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elektronischer Aufenthaltspassersatz (Gelesen: 21.430 mal)
reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #30 - 30.08.2012 um 11:48:33
 
Kiko82 schrieb am 30.08.2012 um 10:53:27:
Ich soll warten auf ein Abholschein.

Die konnten mir nicht sagen ob der Ausweiss da ist oder nicht.
Ist so etwas normal?


Leider ja. Die Berliner ABH hat viel zu wenig Personal, die schaffen es nicht einmal, ihre Post zu öffnen, sondern lagern die ungeöffnet, bis jemand Zeit zum Nachsehen hat.

Lass sie ungestört arbeiten, dann geht es schneller, und wende Dich mit Beschwerden nur an den Regierungen Bürgermeister oder Abgeordnete des Abgeordnetenhauses.
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Kiko82
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #31 - 30.08.2012 um 19:34:54
 
Danke Reinhardt.

Ja, meine zuständige Sachbearbeiterin ist " wieder " im Urlaub.

Ich warte bis Mittwoch und wenn bis dahin keine Antwort vom Bürgermeister kommt, schreibe ich Ihn erneut an.

Danke für etwas Licht im Dunkeln meiner Unsicherheit.
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FaredinZenuni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #32 - 02.09.2012 um 13:01:04
 
Da scheint unsere örtliche ABH recht cool zu sein. Mein Vater und Mutter haben letztes Jahr den Übertrag der NE auf den neuen Pass beantragt, nach nicht mal 3 Wochen kam das Schreiben das die eAT an die zuständige Behörde verschickt wurden. 3 Tage später kam ein Schreiben der ABH, dass der eAT abgeholt werden kann.
Auch mussten meine Eltern keinen Termin o.ä. vereinbaren, weder für den Antrag noch zur Abholung.

Scheint wohl von Stadt zu Stadt unterschiedlich zu sein.
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Kiko82
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #33 - 13.09.2012 um 08:44:02
 
Irgendwo gibt es noch ein Thema von mir.
Ich finde es nicht.

Entschuldigung.

Mir wurde geraten den Bürgermeister zu informieren.
Kein Erfolg.

Die ABH meint ich solle nicht anrufen.
Warten bis ich ein Schreiben bekomme dass ich den Pass holen kann.

Ja wie lange warten?
Ich warte schon 4 Monate.

Manche Behorden verlangen die Kopie des Aufenthaltstiteln und glauben nicht, dass ich den immer noch nicht habe.

Mein Anwalt ist zurück.
Juhu.
Endlich kriege ich klare Antworten.
Die geht am Freitag direkt zur ABH für mich.

Gab es so ein Fall schon einmal dass eine ABH so langsam war?
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Kiko82
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #34 - 13.09.2012 um 08:51:35
 
Faredin....selbst meine zugezogene Frau die NRW und BW kennt, ist sprachlos gewesen wie das hier nur beim anmelden läuft.
Sie ist Deutsche.
BW hatte einige male mit .hier telefoniert weil die was wollten, was es nicht gibt.
3 Wochen mit 5 Amterbesuchen hatte das .anmelden eines Wohnsitz für meine Frau gedauert.

Egal was es ist, jeder Behördengang funktioniert hier NIE auf einmal.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #35 - 13.09.2012 um 08:53:40
 
So lange dauert das auf keinen Fall, da gibts nur zwei Möglichkeiten. Entweder der eAT ist auf dem Postweg irgendwo verlorengegangen oder liegt irgendwo in der ABH. Dein Anwalt sollte am Freitag mal besser nachhacken was da los ist. Eventuell müsste dann eine neue Karte für dich bestellt werden.

Für die Zwischenzeit sollte er sich auch um einen AT in alter Form für dich bemühen.
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Kiko82
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #36 - 13.09.2012 um 09:36:39
 
Das meine ich auch dass das so lange nicht dauern darf.
Ich warte Bus Montag was mein Anwalt sagt.
Hoffentlich kommen Wir vorwärts.

Nochmal eine Karte bestellen?
Nochmal 165 Euro bezahlen.

Ich vertraue der ABH ohnehin nicht mehr.
Seid 13 Jahren stecke ich genau in das hier drin
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Kiko82
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #37 - 13.09.2012 um 12:33:04
 
Ich habe Neues.

Kreisverwtungsreferat hat im Auftrag vom Bürgermeister geschrieben.

Es liegt an den Sicherheitsfragen ob gegen mich sicherheitsrechicje Erkentnisse vorliegen.

Meine Frau versteht das auch nicht.

Kann mir das einer bitte erklären.
Herzlichen dank.
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schweitzer
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Antwort #38 - 13.09.2012 um 13:07:02
 
Kiko82 schrieb am 13.09.2012 um 12:33:04:
Kann mir das einer bitte erklären.


Ja, es handelt sich um eine Sicherheitsanfrage - dabei sind verschiedene Behörden Verfassungsschutz, Sicherheitsorgane etc.) beteiligt, deshalb dauert das Ganze mitunter (leider) Monate.

Es wird damit überprüft, ob es Anhaltspunkte gibt, dass von Dir eine Gefährdung für die demokratische Grundordnung in der BRD ausgehen könnte. - Das ist reine Routine, betrifft alle Einbürgerungsbewerber - es liegt also nicht etwa ein konkreter Verdacht oder so was gegen Dich vor.


=schweitzer=
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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #39 - 13.09.2012 um 15:22:32
 
schweitzer schrieb am 13.09.2012 um 13:07:02:
Das ist reine Routine, betrifft alle Einbürgerungsbewerber


Bei dem TS geht es hier um die (Erst-)Erteilung einer AE, deshalb gilt die Sicherheitsüberprüfung (zumindest hier in Bayern) nur für spezielle Staatsangehörigkeiten, der TS dürfte deshalb ein Staatsangehöriger einer dieser Länder sein.

Der folgenden Aussage..
Kiko82 schrieb am 27.07.2012 um 21:56:49:
hatte ich mein Namen schon verändert,mit dessen Vordruck,was mir dafür die ABH ausgestellt hat.


kann man auch entnehmen, dass der TS bislang unter einer anderen Idendität geführt wurde und zumindest jetzt im Zuge der Erteilung der AE neue Daten hinzugekommen sind, die erstmals überprüft werden müssen.

Jetzt wird auch klar, warum das so lange dauert.
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Saxonicus
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Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #40 - 13.09.2012 um 17:32:10
 
Kiko82 schrieb am 27.07.2012 um 21:56:49:
Denn bei Bank,Rentenversicherung, AOK usw hatte ich mein Namen schon verändert,mit dessen Vordruck,was mir dafür die ABH ausgestellt hat.

Warum tut man das überhaupt und wozu sollte das gut sein ?
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Kiko82
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Antwort #41 - 13.09.2012 um 22:38:50
 
Hallo
Schweitzer super.
Ich verstehe deine Aussage.
Perfekt, danke.

Wie lange ist die übliche Wartezeit bei soetwas?

Bayirak
Ja im alten Namen wurde soetwas geprüft glaube ich.
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Antwort #42 - 13.09.2012 um 22:47:37
 
Kiko82 schrieb am 13.09.2012 um 22:38:50:
Wie lange ist die übliche Wartezeit bei soetwas?


Dass kann leider dann ein paar Wochen noch dauern.

Eigentlich bin ich aber überrascht, dass die ABH den eAT in Auftrag gibt und erst danach eine Sicherheitsüberprüfung einleitet. Normalerweise hättest du schon bei der Beantragung der AE einen Fragebogen zur der Überprüfung bekommen müssen.
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Kiko82
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #43 - 14.09.2012 um 09:22:25
 
Guten Morgen allerseits

Handyman meine Frau meinte dasselbe wie Du.
Erst Prüfung dann den Auftrag an Berlin mit des eAT.

Vielleicht weil ich mit alten Namen diese Prüfung schon hatte?
Zumindest kannte ich die Fragen schon die ich dort auf Papier ausfüllen musste.

Blöd nur: bis ich den Pass nicht habe, habe ich Duldung.
Auf dem Pass steht sicher Mai oder Juni....ab da läuft der Pass und Seine .Gültigkeit.
Somit habe ich den Pass und mein Aufenthalt bezahlt ab da und kaum habe ich Ihn, kauft er ab und wieder entstehen Kosten.

Erst die Prüfung hätte mehr Sinn gemacht.
Das LKA war schnell.dagegen.
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Antwort #44 - 14.09.2012 um 11:09:18
 
Kiko82 schrieb am 14.09.2012 um 09:22:25:
Vielleicht weil ich mit alten Namen diese Prüfung schon hatte?

Nein. Ein neuer Namen bedeutet eine neue Idendität und das bedeutet eine neue Sicherheitsüberprüfung. Dass bei der alten Idendität bereits Überprüfungen stattfanden ist kein Grund dafür, sie jetzt erst später im Verfahren zu machen.

Kiko82 schrieb am 14.09.2012 um 09:22:25:
Zumindest kannte ich die Fragen schon die ich dort auf Papier ausfüllen musste.

Du hast also bei der Beantragung schon den Fragebogen bekommen. Dann frage ich mich jetzt, weshab das Ganze jetzt so lange dauert.

Naja, schau mal was dein Anwalt rausfinden wird.
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