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Blue Card EU - Nachweis "vergleichbare Qualifikation" durch Berufserfahrung (Gelesen: 2.856 mal)
Darius M.
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Beiträge: 7

Sarajevo, Bosnia
Sarajevo
Bosnia

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: BiH
Zeige den Link zu diesem Beitrag Blue Card EU - Nachweis "vergleichbare Qualifikation" durch Berufserfahrung
23.04.2012 um 08:44:28
 
Der "Blue Card" Gesetzentwurf beinhaltet bzw. sieht vor folgendes:

Zitat:
Die Blaue Karte EU soll laut Vorlage künftig erhalten, wer einen Hochschulabschluss oder eine "durch mindestens fünfjährige Berufserfahrung nachgewiesene vergleichbare Qualifikation besitzt".


Quelle:

http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2012/38648164_kw17_sp_zuwanderung/i...


Hat jemand eine Idee (oder gar Praxiserfahrung mit ähnlichen Voraussetzungen) wie das oben genannte "durch mindestens fünfjährige Berufserfahrung nachgewiesene vergleichbare Qualifikation" tatsächlich nachgewiesen werden kann?

Oder, anders rum, wie wird eigentlich (von Ausländerbehörden/Konsulaten) in Praxis bestimmt was eine "vergleichbare Qualifikation" ist, wenn sie durch Berufserfahrung nachgewiesen werden muss? Was für Dokument(e) sind hier eigentlich ausschlaggebend?


Danke im Voraus Smiley


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persond12345
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i4a rocks!


Beiträge: 13

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Ukrainian
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Blue Card EU - Nachweis "vergleichbare Qualifikation" durch Berufserfahrung
Antwort #1 - 24.04.2012 um 18:19:57
 
Ich habe keine gute Idee.

Aber Ich glaube es kann sein Arbeitsbestätigung von letzte Arbeitsplätze

Noch eine komische Idee: es kann sein ihre Lebenslauf.
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Muleta
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Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Blue Card EU - Nachweis "vergleichbare Qualifikation" durch Berufserfahrung
Antwort #2 - 24.04.2012 um 18:39:17
 
Darius M. schrieb am 23.04.2012 um 08:44:28:
"vergleichbare Qualifikation" ist, wenn sie durch Berufserfahrung nachgewiesen werden muss?


eine vergleichbare Quali haben Antragsteller in der Regel dann, wenn vergleichbare Arbeitsplätze üblicherweise oder überwiegend mit Hochschulabsolventen besetzt werden. Wie der Antragsteller das dann nachweist, ist letztlich sein eigenes Problem.

ein weiterer Ansatz wäre, zu prüfen, ob das erzielte Einkommen so hoch ist, wie es üblicherweise in der spezifischen Berufsgruppe von Akademikern erreicht wird.
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