kiko82
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Antwort #37 - 13.09.2012 um 12:33:04
 
Ich habe Neues.

Kreisverwtungsreferat hat im Auftrag vom Bürgermeister geschrieben.

Es liegt an den Sicherheitsfragen ob gegen mich sicherheitsrechicje Erkentnisse vorliegen.

Meine Frau versteht das auch nicht.

Kann mir das einer bitte erklären.
Herzlichen dank.
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Antwort #38 - 13.09.2012 um 13:07:02
 
Kiko82 schrieb am 13.09.2012 um 12:33:04:
Kann mir das einer bitte erklären.


Ja, es handelt sich um eine Sicherheitsanfrage - dabei sind verschiedene Behörden Verfassungsschutz, Sicherheitsorgane etc.) beteiligt, deshalb dauert das Ganze mitunter (leider) Monate.

Es wird damit überprüft, ob es Anhaltspunkte gibt, dass von Dir eine Gefährdung für die demokratische Grundordnung in der BRD ausgehen könnte. - Das ist reine Routine, betrifft alle Einbürgerungsbewerber - es liegt also nicht etwa ein konkreter Verdacht oder so was gegen Dich vor.


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Antwort #39 - 13.09.2012 um 15:22:32
 
schweitzer schrieb am 13.09.2012 um 13:07:02:
Das ist reine Routine, betrifft alle Einbürgerungsbewerber


Bei dem TS geht es hier um die (Erst-)Erteilung einer AE, deshalb gilt die Sicherheitsüberprüfung (zumindest hier in Bayern) nur für spezielle Staatsangehörigkeiten, der TS dürfte deshalb ein Staatsangehöriger einer dieser Länder sein.

Der folgenden Aussage..
Kiko82 schrieb am 27.07.2012 um 21:56:49:
hatte ich mein Namen schon verändert,mit dessen Vordruck,was mir dafür die ABH ausgestellt hat.


kann man auch entnehmen, dass der TS bislang unter einer anderen Idendität geführt wurde und zumindest jetzt im Zuge der Erteilung der AE neue Daten hinzugekommen sind, die erstmals überprüft werden müssen.

Jetzt wird auch klar, warum das so lange dauert.
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Antwort #40 - 13.09.2012 um 17:32:10
 
Kiko82 schrieb am 27.07.2012 um 21:56:49:
Denn bei Bank,Rentenversicherung, AOK usw hatte ich mein Namen schon verändert,mit dessen Vordruck,was mir dafür die ABH ausgestellt hat.

Warum tut man das überhaupt und wozu sollte das gut sein ?
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Antwort #41 - 13.09.2012 um 22:38:50
 
Hallo
Schweitzer super.
Ich verstehe deine Aussage.
Perfekt, danke.

Wie lange ist die übliche Wartezeit bei soetwas?

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Ja im alten Namen wurde soetwas geprüft glaube ich.
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Antwort #42 - 13.09.2012 um 22:47:37
 
Kiko82 schrieb am 13.09.2012 um 22:38:50:
Wie lange ist die übliche Wartezeit bei soetwas?


Dass kann leider dann ein paar Wochen noch dauern.

Eigentlich bin ich aber überrascht, dass die ABH den eAT in Auftrag gibt und erst danach eine Sicherheitsüberprüfung einleitet. Normalerweise hättest du schon bei der Beantragung der AE einen Fragebogen zur der Überprüfung bekommen müssen.
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Antwort #43 - 14.09.2012 um 09:22:25
 
Guten Morgen allerseits

Handyman meine Frau meinte dasselbe wie Du.
Erst Prüfung dann den Auftrag an Berlin mit des eAT.

Vielleicht weil ich mit alten Namen diese Prüfung schon hatte?
Zumindest kannte ich die Fragen schon die ich dort auf Papier ausfüllen musste.

Blöd nur: bis ich den Pass nicht habe, habe ich Duldung.
Auf dem Pass steht sicher Mai oder Juni....ab da läuft der Pass und Seine .Gültigkeit.
Somit habe ich den Pass und mein Aufenthalt bezahlt ab da und kaum habe ich Ihn, kauft er ab und wieder entstehen Kosten.

Erst die Prüfung hätte mehr Sinn gemacht.
Das LKA war schnell.dagegen.
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Antwort #44 - 14.09.2012 um 11:09:18
 
Kiko82 schrieb am 14.09.2012 um 09:22:25:
Vielleicht weil ich mit alten Namen diese Prüfung schon hatte?

Nein. Ein neuer Namen bedeutet eine neue Idendität und das bedeutet eine neue Sicherheitsüberprüfung. Dass bei der alten Idendität bereits Überprüfungen stattfanden ist kein Grund dafür, sie jetzt erst später im Verfahren zu machen.

Kiko82 schrieb am 14.09.2012 um 09:22:25:
Zumindest kannte ich die Fragen schon die ich dort auf Papier ausfüllen musste.

Du hast also bei der Beantragung schon den Fragebogen bekommen. Dann frage ich mich jetzt, weshab das Ganze jetzt so lange dauert.

Naja, schau mal was dein Anwalt rausfinden wird.
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Antwort #45 - 26.09.2012 um 21:29:19
 
Hallo Ihr alle.

Also die Prüfung beim LKA würde längst vor dem Antrag des eAT gemacht, nicht dass da was durcheinander kommt.
Eine Sicherheitsfragebogen hatte ich, als ich die 165 Euro bezahlte, ausgefüllt und dagelassen.

Mein Anwalt wollte mir Post schicken, hab aber bis Heute nichts erhalten.
Also keinerlei Neuigkeiten ausser dass meine Frau erneut scwanger ist und ich sitze immer noch ohne gültige Papiere da.

Wieso ich Daten verändern muss bei der Krankenkasse, Bank, Führerschein usw.
Weil auf meinem Duldungsschein mein neuer Name steht, ein anderer wie auf der Bankkarte, Führerschein, AOK Karte usw was für einige Probleme sorgen kann.
Die ABH hat mir dafür ein Schriftstück mitgegeben aber das reichte bisher nur bei der AOK und Rentenversicherung.

Nicht einm bei der Spurensicherung reichte es aus, mich auszuweisen.
Da musste dann meine Frau kommen mit Ihrem Ausweiss und Führerschein.

Alles fuck, ich kann so nicht mehr weiter machen.
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Antwort #46 - 26.09.2012 um 21:39:08
 
Kiko82 schrieb am 26.09.2012 um 21:29:19:
ich kann so nicht mehr weiter machen. 


Das musst du auch nicht.

Mit Beschwerden usw. kommst du offensichtlich nicht weiter. Das was du machen musst, ist dir einen neuen Anwalt suchen (deiner scheint nicht wirklich dafür zu taugen) und der soll der ABH unter Fristsetzung mit einer Untätigkeitsklage drohen.
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Antwort #47 - 29.09.2012 um 12:50:12
 
Ich verstehe garnichts aber ich habe heute ein Schreiben erhalten von der ABH.
Ich tippen das mal ab denn ich brauch Eure Hilfe, Wir verstehe das nicht.

Sie werden gebeten innerhalb der unten genannten Öffnungszeiten zur Aushändigung des Abholscheins für den von Ihnen beantragten e AT in der ABH vorzusprechen.
Bitte führen Sie bei Ihrer Vorsprache dieses Schreibens miz sowie ein gultiges Ausweisdokument bzw. Die. Bescheinigung über Ihre Aufenzhaltstitel mit.
Gerner informieren wir Sie dass der von ihnen beantragte e AT bei Erhält des oben genannten Dokuments gegebenfalls noch nicht abholbereit ist.

Na was nun kann ich den eAT jetzt abholen oder nicht?
Für was soll ich denn kommen?

Danke im Vorraus
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Antwort #48 - 29.09.2012 um 14:18:14
 
Kiko82 schrieb am 29.09.2012 um 12:50:12:
Na was nun kann ich den eAT jetzt abholen oder nicht?


wenn er bereits abholbereit ist, dann ja ... das geht aus dem Schreiben nicht hervor.

Kiko82 schrieb am 29.09.2012 um 12:50:12:
Für was soll ich denn kommen?

um einen "Abholschein" zu bekommen, mit diesem kann man dann den AT bekommen.

Warum der Abholschein nicht per Post geschickt wird, kann ich auch nicht verstehen.
naja, andere Städte, andere Sitten
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Antwort #49 - 29.09.2012 um 18:27:56
 
Ich danke für die Antwort.
Wir standen auch da und haben nicht verstanden ob ich den nun abholen kann oder nicht.

Ja, sinnvoller wäre es gewesen, wenn ich den Abholschein per Post bekommen hätte.
Mich kostet das ein ganzer Arbeitstag.

Aber anderst gesehen: wieso sollte man mich den Abholschein abholen kommen lassen ohne dass der eAT abholhereit wäre?
Oder gab es solche Fälle schon auch?
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Antwort #50 - 01.10.2012 um 20:46:03
 
Ich habe den eAT.

Noch einmal muss ich fragen.

Da steht Erwerbsfähigkeit erlaubt.
Heisst dass , dass ich seltsandig mich machen kann?

Und es steht Anmerkung:
28. ABS. 1 S. 1 NR. 3

Was heißt das?

Kann ich in meine Heimat reisen?
Kann ich Deutschland verlassen?
Kann ich Europa verlassen?

Danke im Vorraus
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Antwort #51 - 01.10.2012 um 21:12:21
 
Kiko82 schrieb am 01.10.2012 um 20:46:03:
Da steht Erwerbsfähigkeit erlaubt.Heisst dass , dass ich seltsandig mich machen kann?

JA

Kiko82 schrieb am 01.10.2012 um 20:46:03:
Und es steht Anmerkung:28. ABS. 1 S. 1 NR. 3Was heißt das?

Guckst Du hier:
http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#28

Kiko82 schrieb am 01.10.2012 um 20:46:03:
Kann ich in meine Heimat reisen?Kann ich Deutschland verlassen?Kann ich Europa verlassen?

JA, aber nicht länger als 6 Monate, sonst verfällt die AE.
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Antwort #52 - 01.10.2012 um 23:55:40
 
Ohne Reisepass oder einen deutschen Reiseausweis (grauer Pass) darfst du nirgendwo außerhalb Deutschlands reisen. In dein Heimatland kannst du nur mit einem Pass deines Landes.
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Antwort #53 - 03.10.2012 um 14:22:40
 
Ok und wie bekomme ich ein deutschen Reisepass damit ich reisen kann?
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Antwort #54 - 03.10.2012 um 14:40:23
 
Die Diskussion hatten wir schon hier.

Du musst dich in erster Linie bei der Botschaft deines Landes um einen Reisepass bemühen. Wenn dir das nicht gelingt, oder es nicht für dich zumutbar ist, einen Pass ausgestellt zu bekommen, kannst du einen Reiseausweis (nicht Reisepass, den bekommen nur Deutsche) bei der ABH beantragen.
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Antwort #55 - 03.10.2012 um 21:00:54
 
Hallo Iraki

Danke ja ich weiss was gemeint ist.

Ich war durch ein Wind.

Ich habe von der Botschaft ein Schreiben dass das nur geht, wenn ich vor Ort anreise in mein Land.

Mein Anwalt hat das.
Die wollte warten bis der eAT da ist um da was deswegen zu machen.

Ich gehe Morgen zu ihr.

Danke, danke
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Antwort #56 - 03.10.2012 um 21:16:47
 
Kiko82 schrieb am 03.10.2012 um 21:00:54:
Ich habe von der Botschaft ein Schreiben dass das nur geht, wenn ich vor Ort anreise in mein Land.


Ich nehme mal an, du bist Iraker oder?

Mit diesem Schreiben und aufgrund der Tatsache, dass du Vater von deutschen Kindern bist, sollte es einen Reiseausweis geben.
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Antwort #57 - 07.10.2012 um 07:59:04
 
Ok, wie bekomme ich ein Reiseausweiss???

Anwalt meint Wir versuchen ein grauer Pass zu machen aber ich kann jetzt nicht meine Frau alleine lassen da Sie schwanger ist und Sie kann nicht mitreisen deswegen.
Jetzt gibt es Probleme.

Ich bin Kurden aus Irak
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Antwort #58 - 07.10.2012 um 11:51:49
 
Für einen grauen Reiseausweis muss man auch nicht irgendwohnin  reisen.

Du (oder eben dein Anwalt) soll schriftlich und unter Vorlage des Schreibens der irakischen Botschaft den Reiseausweis für dich beantragen. Dann müsst ihr warten, wie die ABH entscheidet. Im Fall einer Ablehnung müsste das dann ggf. vor Gericht geklärt werden.
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Antwort #59 - 09.10.2012 um 14:35:54
 
Ok, ich habe ein Termin gemacht bei ihr für nächste Woche.
Wir müssen auch über den sprachkurs reden wie ich das mache.
Mein Chef sagt es gibt Kündigung wenn ich nicht Vollzeit für ihn da bin.

Er macht nicht halber job oder minijob .

Entschuligt mein deutsch wenn ich viel denke ist mein Kopf kaputt und deutsch nicht so gut.
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Antwort #60 - 09.10.2012 um 15:03:15
 
Was die Verpflichtung angehst hast du ja hier bereits hier Informationen erhalten.
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