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Der Bundestag hat der "Blue Card EU" Gesetz beschlossen (Gelesen: 20.402 mal)
charging
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 25.05.2012 um 14:18:02
 
rfuente schrieb am 25.05.2012 um 11:53:29:
Du musst Seite 8 hier lesen:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/086/1708682.pdf


Es hat nichts mit der Blaue Karte zu tun, obwohl es auch mit einer Blaue Karte geht. Mit einer Blaue Karte geht es schon nach 21 Monate wenn man gutes Deutsch spricht.



Aha, ich sollte es wohl übersehen haben. Das klärt schon aber vieles.

Na ja, ich muss mich in dem Fall wegen meiner Hartnäckigkeit wohl entschuldigen. Smiley

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charging
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #16 - 25.05.2012 um 19:35:36
 
Nachtrag:

Den ersten Teil meiner Frage habe ich aber völlig vergessen.

Soweit ich es richtig verstehe, gibt es immer noch einen Unterschied zwischen AE nach §18 und blauer Karte für die qualifizierte Person. Denn wie geschrieben ermöglicht die blaue Karte den freien Zugang zum Arbeitsmarkt, aber AE nach §18 nicht. Deswegen sollte die betroffenen Personen -wenn mögich- lieber die blaue Karte haben als die AE nach §18, egal wenn es sich bei dieser 2-Jahre-Frist bei beiden Titeln keinen Unterschied macht. Oder?
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sunmoon
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i4a rocks!


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Antwort #17 - 25.05.2012 um 21:26:54
 
charging schrieb am 25.05.2012 um 19:35:36:
Nachtrag:

Den ersten Teil meiner Frage habe ich aber völlig vergessen.

Soweit ich es richtig verstehe, gibt es immer noch einen Unterschied zwischen AE nach §18 und blauer Karte für die qualifizierte Person. Denn wie geschrieben ermöglicht die blaue Karte den freien Zugang zum Arbeitsmarkt, aber AE nach §18 nicht. Deswegen sollte die betroffenen Personen -wenn mögich- lieber die blaue Karte haben als die AE nach §18, egal wenn es sich bei dieser 2-Jahre-Frist bei beiden Titeln keinen Unterschied macht. Oder?


sehe ich genauso, eine blaue Karte ermöglicht den freien Zugang zum Arbeitsmarkt was man bei AE nach §18 nicht behaupten kann.
Es macht sehr wohl einen großen Unterschied vor allem für diejenigen Arbeitnehmer die eine Familie gründen wollen und eine Zukunft i D planen und somit schneller zur einer NE kommen wollen, auch aus einfachen praktischen Gründen. 
Es gibt sehr wohl Berufe in denen man bereits als Anfänger über 44.800 p.a. verdienen kann... z.B als Arzt in Weiterbildung..... Zwinkernd

Hat D Interesse am qualifizierten Personal oder nicht? Wenn man so einige Behördengänge schon hinter sich hat zweifelt man daran.

Nur wenn ich über meinen eigenen Fall so nachdenke sehe in einer Blue Card deutliche Vorteile gegenüber der AE nach §18
Mich hätte wie bereits erwähnt interessiert ob die Zeiten nach AE §18 mitgerechnet werden (wenn man nicht in D studiert hatte) können wenn man über die Blue Card über einen kürzeren Weg zur einer NE kommen möchte.
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charging
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #18 - 25.05.2012 um 22:31:41
 
sunmoon schrieb am 25.05.2012 um 21:26:54:
und somit schneller zur einer NE kommen wollen, auch aus einfachen praktischen Gründen. 



Also falls ich mich nicht irre, mach es keinen Unterschied bzgl. der Dauer bis zu einer NE. Sowohl bei AE nach §18 als bei blauer Karte, werden die qualifizierten Angestellten mit einem deutschen Hochschulabschluss nach zwei Jahren eine NE bekommen können.

sunmoon schrieb am 25.05.2012 um 21:26:54:
Mich hätte wie bereits erwähnt interessiert ob die Zeiten nach AE §18 mitgerechnet werden (wenn man nicht in D studiert hatte) können wenn man über die Blue Card über einen kürzeren Weg zur einer NE kommen möchte.


Ich würde dann davon ausgehen, dass die Zeiten zusammengezählt werden dürfen, da man bei beiden Gelegenheiten von dem gleichen Zeitintervall bis zu einer NE spricht, und zwar 2 Jahre, wenn man einen deutschen Hochschulabschluss hat. Wenn nicht, ist es denn nicht drei Jahre wie bei einem normalen Blue-Card-Besitzer? Und ob dann die Zeiten von der alten AE nach §18 mitgezählt werden, weiß ich nicht.

Bitte korrigiert mich falls ich falsch liege. Es wäre doch wohl besser, wenn ein Experte sich hier diesbezüglich melden würde.
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sunmoon
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Antwort #19 - 25.05.2012 um 22:48:48
 
charging schrieb am 25.05.2012 um 22:31:41:
Also falls ich mich nicht irre, mach es keinen Unterschied bzgl. der Dauer bis zu einer NE. Sowohl bei AE nach §18 als bei blauer Karte, werden die qualifizierten Angestellten mit einem deutschen Hochschulabschluss nach zwei Jahren eine NE bekommen können.


Es macht einen Unterschied aus, wenn man nicht in D studiert hat.

Am besten ist es wohl, wir warten erst mal ab bis das Gesetz in Kraft tritt.
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dim4ik
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #20 - 08.06.2012 um 10:08:55
 
FYI
Das Gesetz ist heute im BGBl veröffentlicht worden und tritt am 01.08.12 in Kraft.
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #21 - 04.07.2012 um 14:00:47
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #22 - 01.08.2012 um 10:25:47
 
Die Änderungen sind Heute in Kraft getreten.

Das AufenthG in seiner neuen Fassung kann man hier finden.

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Daddy
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Antwort #23 - 16.08.2012 um 21:58:54
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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