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Lebensunterhalt nachweisen (Gelesen: 1.094 mal)
Clemens_s
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Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Lebensunterhalt nachweisen
27.04.2012 um 12:57:51
 
Hallo,

wir waren gestern beim Ausländeramt um für meine Freundin die Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen.
Sie ist hier mit einem Studienbewerbervisum und besucht derzeit Deutsch-Sprachkurse um anschließend zu studieren.

Für den Antrag mussten wir die Sicherung des Lebensunterhaltes sicherstellen.
Dafür hatten wir eine Verpflichtungserklärung dabei. Die wurde auch anerkannt, hat aber nicht ausgereicht. Man wollte noch ein Konto mit Auszügen von regelmäßigem Geldeingang vom Erklärenden. Es hat auch nicht weiter gestört als ich darauf hinwies dass die Bank ohne Aufenthaltsgenehmigung, nur mit Visa noch keine Konten vergibt.

Ich hatte bisher immer angenommen, dass zum Nachweis der monatlichen finanziellen Mittel entweder ein Sperrkonto oder eine Verpflichtungserklärung vonnöten sind, aber das dann ausreichend ist.

Hintergrund:
Die VE hat mein Vater abgegeben. Wir (Freundin und ich) kommen mit unserem eigenen Mitteln problemlos über die Runden, für die 8000 Euro Sperrkonto reicht es aber nicht. Und dann da ein Konto mit monatlichen Überweisungen von 500-600 euro einzurichten ist auch umständlich, weil wir uns die meisten Kosten ja teilen können.

Ich möcht da jetzt aber keinen großen Streit anfangen. Beschleunigt die ganze Sache ja sicherlich auch nicht.
Wie mach ich die Dame vom Amt nun am besten glücklich?
Meine Freundin hat nun zumindest eine FB erhalten, mit dem sie dann ein Konto aufmachen kann. Also Konto aufmachen, Geld überweisen, und das dann vorlegen? Oder muss das dann ein Sperrkonto sein? Das wär dann nämlich doof.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Lebensunterhalt nachweisen
Antwort #1 - 28.04.2012 um 09:47:01
 
Clemens_s schrieb am 27.04.2012 um 12:57:51:
Also Konto aufmachen, Geld überweisen, und das dann vorlegen? Oder muss das dann ein Sperrkonto sein?


und
Clemens_s schrieb am 27.04.2012 um 12:57:51:
Wie mach ich die Dame vom Amt nun am besten glücklich?

frage doch einfach die "Dame", was sie akzeptieren wird.

grundsätzlich scheint sie ja schon mit der VE und regelmässigem Geldeingang auf dem Konto zufrieden zu sein
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