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elektronischer Aufenthaltspassersatz (Gelesen: 21.426 mal)
Kiko82
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #45 - 26.09.2012 um 21:29:19
 
Hallo Ihr alle.

Also die Prüfung beim LKA würde längst vor dem Antrag des eAT gemacht, nicht dass da was durcheinander kommt.
Eine Sicherheitsfragebogen hatte ich, als ich die 165 Euro bezahlte, ausgefüllt und dagelassen.

Mein Anwalt wollte mir Post schicken, hab aber bis Heute nichts erhalten.
Also keinerlei Neuigkeiten ausser dass meine Frau erneut scwanger ist und ich sitze immer noch ohne gültige Papiere da.

Wieso ich Daten verändern muss bei der Krankenkasse, Bank, Führerschein usw.
Weil auf meinem Duldungsschein mein neuer Name steht, ein anderer wie auf der Bankkarte, Führerschein, AOK Karte usw was für einige Probleme sorgen kann.
Die ABH hat mir dafür ein Schriftstück mitgegeben aber das reichte bisher nur bei der AOK und Rentenversicherung.

Nicht einm bei der Spurensicherung reichte es aus, mich auszuweisen.
Da musste dann meine Frau kommen mit Ihrem Ausweiss und Führerschein.

Alles fuck, ich kann so nicht mehr weiter machen.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #46 - 26.09.2012 um 21:39:08
 
Kiko82 schrieb am 26.09.2012 um 21:29:19:
ich kann so nicht mehr weiter machen. 


Das musst du auch nicht.

Mit Beschwerden usw. kommst du offensichtlich nicht weiter. Das was du machen musst, ist dir einen neuen Anwalt suchen (deiner scheint nicht wirklich dafür zu taugen) und der soll der ABH unter Fristsetzung mit einer Untätigkeitsklage drohen.
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Kiko82
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #47 - 29.09.2012 um 12:50:12
 
Ich verstehe garnichts aber ich habe heute ein Schreiben erhalten von der ABH.
Ich tippen das mal ab denn ich brauch Eure Hilfe, Wir verstehe das nicht.

Sie werden gebeten innerhalb der unten genannten Öffnungszeiten zur Aushändigung des Abholscheins für den von Ihnen beantragten e AT in der ABH vorzusprechen.
Bitte führen Sie bei Ihrer Vorsprache dieses Schreibens miz sowie ein gultiges Ausweisdokument bzw. Die. Bescheinigung über Ihre Aufenzhaltstitel mit.
Gerner informieren wir Sie dass der von ihnen beantragte e AT bei Erhält des oben genannten Dokuments gegebenfalls noch nicht abholbereit ist.

Na was nun kann ich den eAT jetzt abholen oder nicht?
Für was soll ich denn kommen?

Danke im Vorraus
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Antwort #48 - 29.09.2012 um 14:18:14
 
Kiko82 schrieb am 29.09.2012 um 12:50:12:
Na was nun kann ich den eAT jetzt abholen oder nicht?


wenn er bereits abholbereit ist, dann ja ... das geht aus dem Schreiben nicht hervor.

Kiko82 schrieb am 29.09.2012 um 12:50:12:
Für was soll ich denn kommen?

um einen "Abholschein" zu bekommen, mit diesem kann man dann den AT bekommen.

Warum der Abholschein nicht per Post geschickt wird, kann ich auch nicht verstehen.
naja, andere Städte, andere Sitten
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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Kiko82
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #49 - 29.09.2012 um 18:27:56
 
Ich danke für die Antwort.
Wir standen auch da und haben nicht verstanden ob ich den nun abholen kann oder nicht.

Ja, sinnvoller wäre es gewesen, wenn ich den Abholschein per Post bekommen hätte.
Mich kostet das ein ganzer Arbeitstag.

Aber anderst gesehen: wieso sollte man mich den Abholschein abholen kommen lassen ohne dass der eAT abholhereit wäre?
Oder gab es solche Fälle schon auch?
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Kiko82
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #50 - 01.10.2012 um 20:46:03
 
Ich habe den eAT.

Noch einmal muss ich fragen.

Da steht Erwerbsfähigkeit erlaubt.
Heisst dass , dass ich seltsandig mich machen kann?

Und es steht Anmerkung:
28. ABS. 1 S. 1 NR. 3

Was heißt das?

Kann ich in meine Heimat reisen?
Kann ich Deutschland verlassen?
Kann ich Europa verlassen?

Danke im Vorraus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #51 - 01.10.2012 um 21:12:21
 
Kiko82 schrieb am 01.10.2012 um 20:46:03:
Da steht Erwerbsfähigkeit erlaubt.Heisst dass , dass ich seltsandig mich machen kann?

JA

Kiko82 schrieb am 01.10.2012 um 20:46:03:
Und es steht Anmerkung:28. ABS. 1 S. 1 NR. 3Was heißt das?

Guckst Du hier:
http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#28

Kiko82 schrieb am 01.10.2012 um 20:46:03:
Kann ich in meine Heimat reisen?Kann ich Deutschland verlassen?Kann ich Europa verlassen?

JA, aber nicht länger als 6 Monate, sonst verfällt die AE.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #52 - 01.10.2012 um 23:55:40
 
Ohne Reisepass oder einen deutschen Reiseausweis (grauer Pass) darfst du nirgendwo außerhalb Deutschlands reisen. In dein Heimatland kannst du nur mit einem Pass deines Landes.
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Antwort #53 - 03.10.2012 um 14:22:40
 
Ok und wie bekomme ich ein deutschen Reisepass damit ich reisen kann?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #54 - 03.10.2012 um 14:40:23
 
Die Diskussion hatten wir schon hier.

Du musst dich in erster Linie bei der Botschaft deines Landes um einen Reisepass bemühen. Wenn dir das nicht gelingt, oder es nicht für dich zumutbar ist, einen Pass ausgestellt zu bekommen, kannst du einen Reiseausweis (nicht Reisepass, den bekommen nur Deutsche) bei der ABH beantragen.
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Kiko82
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #55 - 03.10.2012 um 21:00:54
 
Hallo Iraki

Danke ja ich weiss was gemeint ist.

Ich war durch ein Wind.

Ich habe von der Botschaft ein Schreiben dass das nur geht, wenn ich vor Ort anreise in mein Land.

Mein Anwalt hat das.
Die wollte warten bis der eAT da ist um da was deswegen zu machen.

Ich gehe Morgen zu ihr.

Danke, danke
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Antwort #56 - 03.10.2012 um 21:16:47
 
Kiko82 schrieb am 03.10.2012 um 21:00:54:
Ich habe von der Botschaft ein Schreiben dass das nur geht, wenn ich vor Ort anreise in mein Land.


Ich nehme mal an, du bist Iraker oder?

Mit diesem Schreiben und aufgrund der Tatsache, dass du Vater von deutschen Kindern bist, sollte es einen Reiseausweis geben.
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Kiko82
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Antwort #57 - 07.10.2012 um 07:59:04
 
Ok, wie bekomme ich ein Reiseausweiss???

Anwalt meint Wir versuchen ein grauer Pass zu machen aber ich kann jetzt nicht meine Frau alleine lassen da Sie schwanger ist und Sie kann nicht mitreisen deswegen.
Jetzt gibt es Probleme.

Ich bin Kurden aus Irak
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Antwort #58 - 07.10.2012 um 11:51:49
 
Für einen grauen Reiseausweis muss man auch nicht irgendwohnin  reisen.

Du (oder eben dein Anwalt) soll schriftlich und unter Vorlage des Schreibens der irakischen Botschaft den Reiseausweis für dich beantragen. Dann müsst ihr warten, wie die ABH entscheidet. Im Fall einer Ablehnung müsste das dann ggf. vor Gericht geklärt werden.
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Antwort #59 - 09.10.2012 um 14:35:54
 
Ok, ich habe ein Termin gemacht bei ihr für nächste Woche.
Wir müssen auch über den sprachkurs reden wie ich das mache.
Mein Chef sagt es gibt Kündigung wenn ich nicht Vollzeit für ihn da bin.

Er macht nicht halber job oder minijob .

Entschuligt mein deutsch wenn ich viel denke ist mein Kopf kaputt und deutsch nicht so gut.
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