grisu1000 schrieb am 27.04.2012 um 19:20:23:Für Abschlussurkunden braucht sie, wenn überhaupt, eine britische Apostille. Sie soll aber mit dem zukünftigen Arbeitgeber/ABH absprechen ob die wirklich eine Apostille wollen.
Ja, das war die eigentliche Frage in 1. posting - ob eine britische Apostille notwendig ist oder nicht- und hier sind wohl genug
ABH Mitarbeiter unterwegs die das wahrscheinlich beantworten können, besonders weil es eher um ABH-dokument-technisches geht.
Zitat:
Und stimmt, 30 Pfund ist viel Geld und zwei Wochen ist viel Zeit.
Ja, ja, sarkastisch zu sein ist leicht & easy...
Für sie ist aber 30 Pfund viel Geld (dazu kommt noch mind. 1 Tag Urlaub um zum Britischen Notar zu fahren, plus Notarkosten, plus Reisekosten, plus Übersetzung, plus...), und wenn man nur umgerechnet ca. 400 Euro im Monat verdient, ist das eine Menge Geld... Aber sie muss ja doch nicht jeden Tag essen, um auch mal sarkastisch zu sein
Eigentlich hat DoctorZ schon alles perfekt beschrieben!