noch ein Versuch:Der
Normalfall für
Absolventen einer deutschen Hochschule wird auch künftig die
AE nach § 18 AufenthG (in Verbindung mit § 3b
BeschV bzw. bisher: § 27 BeschV) sein.
Sie brauchen keine
Bluecard, um hier zu bleiben!
Sie müssen also auch künftig weder 44.800 noch 35.000 €/Jahr verdienen, um hier zu bleiben. Sie müssen lediglich binnen 18 Monaten nach dem Hochschulabschluss einen qualifizierten Job als Akademiker finden, der für Berufsanfänger mit Hochschulabschluss angemessen (ortsüblich) bezahlt wird. Voraussetzung ist zudem, dass der Job den Lebensunterhalt sichert, also kein ergänzendes Alg II beansprucht werden könnte.
Dafür können im konkreten Fall bei einem entsprechend qualifizierten angemessen bezahlten
Teilzeitjob für einen alleinstehenden Absolventen mit günstiger Wohnung ggf. auch schon ca.
14.000 €/Jahr reichen. Dann gibts die
AE nach § 18, man kann in D bleiben und nach 2 Jahren qualifizierter Tätigkeit gibts dann künftig schon die
NE.
Die
Bluecard ist davon unabhängig eine von mehreren weiteren Optionen, die auch für Leute gilt, die nicht in D studiert haben. Dafür gilt dort aber das Mindestgehalt von
44.800 €/Jahr. Ich glaube nicht, dass für eine
Bluecard für Ingenieure/Informatiker weniger reicht (oder:
wo steht das ?). Möglicherweise reichen die 35.000 €/Jahr aber für eine ebenfalls mögliche
AE nach § 18
AufenthG iVm der
BeschV für Neuzuwanderer, die nicht hier studiert haben.